Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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nero

Ganz vielleicht mit ganz viel vorsichtiger Hoffnung ist die "freiwillige" Erhöhung auf 3,36 % des Tarifergebnisses ein Fingerzeig, dass noch eine Erhöhung kommt. Damit diese nicht exorbitant hoch ausfällt, nimmt man 0,5% schonmal mit in die automatisierte Erhöhung des Tarifergebnisses. Das fällt in der Öffentlichkeit weniger auf.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Gestern um 23:48Dabei vergessen darf man aber nicht, dass die FamZ in NRW ja nicht aus Gründen der Wohltat in den vergangenen Jahren so stark gestiegen sind, sondern weil man die Grundbesoldung und damit auch den Pensionsanspruch für alle, klein halten wollte.

Dieser "Trick" holt nund den DH (wieder) ein.

Ein kluger DH würde voelleicht daher in Zukunft weniger Tricks anwenden, allerdings wird ein BWLer evtl. aufgrund der wenige WS und Verzinsungen ausrechnen, dass der Trick doch gut war und es einen finanziellen Vorzeil hatte.

Richtig! Ich habe in 36 Dienstjahren nicht einmal erlebt, dass einer meiner DHn jemals irgendeine finanzielle Verbesserung aus ehrlicher Wertschätzung heraus vorgenommen hätte.

So auch in diesem Falle. Diese Erhöhungen erfolgten auch nur aufgrund eines Richterspruchs. Aus den von Dir genannten Gründen wurde dann der Familienzuschlag aufgeblasen. Man wollte schlau sein und bei dieser Erhöhung dennoch sparen. Man war aber zu blauäugig. Ein BVerfG Urteil, wie es jetzt halt vorgelegt wurde, hat man bei den DHn wohl nicht erwartet.

Ich habe viele, viele Jahre erlebt, dass Klagen gegen die Besoldungshöhe immer und immer wieder von den Gerichten abgewiesen wurden. Das hat die DHn vielleicht glauben lassen, dass man mit dem Sparen und Tricksen immer so weitermachen könnte. Das seinerzeitigen Urteil, was dann zu den höheren FamZ geführt hat, war damals eine echte Überraschung und hätte den DHn eigentlich eine Warnung sein müssen. Stattdessen hat man wieder getrickst und optimiert, wieder auf unsere Kosten.

Das aktuelle Urteil des BVerfG war jetzt mal wichtig, richtig und notwendig, um den DHn mal Grenzen aufzuzeigen.

Gelernt hat man aber weiterhin offenbar nicht. In vielen politischen Äußerungen wird die drohende Zusatzbelastung für den jeweiligen Haushalt primär problematisiert. Damit zeigt man, dass man die Besoldung, zumindest theoretisch, weiterhin den Erfordernissen des Haushalts unterordnet oder unterordnen will.

Das sieht man z.B sehr schön an den letzten Äußerungen des FM, wonach die Spielräume für Verbesserungen aufgrund der ökonomischen Gesamtlage in Deutschland sehr eng wären.

Bei manchen Politikern ist immer noch nicht angekommen, dass das BVefG der ganzen Sparerei und Besoldung nach Kassenlage jetzt mal einen Riegel vorgeschoben hat.

Bei manchen Äußerungen hat man den Eindruck, als ginge es hier jetzt um die Verteilung neuer Wohltaten. Dabei werden jetzt nur die politischen Besoldungssünden der Vergangenheit repariert und eine angemessene Besoldung, auf der Basis objektiver Parameter, für die Zukunft aufzubauen sein.

Wir bekommen jetzt vielleicht etwas, was uns eigentlich immer schon zugestanden hat. In einem solchen Kontext immer noch den Haushalt und dessen begrenzte Möglichkeiten als Regulativ ins Spiel zu bringen, zeugt vom Unvermögen, aus der Entwicklung konsequente und richtige Schlüsse zu ziehen.

Und weil das so ist, rechne ich auch aktuell wieder damit, dass man, im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten, tricksen wird, um im Ergebnis das Urteil des BVerG zu verwässern.

Schneewitchen

Zitat von: nero in Heute um 06:59Ganz vielleicht mit ganz viel vorsichtiger Hoffnung ist die "freiwillige" Erhöhung auf 3,36 % des Tarifergebnisses ein Fingerzeig, dass noch eine Erhöhung kommt. Damit diese nicht exorbitant hoch ausfällt, nimmt man 0,5% schonmal mit in die automatisierte Erhöhung des Tarifergebnisses. Das fällt in der Öffentlichkeit weniger auf.

Das war auch mein Gedanke. Das das Land hier von selbst die drohende Stauchung der Tabelle problematisiert und deshalb "freiwillig" dann 3,36% für alle vorsieht, dass ist schon bemerkenswert.

Wenn diese Lösung auch konsequent dem Tarifabschluss und dem Abstandsgebot folgt, so ist doch diese "Freiwilligkeit" bemerkenswert.

Das gesamte Tarifergebnis wird jetzt bei den noch anstehenden Neuberechnungen der Besoldung berücksichtigt. Insofern auch die 0,536%. Entsprechend geringer fällt dann die weitere Erhöhung aus. Das hat dann in der Tat eine gewisse entzerrende Wirkung.

Nun, wir werden es in einigen Monaten sehen....

Uriex

Diese entzerrende Wirkung wird vor allen Dingen für alle die im Personalkostenhaushalt beschäftigt sind wichtig sein, da man dies nun bereits für 2027 einpreisen kann und die zukünftig zu erwartenden Kosten ein wenig drückt.

Hinsichtlich des FamZ denken wir glaube ich alle in die gleiche Richtung, ich bin mal gespannt wie die Ausgestaltung letztlich am Ende sein wird.

Losgelöst von den Details am Ende bin ich mir aber auch sehr sicher, dass sich wahrscheinlich die ledigen Beamten am Ende am meisten "freuen" dürften und die Beamten mit 2+ Kindern ein wenig murren werden, denn auch wenn die Einsicht bei vielen da ist, dass die Höhe des FamZ dann doch vielleicht ein wenig überzogen angehoben wurde, ist es dennoch immer ein blödes Gefühl wenn andere "deutlich" mehr bekommen.
 

Egge2206

Zitat von: Uriex in Heute um 07:43Diese entzerrende Wirkung wird vor allen Dingen für alle die im Personalkostenhaushalt beschäftigt sind wichtig sein, da man dies nun bereits für 2027 einpreisen kann und die zukünftig zu erwartenden Kosten ein wenig drückt.

Hinsichtlich des FamZ denken wir glaube ich alle in die gleiche Richtung, ich bin mal gespannt wie die Ausgestaltung letztlich am Ende sein wird.

Losgelöst von den Details am Ende bin ich mir aber auch sehr sicher, dass sich wahrscheinlich die ledigen Beamten am Ende am meisten "freuen" dürften und die Beamten mit 2+ Kindern ein wenig murren werden, denn auch wenn die Einsicht bei vielen da ist, dass die Höhe des FamZ dann doch vielleicht ein wenig überzogen angehoben wurde, ist es dennoch immer ein blödes Gefühl wenn andere "deutlich" mehr bekommen.
 

als jemand mit zwei Kindern in NRW mit Mietsufe 4 (ehemals 5) war das natürlich mehr als glücklich mit der Höhe der Zuschläge.

Dennoch ist es für n Long Run (zB spätere Besoldungserhöhungen und Pensionsanspruch) gut, dass das Grundgehalt erhöht wird und nicht diverse Zuschläge / Zulagen die eh zeitlich an irgendwelche Komponenten gebunden sind.

Again: Der FamZuschlag für Kinder wird ja auch nicht pulverisiert, sondern würde dann halt reduziert werden auf ein normales und für alle verträgliches Maß. Wie ich bereits gestern Oder vorgestern hier im Thread erwähnte, wird es zudem keine Schlechterstellung aufgrund der möglichen Reduzierung kommen.

Robertbob

Da es bei der Besoldungserhöhung um die Anpassung des Grundgehaltes geht, würde ich nicht sagen, das sich der lediglich Beamte freut. Er bekommt nun endlich das, was ihm eigentlich schon seit Jahren zusteht.

AR76

Nett, bisschen mehr. Aber ich liebe das Steuerrecht, kalte Progression und so....rechnerisch wären es 169 Euro, netto bleiben dann 125 Euro. Fast ein Prozent weniger, der Staat bekommt also einen Teil der Erhöhung direkt über die Steuern wieder zurück (Steuerklasse IV).

Uriex

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 07:16Gelernt hat man aber weiterhin offenbar nicht. In vielen politischen Äußerungen wird die drohende Zusatzbelastung für den jeweiligen Haushalt primär problematisiert. Damit zeigt man, dass man die Besoldung, zumindest theoretisch, weiterhin den Erfordernissen des Haushalts unterordnet oder unterordnen will.

Das sieht man z.B sehr schön an den letzten Äußerungen des FM, wonach die Spielräume für Verbesserungen aufgrund der ökonomischen Gesamtlage in Deutschland sehr eng wären.

Bei manchen Politikern ist immer noch nicht angekommen, dass das BVefG der ganzen Sparerei und Besoldung nach Kassenlage jetzt mal einen Riegel vorgeschoben hat.

Bei manchen Äußerungen hat man den Eindruck, als ginge es hier jetzt um die Verteilung neuer Wohltaten. Dabei werden jetzt nur die politischen Besoldungssünden der Vergangenheit repariert und eine angemessene Besoldung, auf der Basis objektiver Parameter, für die Zukunft aufzubauen sein.

Wir bekommen jetzt vielleicht etwas, was uns eigentlich immer schon zugestanden hat. In einem solchen Kontext immer noch den Haushalt und dessen begrenzte Möglichkeiten als Regulativ ins Spiel zu bringen, zeugt vom Unvermögen, aus der Entwicklung konsequente und richtige Schlüsse zu ziehen.

Und weil das so ist, rechne ich auch aktuell wieder damit, dass man, im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten, tricksen wird, um im Ergebnis das Urteil des BVerG zu verwässern.

An den Urteilen und Handlungsweisen erkennt man auch sehr schön, dass die Besonderheiten der Alimentation an sich nicht wirklich in den Köpfen angekommen ist. Man kann sehr wohl im öffentlichen Dienst sparen, jedoch nicht bei der Besoldungshöhe, da wir da ein besonderes Vertrauensverhältnis zum DH haben.

Dieses fehlende Verständnis hat dann immer wieder zu Entscheidungen geführt die einem jetzt mutmaßlich auf die Füße fallen. Und da ist der Familienzuschlag nur ein Beispiel. Weitere wären beispielsweise die Anhebung aller Lehrerstellen nach A 13 oder noch etwas weiter zurück die Abschaffung des mittleren Dienstes bei der Polizei, die jetzt in der Konsequenz zu deutlichen Mehrkosten führen werden, wenn einem nochmal die Alimentation vom Gericht erklärt wird.

Mal gespannt ob jetzt wieder etwas mehr in die Köpfe kommt, dass Spareffekte nur durch politische Entscheidungen die Personalabbau ermöglichen wirklich Zielführend sind. Entbürokratisierung wird zwar immer wieder schön genannt, aber selten umgesetzt, so dass dann in einer politischen Ohnmacht das angepackt wird, wo man sich eigentlich nur die Finger verbrennen kann: Unsere Besoldung


Uriex

Zitat von: Robertbob in Heute um 08:01Da es bei der Besoldungserhöhung um die Anpassung des Grundgehaltes geht, würde ich nicht sagen, das sich der lediglich Beamte freut. Er bekommt nun endlich das, was ihm eigentlich schon seit Jahren zusteht.

Och, ich denke schon, dass 99,99% sich freuen werden wenn es mehr Geld gibt. Ob da allerdings Leute dabei sein werden, die Dankbar dafür sind, steht auf einem anderen Blatt  ;)

Robertbob

Wäre ja noch schöner, das ich als lediger Beamter dankbar dafür sein sollte, das ich jetzt endlich die Besoldung bekomme, die mir eigentlich schon seit Jahren zusteht.

JayBrak

Ich glaube nicht an eine echte Kürzung der Familienzuschläge. Stichwort: Besitzstandswahrung (Da müssten sie vermutlich schon ans Grundgesetz ran.)

Vermutlich werden sie reduziert, aber dafür eine Ausgleichszahlung geleistet, wie auch schon bei der letzten Reduzierung des Zuschlags.

Uriex

Zitat von: JayBrak in Heute um 08:41Ich glaube nicht an eine echte Kürzung der Familienzuschläge. Stichwort: Besitzstandswahrung (Da müssten sie vermutlich schon ans Grundgesetz ran.)

Vermutlich werden sie reduziert, aber dafür eine Ausgleichszahlung geleistet, wie auch schon bei der letzten Reduzierung des Zuschlags.

Unter dem Strich wird mit Sicherheit keiner weniger Gesamtbesoldung bekommen, aber die Ausgleichszulage wird hier wahrscheinlich nicht nötig sein. Diese gab es nur weil man ansonsten auf einen Schlag weniger Gesamtbesoldung erhalten hätte.

Wenn man ein Gesamtkonstrukt schafft, wo durch Erhöhung der Grundbesoldung plus neuer Höhe der Familienzuschläge immer noch mindestens gleich viel rauskommt wie bei der Höhe der Familienzuschläge zuvor bewahrt man den Besitzstand.

Was im übrigen zumindest verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht geschützt ist, da "Besitzstandswahrung" kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums ist. Man hat auch da eher die Probleme mit der amtsangemessenen Alimentation wenn man "kürzt", da kein Puffer zur Verfassungswidrigkeit vorhanden ist.

Egge2206

Zitat von: Uriex in Heute um 09:04Unter dem Strich wird mit Sicherheit keiner weniger Gesamtbesoldung bekommen, aber die Ausgleichszulage wird hier wahrscheinlich nicht nötig sein. Diese gab es nur weil man ansonsten auf einen Schlag weniger Gesamtbesoldung erhalten hätte.

Wenn man ein Gesamtkonstrukt schafft, wo durch Erhöhung der Grundbesoldung plus neuer Höhe der Familienzuschläge immer noch mindestens gleich viel rauskommt wie bei der Höhe der Familienzuschläge zuvor bewahrt man den Besitzstand.
 

Diese Ausgleichszulage (wie sie damals geschaffen wurde bei der letzten Anpassung) betrifft tatsächlich nur den FamZuschlag.

Reguläre Anpassungen fallen da nicht drunter

Knucki

Zitat von: Papa12 in Gestern um 09:09Landesregierung überträgt Tarifergebnis auf 
die Beamtinnen und Beamte des Landes

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 21. April 2026 hat die Landesregierung NRW im Besoldungsgespräch mit den
Gewerkschaften und Verbänden zugesagt, die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026
systemgerecht eins zu eins auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen.
Was konkret vereinbart wurde:

• Zum 1. April 2026 werden die Tabellenentgelte um 2,8 % erhöht, mindestens jedoch um
100 Euro; die Ausbildungsentgelte steigen um 60 Euro monatlich.
• Zum 1. März 2027 folgt eine weitere Anhebung der Tabellenentgelte um 2 % und der
Ausbildungsentgelte um zusätzliche 60 Euro.
• Zum 1. Januar 2028 steigen die Tabellenentgelte nochmals um 1 % und die
Ausbildungsentgelte um weitere 30 Euro.

Für den Beamtenbereich ist für 2026 eine Besonderheit vorgesehen: 
Die Grundgehälter sollen für alle Besoldungsgruppen linear um 3,36 % erhöht werden.
Hierdurch wird auch in den unteren Besoldungsgruppen die Mindestanhebung von 100 Euro
sichergestellt und zugleich das verfassungsrechtliche Abstandsgebot beachtet.
06/2026


Amtszulagen und Familienzuschläge sollen im Zuge der Übertragung um 2,8 % und in den
Folgejahren um weitere 2 % bzw. 1 % steigen. Die Anpassung der Anwärterbezüge erfolgt
ebenfalls 1:1 mit 60€, 60€ und 30€.

Die Landesregierung, die mit Ministerpräsident Hendrik Wüst, der Stellvertretenden
Ministerpräsidentin Mona Neubaur, dem Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk sowie
dem Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski an dem Gespräch teilnahm, will das
Gesetzgebungsverfahren zügig einleiten und den Gesetzentwurf bereits im Juni in den Landtag
einbringen. Abschlagszahlungen auf die erwartete Erhöhung sollen voraussichtlich mit den Juli
Bezügen geleistet werden.

Im Hinblick auf die parallellaufende Modernisierungsoffensive (vgl. Info 5/2026) wird die
Erhöhung der Wechsel- und Schichtzulagen, wie sie in der Tarifeinigung vorgesehen ist,
zunächst nicht auf den Beamtenbereich übertragen. Eine Erhöhung bleibt dem weiteren
Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierungsoffensive vorbehalten.

Zudem läuft parallel die Vorbereitung eines weiteren gesonderten Gesetzes zur Umsetzung der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur
amtsangemessenen Alimentation. Auch dieses Verfahren soll im Laufe des Sommers gestartet
werden. 
Aus Sicht der DSTG NRW, für die Landesvorsitzende Carolin Konzack an den Besoldungs
gesprächen teilnahm, ist die 1:1-Übertragung ein wichtiges Signal. Sie zeigt, dass gemeinsamer
gewerkschaftlicher Druck wirkt und die seit Jahren eingeforderte 1:1-Übernahme auch diesmal
erreicht werden konnte. Mit der Umrechnung des Mindestbetrags und der Berücksichtigung des
verfassungsrechtlich gebotenen Abstandsgebots ist zudem ein Einstieg in die Besoldungs
strukturreform gegeben. Gleichzeitig ist klar, dass die Anpassung angesichts der anhaltenden
Preissteigerungen die Attraktivitätsprobleme des öffentlichen Dienstes nicht vollständig löst
und den Reallohnverlust der vergangenen Jahre nur teilweise ausgleicht.
Selbstverständlich werden wir alle anstehenden Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und
über neue Entwicklungen zeitnah informieren.

Was ich nicht ganz verstehe ist, dass nicht nur die Grundgehälter um 3,36 % steigen, sondern auch die Familienzuschläge um 2,8 % ab 01.04.2026 erhöht werden. Warum erhöht man nun die Familienzuschläge, um sie dann in einem weiteren Gesetz ggf. wieder zu senken?

JayBrak

Zitat von: Uriex in Heute um 09:04Unter dem Strich wird mit Sicherheit keiner weniger Gesamtbesoldung bekommen, aber die Ausgleichszulage wird hier wahrscheinlich nicht nötig sein. Diese gab es nur weil man ansonsten auf einen Schlag weniger Gesamtbesoldung erhalten hätte.

Wenn man ein Gesamtkonstrukt schafft, wo durch Erhöhung der Grundbesoldung plus neuer Höhe der Familienzuschläge immer noch mindestens gleich viel rauskommt wie bei der Höhe der Familienzuschläge zuvor bewahrt man den Besitzstand.

Was im übrigen zumindest verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht geschützt ist, da "Besitzstandswahrung" kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums ist. Man hat auch da eher die Probleme mit der amtsangemessenen Alimentation wenn man "kürzt", da kein Puffer zur Verfassungswidrigkeit vorhanden ist.


Man hätte beim letzten Mal ja euch die reguläre Grundbesoldungserhöhung mit der Kürzung gegenrechnen können,wenn es rechtlich zulässig wäre. Ich denke nicht, dass das ohne weiteres rechtlich möglich ist.