Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Robertbob

#1980
Zitat von: Schnarchnase81 in Heute um 18:24Genau diese Aussage zeigt, dass du das nix verstanden hast!
Interessante Aussage von dir. Wäre nur schön, wenn du die auch noch begründen könntest.
[/quote]

Robertbob

Zitat von: JayBrak in Heute um 19:05Weil es unterschiedliche Systeme sind. Ein Angestellter bekommt ein Gehalt und ist in einem vertraglich geregelten Beschäftigungsverhältnis. Ein Beamter ist eine eigene "Rechtsform", diese ist im Grundgesetz festgelegt und wird mit einer amtsangemessenen Besoldung, die nicht nur den Beamten, sondern seine ganze Familie alimentiert besoldet.

Das muss man nicht gut finden, tue ich in der aktuellen Form übrigens selbst auch nicht, aber einfach ändern kann man es auch nicht.

Wenn man daran als Gesellschaft etwas grundsätzlich ändern möchte, dann muss man das Beamtentum in der aktuellen Form abschaffen und/oder neu definieren.

Und das wäre nur über eine Änderung des Grundgesetzes möglich.

Das Verfassungsgericht muss sich an unser Verfassung, dem Grundgesetz, halten. Und wenn es das Grundgesetz so ausgelegt hat, dass im 4K-Modell weitere Kinder nicht über das familienneutrale Grundgehalt besoldet werden können, dann gilt das. Es sei denn, es gäbe eine massive gesellschaftliche Veränderung, die eine neue Interpretation des Grundgesetzes notwendig macht. Diese sehe ich seit 2020 aber nicht.
Und nur weil man den FamZ.  abschaffen könnte und dann alles über das Grundgehalt regeln will, muss man das Berufsbeamtentum abschaffen? Das erschließt sich mir nicht. Hat das BVerG festgelegt,  das es einen FamZ. geben muss, oder es möglich ist ihn zu gewähren?

AR76

Zitat von: JayBrak in Heute um 18:06Doch, das Urteil oben gilt und ist fix. Und grundsätzlich wird das Verfassungsgericht die eigenen Urteile nur fortschreiben und nicht alte Urteile völlig aufheben/gegen eigene Urteile verstoßen.
Naja, das stimmt wohl nicht. Früher hat das BVerfG geurteilt, dass sich die Bezüge 15% über dem Sozialhilfeniveau befinden müssen. Jetzt 80% des Medianeinkommens.

Insofern kann es schon mal hier zu Änderungen kommen.

JayBrak

Zitat von: Robertbob in Heute um 19:12Und nur weil man den FamZ.  abschaffen könnte und dann alles über das Grundgehalt regeln will, muss man das Berufsbeamtentum abschaffen? Das erschließt sich mir nicht.

Man muss es nicht vollständig abschaffen, man könnte es auch neu definieren.

Aktuell gilt, dass ein Beamter sich und seinen Dienst ein Dienstleben lang dem Staat, in einem besonderen Trueverhältnis zur Verfügung stellt. Er hat eine besondere Vorbildfunktion. Deshalb können z. B. die Bezüge auch gekürzt werden, wenn er dieser Vorbildfunktion durch eine Straftat nicht gerecht wird.

Auf der anderen Seite ist in diesem Trueverhältnis der Staat für die vollumfängliche Versorgung des Beamten und seiner Familie verantwortlich.

Wenn ich nun die Versorgung der Familie dort rausnehmen, dann muss ich an das Grundgesetz. Dort greift aber vieles ineinander, sodass es eine komplette Veränderung des Beamtentums von der heutigen Form wäre.

Rheini

Sollten wir uns nicht derzeit mit der geltenden Rechtslage beschäftigen und nicht dauernd über eine Änderung des GG?

Derzeit gibt es nämlich absolut keine Bestrebungen von irgendwem, Art. 33 zu ändern.


Robertbob

Ich kann alle verstehen, die sich im Augenblick mit der Situation konfrontiert sehen, das sie als Familie mit u.U. mehreren Kindern schlechter gestellt werden, als heute.  Nur und da bin mir mehr als sicher, daß wird so nicht kommen  (Stichwort Bestandsschutz). Vielleicht sollten sie aber darüber sich Gedanken machen, das ein höheres Grundgehalt, im Alter eine höhere Pension bedeutet. Einfach mal über den Tellerrand hinaus schauen.

JayBrak

Zitat von: AR76 in Heute um 19:19Naja, das stimmt wohl nicht. Früher hat das BVerfG geurteilt, dass sich die Bezüge 15% über dem Sozialhilfeniveau befinden müssen. Jetzt 80% des Medianeinkommens.

Insofern kann es schon mal hier zu Änderungen kommen.

Dazu kann man nun in das Urteil von 2025 gucken.

Wie ich oben bereits schrieb, wird auch hier das ursprüngliche Urteile nur fortgeschreiben. Das Verfassungsgericht hat nicht geurteilt: "Es ist doch in Ordnung, wenn ein Beamter weniger als 15% oberhalb des Sozialhilfeniveau ist."

Sondern es hat festgestellt, dass die Ermittlung des Sozialhilfeniveaus so umfangreich ist, dass es schwer möglich ist, in einer zeitlich zumutbaren Zeit, zu beurteilen, ob eine Besoldung angemessen ist oder nicht.

Der neue Maßstab wurde also nicht gewählt, weil man das alte Urteil plötzlich inhaltlich falsch fand, sondern weil man pragmatisch einen besseren und angemesseneren Maßstab gesucht hat.


JayBrak

Zitat von: Robertbob in Heute um 19:28Ich kann alle verstehen, die sich im Augenblick mit der Situation konfrontiert sehen, das sie als Familie mit u.U. mehreren Kindern schlechter gestellt werden, als heute.  Nur und da bin mir mehr als sicher, daß wird so nicht kommen  (Stichwort Bestandsschutz). Vielleicht sollten sie aber darüber sich Gedanken machen, das ein höheres Grundgehalt, im Alter eine höhere Pension bedeutet. Einfach mal über den Tellerrand hinaus schauen.

Es geht mir in der Diskussion nicht darum, was ich mir wünsche, oder was ich als gut und sinnvoll halte. Es geht mir darum deutlich zu machen, dass es einen rechtlichen Rahmen gibt, der ganz unabhängig von persönlich Vorlieben und Wünschen gilt.

Robertbob

Zitat von: JayBrak in Heute um 19:45Es geht mir in der Diskussion nicht darum, was ich mir wünsche, oder was ich als gut und sinnvoll halte. Es geht mir darum deutlich zu machen, dass es einen rechtlichen Rahmen gibt, der ganz unabhängig von persönlich Vorlieben und Wünschen gilt.
Wenn du jetzt nur eine Aussage zurück liest, dann wirst du lesen können,  wie sich der rechtliche Rahmen schon in den letzten Jahren verändert hat.

Rheini

Zitat von: JayBrak in Heute um 19:42Dazu kann man nun in das Urteil von 2025 gucken.

Wie ich oben bereits schrieb, wird auch hier das ursprüngliche Urteile nur fortgeschreiben. Das Verfassungsgericht hat nicht geurteilt: "Es ist doch in Ordnung, wenn ein Beamter weniger als 15% oberhalb des Sozialhilfeniveau ist."

Sondern es hat festgestellt, dass die Ermittlung des Sozialhilfeniveaus so umfangreich ist, dass es schwer möglich ist, in einer zeitlich zumutbaren Zeit, zu beurteilen, ob eine Besoldung angemessen ist oder nicht.

Der neue Maßstab wurde also nicht gewählt, weil man das alte Urteil plötzlich inhaltlich falsch fand, sondern weil man pragmatisch einen besseren und angemesseneren Maßstab gesucht hat.



Nicht nur das sondern weil das Sozialhilfeniveau durch die Politik festgesetzt wird und damit der DH mittelbar auch die aA mit regelt. Diese Möglichkeit wollte man dem DH entziehen.

Rheini

Seit einiger Zeit läuft bei mir das Lied "Sieben Fässer Wein ...." als Dauerschleife.

Schnarchnase81

Zitat von: Robertbob in Heute um 19:08Interessante Aussage von dir. Wäre nur schön, wenn du die auch noch begründen könntest.



Nö, muss ich nicht, da die Grundsätze des Beamtentums und die Unterschiede zum Angestellten eigentlich hier jedem bekannt sein sollten und in diesem Forum mehrfach erläutert wurden. Mich wundert nur, dass ich diese Feststellung bei einem vorgeblichen Beamten treffen musste....

Robertbob

Zitat von: Schnarchnase81 in Heute um 20:03Nö, muss ich nicht, da die Grundsätze des Beamtentums und die Unterschiede zum Angestellten eigentlich hier jedem bekannt sein sollten und in diesem Forum mehrfach erläutert wurden. Mich wundert nur, dass ich diese Feststellung bei einem vorgeblichen Beamten treffen musste....
Danke für die äußerst umfassende Erklärung von dir, diese Information hat mir noch gefehlt.  :P

Schnarchnase81

#1993
Zitat von: Robertbob in Heute um 19:28Ich kann alle verstehen, die sich im Augenblick mit der Situation konfrontiert sehen, das sie als Familie mit u.U. mehreren Kindern schlechter gestellt werden, als heute.  Nur und da bin mir mehr als sicher, daß wird so nicht kommen  (Stichwort Bestandsschutz). Vielleicht sollten sie aber darüber sich Gedanken machen, das ein höheres Grundgehalt, im Alter eine höhere Pension bedeutet. Einfach mal über den Tellerrand hinaus schauen.

Das ist alles schön und gut und trotzdem darf man nicht vergessen, dass die Beamtenfamilie als solche Alimentiert werden muss! Die Familie! Dabei hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass 4K als Standard im wesentlichen aus der Grundbesoldung zu alimentieren ist. Natürlich kann der Dienstherr auch die Grundbesoldung so wählen, dass 10 Kinder alimentiert werden, dann müsste ab dem 11. ein Kinderzuschlag gewährt werden. Wie beim Angestellten ginge nur, wenn die Alimentation wegfallen und nur Lohn gezahlt werden würde. Da die Alimentation einen Säule des Beamtentums ist, wäre der Wegfall der Alimentationspflicht eine Abschaffung des Beamtentums, mit allen Konsequenzen...

Casiopeia1981

Zitat von: Rheini in Heute um 11:33Mir geht es um diesen Teil: ".....bewusst eine stärkere Anhebung vorgesehen als notwendig......".

Das der Teil der B Besoldung zurückgenommen wurde, war mir bewusst. Das die vorher im Entwurf geplante Erhöhung aber nicht aufgrund verfassungsmässiger Notwendigkeit vorgenommen werden sollte, sondern und so lese ich den Beitrag,  anscheinend anders motiviert war, schon. Und zu diesem Teil habe ich nach einer Fundstelle gefragt.

Das ergibt sich für mich eindeutig aus dem Gesamtkontext.

Zum einen sagt, das BVerfG explizit in Rn.  104 des Beschlusses vom 17.09.2026, dass für spezialisierte Besoldungsordnungen wie der B-Besoldung ein gesonderter Abgleich mit der Privatwirtschaft sinnvoll und auch geboten sein kann. Es meint damit explizit nicht die Normallohnentwicklung.

Zum anderen spricht der ursprüngliche Gesetzentwurf des Bundes eindeutig davon, dass neben der Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 (B. Lösung, Ziff. 2) auch ,,die Grundgehaltstabellen zur Stärkung des Leistungsprinzips neu strukturiert (Tabel-
lenreform)" (B. Lösung, Ziff. 3) werden.

Ferner soll die Besoldung auch zukunftsorientiert geändert werden.

Das alles spricht dafür, dass an einigen Stellen über das notwendige Maß hinaus die Besoldung reformiert werden sollte.

Andernfalls kann ich mir die sehr hohen Erhöhungen in der B-Besoldung im ursprünglichen Entwurf nicht erklären, zumal in der Begründung die B-Besoldung am Rand erwähnt, auf Berechnungen aber verzichtet wurde.