[BB] Besoldungsrunde 2025-2028 Brandenburg

Begonnen von Admin, 14.02.2026 21:52

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infabi

Erstmal müsste man den Entwurf kennen. Alle hüllen sich in Schweigen. Morgen werde ich mal beim DGB Kontakt anrufen. Bin ja schließlich Klageführer.

Anadur

Zitat von: infabi in 29.07.2026 19:33Also auf der Homepage vom DBB BB steht dazu nichts. Wo kann man die SN vom DBB lesen?

Die wurde auch nicht veröffentlicht, ist aber im Gesetzgebungsverfahren drin.

Ansonsten würde ja vielleicht jemand den Entwurfen leaken, wenn der Uploadlink funktionieren würde.

infabi

Zitat von: Anadur in 29.07.2026 20:44Die wurde auch nicht veröffentlicht, ist aber im Gesetzgebungsverfahren drin.

Ansonsten würde ja vielleicht jemand den Entwurfen leaken, wenn der Uploadlink funktionieren würde.
Mit Verlaub. Worin besteht der Sinn einer SN, welche nicht veröffentlicht wird?

DeltaR95

Zitat von: infabi in 29.07.2026 21:00Mit Verlaub. Worin besteht der Sinn einer SN, welche nicht veröffentlicht wird?

Ich find' das gerade echt zum Lachen  ;D

Da setzt das BVerfG als höchste Instanz eine klare untere Linie der Besoldung, die absolute Untergrenze könnte man sagen, und die Gewerkschaft vereinbart scheinbar mit dem Besoldungsgesetzgeber, der diese Entscheidung des BVerfG nicht umsetzen will, "Stillschweigen" zum strittigsten "Rechentrick", nämlich dem fiktiven Partnereinkommen.

Das kann man sich nicht ausdenken  ;D  ;D  ;D

Anadur

Zitat von: infabi in 29.07.2026 21:00Mit Verlaub. Worin besteht der Sinn einer SN, welche nicht veröffentlicht wird?

Das liegt oberhalb meiner Gehaltsklasse Besoldungsgruppe 8)

Ich frag mal nach, würde aber vermuten, dass man es gerade eher nicht öffentlich machen möchte. Die Stimmung gegen Beamte ist gerade nicht so prickelnd und wenn dann noch öffentlich wird, dass der Beamtenbund die für viele in der Presse und Öffentlichkeit viel zu hohe Erhöhung noch für zu niedrig empfindet und sich laut beschwert...

DeltaR95

Zitat von: Anadur in 29.07.2026 21:10Ich frag mal nach, würde aber vermuten, dass man es gerade eher nicht öffentlich machen möchte. Die Stimmung gegen Beamte ist gerade nicht so prickelnd und wenn dann noch öffentlich wird, dass der Beamtenbund die für viele in der Presse und Öffentlichkeit viel zu hohe Erhöhung noch für zu niedrig empfindet und sich laut beschwert...

Du machst mir gerade wirklich Angst, wenn man in diesem Land schon nicht mehr das "Einfordern" darf, was einem nach Recht und Gesetz (und Urteil des BVerfG) zusteht.  :-X

infabi

Zitat von: DeltaR95 in 29.07.2026 21:22Du machst mir gerade wirklich Angst, wenn man in diesem Land schon nicht mehr das "Einfordern" darf, was einem nach Recht und Gesetz (und Urteil des BVerfG) zusteht.  :-X
Dem ist nichts hinzuzufügen. 20 Jahre verfassungswidrig besoldet. Der DH steht mit dem Rücken zur Wand aufgrund der ständigen Rechtsprechung durch das BVerfG. Ich drücke es mal fulgärer aus." Hier habt ihr etwas, mehr als sonst, aber Fresse halten. Und die Verbände sorgen dafür, dass es kaum Widersprüche gibt. 2027 oder 2028 kommt dann die Entscheidung zum fiktiven Partnereinkommen. Nix Nachzahlung oder ganz wenige.
Das ist alles nur noch absurd.

Schneewitchen

Zitat von: infabi in 29.07.2026 21:47Dem ist nichts hinzuzufügen. 20 Jahre verfassungswidrig besoldet. Der DH steht mit dem Rücken zur Wand aufgrund der ständigen Rechtsprechung durch das BVerfG. Ich drücke es mal fulgärer aus." Hier habt ihr etwas, mehr als sonst, aber Fresse halten. Und die Verbände sorgen dafür, dass es kaum Widersprüche gibt. 2027 oder 2028 kommt dann die Entscheidung zum fiktiven Partnereinkommen. Nix Nachzahlung oder ganz wenige.
Das ist alles nur noch absurd.

So ist das eben. Es interessiert niemanden jenseits der Beamtenblase, ob wir 20 oder 30 Jahre lang zu schlecht besoldet wurden. Die Medien, vor allem diese unsägliche B-Zeitung, sorgen dafür, dass den Leuten eingetrichtert wird, dass alle Beamten auf dem Niveau eines Staatssekretärs bezahlt werden.

Natürlich dürfen wir einfordern, was uns zusteht. Das nimmt dann seinen langen, gerichtlichen Weg. Die wahre Schlacht wird aber in der Öffentlichkeit geführt.

Daraus entwickeln sich dann so Sprüche, wie z.B "...mehr ist der Öffentlichkeit nicht vermittelbar!"
Deus hic finitur

Anadur

Zitat von: Schneewitchen in 29.07.2026 21:59So ist das eben. Es interessiert niemanden jenseits der Beamtenblase, ob wir 20 oder 30 Jahre lang zu schlecht besoldet wurden. Die Medien, vor allem diese unsägliche B-Zeitung, sorgen dafür, dass den Leuten eingetrichtert wird, dass alle Beamten auf dem Niveau eines Staatssekretärs bezahlt werden.

Natürlich dürfen wir einfordern, was uns zusteht. Das nimmt dann seinen langen, gerichtlichen Weg. Die wahre Schlacht wird aber in der Öffentlichkeit geführt.

Daraus entwickeln sich dann so Sprüche, wie z.B "...mehr ist der Öffentlichkeit nicht vermittelbar!"

Es gab und gibt eine von der Politik gesteuerte Kampagne zu dem Thema. Es war kein Zufall das das rund um die ersten Informationen zum Urteil bzw. zur Umsetzung aka Gesetzesentwürfen es zu den bundesweiten Presseberichten kam. Für BB gab es eigentlich keinen Grund jetzt den Vorreiter zu spielen, abgesehen davon, dass die öffentliche Meinung gerade der Politik in die Hände spielt. Entsprechend konnte man die Daumenschrauben anlegen, obwohl man das bei den alten SPD Seilschaften rund um Verdi und der GEW vermutlich gar nicht musste.

Jetzt hat man einen Entwurf, mit einem erhöhten fiktiven Partnereinkommen (~900€), einer Arbeitszeitverlängerung und dem Zugriff auf den Versorgungsfond. Man nimmt also das Geld, was den Beamten über Jahre vom Sold abgezogen wurde um damit irgendwann mal die Pension zu bezahlen, um jetzt die Besoldung zu erhöhen.
Ich bin mir sicher, dass man in den nächsten Jahren, immer mit dem Hinweis drauf wie sehr man doch die Besoldung 2026 erhöht hat und das einfach kein weiteres Geld da ist, auf weitere Erhöhungen verzichten wird. Das wird man sich schönrechnen. Im Zweifel das Partnereinkommen wieder um ein paar hundert Euro erhöhen und ein paar Eingangsstufen wegfallen lassen. Dann wird man großzügigerweise die Mehrstunde zurücknehmen, sind ja auch nochmal ~2,5%. Also wenn man überhaupt vor 2032 nochmal die Besoldung anfasst. Im Doppelhaushalt 27/28 will man die Nachzahlungen regeln. Dann ist Wahlkampf und bis eine Regierung steht, wenn die AFD bei 40% landet, wird auch 2030 werden. 

 

tinytoon

Interessehalber:
Woher ist bekannt, dass ein fiktives Partnereinkommen geplant ist? Der Entwurf ist doch bisher nur in Tabellenform veröffentlicht, oder?

Anadur

Zitat von: tinytoon in 30.07.2026 10:56Interessehalber:
Woher ist bekannt, dass ein fiktives Partnereinkommen geplant ist? Der Entwurf ist doch bisher nur in Tabellenform veröffentlicht, oder?

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127653.msg466195.html#msg466195

Beitrag #206

Der Entwurf liegt mir vor. Stand 02.07

infabi

Servus,hier ein Auszug, der bereits hier von Anadur gepostet wurde,
"2. Fortentwicklung des Hinzuverdiener- bzw. Doppelverdienermodells
Der Landesgesetzgeber hat mit der Begründung zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 vom 14. Oktober 2022 (GVBl. I Nr. 23) ein Hinzuverdiener- beziehungsweise Doppelverdienermodell eingeführt, wonach bei Beamtenfamilien mit Kindern davon ausgegangen wird, dass regelmäßig neben dem Beamtengehalt ein zweites Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen vorliegt. Bislang wurde im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise davon ausgegangen, dass die Ehepartnerin, der Ehepartner, die eingetragene Lebenspartnerin, der eingetragene Lebenspartner oder der im selben Haushalt lebende andere Elternteil der zu berücksichtigenden Kinder ein Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen in Höhe des Höchstbetrags einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Absatz 1
Nummer 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV, sogenannter Minijob; derzeit 603 Euro monatlich) erzielt.
Die bisherige Anknüpfung an den Höchstbetrag einer geringfügigen Beschäftigung erweist sich vor dem Hintergrund der aktuellen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung jedoch nicht mehr als sachgerechte Bezugsgröße.
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Besoldungsstruktur über einen breiten Gestaltungsspielraum verfügt.
Die Beschlüsse vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 6/17 u. a. – sowie der Beschluss vom 17.
September 2025 – 2 BvL 20/17 u. a. – haben die Alleinverdienerfamilie ausdrücklich
nicht als normatives Leitbild, sondern lediglich als eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße qualifiziert. Der Gesetzgeber ist daher frei, eine andere, realitätsgerechtere Regelbezugsgröße zu wählen.
Die Bezugsgröße für die Bemessung der Besoldung wird dahingehend fortentwickelt, dass zukünftig im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise ein zweites Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen in Höhe des hälftigen Betrages der Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens zugrunde gelegt wird.
Die Prekaritätsschwelle bezeichnet in der sozialwissenschaftlichen Forschung die Einkommensgrenze, unterhalb derer Erwerbstätigkeit als wirtschaftlich prekär gilt. Der hälftige Wert dieser Schwelle bildet ein Einkommensniveau ab, das deutlich oberhalb der bisherigen Minijob-Grenze liegt und die tatsächlichen Einkommensverhältnisse in Beamtenfamilien in Brandenburg realitätsnäher erfasst. Anders als der Höchstbetrag einer geringfügigen Beschäftigung, der an die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt ist, ist der hälftige Betrag der Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens als Bezugsgröße für das Partnereinkommen dynamisch: Er passt sich automatisch an die jährliche Entwicklung
des Median-Äquivalenzeinkommens an und stellt so die dauerhaft realitätsgerechte
Bemessung der Bezugsgröße sicher."

Das riecht förmlich nach Widerspruch.

Und weiter laut Entwurf (Auszug):

"Der Vergleich der ermittelten Nettoalimentation mit der jeweiligen Prekaritätsschwelle im Jahr 2026 ergibt folgendes Ergebnis:

Familie ohne Kinder Nettoalimentation: 3297,72€ Mindestbesoldung: 2689,43€ Abstand: 608,29€

Fazit: Man hat es sich schön gerechnet! Warum ausgerechnet der Richterbund in seiner SN nichts dazu sagt, bleibt sein Geheimnis zumal es deutliche Kritik gab, als 2022 das Partnereinkommen eingeführt wurde.

DeltaR95

Zitat von: infabi in 30.07.2026 15:52Die Bezugsgröße für die Bemessung der Besoldung wird dahingehend fortentwickelt, dass zukünftig im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise ein zweites Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen in Höhe des hälftigen Betrages der Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens zugrunde gelegt wird.

Heißt dann für Brandenburg ein fiktives Partnereinkommen für das Jahr 2025 von:

2191,22 € (Wert aus der A7 von Destatis) * 0,8 * 0,5 = 876,89 € pro Monat oder rund 10.522 € pro Jahr - welches auch noch schön jedes Jahr mit dem MÄE steigt und sich automatisch "fortentwickelt".

Sieht ja dann nicht so gut aus, für die Beamtenfamilie ohne Kinder mit dem Abstand von rund 600 €  ;D

Schneewitchen

Zitat von: infabi in 30.07.2026 15:52Servus,hier ein Auszug, der bereits hier von Anadur gepostet wurde,
"2. Fortentwicklung des Hinzuverdiener- bzw. Doppelverdienermodells
Der Landesgesetzgeber hat mit der Begründung zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 vom 14. Oktober 2022 (GVBl. I Nr. 23) ein Hinzuverdiener- beziehungsweise Doppelverdienermodell eingeführt, wonach bei Beamtenfamilien mit Kindern davon ausgegangen wird, dass regelmäßig neben dem Beamtengehalt ein zweites Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen vorliegt. Bislang wurde im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise davon ausgegangen, dass die Ehepartnerin, der Ehepartner, die eingetragene Lebenspartnerin, der eingetragene Lebenspartner oder der im selben Haushalt lebende andere Elternteil der zu berücksichtigenden Kinder ein Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen in Höhe des Höchstbetrags einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Absatz 1
Nummer 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV, sogenannter Minijob; derzeit 603 Euro monatlich) erzielt.
Die bisherige Anknüpfung an den Höchstbetrag einer geringfügigen Beschäftigung erweist sich vor dem Hintergrund der aktuellen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung jedoch nicht mehr als sachgerechte Bezugsgröße.
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Besoldungsstruktur über einen breiten Gestaltungsspielraum verfügt.
Die Beschlüsse vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 6/17 u. a. – sowie der Beschluss vom 17.
September 2025 – 2 BvL 20/17 u. a. – haben die Alleinverdienerfamilie ausdrücklich
nicht als normatives Leitbild, sondern lediglich als eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße qualifiziert. Der Gesetzgeber ist daher frei, eine andere, realitätsgerechtere Regelbezugsgröße zu wählen.
Die Bezugsgröße für die Bemessung der Besoldung wird dahingehend fortentwickelt, dass zukünftig im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise ein zweites Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen in Höhe des hälftigen Betrages der Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens zugrunde gelegt wird.
Die Prekaritätsschwelle bezeichnet in der sozialwissenschaftlichen Forschung die Einkommensgrenze, unterhalb derer Erwerbstätigkeit als wirtschaftlich prekär gilt. Der hälftige Wert dieser Schwelle bildet ein Einkommensniveau ab, das deutlich oberhalb der bisherigen Minijob-Grenze liegt und die tatsächlichen Einkommensverhältnisse in Beamtenfamilien in Brandenburg realitätsnäher erfasst. Anders als der Höchstbetrag einer geringfügigen Beschäftigung, der an die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt ist, ist der hälftige Betrag der Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens als Bezugsgröße für das Partnereinkommen dynamisch: Er passt sich automatisch an die jährliche Entwicklung
des Median-Äquivalenzeinkommens an und stellt so die dauerhaft realitätsgerechte
Bemessung der Bezugsgröße sicher."

Das riecht förmlich nach Widerspruch.

Und weiter laut Entwurf (Auszug):

"Der Vergleich der ermittelten Nettoalimentation mit der jeweiligen Prekaritätsschwelle im Jahr 2026 ergibt folgendes Ergebnis:

Familie ohne Kinder Nettoalimentation: 3297,72€ Mindestbesoldung: 2689,43€ Abstand: 608,29€

Fazit: Man hat es sich schön gerechnet! Warum ausgerechnet der Richterbund in seiner SN nichts dazu sagt, bleibt sein Geheimnis zumal es deutliche Kritik gab, als 2022 das Partnereinkommen eingeführt wurde.


Der Widerspruch wird bei uns Beamten zur jährlichen Routine und das noch auf viele, viele Jahre......
Deus hic finitur

Frieden

Die Veröffentlichung im Gesetz-und Verordnungsblatt wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erst Ende November erscheinen. Dann haben wir gerade einmal 4 Wochen Zeit um einen Widerspruch gegen die Besoldung nach dem fiktiven Partnereinkommen zu erarbeiten.