Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

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Schneewitchen


InVinoVeritas

Heute findet um 14:45 Uhr die zweite Lesung mit einer Aussprache von 38 Minuten zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028 im Plenum statt.

Muss sein

Zitat von: InVinoVeritas in 28.10.2026 09:15Heute findet um 14:45 Uhr die zweite Lesung mit einer Aussprache von 38 Minuten zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028 im Plenum statt.

Habe mir das Ganze gerade bei youtube angesehen. Die SPD, Grüne und AfD haben für Änderung des Gesetzes gestimmt und wollten zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnis des TVL. Abgelehnt durch die Mehrheit aus FW und CSU. Fiktives Partnereinkommen wurde nur von der Rednerin der Grünen zusätzlich angesprochen.

Grisupoli

Zitat von: Muss sein in 28.10.2026 16:16Habe mir das Ganze gerade bei youtube angesehen. Die SPD, Grüne und AfD haben für Änderung des Gesetzes gestimmt und wollten zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnis des TVL. Abgelehnt durch die Mehrheit aus FW und CSU. Fiktives Partnereinkommen wurde nur von der Rednerin der Grünen zusätzlich angesprochen.

War so zu erwarten.
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

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Überwacher

Zitat von: Muss sein in 28.10.2026 16:16Habe mir das Ganze gerade bei youtube angesehen. Die SPD, Grüne und AfD haben für Änderung des Gesetzes gestimmt und wollten zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnis des TVL. Abgelehnt durch die Mehrheit aus FW und CSU. Fiktives Partnereinkommen wurde nur von der Rednerin der Grünen zusätzlich angesprochen.

Für mich hat das Ganze heute wie eine Märchenstunde gewirkt.
Auszüge:
#Wir stehen voll zum Beamtentum.
#Das haben wir verbessert und jenes.
#Leider müssen alle sparen (Abgeordnete ausgenommen)
#Das Verfassungsgericht hat nichts zum fiktiven Partnereinkommen gesagt.
Und natürlich sind wir in Bayern sowieso Spitzenreiter in der Besoldung.

Ja es war nicht anders zu erwarten. Aber man macht sich doch so seine Gedanken.

Zudem verstehe ich nicht warum immer noch auf die Tarifabschlüsse abgestellt wird. Es gibt ein ganz klares Prüfsystem welches sich an dem Äquivalenzeinkommen orientiert.


Meierheim

Zitat von: Überwacher in 28.10.2026 19:18Für mich hat das Ganze heute wie eine Märchenstunde gewirkt.
Auszüge:
#Wir stehen voll zum Beamtentum.
#Das haben wir verbessert und jenes.
#Leider müssen alle sparen (Abgeordnete ausgenommen)
#Das Verfassungsgericht hat nichts zum fiktiven Partnereinkommen gesagt.
Und natürlich sind wir in Bayern sowieso Spitzenreiter in der Besoldung.

Ja es war nicht anders zu erwarten. Aber man macht sich doch so seine Gedanken.

Zudem verstehe ich nicht warum immer noch auf die Tarifabschlüsse abgestellt wird. Es gibt ein ganz klares Prüfsystem welches sich an dem Äquivalenzeinkommen orientiert.



Woher nehmen die eigentlich die Meinung, dass Bayern Spitzenreiter sei? Hier im Besoldungsvergleich steht Bayern mittlerweile im unteren Mittelfeld.

Landsknecht

Zitat von: Meierheim in 29.10.2026 11:44Woher nehmen die eigentlich die Meinung, dass Bayern Spitzenreiter sei? Hier im Besoldungsvergleich steht Bayern mittlerweile im unteren Mittelfeld.

Alternative Fakten sind eben mittlerweile salonfähig... >:(

derSchorsch

Wer sich das Trauerspiel nochmal ansehen will. Hier ab Stunde 1:22:10:
https://www.youtube.com/live/yNoWg9Wk_ZE?is=nkneYbj8PFC-OE1v

Der Gesetzesentwurf wurde angenommen. Das Gesetzt tritt zum 01.12. in Kraft.
Nicht vergessen, danach Widerspruch gegen die Besoldung 2026 einzulegen!

Ganz interessant war noch die Information der Rednerin der Grünen, dass ihre Fraktion eine Expertenanhörung im Landtag zur amtsangemessenen Alimentation beantragen wird. Mal sehen, ob daraus was wird!

Grisupoli

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mir wurde heute von einem anonymen Follower des Channels ein Link zu einem öffentlich im Internet einsehbaren Dokument des Bayerischen Finanzministeriums gesendet. Das Dokument lässt mich sprachlos zurück. Aus dem vorletzten Absatz des Schreibens auf der Seite 2 wird ganz klar, dass wir für das Finanzministerium ein "haushalterisches Riskio" sind, das bereinigt werden muss. Aber lest es selbst. Wer jetzt noch nicht davon überzeugt ist, dass man widersprechen und klagen sollte, den wird davon vermutlich nie etwas überzeugen. Hier der Link zum Dokument:

https://www.bay-landkreistag.de/media/109482/vwi-14092026-rechtsprechung-des-bverfg-zur-amtsangemessenen-.pdf
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derSchorsch

Zitat von: Grisupoli in Gestern um 21:24Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mir wurde heute von einem anonymen Follower des Channels ein Link zu einem öffentlich im Internet einsehbaren Dokument des Bayerischen Finanzministeriums gesendet. Das Dokument lässt mich sprachlos zurück. Aus dem vorletzten Absatz des Schreibens auf der Seite 2 wird ganz klar, dass wir für das Finanzministerium ein "haushalterisches Riskio" sind, das bereinigt werden muss. Aber lest es selbst. Wer jetzt noch nicht davon überzeugt ist, dass man widersprechen und klagen sollte, den wird davon vermutlich nie etwas überzeugen. Hier der Link zum Dokument:

https://www.bay-landkreistag.de/media/109482/vwi-14092026-rechtsprechung-des-bverfg-zur-amtsangemessenen-.pdf

Spannend finde ich die zwei Sätze davor:

ZitatEs wird empfohlen, die noch offenen Verfahren möglichst zeitnah abzuschließen und von einer Ruhendstellung abzusehen. Hierdurch kann insbesondere vermieden werden, dass zum Jahresende erneut Widersprüche in großer Zahl eingelegt werden.

Zeitnah abschließen, da bald eine rechtliche Konkretisierung ins Haus steht, die die Ansprüche bestätigen würde?

Offenbar ist man über die die große Anzahl an Widersprüchen nicht so erfreut. Das ist gut zu wissen!

derSchorsch

Zitat"haushalterisches Riskio"

Jetzt muss dem Finanzministerium aber mal jemand die Frage stellen, wieso auf der einen Seite in Bayern angeblich absolut verfassungskonform besoldet wird (ich erinnere an den im Mitarbeiterportal zum Jahresende 2025 eingeblendeten Text!), auf der anderen Seite aber haushalterische Risiken vorhanden sind und möglichst zeitnah offene Widersprüche negativ zu verbescheiden sind.

Werden die Beamtinnen und Beamten in Bayern hier vorsätzlich getäuscht?


lotsch

"Haushalterisches Risiko" bedeutet auf jeden Fall, man ist sich nicht sicher. Es besteht ein Risiko und man möchte dieses Risiko begrenzen, zu Lasten seiner Mitarbeiter. Das entspricht so gar nicht der besonderen Fürsorgepflicht und dem gegenseitigen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Die Fürsorge- und Schutzpflicht umfasst u.a. auch  folgende Bereiche: Finanzielle und gesundheitliche Absicherung. Außerdem widerspricht dieses Vorgehen der Verhältnismäßigkeit.

Die 4 Prüfungsstufen

1. Legitimer Zweck
   • Die Maßnahme muss ein öffentliches Interesse bzw. ein rechtlich anerkanntes Ziel verfolgen (z. B. Gefahrenabwehr, Umweltschutz).
   • Das Ziel darf nicht gegen die Verfassung oder Gesetze verstoßen.
2. Geeignetheit
   • Das gewählte Mittel muss geeignet sein, den gewünschten Zweck zu fördern oder zu erreichen.
   • Es reicht aus, wenn der Erfolg gefördert wird; eine hundertprozentige Garantiewirkung ist nicht erforderlich.
3. Erforderlichkeit
   • Es darf kein milderes Mittel geben, das gleich gut und gleich sicher zum Ziel führt.
   • Gibt es eine Alternative, die den Bürger weniger belastet, ist die Maßnahme unzulässig.
4. Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne)
   • Hier findet eine Güterabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und der Wichtigkeit des verfolgten Zwecks statt.
   • Der Schaden für den Bürger darf nicht außer Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen (Die Je-desto-Formel: Je schwerer der Grundrechtseingriff, desto schwerwiegender müssen die Gründe für den Zweck sein).

Demnach wäre in einem solchen Fall das richtige Vorgehen des Dienstherrn gewesen:
Ich bin mir nicht sicher, dass mein Vorgehen verfassungsgemäß ist. Das Mittel ist zwar geeignet das Ziel zu erreichen, Haushaltsmittel einzusparen, aber es hätte wahrscheinlich auch andere Mittel gegeben, Haushaltsmittel einzusparen, ohne das Risiko einzugehen, die Verfassung zu brechen. Demnach kann von Angemessenheit nicht gesprochen werden, da die schwere des Eingriffs, der mögliche Verfassungsbruch (das Risiko eines solchen, hat der Dienstherr und Gesetzgeber selbst mit o.g. Schreiben eingestanden), die Wichtigkeit des Ziels, der Haushaltsmitteleinsparung, nicht gerecht wird.


Muss sein

Also wenn c.p. Beamtenfamilien 100% Beihilfe bekämen, das Deutschlandticket und der Restwert zu einer amtangemessenen Alimentation in eine Zusätzliche Fond basierte bzw in die gesetzliche Rentenversicherung fließen, wäre es aus meiner Sicht der für den Steuerzahler günstigste Kompromiss, ansonsten bitte ca. 13Tsd netto allein für 2025 rückwirkend und pensionswirksam bzgl. vorherigem Brutto liebe CSU und Co. wo sind wir denn?