Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Reisinger850 in Heute um 18:01Ich verstehe es auch nicht. Wenn es wirklich nur 1,68% sind dann hat er den Rest genutzt um andere Beträge gegenzurechnen bei den Zulagen. Dann darf er aber nicht vom Fam 1 Zuschlag sprechen, den hätte er dann einfach mal halbiert.
Unfassbar

Unterm Strich hätte der Verheiratete immer noch mehr als der Single, obwohl es den FamZ 1 eigentlich nicht mehr gibt. Das muss Satire sein, die wir nicht verstehen. 😂

BeamterNRW

Zitat von: Henri74 in Heute um 17:25Da kann doch nicht ernsthaft alles sein, dass hier der Ehezuschlag ins Grundgehalt überführt wird!?
Gibt es darüber hinaus keine Erhöhung?

Selbst mit dem Partnereinkommen auf Minijobhöhe kann das doch rechnerisch kaum hinkommen. Es sei denn sie haben an anderer Stelle die 4-K Faktoren aus dem Medianäquivalenzeinkommen runtergerechnet oder so...

@BeamterNRW werden da noch Grundgehaltserhöhungen für 2026 verkündet?

Es ist hier leider unglaublich unübersichtlich, weil hier unzählige Nebenschauplätze bedient werden. Verstehe ich nicht!

Was ich sagen kann, dass Partnereinkommen wird moderat angepasst. Nach oben versteht sich. Es liegt m.W. leicht über 600€.


nero

Schön auch, dass das BVerfG mehrere Parameter für die amtsangemessene Besoldung festgelegt hat und alle sich nur auf die 80% stürzen...

Reisinger850

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 19:38Es ist hier leider unglaublich unübersichtlich, weil hier unzählige Nebenschauplätze bedient werden. Verstehe ich nicht!

Was ich sagen kann, dass Partnereinkommen wird moderat angepasst. Nach oben versteht sich. Es liegt m.W. leicht über 600€.



Du hast gesagt es wird für manche akzeptabel.
1.68%? Really? Kenne keinen, der auch nur im Ansatz dies als legal einordnen würde

BeamterNRW

Zitat von: Reisinger850 in Heute um 20:10Du hast gesagt es wird für manche akzeptabel.
1.68%? Really? Kenne keinen, der auch nur im Ansatz dies als legal einordnen würde

Ich habe noch etwas mehr gesagt, als das, was du dir rausgepickt hast. Mir war bewusst, das sich in diesem Forum (vorerst) niemand freuen wird und die Anpassung als unzureichend betrachten wird. Jemand der jedoch keine Detailkentnisse über den Vorgang hat, wird sich freuen. Also wenn man Aussagen von mir nimmt, dann bitte nicht nur den einen Teil...

Uriex

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 19:38Es ist hier leider unglaublich unübersichtlich, weil hier unzählige Nebenschauplätze bedient werden. Verstehe ich nicht!




Deswegen geht die Diskussion auch hier weiter: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,128521.0.html


BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 20:20Ich habe noch etwas mehr gesagt, als das, was du dir rausgepickt hast. Mir war bewusst, das sich in diesem Forum (vorerst) niemand freuen wird und die Anpassung als unzureichend betrachten wird. Jemand der jedoch keine Detailkentnisse über den Vorgang hat, wird sich freuen. Also wenn man Aussagen von mir nimmt, dann bitte nicht nur den einen Teil...

@BeamterNRW Vorerst? Jetzt werde ich hellhörig.

Reisinger850

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 20:52@BeamterNRW Vorerst? Jetzt werde ich hellhörig.

Na ja das hört sich eher danach an, als ob zwischenzeitlich eine Besoldungskürzung im
Raum stand um das BverG Urteil umzusetzen 😂 ich könnte eigtl. nur noch heulen. Wir reden bei A13 von 70€ netto! Das ist gottlos, Herr christlicher Finanzminister

AlrightyThen

Wenn nicht noch ein separates Gesetz in der Pipeline ist würde ich mir keine großen Hoffnungen mehr machen.

Interessanterweise scheint man vom DGB aus nichtmal den Artikel zum Entwurf gelesen zu haben, sonst hätte man sich folgenden Passus sparen können:

"Im Gegenteil muss die Neustrukturierung dazu führen, dass die verfassungsrechtlich gebotene Besoldung tatsächlich bei den Beamtinnen und Beamten ankommt und zu einer spürbaren Verbesserung führt. Die Landesregierung muss deshalb sicherstellen, dass die künftigen Besoldungserhöhungen nicht lediglich mögliche finanzielle Nachteile der Neustrukturierung ausgleichen. Entscheidend ist, was am Ende im Geldbeutel ankommt. Daran werden wir die Landesregierung messen."

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Reisinger850 in Heute um 21:03Na ja das hört sich eher danach an, als ob zwischenzeitlich eine Besoldungskürzung im
Raum stand um das BverG Urteil umzusetzen 😂 ich könnte eigtl. nur noch heulen. Wir reden bei A13 von 70€ netto! Das ist gottlos, Herr christlicher Finanzminister

Ich könnte auch heulen. Bei A11 darf ich mich über 85€ brutto freuen. Damit kann ich dann mein Auto für eine Woche tanken, um zum Dienst zu fahren. Irre!

Süß fand ich heute auch den Teil der Pressemitteilung: "Für das laufende Jahr 2026 sind deshalb nur noch geringfügige Anpassungen erforderlich." Ich freue mich schon auf die Prüfung der Vorjahre. 😂

Reisinger850

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 21:14Ich könnte auch heulen. Bei A11 darf ich mich über 85€ brutto freuen. Damit kann ich dann mein Auto für eine Woche tanken, um zum Dienst zu fahren. Irre!

Süß fand ich heute auch den Teil der Pressemitteilung: "Für das laufende Jahr 2026 sind deshalb nur noch geringfügige Anpassungen erforderlich." Ich freue mich schon auf die Prüfung der Vorjahre. 😂

Bei 16 Millionen gibt es durchschnittlich noch mal 29€ für 2026 für alle Beamte und Pensionäre rückwirkend zur Festigung der aA😂

Rallyementation

Zitat von: Reisinger850 in Heute um 21:19Bei 16 Millionen gibt es durchschnittlich noch mal 29€ für 2026 für alle Beamte und Pensionäre rückwirkend zur Festigung der aA😂

... erstmal sind vielleicht nen paar Milliönchen für Gefälligkeitsgutachten und Ghostwriterhonorare für den Gesetzentwurf aufzuwenden, der Rest fließt .-uell vielleicht nur in die B-Besoldung?

Rallyementation

Der BVerFG-Beschluss des letzen Jahres oktroyiert die Landesregierung die Anwärterbezüge um 30 € anzuheben, so die Landesregierung. Das sind 1,92%-1,64%.

In der Dominokette rechte Tasche, linke Tasche sind entsprechend das Grundgehalt der BeAs anzuheben, refinanziert durch den eingeebneten Verheiraten-Schmerzensgeld-Zuschlag.

Die Landesregierung ist stolz darauf die bipolare Störung des Beamten bereits seit 24/25 zu berücksichtigen, in dem der Beamte hin- und hergerissen ist, welches Lied er singt, weil er nicht weiß wessen Brot er isst. Das des (fiktiven) Einkommenspartners oder des alimentiven Ergänzungsdienstherren.

Die Regierung ist stolz darauf die amtsangemessene Alimentation endgültig als stabreimendes Oxymoron zu verankern. Im Wortschatz ist nun der Be-Amt-er als Be-Partn-ert (ggf. auch als BIpartnert) geläufig zu machen.

Die Regierung behauptet, damit das die Besoldung seit 2024 verfassungsgemäß ist. Entsprechend auch nachträglich bezifferbare Partnereinkommen machen dies passend.

Von Widersprüchen aus Vorjahren (also vor 24) ist nichts bekannt. Es gilt die Parole, dann klagt euch doch jahrzehntelang zu Tode.

Die paar übrig gebliebenen Klageverfahren vor den VG's sind (Limbach auf die Schulter klopf) gut AUFGEHOBEN. Bevor eine Blauhelmtruppe einmarschiert um, die UN-abhängigkeit der Justiz einzuführen, schwimmen noch einige Blauwale den Rhein herauf.