Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Robertbob

Da hier von der 41. Wochenstunde gesprochen wird, trifft die Reduzierung wohl nur auf Beamte unter dem 55. LJ zu.

Rheini

Zitat von: Robertbob in Heute um 11:59Da hier von der 41. Wochenstunde gesprochen wird, trifft die Reduzierung wohl nur auf Beamte unter dem 55. LJ zu.

Das würde dann faktisch bedeuten, dass die Zeit vom 55 Lj- 59 Lj gleichgestellt wird bzw. diese Personengruppe keine Möglichkeit in dieser Zeit hat, Stunden auf das Lebensarbeitszeitkonto, einzuzahlen.

Robertbob

Das Ganze wird noch spannender. Beispiel: Beamter heute 20 Jahre alt, bekommt bis zum 55. LJ ca. 1800 Stunden gut geschrieben. Würde bedeuten, das wenn er in 47 Jahren gesund pensioniert wird und das Renteneintrittsalter immernoch bei 67 ist, er ca. 1 Jahr früher gehen kann. Wenn das mal nicht eine schöne Zukunftsmusik ist. Will mal hoffen, das er dann nicht bis 70 arbeiten muss.

Knucki

Das Langzeitkonto scheint ja verpflichtend zu sein, wenn es bei teilzeitkräften anteilig verbucht wird. Ich hatte gehofft, dass man darauf verzichten kann und dann 40 Std. die Woche Vollzeit arbeiten kann... :o

Rheini

Und bei DU in der Freistellungsphase, freut sich der DH.

Robertbob

Und bei einer DU noch bevor das Dienstzeitende eingetreten ist, was passiert dann. Werden einem dann die Stunden finanziell vergütet?