Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Robertbob

Da hier von der 41. Wochenstunde gesprochen wird, trifft die Reduzierung wohl nur auf Beamte unter dem 55. LJ zu.

Rheini

Zitat von: Robertbob in Gestern um 11:59Da hier von der 41. Wochenstunde gesprochen wird, trifft die Reduzierung wohl nur auf Beamte unter dem 55. LJ zu.

Das würde dann faktisch bedeuten, dass die Zeit vom 55 Lj- 59 Lj gleichgestellt wird bzw. diese Personengruppe keine Möglichkeit in dieser Zeit hat, Stunden auf das Lebensarbeitszeitkonto, einzuzahlen.

Robertbob

Das Ganze wird noch spannender. Beispiel: Beamter heute 20 Jahre alt, bekommt bis zum 55. LJ ca. 1800 Stunden gut geschrieben. Würde bedeuten, das wenn er in 47 Jahren gesund pensioniert wird und das Renteneintrittsalter immernoch bei 67 ist, er ca. 1 Jahr früher gehen kann. Wenn das mal nicht eine schöne Zukunftsmusik ist. Will mal hoffen, das er dann nicht bis 70 arbeiten muss.

Knucki

Das Langzeitkonto scheint ja verpflichtend zu sein, wenn es bei teilzeitkräften anteilig verbucht wird. Ich hatte gehofft, dass man darauf verzichten kann und dann 40 Std. die Woche Vollzeit arbeiten kann... :o

Rheini

Und bei DU in der Freistellungsphase, freut sich der DH.

Robertbob

Und bei einer DU noch bevor das Dienstzeitende eingetreten ist, was passiert dann. Werden einem dann die Stunden finanziell vergütet?

LehrerInNRW

Zitat von: Zwopf in Gestern um 11:08Danke für den Link.
Wird das auch für Teilzeitkräfte gelten? Müsste eigentlich, oder? Alles andere wäre ja eine weitere Schlechterstellung von alleinerziehenden Teilzeitkräften, die neben weniger Geld dann auch noch mit weniger "Lebensarbeitszeitkonto" bestraft würden.

Teilzeitkräfte bekommen weniger Geld, weil sie weniger arbeiten. Wieso sollten sie eine höhere Zeitgutschrift bekommen als ihrem Teilzeitanteil entsprechend?

Schneewitchen

Darüber bin ich gerade gestolpert. Nach dem Zeitungsbericht soll es möglicherweise am 5. Mai, also morgen, zu einem Kabinettsbeschluss bez. der Übernahme des Tarifergebnisses und die Erhöhung der Steigerung auf 3,36% kommen.


https://rp-online.de/nrw/landespolitik/nrw-beamte-profitieren-staerker-vom-tarifabschluss-als-angestellte_aid-147792773

rundmc87

#503
Mal eine andere Frage.

Die Angleichung auf A13 erfolgt ja im August diesen Jahres.

Diese Zulage hat sich bisher jährlich bis 460 Euro erhöht.


Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.

Das bedeutet, dass die Zulage dann ins Grundgehalt fließt, wenn ich das richtig verstehe und die Übertragung der Tarifergebnisse das erhöhte Grundgehalt berücksichtigen? Was wenn die Tarifergebnisse vor dem August übertragen werden. Ist die Gehaltserhöhung für ehemals A12 Lehrkräfte weniger? Versteht ihr was ich meine? Danke
Im Voraus


Ich bin stand jetzt A12 Stufe 7. Werde ich durch die Hochstufung auf A13 nun noch spürbar eine Gehaltssteigerung haben oder kommt +-0 das selbe raus?