Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Henri74

Zitat von: AltStrG in Heute um 10:21Es ist nicht klar, ob die PKV für alle Personen bezahlt wird, da i.d.Z. unterschiedliche (Beihilfe-)Sätze geltend gemacht werden können. Und das Kindergeld als Sozialleistung kann natürlich mit eingerechnet werden, darum ging es mir, es wird ja allen bezahlt, eben auch Beamten, unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Besoldung.

Also 6900 + Kindergeld - PKV für den Beamten + Partnereinkommen des Partners +/- GKV für Ehefrau und Kinder? Es geht mir hier nicht um konkrete Zahlungen oder Besitztümer, es geht um die Betrachtungsweise und Arithmetik des BVerfG und der Politik.

Als Nicht-Beamter mit Spitzengehalt (aus Gründen:)) schaue ich mir die zu verhandelnde Sachlage immer auch aus einer anderen Perspektive an, erweitert den Horizont :)

Und nur zur Ergänzung: Politisch markiert ein solches Einkommen klar die einkommensstarke Oberschicht (die oberen 2–5 % der Alleinstehenden) und ist ein zentraler Referenzpunkt in Debatten um Steuergerechtigkeit, Spitzensteuersätze und Reichtumsdefinition. Bei einem 5-Personen-Haushalt wäre man mit 7700 Euro an der Grenze zur unteren Oberschicht, was gemeinhin als Stufe über der "gesellschaftlichen Mitte" gilt. Mit diesem Einkommen zahlt der Haushalt den Höchst- oder Nahezu-Höchststeuersatz sowie maximale Beiträge in die Sozialsysteme ein, entnimmt aber auch in geringen Maße etwas.

Deswegen (und nur deswegen) ist es (für mich) in der Betrachtung der Beschlusslage und der Besoldungsgesetzgebung interessant.

Die Kinderzuschläge für 3+ Kind werden in naher Zukunft fallen oder stark abgesenkt, sobald die aA flächendeckend gezahlt wird, da bin ich mir ziemlich sicher, weil die dritte Kind+ Rechtsprechung dann wieder auf den Prüfstand kommt, diesmal von Seiten der Besoldungsgesetzgeber.

Was schätzt Du, wann die flächendeckende aA gezahlt wird?
Und hast Du Vermutungen, wie NRW sich im Herbst mit einem Entwurf positionieren wird? Glaubst Du, dass NRW jetzt ,,schon" das Grundgehalt erhöhen wird oder erst in ein paar Jahren wenn es weitere Urteile gab?


LehrerInNRW

Zitat von: cookiedent in Heute um 11:55Gibt es ab dem dritten Kind denn auch prozentual mehr Grundsicherung?
Wenn ich Deinem Argument folge, wäre die Grundsicherung für eine 4K Familie in Ordnung, für eine 5K aber nicht mehr, weil die Grundsicherung für jedes Kind gleich hoch ist.


Dem Beamten stehen 15% mehr als die Grundsicherung zu, weil er kein Bezieher von Transferleistungen ist sondern für seine Alimentation arbeitet. Steht so im Urteil. Macht übrigens auch Sinn zu sagen, der arbeitet also hat er mehr verdient als ein Empfänger von Stütze.

Die Bezugsgröße in der Grundsicherung ist der tatsächliche Bedarf. Für 3k gibt es 3k Leistungen für 7k 7k Leistungen.

Die Bezugsgröße der aA ist nunmal 4k und alles darüber hinaus ist gesondert zu betrachten.


Zitat von: WernerWillsWissen in Heute um 12:08Ich habe nie behauptet, dass man durch die FamZ Millionär wird oder dass Kinder kein Geld kosten. Mein Punkt war lediglich, dass nicht nur Kinder Kosten verursachen, sondern es eben auch andere Lebenssituationen gibt, die finanziell belastend sein können. Vielleicht wird meine Sichtweise etwas verständlicher, wenn du dir folgende Frage stellst: Wie würdest du reagieren, wenn ab morgen nur noch Beamte bis A8 die Mietenstufen erhalten würden?


Hier wird doch seit etlichen Seite geschrieben, dass die Familienzuschläge ein Trick sind um Kosten zu senken. Er herrscht auch Konsens, dass die Grundbesoldung steigen muss.

Ja die Lebenshaltungskosten sind gestiegen.

Das kann doch kein Argument sein Eltern ständig die Kosten von Kindern abzusprechen, ihnen die Familienzuschläge vorzuhalten und ständig vorzurechnen, dass Kind garnicht so teuer sind.

Zuschläge bis A8 geht nicht, weil Verfassung.

Max_Muster

Zitat von: LehrerInNRW in Heute um 12:45Die Bezugsgröße in der Grundsicherung ist der tatsächliche Bedarf. Für 3k gibt es 3k Leistungen für 7k 7k Leistungen.

Die Bezugsgröße der aA ist nunmal 4k und alles darüber hinaus ist gesondert zu betrach

Das kann doch kein Argument sein Eltern ständig die Kosten von Kindern abzusprechen, ihnen die Familienzuschläge vorzuhalten und ständig vorzurechnen, dass Kind garnicht so teuer sind.

Zuschläge bis A8 geht nicht, weil Verfassung.

Hier sind einige in diesem Forum unterwegs nur um andere zu trollen. Werner gehört sicher dazu.
Wenn Dir (wie mir) Deine Lebenszeit zu schade ist um Dich mit ständigem Quatsch und Repetitieren zu beschäftigen, dann ist es möglich einzelne Formunsnutzer:innen auf die "Ignorieren" Liste zu setzen.
...nur mal so als Tipp.

Rheini

Jup.

Ich habe mir daher immer am letzten Arbeitstag ein Lachsfrühstück mit Schampus im Büro bei offener Tür angewöhnt und singe dabei das Klagelied eines Beamten.

WernerWillsWissen

Zitat von: LehrerInNRW in Heute um 12:45Hier wird doch seit etlichen Seite geschrieben, dass die Familienzuschläge ein Trick sind um Kosten zu senken. Er herrscht auch Konsens, dass die Grundbesoldung steigen muss.

Ja die Lebenshaltungskosten sind gestiegen.

Das kann doch kein Argument sein Eltern ständig die Kosten von Kindern abzusprechen, ihnen die Familienzuschläge vorzuhalten und ständig vorzurechnen, dass Kind garnicht so teuer sind.

Zuschläge bis A8 geht nicht, weil Verfassung.


Ehrlich gesagt finde ich die Interaktion mit dir ermüdend.

Fakt ist, dass Kinderlose den Familien nichts wegnehmen wollen und auch nicht deren Kosten leugnen. Hier wird auch seit etlichen Seiten geschrieben, dass die aA aus den bekannten Gründen über die Grundbesoldung sicherzustellen und der normativ faktische Maßstab 4K ist, unabhängig der realen Familienkonstellation und tatsächlich anfallenden Kosten sowie, dass der DH FamZ gewähren darf, wenn sie eine untergeordneten Teil der Besoldung ausmachen. Alles Dinge, die keiner in Fage stellt. Es ging nur darum, ob Kinderlose eine Nachzahlung erwarten dürfen, wenn der DH den Großteil der FamZ rückwirkend ab 01/20 in das Grundgehalt überführen sollte. Wie gesagt, Schneewittchen und Rheini haben mir entsprechende Anworten gegeben.

@Max_Muster: Da du den Troll-Vorwurf leider nicht lassen kannst, sehe mir bitte folgende Spitze nach: Man merkt, wer in diesem Forum Lehrer ist und wer einen juristschen Hintergrund hat.

LehrerInNRW

Ne, ist klar, dein Beitrag (#1789) hat nicht versucht die Kosten die Familien zu tragen haben klein zu rechnen.
Wieso schreibt man dann von sinkenden Kosten bei mehreren Kindern in der Kita und Lasten die auf mehrere Schultern verteilt werden, wenn es darum geht, ob man für die Jahre nach 2020 auch als alleinstehender Beamter Nachzahlungen erhalten wird? In wie weit besteht hier ein argumentativer Zusammenhang?

Wenn es dich ermüdet, dass in einem Forum Blödsinn als solcher enttarnt wird, solltest du besser keinen Blödsinn schreiben.