Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Schneewitchen

Nur noch etwas Geduld! Bald werden wir hoffentlich wissen, ob wir unseren Frauen 2 Paar Schuhe oder eine ganze Schuhfabrik kaufen können.....
Deus hic finitur

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Rheini in Heute um 13:57Hätte mich auch gewundert.

In Berlin profitieren die Verheirateten nach dem Reparaturgesetz auch schon ordentlich.

Dir ist nichts durchgegangen, ich habe falsch gelesen und die "O" vor Kinder übersehen. War mein Fehler!

Unabhängig davon glaube ich nicht, dass das Berliner Reparaturgesetz in dieser Form durchgehen wird, da es m.E. dem Geist des Urteils des BVerfG widerspricht. Nimmt man die 4K als Bemessungsgrundlage und schaut sich allein den Unterschied der Höhe der Nachzahlung zwischen ledig und verheiratet an, würde das nach hinten raus bedeuten, dass man bei Kindern ausschließlich mit FamZ arbeiten würde. Ich bin mir recht sicher, dass das unzulässig ist.

Sollte ich einen Gedankenfehler haben, gerne Bescheid geben.

Schneewitchen

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 14:34Dir ist nichts durchgegangen, ich habe falsch gelesen und die "O" vor Kinder übersehen. War mein Fehler!

Unabhängig davon glaube ich nicht, dass das Berliner Reparaturgesetz in dieser Form durchgehen wird, da es m.E. dem Geist des Urteils des BVerfG widerspricht. Nimmt man die 4K als Bemessungsgrundlage und schaut sich allein den Unterschied der Höhe der Nachzahlung zwischen ledig und verheiratet an, würde das nach hinten raus bedeuten, dass man bei Kindern ausschließlich mit FamZ arbeiten würde. Ich bin mir recht sicher, dass das unzulässig ist.

Sollte ich einen Gedankenfehler haben, gerne Bescheid geben.

Ich habe insgesamt nicht den Eindruck, dass es den DH derzeit darum geht, dass deren Regelungen zulässig sind.....
Deus hic finitur

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 14:44Ich habe insgesamt nicht den Eindruck, dass es den DH derzeit darum geht, dass deren Regelungen zulässig sind.....

Dieses Gefühl beschleicht mich leider auch und mittlerweile führt diese Erkenntnis bei mir zu Bluthochdruck. Wenn wir so arbeiten würden....

BÜRGERFREUNDLICH

#2599
Unser FM hat ein Lebenszeichen von sich gegeben. Auf die nachfolgende Frage antwortete er wie folgt:

"Erkennen Sie an, dass der Anspruch auf amtsangemessene Alimentation für Beamte seit 2020 unverändert blieb und das BVerfG 2025 lediglich die Methode seiner Überprüfung fortentwickelt hat?"

"herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Der Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation ergibt sich unmittelbar aus dem Grundgesetz. Das ist einerseits völlig unbestritten, andererseits bedarf es der Konkretisierung durch gesetzliche Regelungen und ggf. Gerichtsentscheidungen. Das Urteil aus 2020 hat NRW mit den darin konkretisierten Maßstäben bereits in 2022 umgesetzt. Dazu habe ich an vielen Stellen ausführlich erläutert, wie dies umgesetzt worden ist. Kern ist die Anknüpfung an den Maßstab der Grundsicherung. Dies hat das BVerfG 2025 überraschend aufgegeben und knüpft nun an ein Median-Äquivalenz-Einkommen an. Das kann man als ,,Fortentwicklung" bezeichnen. In der Praxis bedeutet es aber, dass Sie alle Besoldungskriterien an einem neuen Maßstab messen und rechnen müssen. Das ist keine Fortentwicklung der Rechnung, das ist komplett neu. Und sehr aufwändig. Insoweit ist es schon anspruchsvoll für Regierungen und Parlamente, nach wenigen Jahren wieder komplett neu zu rechnen und zu beraten. 
Herzliche Grüße. Marcus Optendrenk 


Rheini

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 14:34..... dass man bei Kindern ausschließlich mit FamZ arbeiten würde.

Sollte ich einen Gedankenfehler haben, gerne Bescheid geben.

Wie willst Du diese Aussage aus den zwei Geldbeträgen herauslesen? Bin gespannt.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Rheini in Heute um 15:18Wie willst Du diese Aussage aus den zwei Geldbeträgen herauslesen? Bin gespannt.

Eigentlich recht simple. Wenn die FamZ größtenteils in der Besoldung abgebildet wären, dürfte die Nachzahlung bei Verheirateten nicht höher als Alleinstehenden ausfallen. Der Verheiratete hatte seinen FamZ nämlich schon erhalten.

Für mein Verständnis müsste die Nachzahlung abschmelzen je mehr FamZ in der Vergangenheit bezahlt bzw. sogar nachgezahlt wurden. Nach meinem Verständnis dürfte auch der Verheiratete eine höhere Nachzahlung als der Verheiratete mit Kind bekommen.
Alles ausschließlich auf NRW bezogen.

Schneewitchen

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 14:54Dieses Gefühl beschleicht mich leider auch und mittlerweile führt diese Erkenntnis bei mir zu Bluthochdruck. Wenn wir so arbeiten würden....

....wäre das rügenswert....😉
Deus hic finitur

Rheini

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 15:28Eigentlich recht simple. Wenn die FamZ größtenteils in der Besoldung abgebildet wären, dürfte die Nachzahlung bei Verheirateten nicht höher als Alleinstehenden ausfallen. Der Verheiratete hatte seinen FamZ nämlich schon erhalten.

Für mein Verständnis müsste die Nachzahlung abschmelzen je mehr FamZ in der Vergangenheit bezahlt bzw. sogar nachgezahlt wurden. Nach meinem Verständnis dürfte auch der Verheiratete eine höhere Nachzahlung als der Verheiratete mit Kind bekommen.
Alles ausschließlich auf NRW bezogen.


Und wenn der Verheiratetenzuschlag massiv erhöht wird? Der Rechner betrachtet Berlin.

Schneewitchen

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 15:12Unser FM hat ein Lebenszeichen von sich gegeben. Auf die nachfolgende Frage antwortete er wie folgt:

"Erkennen Sie an, dass der Anspruch auf amtsangemessene Alimentation für Beamte seit 2020 unverändert blieb und das BVerfG 2025 lediglich die Methode seiner Überprüfung fortentwickelt hat?"

"Das ist keine Fortentwicklung der Rechnung, das ist komplett neu."



Naja, so etwas ähnliches hat er aber schon einmal gesagt. Immerhin wissen wir jetzt, dass er noch da ist.😃
Deus hic finitur

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 15:29Und wenn der Verheiratetenzuschlag massiv erhöht wird? Der Rechner betrachtet Berlin.

Dann hätten 2022 kinderreiche Beamte einen ordentlichen Schluck aus der Pulle bekommen und 2027 dann alle Verheirateten. Alle ledigen, kinderlosen Beamten schauen weiter in die Röhre?
Deus hic finitur

Rheini

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 15:35Dann hätten 2022 kinderreiche Beamte einen ordentlichen Schluck aus der Pulle bekommen und 2027 dann alle Verheirateten. Alle ledigen, kinderlosen Beamten schauen weiter in die Röhre?

Ich bin nicht der FinSen  ??? .

Robertbob

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 15:12Das Urteil aus 2020 hat NRW mit den darin konkretisierten Maßstäben bereits in 2022 umgesetzt.
Der FM geht also davon aus, daß alles was bis Ende 2024 zu zahlen war, ist als erledigt anzusehen ist.Also nur noch 2025.

Rheini

Zitat von: Robertbob in Heute um 15:41Der FM geht also davon aus, daß alles was bis Ende 2024 zu zahlen war, ist als erledigt anzusehen ist.Also nur noch 2025.

So lese ich das nicht.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Rheini in Heute um 15:29Und wenn der Verheiratetenzuschlag massiv erhöht wird? Der Rechner betrachtet Berlin.

Wenn der Verheiratetenzuschlag massiv erhöht würde, würde sich an meiner These trotzdem nichts ändern, außer die Höhe der jeweiligen Nachzahlungen. Die Vorgabe des BVerfG ist die 4K Familie.

Meine Vermutung geht in die Richtung, dass in 2022 die Nachzahlungen der FamZ für Kinder erfolgt sind und als nächstes Ledige und Verheiratete an der Reihe sind.
Großartige kollektive Besoldungserhöhung von mehreren hunderten Euro für alle erwarte ich mit dem neuen Gesetzesentwurf nicht.

Ich weiß, dass du den Rechner von Berlin bemüht hast. Nach Berlin schaue ich allerdings nicht, da für mich die Musik in NRW spielt und ich die Berliner Besoldungsentwicklung der letzten Dekaden nicht verfolgt habe. Sachdienlich könnte ich anhand des Beispiels Berlin nicht argumentieren.