Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

SAS

Egal wann das Gesetz kommt meine Wahlentscheidung wird das nicht beeinflussen. Das würde mich ja irgendwie bestechlich machen, das kann ich mit meinem Amtsverstäbdnis nicht vereinbaren.

Schneewitchen

Zitat von: SAS in Gestern um 21:33Egal wann das Gesetz kommt meine Wahlentscheidung wird das nicht beeinflussen. Das würde mich ja irgendwie bestechlich machen, das kann ich mit meinem Amtsverstäbdnis nicht vereinbaren.

Uh, auch wieder ein Stoff aus dem schöne Diskussionen entstehen können.

Nur so viel: Ich erfülle meinen Eid. Daher sind für mich bestimmte Parteien tabu. Ansonsten wähle ich die Partei, von der ich mir insgesamt verspreche, dass sie die Politik vertritt, die ich als geeignet empfinde. Hierbei kann ich nicht ausschließen, dass hierbei aber auch Dinge eine Rolle spielen, die mich und meine Familie unmittelbar betreffen, wie z.B. die Besoldung.

Das ist aber eine Frage der Abwägung insgesamt. Angenommen, die CDU würde jetzt einen Geldsegen über uns ausschütten, dann wäre das alleine kein Grund für mich, die CDU zu wählen. Da müsste dann schon mehr passen.

Würde ich das nur an der Besoldungsfrage festmachen, da gebe ich Dir Recht, würde ich mich tatsächlich irgendwie bestechlich machen.

Deus hic finitur

Max_Muster

Wahlforscher gehen davon aus, dass bis zu einem Drittel der Wähler:innen erst in der Wahlkabine endgültig entscheiden wo sie ihr Kreuz machen. Daher kann jede Aktion im Vorfeld noch zu einem positiven Effekt, sprich dazu führen, das Kreuz an der "richtigen" Stelle zu machen.

Henri74

Im Herbst einen Entwurf zu bringen hätte halt den großen Vorteil, dass die vielen Widersprüche beschieden werden könnten.
Ich denke, dass es einen Entwurf auch dann geben wird, wenn der Bund weiter verzögert.
Vermutlich werden damit dann die Mietstufen bei den Familienzuschlägen abgeschafft. Die lassen sich mit der neuen Rechtsprechung eigentlich nicht mehr aufrechterhalten. Die beziehen sich zu sehr auf das alte Urteil mit Grundsicherung/Wohnheld. Es wird daher bestimmt einheitliche - vom Wohnort unabhängige- Familienzuschläge geben. Für diejenigen, die jetzt nach hohen Mietstufen ihre Zuschläge bekommen wird wg. des Vertrauensschutzes eine abschmelzende Übergangslösung gefunden.
Dass der Ehezuschlag in das Grundgehalt überführt wird halte ich für wahrscheinlich. Ich hoffe auch, dass die Kinderzuschläge zum Teil integriert werden, aber ich weiß nicht wie wahrscheinlich das ist.
Ich denke, dass fiktive Partnereinkommen wird erhöht werden.

Je nach dem werden die Grundgehälter zwischen 1,5 bis 4 Prozent erhöht. Und dann hofft man auf Ruhe bzw. wartet ab, was Berlin nächstes Jahr tut und wie weitere Urteile aussehen.
Das ist mein Bauchgefühl.

Schneewitchen

Zitat von: Henri74 in Gestern um 21:49Im Herbst einen Entwurf zu bringen hätte halt den großen Vorteil, dass die vielen Widersprüche beschieden werden könnten.
Ich denke, dass es einen Entwurf auch dann geben wird, wenn der Bund weiter verzögert.
Vermutlich werden damit dann die Mietstufen bei den Familienzuschlägen abgeschafft. Die lassen sich mit der neuen Rechtsprechung eigentlich nicht mehr aufrechterhalten. Die beziehen sich zu sehr auf das alte Urteil mit Grundsicherung/Wohnheld. Es wird daher bestimmt einheitliche - vom Wohnort unabhängige- Familienzuschläge geben. Für diejenigen, die jetzt nach hohen Mietstufen ihre Zuschläge bekommen wird wg. des Vertrauensschutzes eine abschmelzende Übergangslösung gefunden.
Dass der Ehezuschlag in das Grundgehalt überführt wird halte ich für wahrscheinlich. Ich hoffe auch, dass die Kinderzuschläge zum Teil integriert werden, aber ich weiß nicht wie wahrscheinlich das ist.
Ich denke, dass fiktive Partnereinkommen wird erhöht werden.

Je nach dem werden die Grundgehälter zwischen 1,5 bis 4 Prozent erhöht. Und dann hofft man auf Ruhe bzw. wartet ab, was Berlin nächstes Jahr tut und wie weitere Urteile aussehen.
Das ist mein Bauchgefühl.

Dein Bauchgefühl deckt sich im Detail mit meinem Bauchgefühl. Alleine bei der Erhöhung der Grundgehälter würde ich noch etwas pessimistischer schätzen. Ich gehe eher von maximal 3% aus.

Schliesslich hat NRW in den letzten Jahren doch die Tariferhöhungen immer 1:1 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten übertragen......(Ironie!)
Deus hic finitur

DJ79

Zitat von: Henri74 in Gestern um 21:49Im Herbst einen Entwurf zu bringen hätte halt den großen Vorteil, dass die vielen Widersprüche beschieden werden könnten.
Ich denke, dass es einen Entwurf auch dann geben wird, wenn der Bund weiter verzögert.
Vermutlich werden damit dann die Mietstufen bei den Familienzuschlägen abgeschafft. Die lassen sich mit der neuen Rechtsprechung eigentlich nicht mehr aufrechterhalten. Die beziehen sich zu sehr auf das alte Urteil mit Grundsicherung/Wohnheld. Es wird daher bestimmt einheitliche - vom Wohnort unabhängige- Familienzuschläge geben. Für diejenigen, die jetzt nach hohen Mietstufen ihre Zuschläge bekommen wird wg. des Vertrauensschutzes eine abschmelzende Übergangslösung gefunden.
Dass der Ehezuschlag in das Grundgehalt überführt wird halte ich für wahrscheinlich. Ich hoffe auch, dass die Kinderzuschläge zum Teil integriert werden, aber ich weiß nicht wie wahrscheinlich das ist.
Ich denke, dass fiktive Partnereinkommen wird erhöht werden.

Je nach dem werden die Grundgehälter zwischen 1,5 bis 4 Prozent erhöht. Und dann hofft man auf Ruhe bzw. wartet ab, was Berlin nächstes Jahr tut und wie weitere Urteile aussehen.
Das ist mein Bauchgefühl.


Sollte NRW nur annähernd das Gesetz von Brandenburg anwenden, wären es mindestens 10-15% Erhöhung des Grundgehalts, damit eine verfassungsgemäße Alimentation umgesetzt würde.
Bei z.B. A13 Stufe 9 StKl1 läge man in BB aktuell bei über 500€ Netto Differenz zu NRW.

Schneewitchen

Zitat von: DJ79 in Gestern um 22:32Sollte NRW nur annähernd das Gesetz von Brandenburg anwenden, wären es mindestens 10-15% Erhöhung des Grundgehalts, damit eine verfassungsgemäße Alimentation umgesetzt würde.
Bei z.B. A13 Stufe 9 StKl1 läge man in BB aktuell bei über 500€ Netto Differenz zu NRW.

Mag sein. Das wird aber so nicht passieren. Nicht, dass ich nicht jubeln würde. Aber das ist bei über 280.000 Beamte nicht leistbar und wird nicht kommen, selbst wenn das erst die aA bedeuteten würde.
Deus hic finitur

DJ79

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 22:37Mag sein. Das wird aber so nicht passieren. Nicht, dass ich nicht jubeln würde. Aber das ist bei über 280.000 Beamte nicht leistbar und wird nicht kommen, selbst wenn das erst die aA bedeuteten würde.

Leistbar wäre das schon, aber man wird es sich nicht leisten wollen.

AltStrG

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 11:44Das BVerfG hat in der Tat vor sechs Jahren in 2 BvL 6/17 wortwörtlich Folgendes geschrieben:

- "Sind die Grundgehaltssätze so bemessen, dass sie zusammen mit den Familienzuschlägen bei zwei Kindern amtsangemessen sind, darf Richtern und Beamten nicht zugemutet werden, für den Unterhalt weiterer Kinder auf die familien-neutralen Bestandteile ihres Gehalts zurückzugreifen."
- "Der Besoldungsgesetzgeber darf bei der Bemessung des zusätzlichen Bedarfs, der für das dritte und jedes weitere Kind entsteht, von den Leistungen der sozialen Grundsicherung ausgehen, muss dabei aber beachten, dass die Alimentation etwas qualitativ Anderes ist als die Befriedigung eines äußersten Mindestbedarfs. Ein um 15 % über dem realitätsgerecht ermittelten grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf eines Kindes liegender Betrag lässt diesen Unterschied hinreichend deutlich werden."
- "Die sich fortlaufend wandelnden tatsächlichen Verhältnisse und die Entwicklung des Sozial- und Steuerrechts bedingen, dass die verfassungsrechtlichen Maßstäbe in ihren Einzelheiten von Zeit zu Zeit neu konkretisiert werden müssen."


Da die zugrundeliegende "Logik" ab dem dritten Kind (15% über dem Bedarf) in gewisser Weise nicht mehr zu der neuen "Logik" für die 4K-Familie (80% des 2,3-fachen MÄE) passt, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass es in einer der nächsten BVerfG-Beschlüsse eine entsprechende "neue Konkretisierung" geben wird..

Eben. Ich sage es immer und immer und immer wieder. Der Beschluss des BVerfG aus September 2025 ist viel schwerwiegender, viel eindeutiger, viel (rechtstaatlich) raumgreifender, als den meisten bewußt ist. Und offensichtlich auch nicht bewusst ist vielen, dass die ständige Rechtsprechung des Ersten Senats in Sachen Soziales, Kind, Ehe etc. pp den Zweiten Senat in dieser Sache maßgeblich mitprägt. Die bisherige Rechtsprechung bzgl. der weiteren Kinder (3+) wird sich daher (auch) ändern.

Carisson

Man sollte irgendwie versuchen, die Höhe der Besoldung juristisch zu deckeln ("... nicht höher / mehr als in vergleichbarer Entgeltgruppe des TV-L.")

Ich las hier von A 13 6.900,- € netto (vermutlich viele Kinder und hohe Mietstufe). Das Endgehalt in E 13 Stufe 6 beträgt hingegen etwa 6.900,- € brutto.

So würde ich das machen, wenn ich Finanzminister wäre. Bin ich aber nicht ::)




Schneewitchen

Zitat von: Carisson in Heute um 07:26Man sollte irgendwie versuchen, die Höhe der Besoldung juristisch zu deckeln ("... nicht höher / mehr als in vergleichbarer Entgeltgruppe des TV-L.")

Ich las hier von A 13 6.900,- € netto (vermutlich viele Kinder und hohe Mietstufe). Das Endgehalt in E 13 Stufe 6 beträgt hingegen etwa 6.900,- € brutto.

So würde ich das machen, wenn ich Finanzminister wäre. Bin ich aber nicht ::)





Interessanter Ansatz. Jetzt ist es aber gerade so, dass das BVerfG  mit seinem letzten Beschluss aus 2025 eher anmahnt, dass die Besoldung tendenziell zu niedrig ist.

Wenn jetzt in diesem Kontext der FM hingehen würde und würde die Besoldung deckeln, dann würde er sich damit juristisch noch angreifbar er machen.

Eine Deckelung der Besoldung kann nicht die Antwort auf den Beschluss des BVerfG sein.

Wenn es aber zu einer Deckelung auf der Basis der jeweils vergleichbaren Bruttogehälter der Angestellten käme, dann hätte ich auch gerne die reduzierte WAZ der Angestellten.
Deus hic finitur

Henri74

Zitat von: DJ79 in Gestern um 22:32Sollte NRW nur annähernd das Gesetz von Brandenburg anwenden, wären es mindestens 10-15% Erhöhung des Grundgehalts, damit eine verfassungsgemäße Alimentation umgesetzt würde.
Bei z.B. A13 Stufe 9 StKl1 läge man in BB aktuell bei über 500€ Netto Differenz zu NRW.

Ja, den Unterschied sehe ich auch. Einerseits hat Brandenburg aber wohl den Ehezuschlag im Grundgehalt eingebaut. Wenn ich mir dann die Zahlen anschaue, sind es in meiner Gruppe/Stufe nur 6-7 Prozent für das Jahr 2026.
Auf der anderen Seite hat NRW ein um etwa 7000 höheres Medianäquivalenzeinkommen als NRW.

Die Rechnung im Entwurf wird interessant.
Brandenburgs fiktives Partnereinkommen liegt bei etwas unter 900 Euro pro Monat. Wenn NRW dies deutlich anhebt und etwa wie Bayern oder Bund Richtung 22000 geht und die Kinderzuschläge nicht stark absenkt, dann glaube ich, dass da leider eben nicht mehr so viel Prozente übrig bleiben, um das Grundgehalt zu erhöhen.
Verfassungsrechtlich wäre das natürlich großer Käse aber könnte eben politisch ein Schritt sein, der dazu taugt, den Schein zu erwecken, dass man irgendwie auf das Urteil reagiert aber trotzdem die Kassen schont.
3-4 Prozent Erhöhung des Grundgehalts zusätzlich zu dem, was bereits für 26 bis 28 beschlossen wurde, kann ich mir schon vorstellen, aber mehr halte ich aktuell leider nicht für realistisch.

Spannend wird aber auch, wie sie zukünftig, die Anpassungen regeln wollen. Auch nach Indexverfahren wie Brandenburg?

Max_Muster

Last uns nicht wieder mit dieser typisch deutschen Neiddebatte beginnen. Ich finde es auch "voll unfair", dass ich weniger Geld erhalte als Herr Infantino, aber das wird trotzdem nichts ändern.
Hier geht sind wir im Forum Beamte NRW und es geht um die amtsangemessene Alimemtation.

AR76

Wir sollten uns mal Berlin anschauen, was ja das Urteil bekommen hat. Da ist die Besoldung aktuell bei A13 Endstufe nur circa 100 Euro weniger als hier in NRW.

Insofern muss da richtig was kommen, denn sonst ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch NRW die Klatsche kassiert vom BVerfG.

Und wenn irgendwo der Kassenknüller fiktives Partnereinkommen fällt, wird es richtig spannend, da kann man nichts mehr schön reden.

NvB

Zitat von: AR76 in Heute um 09:17denn sonst ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch NRW die Klatsche kassiert vom BVerfG.


Glückwunsch, Sie haben das Spiel DH -> Beamter durchgespielt.
Genau darum geht es doch. Alles wissen wo es hingehen muss. Es möchte nur niemand und für "Verzögerung" gibt es halt keine Konsequenzen. Also weiter Rauszögern...