Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Rheini

Im welchem Gesetz wetden die FamZ gesenkt?

Ich glaube die FamZ werden zukünftig wie beim Bund, in die Grundbesoldung eingefügt. Da spart sich jetzt der DH die 0.56%>

Egge2206

Zitat von: Knucki in Heute um 09:36Was ich nicht ganz verstehe ist, dass nicht nur die Grundgehälter um 3,36 % steigen, sondern auch die Familienzuschläge um 2,8 % ab 01.04.2026 erhöht werden. Warum erhöht man nun die Familienzuschläge, um sie dann in einem weiteren Gesetz ggf. wieder zu senken?

recht simpel:
Weil a) wir nur spekulieren und b) das zwei verschiedenen Gesetzgebungsverfahren sind

Egge2206

Zitat von: Rheini in Heute um 09:46Im welchem Gesetz wetden die FamZ gesenkt?

Ich glaube die FamZ werden zukünftig wie beim Bund, in die Grundbesoldung eingefügt. Da spart sich jetzt der DH die 0.56%>

Beim Bund ist nur der Zuschlag der Stufe 1 integriert worden

Uriex

Zitat von: JayBrak in Heute um 09:43Man hätte beim letzten Mal ja euch die reguläre Grundbesoldungserhöhung mit der Kürzung gegenrechnen können,wenn es rechtlich zulässig wäre. Ich denke nicht, dass das ohne weiteres rechtlich möglich ist.

Konnte man nicht, weil die nächste Erhöhung erst zu einem späteren Zeitpunkt war und die Regelung auch noch rückwirkend war. Die Differenz (Ausgleichszulage) wurde danach ja auch schon fast wieder aufgefressen weil sie garnicht sooo hoch war. Letztlich wird der Personenkreis auch keine wirkliche Rechengröße gewesen sein, da es nicht viele Menschen betraf.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der FamZ für das 2te Kind - für den Fall, dass dieser bspw. um 300€ reduziert werden würde - in der Höhe gleichbleibend mitgeschleppt werden würde, bis dieser sich in mehreren Jahrzehnten aufgezehrt hat. Das ist im Vergleich zum Fall mit 3+ Kindern eine ganz andere Rechengröße.

Aber auch hier natürlich nur reine Spekulation.

Egge2206

Zitat von: Uriex in Heute um 12:25Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der FamZ für das 2te Kind - für den Fall, dass dieser bspw. um 300€ reduziert werden würde - in der Höhe gleichbleibend mitgeschleppt werden würde, bis dieser sich in mehreren Jahrzehnten aufgezehrt hat. Das ist im Vergleich zum Fall mit 3+ Kindern eine ganz andere Rechengröße.


ich verstehe grade überhaupt nicht was du hiermit meinst. Kannst du mir das erklären als wenn ich 5 Jahre alt wäre?

JayBrak

#470
Zitat von: Egge2206 in Heute um 12:42ich verstehe grade überhaupt nicht was du hiermit meinst. Kannst du mir das erklären als wenn ich 5 Jahre alt wäre?

Bei der letzten Besoldungserhöhung wurde das fiktive Partnereinkommen eingeführt. Deshalb hat man den Familienzuschlag gesenkt.

Man hat ihn zwar für alle gesenkt, aber diejenigen, die zuvor bereits einen höheren Familienzuschlag erhalten haben, haben eine monatlichen Ausgleichszahlung erhalten, sodass es hier zu keinem Verlust beim "Familienzuschlag" (inkl. Ausgleich) kam.

Zeitgleich wurde die Grundbesoldung linear erhöht, das hatte aber keinen Einfluss auf die Höhe der Ausgleichszahlung. Diese wird nur bei einer Erhöhung des Familienzuschlags reduziert. Solange, bis der Familienzuschlag wieder die ursprüngliche Höhe erreicht hat. Erst dann werden Erhöhungen des Familienzuschlags zu einer echten Erhöhung führen.


Wenn man nun, aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts, die Grundbesoldung erhöht, dann könnte man den Familienzuschlag reduzieren und trotzdem verfassungskonform alementieren.

Die Frage ist, was passiert mit allen, die bereits einen Familienzuschlag erhalten. Darf dieser reduziert werden?

Nehmen wir fiktiv an du erhälst aktuell 500 Euro Familienzuschlag und nach einer Reform der Besoldung entsprechend des Verfassungsurteils, wird dieser auf 100 Euro reduziert.

Wenn es dann eine monatliche Ausgleichszahlung von 400 Euro gibt. Dann könnte es einige Jahrzehnte mit prozentualen Erhöhungen der Zuschläge dauern, bis der Familienzuschlag wieder 500 Euro erreicht hat und die Ausgleichszahlung bei 0 Euro angekommen ist.

Die Dauer kann meiner Meinung nach aber kein Argument sein, wenn es um die Fragestellung geht, ob eine reduzierung ohne Ausgleichszahlung zulässig ist oder nicht.

Egge2206

Zitat von: JayBrak in Heute um 13:15Bei der letzten Besoldungserhöhung wurde das fiktive Partnereinkommen eingeführt. Deshalb hat man den Familienzuschlag gesenkt.

Man hat ihn zwar für alle gesenkt, aber diejenigen, die zuvor bereits einen höheren Familienzuschlag erhalten haben, haben eine monatlichen Ausgleichszahlung erhalten, sodass es hier zu keinem Verlust beim "Familienzuschlag" (inkl. Ausgleich) kam.

Zeitgleich wurde die Grundbesoldung linear erhöht, das hatte aber keinen Einfluss auf die Höhe der Ausgleichszahlung. Diese wird nur bei einer Erhöhung des Familienzuschlags reduziert. Solange, bis der Familienzuschlag wieder die ursprüngliche Höhe erreicht hat. Erst dann werden Erhöhungen des Familienzuschlags zu einer echten Erhöhung führen.


Wenn man nun, aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts, die Grundbesoldung erhöht, dann könnte man den Familienzuschlag reduzieren und trotzdem verfassungskonform alementieren.

Die Frage ist, was passiert mit allen, die bereits einen Familienzuschlag erhalten. Darf dieser reduziert werden?

Nehmen wir fiktiv an du erhälst aktuell 500 Euro Familienzuschlag und nach einer Reform der Besoldung entsprechend des Verfassungsurteils, wird dieser auf 100 Euro reduziert.

Wenn es dann eine monatliche Ausgleichszahlung von 400 Euro gibt. Dann könnte es einige Jahrzehnte mit prozentualen Erhöhungen der Zuschläge dauern, bis der Familienzuschlag wieder 500 Euro erreicht hat und die Ausgleichszahlung bei 0 Euro angekommen ist.

Die Dauer kann meiner Meinung nach aber kein Argument sein, wenn es dumm die Fragestellung geht, ob eine reduzierung ohne Ausgleichszahlung zulässig ist oder nicht.


ne die Dauer wird kein Argument sein, wie kommen wir auf die Thematik eigtl?
nach 10 Seiten innerhalb von gefühlten 2 Tagen hab ich den Überblick verloren

JayBrak

Zitat von: Egge2206 in Heute um 13:24ne die Dauer wird kein Argument sein, wie kommen wir auf die Thematik eigtl?
nach 10 Seiten innerhalb von gefühlten 2 Tagen hab ich den Überblick verloren

Im Wesentlichen mutmaßen wir wild herrum, wie möglicherweise die Besoldungsanpassungen aufgrund des Verfassungsurteils aussehen könnte und welche rechtlichen Konsequenzen unsere Mutmaßungen, von denen wir nicht wissen, ob sie kommen, haben könnten. Ohne das wir dabei die rechtlichen Konsequenzen seriös einschätzen könnten. Und selbst wenn wir es könnten, würde das ja noch lange nicht bedeuten, dass sich die Landesregierung daran auch halten würde.  ;)

Uriex

Zitat von: Egge2206 in Heute um 12:42ich verstehe grade überhaupt nicht was du hiermit meinst. Kannst du mir das erklären als wenn ich 5 Jahre alt wäre?

5 wird nicht klappen, die sind mit Mathe noch nicht soweit ;)

Aber ich versuche es mal anhand eines Beispieles wenn man sich an den Zahlen vom Bund orientieren würde:

Familienzuschlag 2. Kind Mietenstufe 3 aktueller Stand:  633,33€
Familienzustand 2. Kind höhe Bund:                      265,00€

Nimmt man nun das Beispiel aus 2024 mit dem dritten Kind in NRW und stülpt es hier über sähe es wie folgt aus:

Familienzuschlag 2. Kind: 265,00 €
Ausgleichszulage:        368,33 €

Bei einer Erhöhung des Familienzuschlages verrechnete sich dies miteinander, ich nehme einfach mal 20€ zur Veranschaulichung:

Familienzuschlag 2. Kind: 285,00 €
Ausgleichszulage:        348,33 €

Mit dieser großen Differenz sähe man recht schnell, dass es recht lange dauern würde, bis die Ausgleichszulage bei 0 wäre, da die Erhöhung i.d.R. jeweils nur einmal im Jahr passiert. Der alte Stand wird also auf viele Jahre eingefroren.

Damals hatte man nur isoliert den Familienzuschlag für 3+ Kinder neu geregelt ohne die Grundstruktur der Besoldung anzupassen (man hätte also tatsächlich weniger Geld in der Tasche gehabt), so dass man sich dazu entschieden hatte die maximale Differenz von 169,96€ auszuschwitzen. Dies ging aber bei einer Summe von mind. 700€ als Grundlage dann doch relativ schnell und war bei der nächsten Besoldungserhöhung bereits 70€ niedriger (max. Zulage dann knapp 100€). Weswegen man hier diesen Weg gegangen ist... Mutmaßlich hat man hier einen Fehler gemacht und den wollte man nicht zu Lasten der Beamten bereinigen.

Würde man jetzt in einer Neustrukturierung der Besoldungsstruktur begründen können, dass der Familienzuschlag in Teilen in die Besoldungsstruktur integriert wird, hat man eine andere Grundlage:

Beispiel:

Aktuell:

Grundbesoldung:  3.000 €
Familienzuschlag: 1.000 €

Neu:

Grundbesoldung:    3.600 €
Familienzuschlag:    500 €

Hier würde es dann zwar zu einer direkten Kürzung des Familienzuschlages kommen, jedoch kann man begründen, dass man durch die Integration von Teilen des FZ in die Grundbesoldung dennoch keinen Verlust erfährt, da man dennoch mehr in der Tasche hat. Das "Mehr" ist zwar "nur" 100€ im Vergleich zu einem ledigen Beamten, der 600€ hat, aber man hat halt nur "weniger mehr" und nicht "weniger". Wenn die Begründung und Berechnung den "neuen" Kriterien der amtsangemessenen Alimentation entsprechen würde, hätte man dann wahrscheinlich kein Problem insbesondere da der Besitzstand keinen hergebrachten Grundsatz des Beamtentums darstellt.

Macht der Bund ja auch nicht anders, da fällt die Stufe 1 komplett weg, ohne dass irgendwer eine Art Besitzstand bekommt.

Admin

Von der Landesregierung gibt es leider keine Bestätigung:

Zitatvielen Dank für Ihre an die Staatskanzlei gerichtete Anfrage, zu der ich Ihnen zuständigkeitshalber mitteilen kann (Quelle: Ministerium der Finanzen):

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat sich mit den Vertreterinnen und Vertretern der Verbände und Gewerkschaften darauf verständigt, die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 systemgerecht eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen.

Eine Befassung im Landeskabinett zu dem Gesetzentwurf ist noch nicht erfolgt.
Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir uns noch nicht zu weiteren Details der zugesagten Übertragung äußern können. Die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 wird die Landesregierung in einem gesonderten Gesetz regeln. Dazu laufen die erforderlichen Prüfungen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll im Laufe des Sommers eingeleitet werden.

Egge2206

Zitat von: Uriex in Heute um 13:465 wird nicht klappen, die sind mit Mathe noch nicht soweit ;)

Aber ich versuche es mal anhand eines Beispieles wenn man sich an den Zahlen vom Bund orientieren würde:

Familienzuschlag 2. Kind Mietenstufe 3 aktueller Stand:  633,33€
Familienzustand 2. Kind höhe Bund:                      265,00€

Nimmt man nun das Beispiel aus 2024 mit dem dritten Kind in NRW und stülpt es hier über sähe es wie folgt aus:

Familienzuschlag 2. Kind: 265,00 €
Ausgleichszulage:        368,33 €

Bei einer Erhöhung des Familienzuschlages verrechnete sich dies miteinander, ich nehme einfach mal 20€ zur Veranschaulichung:

Familienzuschlag 2. Kind: 285,00 €
Ausgleichszulage:        348,33 €

Mit dieser großen Differenz sähe man recht schnell, dass es recht lange dauern würde, bis die Ausgleichszulage bei 0 wäre, da die Erhöhung i.d.R. jeweils nur einmal im Jahr passiert. Der alte Stand wird also auf viele Jahre eingefroren.

Damals hatte man nur isoliert den Familienzuschlag für 3+ Kinder neu geregelt ohne die Grundstruktur der Besoldung anzupassen (man hätte also tatsächlich weniger Geld in der Tasche gehabt), so dass man sich dazu entschieden hatte die maximale Differenz von 169,96€ auszuschwitzen. Dies ging aber bei einer Summe von mind. 700€ als Grundlage dann doch relativ schnell und war bei der nächsten Besoldungserhöhung bereits 70€ niedriger (max. Zulage dann knapp 100€). Weswegen man hier diesen Weg gegangen ist... Mutmaßlich hat man hier einen Fehler gemacht und den wollte man nicht zu Lasten der Beamten bereinigen.

Würde man jetzt in einer Neustrukturierung der Besoldungsstruktur begründen können, dass der Familienzuschlag in Teilen in die Besoldungsstruktur integriert wird, hat man eine andere Grundlage:

Beispiel:

Aktuell:

Grundbesoldung:  3.000 €
Familienzuschlag: 1.000 €

Neu:

Grundbesoldung:    3.600 €
Familienzuschlag:    500 €

Hier würde es dann zwar zu einer direkten Kürzung des Familienzuschlages kommen, jedoch kann man begründen, dass man durch die Integration von Teilen des FZ in die Grundbesoldung dennoch keinen Verlust erfährt, da man dennoch mehr in der Tasche hat. Das "Mehr" ist zwar "nur" 100€ im Vergleich zu einem ledigen Beamten, der 600€ hat, aber man hat halt nur "weniger mehr" und nicht "weniger". Wenn die Begründung und Berechnung den "neuen" Kriterien der amtsangemessenen Alimentation entsprechen würde, hätte man dann wahrscheinlich kein Problem insbesondere da der Besitzstand keinen hergebrachten Grundsatz des Beamtentums darstellt.

Macht der Bund ja auch nicht anders, da fällt die Stufe 1 komplett weg, ohne dass irgendwer eine Art Besitzstand bekommt.


okay danke fürs erklären.
Beim Bund fällt Stufe 1 übrigens nicht weg, die ist halt nun im Grundgehalt enthalten. Die Kinderzuschlag ab Stufe 2 ff sind noch da und werden auch in NRW natürlich bleiben