Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Dominic231

Shit.😬

Ach, die Landesregierung möchte die Vorgaben für a.A. richtig umsetzen, da werden die auch mal was investieren.🤣


Robertbob

Zitat von: Dominic231 in Heute um 14:02Shit.😬

Ach, die Landesregierung möchte die Vorgaben für a.A. richtig umsetzen, da werden die auch mal was investieren.🤣


Die Worte las ich wohl, allein mir fehlt der Glaube  :)

Rallyementation

Wenn es mal feststehen sollte, dass für die vergangene Jahren in einer Summe nachgezahlt wird, wie könnten noch geschiedene Partner davon profitieren, deren extern geteilte Versorgungsausgleichsansprüche auch vor Jahren bereits festgesetzt wurden?

___

Nachzahlung Brutto (sechsstellig) -> Netto (fünfstellig) -> Ex-Partner aktualisierter Versorgungsausgleich (vierstellig) -> inflationsbereinigt (dreistellig) -> ein Stück "Ministertorte" beim Konditor gekauft (zweistellig) -> Anwohnerparkausweis wird um das vierfache erhöht - zur Nachzahlung muss noch was drauf gelegt werden.

Max_Muster

Zitat von: AR76 in Heute um 13:51Und ihr vergesst immer die Kommunen. Typisch Landesbeamte.😜
Das Geld für die Kommunen kommt eben nicht aus dem Landeshaushalt.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Heute um 13:58Die Betonung liegt auf "etwas".
Ich gehe mal davon aus, daß ca. 100 % dieses Personenkreises keinen  FamZ. erhalten.  ;D

Nicht ganz. Ich kenn ein paar Fälle: Pensionierter Beamter, deutlich jüngere Frau und minderjährige Kinder. Dazu kommen dann noch Frühpensionäre.

Ich gebe Dir aber recht. In dem Personenkreis dürfte die Masse keinen FamZ 2 oder höher bekommen.

Jetzt mache ich aber mal ein neues Fass auf: Wer sagt uns denn, dass der FM alle Änderungen wirkungsgleich analog auf die Pensionäre überträgt? Ich weiß, die dann ggf. fehlende Rechtsmäßigkeit...... ;D 
Deus hic finitur

Schneewitchen

Zitat von: Rallyementation in Heute um 14:08Wenn es mal feststehen sollte, dass für die vergangene Jahren in einer Summe nachgezahlt wird, wie könnten noch geschiedene Partner davon profitieren, deren extern geteilte Versorgungsausgleichsansprüche auch vor Jahren bereits festgesetzt wurden?

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Nachzahlung Brutto (sechsstellig) -> Netto (fünfstellig) -> Ex-Partner aktualisierter Versorgungsausgleich (vierstellig) -> inflationsbereinigt (dreistellig) -> ein Stück "Ministertorte" beim Konditor gekauft (zweistellig) -> Anwohnerparkausweis wird um das vierfache erhöht - zur Nachzahlung muss noch was drauf gelegt werden.


Wenn der Versorgungsausgleich dynamisiert wurde, sollte das kein Problem sein.
Deus hic finitur

Robertbob

Zitat von: Rallyementation in Heute um 14:08Wenn es mal feststehen sollte, dass für die vergangene Jahren in einer Summe nachgezahlt wird, wie könnten noch geschiedene Partner davon profitieren, deren extern geteilte Versorgungsausgleichsansprüche auch vor Jahren bereits festgesetzt wurde.

Durch die gesetzlich verankerte Dynamisierung bleibt der einmal im Scheidungsurteil festgelegte Ausgleichsbetrag nicht starr. Er wird fortlaufend an die wirtschaftliche Entwicklung und die Erhöhungen des jeweiligen Versorgungssystems angepasst

Schneewitchen

Zitat von: Max_Muster in Heute um 14:12Das Geld für die Kommunen kommt eben nicht aus dem Landeshaushalt.

Eben!
Deus hic finitur

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Heute um 14:16Durch die gesetzlich verankerte Dynamisierung bleibt der einmal im Scheidungsurteil festgelegte Ausgleichsbetrag nicht starr. Er wird fortlaufend an die wirtschaftliche Entwicklung und die Erhöhungen des jeweiligen Versorgungssystems angepasst

Genau, und damit würden auch die jetzt anstehenden Anpassungen, soweit sie auf die Versorgung durchschlagen, von der Dynamisierung erfasst......
Deus hic finitur

Robertbob

Daher:
Drum prüfe, wer sich (vermeintlich) ewig bindet, ob sich vielleicht was besseres findet.

Rallyementation

"Dynamisierung"? ich muss mich mal schlau machen (abseits der Forums?). Ich dachte es werden Rentenpunkte ausgerechnet, der entsprechende Kapitalwert gem. Gerichtsbeschluss dem Rententräger überwiesen. Ende und fix, insoweit nur die Rentenpunkte nach den Regelungen der Rentenversicherung natürlich dynamisch im Folgeverlauf andere Eurobeträge wert sein werden.

Der Jahre später zu zahlende "Lotto"-Alimentationsgewinn wird der Dienstherr nur dem Beamten überweisen. Und damit läge gem. Datum Zahlungseingang dies nach der Ehe und trotz inhaltliche bezug auf den Zeitraum der Ehe erst mal unerreichbar spät, von denen der Geschiedene noch nicht mal etwas mitbekommen muss, falls dieser nun aktiv nachfordern müsste. Oder? (Dienstherr entstaubt die Gerichtsakte in der Personalakte und schickt dem Familiengericht unaufgefordert eine Neuberechnung für die Ehezeit zu?)


Weitere Denk-Spar-Aufgabe für FMs:

Das fiktive Partnereinkommen, will die Realität abbilden. Diese Fiktion ist zu starr für die realen Lebensphasen, die nicht nur aus einem Partner, sondern meist aus mehren (zumindest hintereinander) besteht.

Von daher ist das fiktive Partnereinkommen zu einer fiktiv-realen Lebensphase umzustellen, in der fiktiv angenommen wird, das Fiktiv-Partner geheiratet werden, aber wie im realen Leben aber jede dritte Ehe geschieden wird. Von daher ist bei einer 45-jährigen Dienstzeit anzunehmen, das darin eine geschiedene "Ein-Drittel-Ehe" von 15 Jahren in der Fiktiv-Biographie als Versorgungsausgleich zu berücksichtigen ist.

D.H. als ein Rechenbeispiel wenn ein jährliches Fiktiv-Einkommen von 20.000 € zur Minder-Alimentation von 60.000 € hinzukam, so sind nun 20.000 € jährlich der Fiktiv-Partnerin mal 15 Jahre = 300.000 € Versorgungsausgleich der Fiktiv-Partnerin zuzurechnen und in der Pension des Beamten abziehend zu berücksichtigen.

Ein nie verheirateter Beamter würde also bei seiner 71,75% Pension eine geschiedene "Ein-Drittel-Abzugs-Fiktivversorgungsausgleichsehe" (ca. 15 Jahre) hinzunehmen haben. Ein dauerhaft verheirateter Beamter lebte fiktiv 15 Jahre in einer versorgungsausgleichsberechtigten Vielehe.

Somit könnte der Staat zukünftige Versorgungslasten sparen...

Wenn er stattdessen bei den aktiven Beamten zugunsten der Pensionären sparen möchte muss nur das das fiktive Partnereinkommen höher sein als die Alimentation, damit der Versorgungsausgleich sich zugunsten des Beamten umkehren würde. Aber nur bei Umkehrung hat die Scheidung vom Fiktiv-Partner wahrscheinlich auf einmal nie stattgefunden.

WikingerBrot

Habt ihr mal darüber nachgedacht, dass wenn am 08.09. jetzt ein Ergebnis bezüglich der aA rauskommt und diese eventuell zum 01.01.27 in Kraft treten soll und eventuell sich daraus eine Erhöhung von sagen wir einfach 6-10% rauskommt, die kommenden Tariferhöhungen dadurch wegfallen? (Quasi mit eingepriesen und begründet durch die schnelle Umsetzung ab dem 01.01)

Schneewitchen

Zitat von: Rallyementation in Heute um 14:57"Dynamisierung"? ich muss mich mal schlau machen (abseits der Forums?). Ich dachte es werden Rentenpunkte ausgerechnet, der entsprechende Kapitalwert gem. Gerichtsbeschluss dem Rententräger überwiesen. Ende und fix, insoweit nur die Rentenpunkte nach den Regelungen der Rentenversicherung natürlich dynamisch im Folgeverlauf andere Eurobeträge wert sein werden.

Der Jahre später zu zahlende "Lotto"-Alimentationsgewinn wird der Dienstherr nur dem Beamten überweisen. Und damit läge gem. Datum Zahlungseingang dies nach der Ehe und trotz inhaltliche bezug auf den Zeitraum der Ehe erst mal unerreichbar spät, von denen der Geschiedene noch nicht mal etwas mitbekommen muss, falls dieser nun aktiv nachfordern müsste. Oder? (Dienstherr entstaubt die Gerichtsakte in der Personalakte und schickt dem Familiengericht unaufgefordert eine Neuberechnung für die Ehezeit zu?)


Weitere Denk-Spar-Aufgabe für FMs:

Das fiktive Partnereinkommen, will die Realität abbilden. Diese Fiktion ist zu starr für die realen Lebensphasen, die nicht nur aus einem Partner, sondern meist aus mehren (zumindest hintereinander) besteht.

Von daher ist das fiktive Partnereinkommen zu einer fiktiv-realen Lebensphase umzustellen, in der fiktiv angenommen wird, das Fiktiv-Partner geheiratet werden, aber wie im realen Leben aber jede dritte Ehe geschieden wird. Von daher ist bei einer 45-jährigen Dienstzeit anzunehmen, das darin eine geschiedene "Ein-Drittel-Ehe" von 15 Jahren in der Fiktiv-Biographie als Versorgungsausgleich zu berücksichtigen ist.

D.H. als ein Rechenbeispiel wenn ein jährliches Fiktiv-Einkommen von 20.000 € zur Minder-Alimentation von 60.000 € hinzukam, so sind nun 20.000 € jährlich der Fiktiv-Partnerin mal 15 Jahre = 300.000 € Versorgungsausgleich der Fiktiv-Partnerin zuzurechnen und in der Pension des Beamten abziehend zu berücksichtigen.

Ein nie verheirateter Beamter würde also bei seiner 71,75% Pension eine geschiedene "Ein-Drittel-Abzugs-Fiktivversorgungsausgleichsehe" (ca. 15 Jahre) hinzunehmen haben. Ein dauerhaft verheirateter Beamter lebte fiktiv 15 Jahre in einer versorgungsausgleichsberechtigten Vielehe.

Somit könnte der Staat zukünftige Versorgungslasten sparen...

Wenn er stattdessen bei den aktiven Beamten zugunsten der Pensionären sparen möchte muss nur das das fiktive Partnereinkommen höher sein als die Alimentation, damit der Versorgungsausgleich sich zugunsten des Beamten umkehren würde. Aber nur bei Umkehrung hat die Scheidung vom Fiktiv-Partner wahrscheinlich auf einmal nie stattgefunden.


Bis eben ging`s mir noch gut! Jetzt habe ich Kopfschmerzen ;D  :D .

Ein netter Gedanke, wird so aber nicht durchzuhalten sein. Die Ehe mit einem fiktiven Partner dürfte grundsätzlich relativ konfliktarm sein. Zudem wird sie vom Dienstherrn verordnet. Es steht daher zu vermuten, dass

a) Aufgrund des mangelnden Konfliktpotenzials zwischen einer realen und einer fiktiven Partei,  sich das Begehren nach Scheidung eher nicht einstellen wird. Scheidungen dieser Art werden also zukünftig die Ausnahme bleiben.

b) Diese Ehen werden vom Dienstherrn verordnet. Was aber der Dienstherr einmal zusammengefügt hat, darf der Mensch (in dem Falle der reale Mensch) nicht trennen!

Uns so wird es sich begeben, dass uns unsere fiktiven Partner so lange erhalten bleiben, bis das BVerfG daherkommt (im Märchen wäre das dann der Prinz auf seinem stolzen Ross) und der bösen Königen (in dem Falle wohl besser König) das fiktive Partnereinkommen entreißt.

Und wenn sie nicht gestorben sind, dann sparen sie immer weiter.... 
Deus hic finitur

Schneewitchen

Zitat von: WikingerBrot in Heute um 15:28Habt ihr mal darüber nachgedacht, dass wenn am 08.09. jetzt ein Ergebnis bezüglich der aA rauskommt und diese eventuell zum 01.01.27 in Kraft treten soll und eventuell sich daraus eine Erhöhung von sagen wir einfach 6-10% rauskommt, die kommenden Tariferhöhungen dadurch wegfallen? (Quasi mit eingepriesen und begründet durch die schnelle Umsetzung ab dem 01.01)

Du meinst die 2 % per 03/2027 und dann noch einmal das 1 % in 2028?

Nein, das diesbezügliche Gesetz ist doch schon verabschiedet oder zumindest im parlamentarischen Verfahren. Warum sollte der FM sich an der Stelle Streß machen. Die beiden Erhöhungen werden zu den gesetzlich bestimmten Terminen berücksichtigt werden.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Er wird bei den Erhöhungen, die jetzt zur Debatte stehen, diese beiden Erhöhungen berücksichtigen und dann abziehen.

Die 0,536 %, die wir jetzt per 01.04.2026 über das Tarifergebnis hinaus mehr bekommen haben, die will er ja auch schon quasi als Anzahlung auf eine künftige Erhöhung der Besoldung verstanden wissen.

Wenn mir denn der FM per 01.01.207 eine Besoldungserhöhung von 17 % zubilligt und mir dann auch noch für die zurückliegenden Jahre 20 T€ rüberschiebt, dann will ich, da bin ich ganz ehrlich, wegen der 2 % in 2027 und dem 1 % in 2028 nicht so knickerig sein. In 2028 muss dann ja ohnehin erst einmal wieder gesehen werden, wie hoch die Besoldung tatsächlich zu erhöhen ist. Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte heute schon, dass es da mit einem kümmerlichen Prozent sicher nicht getan sein wird.....
Deus hic finitur

Robertbob

Ich verstehe nicht, warum alle mit dem Jahr 2027 so rumhantieren, die Entscheidung des BVERFG aus 2025 bereitet dem FM auch schon für 2026 genug Kopfschmerzen. Er hat ja nicht aus Spaß bekannt gegeben, daß man sich für diese Jahr den WP sparen kann.