Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Rheini

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 08:27Kein Wort zu irgendwelchen Nachzahlungen.

Ich habe mich mit den Zahlen aus den Haushaltseckdaten 2027, die ja gestern veröffentlicht wurden, noch nicht näher beschäftigen können.

Wenn ich aber mal davon ausgehe, dass hier die reguläre Besoldungserhöhung von 2% zum 01.03.2027 bereits eingepreist wurde und eine Tariferhöhung aufgrund der in 2027 anstehenden Tarifverhandlungen für die Angestellten des Landes, dann schmilzen die eingeplanten Mehrausgaben schon um Einiges zusammen. Wenn sich dann der Rest auf die Erhöhung der lfd. Besoldung und auf zu gewährende Nachzahlungen bezieht, dann, so mein überschlägiges Gefühl, kommt da nichts Spektakuläres bei herum.

Ich meine in dem Video wozu ich den Link geschickt habe (die Kuchensitzung) führt der FM aus, dass man ja den Pensionsfond hat und den für die aA plündert wird. Meine ca. 12 Mrd. ist der Fonds derzeit groß.

Schneewitchen

Zitat von: Uriex in Heute um 08:35Die 1,5 Mrd. sind nur die reine Übertragung der 2% im nächsten Jahr. In den veröffentlichten Eckdaten ist möglichen Rückstellungen nichts zu entnehmen.

Ich bin mal gespannt wann die Verbände eingebunden werden und ob es dann ebenfalls schon vorzeitige Wutausbrüche aus diesen Kreisen gibt, ähnlich wie in Hamburg.

Bisher spielen sie erstaunlich erfolgreich mit verdeckten Karten.

In den Eckdaten werden nur die Personalaufwendungen insgesamt angeführt. Da sind m.E. also auch ggf. anfallende Tarifsteigerungen für die Angestellten ebenfalls eingepreist. Der derzeit lfd. Tarifvertrag läuft im März 2027 aus.

Ich habe mir die seinerzeitigen Eckdaten für 2026 mal angesehen. Da waren die geplanten Personalmehrausgaben noch deutlich höher als für 2027. Und da war von einer Anpassung der Besoldung noch keine Rede.

In dem o.g. Zeitungsbericht der RPO  wird aber ein anderer Eindruck vermittelt. Man könnte den Artikel so verstehen, als wären schon alle Mehrausgaben eingearbeitet.

Wenn man den Artikel mehrfach ließt, gerade auch den Schluss, dann versteht man aber die dort beschriebene Vorgehensweise. Da noch die genauen Zahlen ermittelt werden und das Ganze dann mit den Verbänden "verhandelt" werden muss, sind die Zahlen nicht so hinreichend klar, dass man sie jetzt schon hätte einplanen können.

Daher wurden die Personalaufwendungen 2027 nach der Methode 08/15 geplant.

Das Versteckspiel geht also weiter.......




Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 08:52Ich meine in dem Video wozu ich den Link geschickt habe (die Kuchensitzung) führt der FM aus, dass man ja den Pensionsfond hat und den für die aA plündert wird. Meine ca. 12 Mrd. ist der Fonds derzeit groß.

Stimmt, dazu hat er eine derartige Aussage getroffen.

Irgendwo habe ich von ihm auch eine längere Stellungnahme dazu gelesen, weshalb es legitim ist, den Fonds jetzt schon zu leeren, obwohl der Peak der Belastungen aus Pensionsverpflichtungen erst Anfang der 2030er Jahre erwartet wird.

Mal sehen,ob ich diese Stellungnahme noch einmal in den Niederungen des Netzes wiederfinde....

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 08:49Und das gilt ja nur im Innenverhältnis und nicht Gläubiger - Schuldner.

Da sehe ich etwas anders.

Bevor wir uns aber auf Nebenkriegsschauplätzen verlieren:  Haushaltsrechtlich spielt die von Dir angesprochene Abgrenzung so keine Rolle. Wenn in der Sache die Besoldung steigt und diese Steigerung im Rahmen der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt wurde, dann sind das überplanmässige Mittel, die dann noch genehmigt werden müssen. Sollten sich diese überplanmässigen Mittel im laufenden Haushalt nicht darstellen lassen, dann müsste ggf. sogar ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden.

AR76

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 08:56In den Eckdaten werden nur die Personalaufwendungen insgesamt angeführt. Da sind m.E. also auch ggf. anfallende Tarifsteigerungen für die Angestellten ebenfalls eingepreist. Der derzeit lfd. Tarifvertrag läuft im März 2027 aus.

Ich habe mir die seinerzeitigen Eckdaten für 2026 mal angesehen. Da waren die geplanten Personalmehrausgaben noch deutlich höher als für 2027. Und da war von einer Anpassung der Besoldung noch keine Rede.

In dem o.g. Zeitungsbericht der RPO  wird aber ein anderer Eindruck vermittelt. Man könnte den Artikel so verstehen, als wären schon alle Mehrausgaben eingearbeitet.

Wenn man den Artikel mehrfach ließt, gerade auch den Schluss, dann versteht man aber die dort beschriebene Vorgehensweise. Da noch die genauen Zahlen ermittelt werden und das Ganze dann mit den Verbänden "verhandelt" werden muss, sind die Zahlen nicht so hinreichend klar, dass man sie jetzt schon hätte einplanen können.

Daher wurden die Personalaufwendungen 2027 nach der Methode 08/15 geplant.

Das Versteckspiel geht also weiter.......


Ähm, der Tarifvertrag läuft doch Anfang 2028? Ist doch jetzt gerade erst verhandelt worden...Die kommunalen Angestellten laufen nächstes Jahr aus.

Schneewitchen

Zitat von: AR76 in Heute um 09:21Ähm, der Tarifvertrag läuft doch Anfang 2028? Ist doch jetzt gerade erst verhandelt worden...Die kommunalen Angestellten laufen nächstes Jahr aus.

Sorry, ich bin offensichtlich unterzuckert (zu wenig Kuchen). Du hast Recht. Ich habe da gerade die Landesebene mit der kommunalen Ebene in einen Topf geworfen  ::) . Voll daneben ist auch falsch  8) !

Danke für die Korrektur!

Rheini

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 09:14Da sehe ich etwas anders.

Bevor wir uns aber auf Nebenkriegsschauplätzen verlieren:  Haushaltsrechtlich spielt die von Dir angesprochene Abgrenzung so keine Rolle. Wenn in der Sache die Besoldung steigt und diese Steigerung im Rahmen der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt wurde, dann sind das überplanmässige Mittel, die dann noch genehmigt werden müssen. Sollten sich diese überplanmässigen Mittel im laufenden Haushalt nicht darstellen lassen, dann müsste ggf. sogar ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden.

Das ist richtig. Dennoch kann ein Gläubiger eine fällige Forderung die vollstreckbar ist, auch vollstrecken lassen und muss sich nicht vorhalten lassen, dass die Mittel nicht im Haushaltsplan berücksichtigt sind oder bereits als überplanmässige Mittel genehmigt wurden.

Ansonsten würde es ja z. B. bedeuten das ein Handwerker der was für die Stadt gemacht hat seine Forderung nie eintreiben könnte, wenn die Stadt nicht die Mittel in den Haushalt einstellt.


Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 09:34Das ist richtig. Dennoch kann ein Gläubiger eine fällige Forderung die vollstreckbar ist, auch vollstrecken lassen und muss sich nicht vorhalten lassen, dass die Mittel nicht im Haushaltsplan berücksichtigt sind oder bereits als überplanmässige Mittel genehmigt wurden.

Ansonsten würde es ja z. B. bedeuten das ein Handwerker der was für die Stadt gemacht hat seine Forderung nie eintreiben könnte, wenn die Stadt nicht die Mittel in den Haushalt einstellt.

Ach, so hast Du das gemeint. In dem Falle: Volle Zustimmung!



Rheini

@Schneewittchen

Jep. Aus eigener Anschauung weiß ich, dass die Gemeinden und Städte dies gerne als Argumentation nutzen. Wenn ich Ihnen das aber mit dem Innen- und Aussenverhgältnis erkläre (obwohl ich sicher bin das sie es eigentlich wissen - wissen müssten), ist doch auf einmal Geld da.