[BB] Besoldungsrunde 2025-2028 Brandenburg

Begonnen von Admin, 14.02.2026 21:52

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Perisher

Ich komme mal zurück zum Thema:
Ich freue mich für die Brandenburger Beamten, falls ich demnächst mal wieder im Verwandten- und Bekanntenkreis auf meinen Beamtenstatus angesprochen werde, kann ich nun sagen: "Mein gleichwertiger Brandenburger Kollege bekommt 1.000 Euro mehr Grundgehalt als ich."

Finanzer

Zitat von: Perisher in 09.07.2026 09:28Ich komme mal zurück zum Thema:
Ich freue mich für die Brandenburger Beamten, falls ich demnächst mal wieder im Verwandten- und Bekanntenkreis auf meinen Beamtenstatus angesprochen werde, kann ich nun sagen: "Mein gleichwertiger Brandenburger Kollege bekommt 1.000 Euro mehr Grundgehalt als ich."

Dann kommt der vor vor 1990-Klassiker: Dann geh doch rüber, wenn du unzufrieden bist.

Perisher

Ich bin doch nicht unzufrieden, nur mit dieser Aussage kann ich so manche Neiddebatte, so manchen Rechtfertigungsdruck  abwürgen. Als Nachbarlandsbeamter von BB sehe ich zuversichtlich nach vorne und lege weiterhin fleißig Widerspruch gegen meine n(icht)aa Besoldung ein.

AltStrG


Anadur

Zitat von: afo in 07.07.2026 17:52Ich finde ja. Das ist eigentlich für jeden gut verständlich. Was mir bisher völlig fehlt, ist eine schriftliche Äußerung zur künftigen Kopplung der Besoldung an den Nominallohnindex. Das sind bisher meiner Meinung nach nur Absichtserklärungen.

Hat jemand Zugriff auf den Referentenentwurf und kann das mal überprüfen?

Das Gericht gibt in seinem Urteil vier Prüfparameter vor. Einer davon ist der Nominallohnindex.
Aus dem Entwurf:

Zitat4.3 Nominallohnindex (zweiter Parameter)
Die Entwicklung des Nominallohnindex im Land Brandenburg sowie die hierfür maßgeblichen vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg übermittelten Daten sind der
Anlage 3a zum Gesetzentwurf zu entnehmen.
Für das Jahr 2026 können für den Nominallohnindex lediglich prognostische Werte
zugrunde gelegt werden, da endgültige Daten insoweit noch nicht zur Verfügung
stehen. Gesicherte Daten zum Nominallohnindex liegen zum Zeitpunkt der Erstellung des Gesetzentwurfs bis einschließlich zum Jahr 2025 vor.
Anschließend wird dieser Gesamtjahreswert 2025 unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit einer Steigerungsrate von + 4,0 Prozent für
das Folgejahr fortgeschrieben. Die Höhe der Fortschreibungsrate orientiert sich an
den Prognosen der Deutschen Bundesbank zur Entwicklung der Bruttolöhne und -
gehälter für das Jahr 2026 im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Projektion (vgl.
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Dezember 2025, 77. Jahrgang Nr. 12, S. 69).
Hinsichtlich der prozentualen negativen Abweichung der Besoldungsentwicklung
zur Entwicklung des Nominallohns unter Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Formel wird auf die Anlage 3b zum Gesetzentwurf verwiesen.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die für das Jahr 2026 prognostizierte Differenz
zwischen der Entwicklung des Nominallohnindex und der Entwicklung der Besoldung in allen Besoldungsgruppen den Wert von 5 Prozent unterschreitet und daher
der zweite Parameter eingehalten ist.

Schneewitchen

Zitat von: AltStrG in 10.07.2026 12:10Verschiedene Rechtskreise, das von mir angesprochene Problem hat auch NRW nun auch erkannt:

https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=2db13a77-7d2b-4712-937b-ee59e6a8fced

Ab Minute 19

Das Problem wäre kein Problem, wenn alle Beteiligten auch einsehen würden, dass wir es hier mit zwei unterschiedlichen Rechtskreisen zu tun haben.

DeltaR95

Zitat von: Anadur in 12.07.2026 15:46Das Gericht gibt in seinem Urteil vier Prüfparameter vor. Einer davon ist der Nominallohnindex.
Aus dem Entwurf:

Gibt es den Entwurf inzwischen in seiner Gesamtheit irgendwo zum Download?

Anadur

Zitat von: DeltaR95 in 12.07.2026 17:58Gibt es den Entwurf inzwischen in seiner Gesamtheit irgendwo zum Download?

Nicht das ich wüsste. Ist gerade (am 06.07 kam die Info bei mir an) im Beteiligungsverfahren mit den Gewerkschaften. Die haben aber nur bis zum 20.07 Zeit sich zu äußern. Warum man da jetzt so Druck macht? Die nächsten Sitzungen der Ausschüsse bzw. Plenarsitzungen sind erst im September.

Da steht aber wenig überraschendes drin, wenn man die Presse verfolgt hat. Vielleicht noch das das fiktive Partnereinkommen erhöht wird. 

DeltaR95

Zitat von: Anadur in 12.07.2026 20:59Warum man da jetzt so Druck macht? Die nächsten Sitzungen der Ausschüsse bzw. Plenarsitzungen sind erst im September.

Wenn ich "böswillig" denke, ich würde die Absicht vermuten, man will das (immer noch) verfassungwidrige Gesetz schnell in Kraft setzen, alle Widersprüche und Klagen bestmöglich entscheiden und damit das "Spiel auf 0" setzen. Ob man gegen die vom Gesetz betroffenen Jahre "rückwirkend" Widerspruch einlegen kann, scheint ja auch hier im Forum nicht ganz unstrittig zu sein.

infabi

Es wird seinen Grund haben, warum zunächst nur die Besoldungstabelle als Entwurf veröffentlicht wurde. Ich glaube, da kommt noch eine dicke Überraschung (fiktives Partnereinkommen)auf uns zu, wenn man den vollständigen Entwurf kennt.

Dogmatikus

Natürlich steckt auch in dieser deutlichen Verbesserung weiterhin Schönrechnerei drin.

Nach der Tabelle AR.7 liegt das MÄE in BB für 2025 bei 28.057 €/Jahr bzw. 2.338,08 €/Monat.

Die bekanntermaßen vom BVerfG aufgestellte Rechenweise für die Mindestalimentation führt uns zu einem monatlichen Tabellenausgangswert für A5/2 in Höhe von 2.338,08 * 1,84 = 4.302,07 €.

Die Tabelle des Referentenentwurfs startet bei A5/2 mit 2.944,40 €.
Berechnet man das Nettoeinkommen der 4K-Familie hier im Rechner, bekommt diese ca. 3.135,64 € / Monat raus (abhängig vom PKV-Beitrag).

Die Differenz, die mithin bereits auf Grundlage des MÄE aus dem letzten Jahr ca. 1.166,43 € beträgt, muss ja irgendwie begründet werden.

Mich würde nicht wundern, wenn man von einem fiktiven Partnereinkommen von 14.000 € ausgeht. ;-)

Anadur

Sie nehmen die A6/2 als Grundlage:

ZitatIn der niedrigsten Besoldungsgruppe A 5 wird jedoch allen Beamtinnen und Beamten eine Amtszulage im Justizwachtmeisterdienst gewährt, sodass
das tatsächlich niedrigste Anfangsgrundgehalt in der Besoldungsgruppe A 6 Stufe
2 zu finden ist. Dieses ist daher als Grundlage für die Berechnung der Jahresbruttobezüge heranzuziehen. Daneben werden die Allgemeine Stellenzulage sowie die
Familienzuschläge für das erste und das zweite Kind berücksichtigt.

Ob die Zulagen die ~200-250€ Unterschied ausgleichen? Bin ich überfragt.

ZitatEntsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich für das
Jahr 2026 folgende Nettoalimentation:

- Für eine Familie mit zwei Kindern
Nettoalimentation BesGr. A 6 Stufe 2
Betrag 2026
In Euro
Grundgehalt 3 141,16
allgemeine Stellenzulage 28,67
Familienzuschlag für zwei Kinder 754,32
Steuerabzug 252,00
Kranken- und Pflegeversicherung 640,55
Kindergeld 518,00
Zuschuss zum Firmenticket 16,00
Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Partnerin/Partner) 896,48
Summe 4 462,08

- Für eine Familie mit einem Kind:
Nettoalimentation BesGr. A 6 Stufe 2
Betrag 2026
In Euro
Grundgehalt 3 141,16
allgemeine Stellenzulage 28,67
Familienzuschlag für ein Kind 377,16
Steuerabzug 167,83
Kranken- und Pflegeversicherung 602,36
Kindergeld 259,00
Zuschuss zum Firmenticket 16,00
Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Partnerin/Par
Entwurf
tner) 896,48
12 Bearbeitungsstand: 02.07.2026 14:15
Summe 3 948,28

- Für eine Familie ohne Kinder
Nettoalimentation BesGr. A 6 Stufe 2

Betrag 2026
In Euro
Grundgehalt 3 141,16
allgemeine Stellenzulage 28,67
Steuerabzug 220,42
Kranken- und Pflegeversicherung 564,17
Zuschuss zum Firmenticket 16,00
Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Partnerin/Partner) 896,48
Summe 3 297,72


Unknown

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 11:06Natürlich steckt auch in dieser deutlichen Verbesserung weiterhin Schönrechnerei drin.

Nach der Tabelle AR.7 liegt das MÄE in BB für 2025 bei 28.057 €/Jahr bzw. 2.338,08 €/Monat.

Die bekanntermaßen vom BVerfG aufgestellte Rechenweise für die Mindestalimentation führt uns zu einem monatlichen Tabellenausgangswert für A5/2 in Höhe von 2.338,08 * 1,84 = 4.302,07 €.

Die Tabelle des Referentenentwurfs startet bei A5/2 mit 2.944,40 €.
Berechnet man das Nettoeinkommen der 4K-Familie hier im Rechner, bekommt diese ca. 3.135,64 € / Monat raus (abhängig vom PKV-Beitrag).

Die Differenz, die mithin bereits auf Grundlage des MÄE aus dem letzten Jahr ca. 1.166,43 € beträgt, muss ja irgendwie begründet werden.

Mich würde nicht wundern, wenn man von einem fiktiven Partnereinkommen von 14.000 € ausgeht. ;-)


Und aus diesem Grund hat sich mir die Frage gestellt, warum Brandenburg so gefeiert wird.
Verfassungswidrig bleibt verfassungswidrig, seien es 5, 100 oder 1000 Euro unter der Vorgabe des BVerfG.

Schneewitchen

Zitat von: Unknown in Gestern um 12:37Und aus diesem Grund hat sich mir die Frage gestellt, warum Brandenburg so gefeiert wird.
Verfassungswidrig bleibt verfassungswidrig, seien es 5, 100 oder 1000 Euro unter der Vorgabe des BVerfG.

Manche Kollegen sehen das wohl so, dass derzeit die Taube auf dem Dach nicht (sofort) greifbar ist und sind dann vielleicht mit dem Spatzen in der Hand zunächst einmal zufrieden, insbesondere, wenn der Spatz in Brandenburg im Vergleich zu den Spatzen in den anderen Bundesländern deutlich fetter ist!?

AltStrG

Zitat von: Unknown in Gestern um 12:37Und aus diesem Grund hat sich mir die Frage gestellt, warum Brandenburg so gefeiert wird.
Verfassungswidrig bleibt verfassungswidrig, seien es 5, 100 oder 1000 Euro unter der Vorgabe des BVerfG.

Das habe ich hier auch schon mehrfach indirekt erfragt, nachdem ich mehrfach direkt darauf hingewiesen habe.

Keine Antwort bekommen. ;)