Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Rheini

"Auslegung" bedeutet für mich das man der Meinung ist, sich innerhalb des Möglichen, hier BVerfG Beschluss, zu bewegen.

"Verhandlungsbasis" bedeutet für mich, einen Kompromiss zu schliessen, indem beide Parteien nicht auf Ihre Position beharren und dabei über die Grenzen (die Parteien sind sich einig, dass das BVerfG andere Vorgaben gemacht hat) hinaus gehen. Das ist aber halt bei einem BVerfG Beschluss nicht möglich.

Daher haben diese Begriffe für mich verschieden besetzt.


Casiopeia1981

Hamburg und Rheinland-Pfalz sind spannend, weil dort sehnenden Auges gegen die Rechtsprechung des BVerfG verstoßen wird:

Die Gesetzesbegründung in RLP ist sehr holzschnittartig, weil nicht alle Besoldungsgruppen verglichen werden. Es wurden exemplarische Besoldungsgruppen aufgeführt. Gerade dadurch ist offen, ob das Abstandsgebot durchgehend eingehalten wird.

Ich halte die Aussagen dort für sehr problematisch. Das wird mit Sicherheit die Rechtsprechung noch tangieren.

In Hamburg finde ich spannend, dass die Sonderzahlung nicht für Versorgungsempfänger veranschlagt wird, obwohl auch hierzu das BVerfG eine klare Position bezogen hat.

Wer dort nicht Widerspruch einlegt und ggf. Klage einreicht, dem ist nicht zu helfen.

Würde NRW so verfahren, würde ich jedenfalls genauso Widerspruch gegen die Besoldung einlegen.

WikingerBrot

Also habe ich bei der ganzen Debatte hier was verpasst?

Hat das Bundesverfassungsgericht das MÄE von einer ,,ganzen" Familie sprich beiden Partner genommen oder eines einzigen Menschen?

Soweit ich weiß wird Bezug genommen auf das MÄE ,,eines" Menschen, also kann es nicht rechtens sein ein fiktives Partnereinkommen mit zu berechnen.

Wenn dies rechtens wäre dann bitte als Grundlage MÄE x2.

Alles andere ist Bullshit, verstehe hier gar nicht wie der ein oder andere das als in Ordnung finden würde und ,,realitätsnah" also da krieg ich ja Plag.


Verfassungsmäßige

Zitat von: Casiopeia1981 in 10.06.2026 22:55Hamburg und Rheinland-Pfalz sind spannend, weil dort sehnenden Auges gegen die Rechtsprechung des BVerfG verstoßen wird:

Die Gesetzesbegründung in RLP ist sehr holzschnittartig, weil nicht alle Besoldungsgruppen verglichen werden. Es wurden exemplarische Besoldungsgruppen aufgeführt. Gerade dadurch ist offen, ob das Abstandsgebot durchgehend eingehalten wird.

Ich halte die Aussagen dort für sehr problematisch. Das wird mit Sicherheit die Rechtsprechung noch tangieren.

In Hamburg finde ich spannend, dass die Sonderzahlung nicht für Versorgungsempfänger veranschlagt wird, obwohl auch hierzu das BVerfG eine klare Position bezogen hat.

Wer dort nicht Widerspruch einlegt und ggf. Klage einreicht, dem ist nicht zu helfen.

Würde NRW so verfahren, würde ich jedenfalls genauso Widerspruch gegen die Besoldung einlegen.

Zusätzlich hat Hamburg rückwirkend ab 2007 ! das fiktive Partnereinkommen eingeführt , gemäß Dbb Hamburg. Den Entwurf kann man noch nirgends einsehen.

Finanzer

Zitat von: Verfassungsmäßige in 11.06.2026 07:58Zusätzlich hat Hamburg rückwirkend ab 2007 ! das fiktive Partnereinkommen eingeführt , gemäß Dbb Hamburg. Den Entwurf kann man noch nirgends einsehen.

Das wäre tatsächlich die bisher größte Dreistigkeit bei allen Dienstherren.

@Cassiopeia: Es gibt keinen Rechtskreis, in dem man nicht Widerspruch einlegen sollte. Also auch auf jedem Fall in NRW.

Schneewitchen

Zitat von: WikingerBrot in 11.06.2026 07:46Also habe ich bei der ganzen Debatte hier was verpasst?

Hat das Bundesverfassungsgericht das MÄE von einer ,,ganzen" Familie sprich beiden Partner genommen oder eines einzigen Menschen?

Soweit ich weiß wird Bezug genommen auf das MÄE ,,eines" Menschen, also kann es nicht rechtens sein ein fiktives Partnereinkommen mit zu berechnen.

Wenn dies rechtens wäre dann bitte als Grundlage MÄE x2.

Alles andere ist Bullshit, verstehe hier gar nicht wie der ein oder andere das als in Ordnung finden würde und ,,realitätsnah" also da krieg ich ja Plag.



Das fiktive Partnereinkommen ist letztlich ein willkürlicher Korrekturposten der DH, um die Ansprüche auf eine aA künstlich zu reduzieren.

Wenn dann die DH in der Zukunft noch hingehen und bei dem fiktiven Partnereinkommen fiktive Gehaltssteigerungen annehmen, die über den Tarifabschlüssen des öD liegen, dann wird es richtig absurd.


Egge2206

Zitat von: NWB in 09.06.2026 21:32Dieser Thread versinkt hier leider mehr und mehr in Belanglosigkeiten.
Sehr schade angesichts des Themas.

ja endlich spricht es jemand aus. Immer die gleichen 4, die sich den Bauch kraulen und auf was besseres hoffen :D

AR76

Bei uns (große Kommune ;)) kam heute die Info, dass es zu Juli angehoben wird und es Abschlagszahlungen rückwirkend gibt.

Admin


Schneewitchen

Zitat von: AR76 in Gestern um 12:53Bei uns (große Kommune ;)) kam heute die Info, dass es zu Juli angehoben wird und es Abschlagszahlungen rückwirkend gibt.

Läuft die IT bei Euch über die ITK Rheinland?

nero

Bei uns wurde heute mitgeteilt, dass es wohl eher mit den Bezügen für August ausgezahlt wird.

Schneewitchen

Bei uns werden nächste Woche die Bezügemitteilungen für 07/2026 bereitgestellt. Bislang gibt es bei uns keinerlei Informationen. Entgegen der üblichen Praxis in der Vergangenheit, wurde bislang nicht einmal grundsätzlich auf die anstehende Besoldungserhöhung hingewiesen.

Da also bis jetzt keine Informationen kommuniziert wurden, gehe ich davon aus, dass es bei uns auch frühestens im August gezahlt wird.

AR76


Schneewitchen

Zitat von: AR76 in Gestern um 19:49Korrekt.😅

Danke😁! Dann werde ich wohl auch im Juli bedacht werden. Bei uns gibt es dazu nämlich keinerlei Informationen, nur Aufrufe zum Sparen.....🤨😎!