[BB] Besoldungsrunde 2025-2028 Brandenburg

Begonnen von Admin, 14.02.2026 21:52

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Anadur

Zitat von: Frieden in 31.07.2026 12:37Die Veröffentlichung im Gesetz-und Verordnungsblatt wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erst Ende November erscheinen. Dann haben wir gerade einmal 4 Wochen Zeit um einen Widerspruch gegen die Besoldung nach dem fiktiven Partnereinkommen zu erarbeiten.

Ich denke, spätestens zur 1. Lesung wird der Entwurf veröffentlicht. Große Änderung sehe ich nicht mehr kommen. Die Abgeordneten werden das nur abnicken, schließlich haben doch "die Gewerkschaften" zugestimmt.
Das der DBB uns seine Gewerkschaften nicht zugestimmt haben und Kritikpunkte in ihrer Stellungnahme stehen haben, wird man allerhöchstens schulterzuckend zur Kenntnis nehmen. Die meckern eh immer nur rum und sind alles faule Beamte.

ZitatUm eine Befassung des Kabinetts am 1. September 2026 und eine Verabschiedung des Gesetzes im 4. Quar␂tal 2026 zu erreichen, bitte ich Sie, Ihre Stellungnahme im Rahmen der formellen Ressortabstimmung bis
spätestens 20. Juli 2026 zu übersenden.

ExponentialFud

Nun ja, im Vergleich zu allen anderen Rechtskreisen kann Brandenburg aber auch hochzufrieden sein. Klar, Partnereinkommen, weiterhin Widerspruch einlegen. Dennoch wären nun viele froh, Brandenburg als Dienstherren zu haben.

Unknown

Der Zeitpunkt des Widerspruchs sollte doch total egal sein. Wichtig ist doch nur das es in diesen Kalenderjahr passiert und der Widerspruch muss ja auch erstmal negativ beschieden werden und das wird bestimmt dauern.

Ist denn mittlerweile der ominöse Entwurf mal veröffentlicht worden?
Aus meiner Sicht ein sehr cleverer Schachzug, wenn die Informationen so stimmen. Man schmeißt den Beamten mehr hin als alle anderen, die Betroffenen fangen an zu sabbern und davon geben sich 95 Prozent oder mehr mit zufrieden. Letztendlich eine Win Win Situation für das Land. Geld gespart für die "richtige" Umsetzung, auf der Beliebtheitsskale weit nach oben gerutscht und die Verbände auch auf deren Seite. Ich finde das ziemlich manipulativ.
Natürlich freut es mich für die Brandenburger Beamten und als Wegweiser natürlich ein gutes Zeichen um den Wettbewerb zu eröffnen, aber es bleibt ein fader Beigeschmack.

DeltaR95

Zitat von: Unknown in 31.07.2026 18:15Natürlich freut es mich für die Brandenburger Beamten und als Wegweiser natürlich ein gutes Zeichen um den Wettbewerb zu eröffnen, aber es bleibt ein fader Beigeschmack.

Mehr als ein fader Beigeschmack: Ich finde es ungeheuerlich, dass es Gewerkschaften scheinbar nicht mal mehr als notwendig erachten oder "gebacken" bekommen, ihren Mitglieder jenes zu "erstreiten", was denen nach Recht, Gesetz und Entscheidung des BVerfG zusteht! Wie einfach kann es eine Gewerkschaft noch haben?

Wenn ich diesen Begriff "der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln" höre, stellen sich mir die Nackenhaare auf. 95 % der Öffentlichkeit geht das Thema "Beamtenbesoldung" vermutlich am Allerwertesten vorbei, nur den restlichen 5 % in ihrer "Echoblase Social Media" halt nicht - aber die schreien halt am lautesten.

AltStrG

Zitat von: DeltaR95 in 31.07.2026 18:34Mehr als ein fader Beigeschmack: Ich finde es ungeheuerlich, dass es Gewerkschaften scheinbar nicht mal mehr als notwendig erachten oder "gebacken" bekommen, ihren Mitglieder jenes zu "erstreiten", was denen nach Recht, Gesetz und Entscheidung des BVerfG zusteht! Wie einfach kann es eine Gewerkschaft noch haben?

Wenn ich diesen Begriff "der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln" höre, stellen sich mir die Nackenhaare auf. 95 % der Öffentlichkeit geht das Thema "Beamtenbesoldung" vermutlich am Allerwertesten vorbei, nur den restlichen 5 % in ihrer "Echoblase Social Media" halt nicht - aber die schreien halt am lautesten.

Es auch keine Frage der Vermittlung, sondern schlicht die Einhaltung geltenden Rechts und der Verfassung.

Anadur

Zitat von: DeltaR95 in 31.07.2026 18:34Mehr als ein fader Beigeschmack: Ich finde es ungeheuerlich, dass es Gewerkschaften scheinbar nicht mal mehr als notwendig erachten oder "gebacken" bekommen, ihren Mitglieder jenes zu "erstreiten", was denen nach Recht, Gesetz und Entscheidung des BVerfG zusteht! Wie einfach kann es eine Gewerkschaft noch haben?

Wenn ich diesen Begriff "der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln" höre, stellen sich mir die Nackenhaare auf. 95 % der Öffentlichkeit geht das Thema "Beamtenbesoldung" vermutlich am Allerwertesten vorbei, nur den restlichen 5 % in ihrer "Echoblase Social Media" halt nicht - aber die schreien halt am lautesten.

Ich kann im Prinzip nur für meine Gewerkschaft reden, und es ist alles gut und schön was du sagst, aber so einfach ist es leider nicht.

Wir sind die zweitgrößte Gewerkschaft in BB in unserem Bereich hinter einer DGB Gewerkschaft. Der Rest an Gewerkschaften in dem Bereich ist irrelevant, da die zusammen auf keine 200 Mitglieder kommen.

Zusammen mit der DGB Gewerkschaft bedeutet das, dass wir zusammen etwa ein viertel bis ein drittel der Angestellten und Beamten in unserem Bereich vertreten. Der Rest ist nicht Mitglied einer Gewerkschaft. Die DGB Gewerkschaft hat sicherlich mehr Angestellte als Mitglieder, aber das ist nur eine Schätzung meinerseits. Insgesamt ist das gewerkschaftlich ein sehr hoher Organisationsgrad. In andern Bereichen sieht das deutlich schlechter aus. Da wären die Gewerkschaften froh sie würden 10% der Beschäftigten/Beamten erreichen. Dazu haben wir hier eine Hörigkeit gegenüber dem Dienstherren, die ich so aus anderen Bundesländern nicht kannte, bevor ich hier angefangen habe. Hier treten Listen bei Personalratswahlen an, die offen damit werben den Dienstherren zu unterstützen und die werden im großen Maßstab gewählt.

Als der Dienstherr uns das letzte mal mit Anlauf in die Eier trat, haben wir Gewerkschaften zusammen eine Demo organisiert. Das einzige was die Leute hätten machen müssen, wäre am Tag der Demo in den Bus an ihrem Arbeitsplatz einsteigen, zur Demo gefahren werden und ein paar Stunden später wieder zurück zum Arbeitsplatz gebracht werden. An einem schönen Frühlings-/Sommertag haben wir nicht mal die Hälfte alle Leute zur Demo bekommen. Keine Kosten, keine zusätzliche Minute Arbeitszeit, keine private Zeit mal abgesehen von denjenigen die irgendwo im nirgendwo arbeiten und ein paar Stunden auf der Autobahn verbracht hätten, also nichts was man hätte wirklich opfern müssen und trotzdem kam nur ein Bruchteil.

Ja es steht uns allen zu und die Gewerkschaften erstreiten seit Jahren ein Urteil nach dem anderen, aber an irgendeinem Punkt muss man halt auch mal den Arsch hochbekommen. Und da sind wir noch nicht bei der Öffentlichkeit, dem Parlament und der Presse angekommen. Lest die Kommentare unter einem beliebigen Artikel auf Fratzenbuch und Co. Gift und Galle wird da gespuckt. Das könnte man vielleicht noch als rauschen in fernen Meinungsbubbles ignorieren, aber redet doch mal mit den Abgeordneten. Die sind der selben Meinung. Beamte? Alles nur Faulenzer (in den Ministerien und Behörden) und je nachdem wen man fragt linksgrün versiffte Idioten (Lehrer) oder rechtsfaschistische Nazis (Polizisten).

In unserer aktuellen Parteiendemokratie ist es aber letztendlich fast egal was der einzelne Abgeordnete denkt, die Entscheidung fällt auf Parteiführungsebene. Woidke ist seit Jahren längst abgehoben und sein Fürst im eigenen Reich. Keller scheint sich durch die Aktion in Stellung zu bringen für die Nachfolge, auch wenn Woidke wohl Wilke gerne sehen würde. Das sich Keller dafür der SPD Seilschaften in den DBG Gewerkschaften bedient, kann auch keine Überraschung sein. Die DGB Gewerkschaften sind nun mal der gewerkschaftliche Arm der SPD. Und das mag vor 50, 60 Jahren auch noch okay gewesen sein, als die SPD noch tatsächlich eine Arbeiterpartei war, aber die Zeiten sind lange vorbei. Wer heute noch Mitglied einer entsprechenden Gewerkschaft ist, sollte wissen was er bekommt. Er hätte es zumindest wissen können, wenn er es hätte wissen wollen.

Was genau erwartest du also von den Gewerkschaften. Wir haben unsere kritische Stellungnahme geschrieben, wir informieren unsere Mitglieder regelmäßig, wir werden wieder mal eine Vorlage zum Widerspruch unseren Mitgliedern bereitstellen, wir werden weiterhin vor Gericht ziehen, wir versuchen auf die Politik mit Gesprächen einzuwirken und wir versuchen auch die Medien zu überzeugen.   

Wenn das eure Gewerkschaften nicht machen, dann fragt nach, aber bitte nicht pauschal alle Gewerkschaften aburteilen. 


DeltaR95

Zitat von: Anadur in Gestern um 11:48Wenn das eure Gewerkschaften nicht machen, dann fragt nach, aber bitte nicht pauschal alle Gewerkschaften aburteilen.

Ich kann deine Ausführungen verstehen, aber ich teile sie nun mal leider nicht.

Wenn deine Gewerkschaft nicht hinter dem geplanten Besoldungsgesetz steht, wieso macht man seine Stellungnahme dann nicht öffentlich? Dann kann man hinterher "wenigstens" sagen, dass man öffentlich und transparent gewarnt hat. Mal "spitz" formuliert: Eine "ungenehme Meinung" nur im Gesetzgebungsverfahren zu platzieren, weil es der "Öffentlichkeit" weh tun könnte, halte ich für unangemessen.

Bei Demonstrationen sehe ich inzwischen gar keinen Hebel mehr, dass interessiert die handelnden Akteure der Politik doch überhaupt nicht, wenn da mal ein Tag lang "geplärrt" wird. Da nehmen die Dienstherrn einen Vorteil des Beamtentums gerne mit, nämlich das Streikverbot - weil die Arbeit wird ja trotzdem erledigt, ansonsten schwingt mal gleich die disziplinare Keule.

Was mir unbegreiflich ist, wie kann es sein, dass die Gewerkschaften in BB nicht zumindest ihren Mitgliedern aktiv empfehlen (und zwar allen!) weiter Widerspruch zu erheben?

Was spricht dagegen, wenn eine Gewerkschaft "einfach mal" einen Musterwiderspruch zu Verfügung stellt, der komplett vorbefüllt ist, den unterschrieben lässt und dann gesammelt zum Stichtag an die Besoldungsstellen schickt? Vielleicht auch mal die Beamten, die nicht Mitglieder sind? Gerne auch mal vorrechnen, um welche Summen an Nachzahlungen es potentiell geht. Viele Beamte glauben immer noch, es geht um ein paar Hundert Euro. Wenn die Rechnung fünfstellig wird, kriegen aber plötzlich viele den Hintern mal hoch.

Was spricht dagegen, dass die Gewerkschaften dabei unterstützen, dass Widersprüche nicht ruhend gestellt werden, sondern im Zweifel eine Bescheidung "herbeigeklagt" wird?

Was spricht dagegen auf Grundlage jedes negativ beschiedenen Widerspruches direkt Klage bei einem VG einzulegen und bei Untätigkeit diese direkt mit den entsprechenden Rechtsmitteln "einzudecken", damit diese Flut auch weiter geht?

Wenn es um die Finanzierung geht: Wenn die aA wirklich "so eine sichere Bank ist", wie hier im Forum alle glauben, lässt man sich von den vertretenen Beamten halt 1 % der Nachzahlung abtreten. Damit wäre es sicher finanziert.

Hier kommen wir nur mit Recht und Gesetz weiter, sprich man muss möglichst alle Beamte dazu bringen, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen und die Gerichte sprichwörtlich damit "zupflastern", im Zweifel bis zur Handlungsunfähigkeit. Narrativ dahinter: Seht her liebe Öffentlichkeit, weil die Politik nicht handelt und Beschlüsse des BVerfG missachtet, müsst ihr jetzt jahrelange auf einen Gerichtstermin warten. Proaktive Kommunikation, Wissensvermittlung an die Öffentlichkeit tut heutzutage leider weh, weil alles, was der Leser in 5 Sekunden nicht begreift, einfach "weggewischt" wird.

Habe ich da idealisierte Vorstellungen? Sicherlich, aber weder mit "Anbiederung" bei den Besoldungsgesetzgebern noch Demonstrationen kommt man hier weiter.

infabi

Servus,

gehen wir doch mal ans eingemachte und bleiben bei der Mindesbesoldung in Brandenbeurg.

Bezogen auf die Anlage zum Referentenentwurd: A 5 Stufe 2 = 2944,40


Unstrittig ist,dass das BVerfG ausschließlich den kleinsten 4K-Beamten prüft, weil dessen Existenzminimum den absoluten Untergrenzwert festlegt.

Weil hier unterschiedliche MÄE Werte genannt wurden:

Laut der Tabelle A.7.1 Median der Äquivalenzeinkommen (https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und-9)

steht der Wert für Brandenburg 2025 bei 2191,22

Im Ergebnis bedeutet das: 2191,22 x 2,3 = 5039,8 x 0,8 = 4031,84 € (Mindestnettoeinkommen)

Sind wir uns da einig?

Beste Grüße




BVerfGBeliever

Zitat von: infabi in Gestern um 14:45Sind wir uns da einig?
Die Bruttobesoldung des kleinsten Brandenburger 4K-Beamten soll rückwirkend ab 01.01.2026 auf 3.698,72 EUR erhöht werden. Unterstellt man PKV-Kosten von 660 EUR (von denen 530 EUR steuerlich absetzbar sind), ergibt sich daraus die folgende Nettoalimentation der kleinsten 4K-Familie: 2.944,40 EUR Grundgehalt + 754,32 EUR Familienzuschlag - 195,66 EUR Steuern - 660 EUR Krankenversicherung + 518 EUR Kindergeld = 3.361,06 EUR.

Für das MÄE gibt es bekanntlich mehrere Quellen. Laut dieser lag es im Jahr 2025 bei 2.338 EUR, laut dieser bei 2.191 EUR. Nimmt man zwischen 2025 und 2026 eine dreiprozentige Steigerung an, dann liegt die 2026er Prekaritätsschwelle (MÄE*2,3*0,8) je nach verwendeter Quelle bei 4.431 EUR bzw. bei 4.152 EUR.

Die "Lücke" in der Nettoalimentation beträgt also mit den genannten Annahmen entweder 1.023 EUR oder 791 EUR. Der Brandenburger Entwurf (dessen Text ja noch nicht veröffentlicht wurde) soll angeblich ein Netto-Partnereinkommen von 896 EUR anrechnen und liegt damit zwischen den beiden von mir ermittelten Werten..

infabi

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 15:16Die Bruttobesoldung des kleinsten Brandenburger 4K-Beamten soll rückwirkend ab 01.01.2026 auf 3.698,72 EUR erhöht werden. Unterstellt man PKV-Kosten von 660 EUR (von denen 530 EUR steuerlich absetzbar sind), ergibt sich daraus die folgende Nettoalimentation der kleinsten 4K-Familie: 2.944,40 EUR Grundgehalt + 754,32 EUR Familienzuschlag - 195,66 EUR Steuern - 660 EUR Krankenversicherung + 518 EUR Kindergeld = 3.361,06 EUR.

Für das MÄE gibt es bekanntlich mehrere Quellen. Laut dieser lag es im Jahr 2025 bei 2.338 EUR, laut dieser bei 2.191 EUR. Nimmt man zwischen 2025 und 2026 eine dreiprozentige Steigerung an, dann liegt die 2026er Prekaritätsschwelle (MÄE*2,3*0,8) je nach verwendeter Quelle bei 4.431 EUR bzw. bei 4.152 EUR.

Die "Lücke" in der Nettoalimentation beträgt also mit den genannten Annahmen entweder 1.023 EUR oder 791 EUR. Der Brandenburger Entwurf (dessen Text ja noch nicht veröffentlicht wurde) soll angeblich ein Netto-Partnereinkommen von 896 EUR anrechnen und liegt damit zwischen den beiden von mir ermittelten Werten..

Vielen Dank.

Unknown

Und was sagt der ominöse Entwurf dazu? Wurde das beachtet und die Alimentation ist höher?

Anadur

Zitat von: Unknown in Gestern um 16:49Und was sagt der ominöse Entwurf dazu? Wurde das beachtet und die Alimentation ist höher?

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127653.msg466195.html#msg466195



Entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich für das
Jahr 2026 folgende Nettoalimentation:


Für eine Familie mit zwei Kindern
Nettoalimentation BesGr. A 6 Stufe 2


Grundgehalt 3 141,16
allgemeine Stellenzulage 28,67
Familienzuschlag für zwei Kinder 754,32
Steuerabzug 252,00
Kranken- und Pflegeversicherung 640,55
Kindergeld 518,00
Zuschuss zum Firmenticket 16,00
Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Partnerin/Partner) 896,48
Summe 4 462,08

Für eine Familie mit einem Kind:
Nettoalimentation BesGr. A 6 Stufe 2


Grundgehalt 3 141,16
allgemeine Stellenzulage 28,67
Familienzuschlag für ein Kind 377,16
Steuerabzug 167,83
Kranken- und Pflegeversicherung 602,36
Kindergeld 259,00
Zuschuss zum Firmenticket 16,00
Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Partnerin/Partner) 896,48
Summe 3 948,28

Für eine Familie ohne Kinder
Nettoalimentation BesGr. A 6 Stufe 2


Grundgehalt 3 141,16
allgemeine Stellenzulage 28,67
Steuerabzug 220,42
Kranken- und Pflegeversicherung 564,17
Zuschuss zum Firmenticket 16,00
Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Partnerin/Partner) 896,48
Summe 3 297,72

Anadur

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 14:10Ich kann deine Ausführungen verstehen, aber ich teile sie nun mal leider nicht.

Wenn deine Gewerkschaft nicht hinter dem geplanten Besoldungsgesetz steht, wieso macht man seine Stellungnahme dann nicht öffentlich? Dann kann man hinterher "wenigstens" sagen, dass man öffentlich und transparent gewarnt hat. Mal "spitz" formuliert: Eine "ungenehme Meinung" nur im Gesetzgebungsverfahren zu platzieren, weil es der "Öffentlichkeit" weh tun könnte, halte ich für unangemessen.

Wir sind Teil des dbb. Wir hatten dazu keine eigenständige verfasst, weil es im Gegensatz zu andern Fachbereichen hier tatsächlich alle betrifft. Warum der dbb die Stellungnahme noch nicht veröffentlicht hat, kann ich auch nicht nachvollziehen. Da sind wir wieder bei der Obrigkeitshörigkeit. Gerade die Fraktion 60+, die halt noch stark in den Vorstandsposten sitzt, scheut jeden Konflikt. Keine Ahnung wo das herkommt. Ob das die alte Ostprägung ist oder man auf die alten Tage keinen Stress mehr möchte oder ob man schon aufgegeben hat, aber es ist echt immer ein Kampf die zu überzeugen.   

ZitatBei Demonstrationen sehe ich inzwischen gar keinen Hebel mehr, dass interessiert die handelnden Akteure der Politik doch überhaupt nicht, wenn da mal ein Tag lang "geplärrt" wird. Da nehmen die Dienstherrn einen Vorteil des Beamtentums gerne mit, nämlich das Streikverbot - weil die Arbeit wird ja trotzdem erledigt, ansonsten schwingt mal gleich die disziplinare Keule.

Ja, sehe ich auch so, ist aber tief in der Folklore der Gewerkschaften verankert. Das Problem ist halt, warum interessiert es die Politik nicht? Weil es keinerlei Auswirkung hat. Es entstehen keine Kosten, die Arbeit wird so oder so gemacht. Und dann bekommst du mit gutem Willen etwas mehr als jeden Dritten auf die Straße. Da fehlen dann am Ende die Argumente. So schlimm kann es schließlich nicht sein, wenn nicht mal die Hälfte auf die Straße geht.


ZitatWas mir unbegreiflich ist, wie kann es sein, dass die Gewerkschaften in BB nicht zumindest ihren Mitgliedern aktiv empfehlen (und zwar allen!) weiter Widerspruch zu erheben?

Machen wir doch. Jahr für Jahr und auch dieses Jahr wieder.

ZitatWas spricht dagegen, wenn eine Gewerkschaft "einfach mal" einen Musterwiderspruch zu Verfügung stellt, der komplett vorbefüllt ist, den unterschrieben lässt und dann gesammelt zum Stichtag an die Besoldungsstellen schickt? Vielleicht auch mal die Beamten, die nicht Mitglieder sind?

In das Muster musst du nur noch deinen Namen und deine Personalnummer eintragen. Ich kann nicht noch jedem Einzelnen das Händchen halten. Und ich weiß auch das unser Muster durchaus auch Nichtmitglieder erreicht.

ZitatGerne auch mal vorrechnen, um welche Summen an Nachzahlungen es potentiell geht. Viele Beamte glauben immer noch, es geht um ein paar Hundert Euro. Wenn die Rechnung fünfstellig wird, kriegen aber plötzlich viele den Hintern mal hoch.

Wir haben immer deutlich gemacht, dass es um viel Geld geht. Aber selbst wenn es nur 100€ wären. Einmal Namen, Dienststelle und Personalnummer eintragen, ausdrucken und unterschreiben und ab in die Hauspost. Das dauert keine 5 Minuten. Wer morgens in der Lage ist angezogen das Haus zu verlassen, der sollte auch das hinbekommen. 

ZitatWas spricht dagegen, dass die Gewerkschaften dabei unterstützen, dass Widersprüche nicht ruhend gestellt werden, sondern im Zweifel eine Bescheidung "herbeigeklagt" wird?

Was spricht dagegen auf Grundlage jedes negativ beschiedenen Widerspruches direkt Klage bei einem VG einzulegen und bei Untätigkeit diese direkt mit den entsprechenden Rechtsmitteln "einzudecken", damit diese Flut auch weiter geht?

Finde mal jemanden, der tatsächlich bereit ist die Klage durchzuziehen. Dazu der organisatorische Aufwand. Wir können leider keine Sammelklagen durchführen. Es müsste also jeder einzeln gegen seinen Bescheid zur Klage ziehen. Das sprengt unsere Fähigkeiten als 100% Ehrenamtler komplett und der Dachverbandsrechtsschutz winkt da auch ab. Wir hatten die Idee nämlich durchaus schonmal diskutiert.

ZitatWenn es um die Finanzierung geht: Wenn die aA wirklich "so eine sichere Bank ist", wie hier im Forum alle glauben, lässt man sich von den vertretenen Beamten halt 1 % der Nachzahlung abtreten. Damit wäre es sicher finanziert.

Das ist der falsche Ansatz. Du musts ja vorher das Geld haben um es dann bei Erfolg wieder zurückzuzahlen.
du kannst dir gar nicht die entsetzten Reaktionen vorstellen, als wir mal angedeutet haben, dass der seit 20 Jahren unveränderte Quartalsbeitrag um 5€ steigen könnte. Und du willst hier ggf. 200€ von den Leuten haben um Prozess- bzw. Anwaltskosten vorzufinanzieren. 


ZitatHier kommen wir nur mit Recht und Gesetz weiter, sprich man muss möglichst alle Beamte dazu bringen, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen und die Gerichte sprichwörtlich damit "zupflastern", im Zweifel bis zur Handlungsunfähigkeit. Narrativ dahinter: Seht her liebe Öffentlichkeit, weil die Politik nicht handelt und Beschlüsse des BVerfG missachtet, müsst ihr jetzt jahrelange auf einen Gerichtstermin warten.

Die Gerichte sind doch längst überlastet.

ZitatProaktive Kommunikation, Wissensvermittlung an die Öffentlichkeit tut heutzutage leider weh, weil alles, was der Leser in 5 Sekunden nicht begreift, einfach "weggewischt" wird.

Habe ich da idealisierte Vorstellungen? Sicherlich, aber weder mit "Anbiederung" bei den Besoldungsgesetzgebern noch Demonstrationen kommt man hier weiter.

Bin ich bei dir und versuchen wir auch so umzusetzen. Aber in unserem Bereich reden wir in der Regel von A13 aufwärts. Da ist der finanzielle Druck einfach nicht so groß bei dem Thema bzw. andere Themen sind den Leuten wichtiger. Und wir können halt nicht alle anderen Themen hinten runter fallen lassen um ein Thema zu verfolgen. Gerade auch weil ~30%, Tendenz stark steigend, aller Kolleginnen und Kollegen gar nicht verbeamtet sind. 

IchLiebeBeamtentum

Kann mir jemand sagen, warum die amtsangemessene Alimentation in ihren Netto-Beträgen 10 % über denen von Schleswig-Holstein liegt? Hat Schleswig-Holstein in der Konzeption der amtsangemessenen Alimentation Fehler gemacht?

BVerfGBeliever

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in Heute um 10:15Kann mir jemand sagen, warum die amtsangemessene Alimentation in ihren Netto-Beträgen 10 % über denen von Schleswig-Holstein liegt? Hat Schleswig-Holstein in der Konzeption der amtsangemessenen Alimentation Fehler gemacht?

1.) Schleswig-Holstein rechnet laut Seite 119/120 des Entwurfs für 2026 wie folgt: 3.189,77 EUR Grundgehalt + 575,94 EUR Familienzuschlag + 85,29 EUR Amts/Stellenzulage/vL + 121,67 EUR anteilige Sonderzahlungen + 987,00 EUR Familienergänzungszuschlag - 541,50 EUR Steuern - 549 EUR Krankenversicherung + 518 EUR Kindergeld = 4.387,17 EUR Nettoalimentation.

2.) Brandenburg rechnet hingegen laut Anadur für 2026 wie folgt: 3.141,16 EUR Grundgehalt + 754,32 EUR Familienzuschlag + 44,67 Stellenzulage/Zuschuss - 252,00 EUR Steuern - 640,55 EUR Krankenversicherung + 518 EUR Kindergeld + 896,48 EUR Partnereinkommen = 4.462,08 EUR Nettoalimentation.

Tatsächlich brutto ausgezahlt wird also seitens des Dienstherren jeweils folgender echte Geldbetrag (ohne Zuschuss zum Firmenticket und vermögenswirksame Leistungen sowie mit einem angenommenen Partnereinkommen oberhalb einer gewissen Schwelle):
- In Schleswig-Holstein: 3.966,02 EUR (3.189,77 EUR Grundgehalt + 575,94 EUR Familienzuschlag + 78,64 EUR Zulagen + 121,67 EUR anteilige Sonderzahlungen)
- In Brandenburg hingegen: 3.924,15 EUR (3.141,16 EUR Grundgehalt + 754,32 EUR Familienzuschlag + 28,67 EUR Stellenzulage)


Der jeweilige "Elefant im Raum" ist natürlich der Familienergänzungszuschlag (in SH) bzw. das angerechnete Partnereinkommen (in BB)..