Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Poldi2006

Sollte eine Pauschale Beihilfe (Koalitionsvertrag 2022) nicht im Rahmen des Modernisierungsgesetzes angegangen werden?

BeamterNRW

Zitat von: Floki in Heute um 09:26Das dürfte (eigentlich) unmöglich sein. Der Stand des Gesetzgebungsverfahren sowie die Tagesordnungen sind öffentlich einsehbar.

Es gibt heute um 15:00 Uhr ein Hintergrundgespräch. Jedoch nicht öffentlich und nur für geladene Personen (z.B. Presse). Hier wird vrst. vom Land verkündet, dass es 3,36% sind. Auch werden entsprechene die Hintergründe erläutert (Abstandsgebot etc.). Die 3,36% sind bisher nicht öffentlich vom Land und den Spitzenorganisationen kommuniziert, erfolgt aber dann.

Robertbob

Zitat von: Poldi2006 in Heute um 12:53Sollte eine Pauschale Beihilfe (Koalitionsvertrag 2022) nicht im Rahmen des Modernisierungsgesetzes angegangen werden?
Da diese laut Vereinbarung  nur für Neuverbeamtungen gelten würde, so sie dann käme, wäre sie für dich höchstwahrscheinlich schon zu spät.

Robertbob

Zitat von: Uriex in Heute um 12:27Glaube ich persönlich nicht, Stichtagsregelungen haben wir ja in der Vergangenheit etliche gehabt (Regelaltersgrenze, Erfahrungsstufe etc.).

Die "Verschlechterung" in § 13a (Vorzeiten fallen bei der Berechnung des Ruhegehaltes komplett raus, wenn Rentenanrechte erworben wurden) gilt ja auch nur für diejenigen ab 2027. Wird wie immer sein: Für die Einen ist das "neue Recht" schlechter, für Andere wiederum besser.
Naja, bei dem Unterschied zwischen Erfahrungsstufen und den vorherigen Altersstufen handelt es sich nur um einen Taschenspielertrick (die Gerichte urteilten, das dass Altern nicht unbedingt zu einer besseren Vergütung einher gehen muss) welcher keine oder kaum finanzielle Auswirkungen hatte und die Regelaltersgrenze lehnt sich an das Rentenalter an. Also auch keine finanzielle Auswirkung und das über Jahre hinaus. Aber werde ich in 2026 verbeamtet oder erst in 2027 kann das schon einen größeren fünfstelligen Betrag in der Altersversorgung ausmachen.

Schneewitchen

Aktuell aus der RPO. Die Besoldungserhöhung soll ab Ende Juni/2026 fließen. Ich komme leider nicht hinter die Bezahlschranke. Interessant wäre, was mit "fliesst ab Ende 06/2026" gemeint ist. Ich gehe mal von einer ersten Zahlung in 07/2026 aus.

https://rp-online.de/nrw/landespolitik/hoehere-besoldung-in-nrw-soll-ende-juni-fliessen_aid-147855595

Rheini

#530
Ende Juni müssten die Juli Bezüge sein.

Toll wie der Minister auf den Punkt hinweist, dass aufgrund des Abstandsgebotes es zwingend ist, dass eine fedse Prozentgrösse genommen wetden muss.

Wie ist das mit den vergangenen Jahren?????

Ach ja, da war bestimmt jemand anderes in der Regierung.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 17:42Ende Juni m8ssten die Juli Bezüge sein.

Toll wie der Minister auf den Punkt hinweist, dass aufgrund des Abstandsgebotes es zwingend ist, dass eine fedte Prouentgrösse genommen wetden muss.

Wie ist das mit den vergangenen Jahren?????

Ach ja, da war bestimmt jemand anderes in der Regierung.

Nach dem Wortlaut sollten das die Juli Bezüge sein, richtig. Bei uns wird die Datenerfassung für den jeweiligen Besoldungslauf immer so um den 10. des Vormonats abgeschlossen. In dem Falle müsste die Freigabe also bis etwa 10 Juni erfolgt sein.Das Plenum tagt aber im Juni erst wieder am 17.06.2026.!?

Entweder kommt also die Anweisung einer Abschlagszahlung oder für viele Kommunalbeamten gibt es dann erst im August mehr Geld.....

BeamtinNRW

Düsseldorf · Weil die Gewerkschaften einen Sockelbetrag für die unteren Tarifgruppen erstritten haben, profitieren die Beamten stärker vom Abschluss als die Angestellten. Die höhere Besoldung soll ab Ende Juni rückwirkend zum 1. April fließen.

3 Min.

 
 


Das Land hat am Dienstag offiziell bestätigt, dass die Besoldung für die Beamten, Richter und Pensionäre in diesem Jahr wie berichtet um 3,36 Prozent steigen wird - also um einen halben Prozentpunkt mehr als für die Tarifbeschäftigten. Grund ist, dass die Gewerkschaften einen Sockelbetrag für die unteren Gehaltsgruppen von 100 Euro ausgehandelt hatten. In dieser Höhe sollen auch die unteren Besoldungsgruppen der Beamten profitieren. Das führt jedoch zu einem Dominoeffekt, denn rechtlich ist vorgeschrieben, dass der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen weiter Bestand haben muss. Die Ruhegehälter, die Witwen- und Waisengelder und die Unterhaltsbeiträge steigen ebenfalls um die 3,36 Prozent.

Wie das Finanzministerium mitteilte, werde man nun schnellstmöglich das Gesetzgebungsverfahren für die Übertragung des Tarifergebnisses einleiten, damit der Gesetzesentwurf bestenfalls bereits rechtzeitig für das Juni-Plenum in den Landtag eingebracht werden könne. Für die Beamten hieße das, dass die Abschlagszahlungen rückwirkend zum 1. April 2026 ab Ende Juni geplant seien, hieß es.

Bei der Erhöhung argumentiert das Land auch damit, dass sie die Beamtenbesoldung ohnehin hätte anpassen müssen. Schließlich hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. September 2025 in einem Grundsatzurteil neue Bewertungsmaßstäbe dazu vorgelegt, ab welcher Höhe eine Besoldung noch gesetzeskonform ist. Bislang war immer von 15 Prozent Abstand zur Grundsicherung ausgegangen worden. Die Richter führten aber einen neuen Bewertungsmaßstab ein: Nach der neuen Rechtsauffassung muss die Mindestbesoldung nun mindestens so bemessen sein, dass sie die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht. Das Median-Äquivalenzeinkommen ist ein statistischer Wert, der das Nettohaushaltseinkommen unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße und -struktur teilt – wobei genau die Hälfte der Bevölkerung mehr und die andere Hälfte weniger verdient. Die Maßnahme nun erfolge ,,auch im Vorgriff auf die ausstehende Umsetzung" des Urteils.


Bis es so weit ist, erklärte sich das Land nach Informationen unserer Redaktion bereit, einen sogenannten Dispens auszusprechen. Dieser kann dazu führen, dass Beamte ihre Besoldungsansprüche für einen bestimmten Zeitraum nicht durch jedes Jahr neuen Widerspruch sichern müssen, weil die rechtliche Auseinandersetzung über die Besoldung unter bestimmten Voraussetzungen später auch ohne erneute Einzelerklärung berücksichtigt wird. Der NRW-Landesvorsitzende des Deutschen Beamtenbunds, Roland Staude begrüßte auch mit Blick auf die Hunderttausendfachen Widersprüche der vergangenen Jahre ausdrücklich die Aussetzung des Erfordernisses dersogenannten haushaltsjahrnahen Geltendmachung von Alimentationsansprüchen für das Jahr 2026 und bezeichnete dies als ,,zentrale Notwendigkeit, um weitere Unsicherheiten in der Beamtenschaft nicht aufkommen zu lassen".

LehrerInNRW

Zitat von: rundmc87 in Gestern um 21:10Mal eine andere Frage.

Die Angleichung auf A13 erfolgt ja im August diesen Jahres.

Diese Zulage hat sich bisher jährlich bis 460 Euro erhöht.


Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.

Das bedeutet, dass die Zulage dann ins Grundgehalt fließt, wenn ich das richtig verstehe und die Übertragung der Tarifergebnisse das erhöhte Grundgehalt berücksichtigen? Was wenn die Tarifergebnisse vor dem August übertragen werden. Ist die Gehaltserhöhung für ehemals A12 Lehrkräfte weniger? Versteht ihr was ich meine? Danke
Im Voraus


Ich bin stand jetzt A12 Stufe 7. Werde ich durch die Hochstufung auf A13 nun noch spürbar eine Gehaltssteigerung haben oder kommt +-0 das selbe raus? 


Bei meiner Frau beträgt der Unterschied zwischen letzter Stufe Angleichung und A13 bei Stkl. V und 67% AZ 36€ netto. 

Ansonsten kann man (besser formuliert: sollte man als Lehrer) das mit einem Taschenrechner und anschließend einem Steuerrechner auch selbst individuell berechnen können.

Du wirst ab August nach A13 Stufe 7 besoldet.

Ansonsten ist die Frage auch maximal unverständlich gestellt.

LehrerInNRW

Zitat von: BeamtinNRW in Heute um 18:47Düsseldorf · Weil die Gewerkschaften einen Sockelbetrag für die unteren Tarifgruppen erstritten haben, profitieren die Beamten stärker vom Abschluss als die Angestellten. Die höhere Besoldung soll ab Ende Juni rückwirkend zum 1. April fließen.

3 Min.

 
 


Das Land hat am Dienstag offiziell bestätigt, dass die Besoldung für die Beamten, Richter und Pensionäre in diesem Jahr wie berichtet um 3,36 Prozent steigen wird - also um einen halben Prozentpunkt mehr als für die Tarifbeschäftigten. Grund ist, dass die Gewerkschaften einen Sockelbetrag für die unteren Gehaltsgruppen von 100 Euro ausgehandelt hatten. In dieser Höhe sollen auch die unteren Besoldungsgruppen der Beamten profitieren. Das führt jedoch zu einem Dominoeffekt, denn rechtlich ist vorgeschrieben, dass der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen weiter Bestand haben muss. Die Ruhegehälter, die Witwen- und Waisengelder und die Unterhaltsbeiträge steigen ebenfalls um die 3,36 Prozent.

Wie das Finanzministerium mitteilte, werde man nun schnellstmöglich das Gesetzgebungsverfahren für die Übertragung des Tarifergebnisses einleiten, damit der Gesetzesentwurf bestenfalls bereits rechtzeitig für das Juni-Plenum in den Landtag eingebracht werden könne. Für die Beamten hieße das, dass die Abschlagszahlungen rückwirkend zum 1. April 2026 ab Ende Juni geplant seien, hieß es.

Bei der Erhöhung argumentiert das Land auch damit, dass sie die Beamtenbesoldung ohnehin hätte anpassen müssen. Schließlich hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. September 2025 in einem Grundsatzurteil neue Bewertungsmaßstäbe dazu vorgelegt, ab welcher Höhe eine Besoldung noch gesetzeskonform ist. Bislang war immer von 15 Prozent Abstand zur Grundsicherung ausgegangen worden. Die Richter führten aber einen neuen Bewertungsmaßstab ein: Nach der neuen Rechtsauffassung muss die Mindestbesoldung nun mindestens so bemessen sein, dass sie die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht. Das Median-Äquivalenzeinkommen ist ein statistischer Wert, der das Nettohaushaltseinkommen unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße und -struktur teilt – wobei genau die Hälfte der Bevölkerung mehr und die andere Hälfte weniger verdient. Die Maßnahme nun erfolge ,,auch im Vorgriff auf die ausstehende Umsetzung" des Urteils.


Bis es so weit ist, erklärte sich das Land nach Informationen unserer Redaktion bereit, einen sogenannten Dispens auszusprechen. Dieser kann dazu führen, dass Beamte ihre Besoldungsansprüche für einen bestimmten Zeitraum nicht durch jedes Jahr neuen Widerspruch sichern müssen, weil die rechtliche Auseinandersetzung über die Besoldung unter bestimmten Voraussetzungen später auch ohne erneute Einzelerklärung berücksichtigt wird. Der NRW-Landesvorsitzende des Deutschen Beamtenbunds, Roland Staude begrüßte auch mit Blick auf die Hunderttausendfachen Widersprüche der vergangenen Jahre ausdrücklich die Aussetzung des Erfordernisses dersogenannten haushaltsjahrnahen Geltendmachung von Alimentationsansprüchen für das Jahr 2026 und bezeichnete dies als ,,zentrale Notwendigkeit, um weitere Unsicherheiten in der Beamtenschaft nicht aufkommen zu lassen".

Woher stammt die Info?

BeamtinNRW


Cherry

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