Ermahnung wegen AU-Tag – Direktor besteht auf Nachholpflicht weil ich 20std

Begonnen von Schöne Aussichten, 03.03.2026 11:20

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

ohjeee

Zitat von: Umlauf in 06.03.2026 10:02Ich glaube nicht, dass man Großeltern dazu verpflichtet kann. Beim Partner ist das schon anders.

Aber wie du sagst, der Knackpunkt ist die Nachweisführung.
Du hast recht, der §45 SGB V spricht im Gegensatz zum bspw. §29 TVöD von einer anderen im Haushalt lebenden Person, was Großeltern meist nicht sind, und nicht allgemein von einer anderen Person.

Umlauf

Zitat von: ohjeee in 06.03.2026 10:51Du hast recht, der §45 SGB V spricht im Gegensatz zum bspw. §29 TVöD von einer anderen im Haushalt lebenden Person, was Großeltern meist nicht sind, und nicht allgemein von einer anderen Person.

Danke fürs genaue Heraussuchen. Hätte mich gewundert, wenn es anders als die allgemeine Fürsorge wäre. Auch wenn Großeltern meistens gerne einspringen, wenn es ihnen möglich ist.

MoinMoin

Zitat von: Tante Hilde in 05.03.2026 20:52Achso, ja stimmt. Aber die Bescheinigung ist ja für den Tag X und ich bin nicht verpflichtet, meinem AG mitzuteilen, wann ich zur OP/Behandlung bestellt bin?
Ich trage in die Abwesenheitsliste einfach ein: geplante Krankschreibung wg. Behandlung und dann reiche ich die Bescheinigung nach. Da fragt niemand, bis wann ich hätte arbeiten können.
Also ich denke, hier ist der Punkt, ob es festgelegte Arbeitstage gibt oder nicht?
Kannste so machen, ist aber sicherlich, wenn es rauskommt, eine Abmahnung wert.
Da du ja bevor du AU warst unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben bist.
No Risk No Fun

Tante Hilde

Zitat von: MoinMoin in 06.03.2026 19:45Kannste so machen, ist aber sicherlich, wenn es rauskommt, eine Abmahnung wert.
Da du ja bevor du AU warst unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben bist.
No Risk No Fun
Nur zur Klarstellung - das war alles rein spekulativ. Meine realen Termine (waren bis jetzt 6 innerhalb 2 Jahren) sind immer vormittags, da hätte ich wahrscheinlich an 2 von den 6 Tagen maximal eine halbe Stunde vorher arbeiten können, weil ich dann losfahren müsste. Insofern betrifft mich das gar nicht. Das kam wohl falsch rüber... Generell verstehe ich trotzdem nicht, wie das unterschieden werden soll, weil niemand verpflichtet ist, seinem AG den Grund und die Uhrzeit seiner AU-Bescheinigung mitzuteilen? Ich meine das ganz prinzipiell, nicht moralisch, meine Arbeitseinstellung ist tadellos und steht im Übrigen hier auch nicht zur Debatte. In unserer DV ist dazu nichts geregelt, ich hab extra nachgelesen.

MoinMoin

Wie soll was geregelt werden, ein Arbeitszeitbetrug ist ein Arbeitszeitbetrug.
Wenn du morgens eine Halbe Stunde arbeiten kannst, dann kannst du das.
Wenn du es nicht machst, dann müsstest du diese halbe Stunde nacharbeiten. Ich gehe sogar soweit, dass es sein könnte, dass du die Zeit bis zum OP Termin nacharbeiten müsstest. Weil du ja erst dann AU werden könntest.
Das Problem ist doch, dass du planbar AU wirst, nach dem Arzttermin, es aber vorher nicht bist.

Rein spekulativ.
Du bleibst zuhause und der Arzttermin findet dann doch nicht statt. Dann bist du für den Tag doch nicht AU gestellt.
Oder bekommst du die AUB im Vorfeld? Sprich der Arzt stellt was aus, was nicht stimmt.
Wie ist es bei euch geregelt, wenn du einen normalen Arzttermin hast? Da musst du doch auch die gesamte Zeit nacharbeiten, die du wegen des Termins fehlst, oder ist das in der DV nicht geregelt?
Wenn man Gleitzeit hat und keine Zeiten der verpflichteten Anwesenheit (Kernarbeitszeit), sprich du Urlaub nehmen musst um dort frei zu haben und du in dieser Zeit auch nicht gleiten darfst, dann ist der Arztbesuch privat Vergnügen und bis man feststellt, dass man AUB ist (nicht mutmasst, dass man es wird), ist die nicht gearbeitete Zeit Privatvergnügen und muss nachgearbeitet werden.
Ich könnte mir also vorstellen, dass, wenn ihr Gleitzeit ab 6 habt, du deinen Termin um 10, dass dann der AG verlangen könnte, dass du die Zeit zwischen 6 und 9:30 arbeitest und dann zum Termin fährst. bzw. diese Zeit als Minuszeit zählt, ungeachtet der Kontrollmöglichkeiten.
Denn AU wirst du ja erst gegen 10:30 nach dem Eingriff.


Bitte nicht falsch verstehen, ich finde es auch übertrieben vom AG hier ne Welle zu machen. Aber der AG weiß ja nicht ob du morgens um 10 oder nachmittags um 17 dein Eingriff hast.



SozPädBW

Ich finde die Diskussion komisch. Ich kenne niemanden, der an einem OP-Tag vorher noch zur Arbeit kommen würde.
Zumindest habe ich das und die dazugehörige Diskussion noch nicht erlebt. Bei uns wird aber auch nicht über Details gesprochen. AU-Meldung und fertig. Über die Hintergründe einer AU wird hier nicht gesprochen. Die TE hätte sich viel Ärger ersparen können, wenn Sie sich ohne Angabe von Gründen AU gemeldet hätte. Und wenn ein Arzt für den gesamten Tag eine Arbeitsunfähigkeit feststellt, hat diese einen hohen Beweiswert.

MoinMoin

Zitat von: SozPädBW in 08.03.2026 11:00Ich finde die Diskussion komisch. Ich kenne niemanden, der an einem OP-Tag vorher noch zur Arbeit kommen würde.
Zumindest habe ich das und die dazugehörige Diskussion noch nicht erlebt. Bei uns wird aber auch nicht über Details gesprochen. AU-Meldung und fertig. Über die Hintergründe einer AU wird hier nicht gesprochen. Die TE hätte sich viel Ärger ersparen können, wenn Sie sich ohne Angabe von Gründen AU gemeldet hätte. Und wenn ein Arzt für den gesamten Tag eine Arbeitsunfähigkeit feststellt, hat diese einen hohen Beweiswert.
Da bin ich voll bei dir.
Ist hier ja auch eine spezielle Situation, dass man mehrfach im Jahr (anfangs monatlich) eine geplante OP hat.
Und das dadurch Arbeitszeit weg fällt, auf die man eigentlich keinen Anspruch hat, weil man vorher arbeitsfähig ist.
Wir hatte mal einen Fall, da ist ein Kollege zum Zahnarzt (vorher gearbeitet, wollte danach weiter arbeiten), die Behandlung war aber dann doch blutiger als Gedacht und Kollege musst nach hause wg. Kreislauf (inkl ärtzlicher Bestätigung), da wurde auch zunächst rum gezickt, von wegen, er hätte sich früher abmelden müssen, denn die AU Meldung muss ja bis 9:00 da sein und er solle die Zeit nacharbeiten.....



Faunus

Wie man es macht, macht man es verkehrt  ;)

Aber ernsthaft: ein nach wie vor geringer Teil der AN mag sich bei jeder bietenden Gelegenheit "drücken". Durch die Meinung der einen oder anderen in der Öffentlichkeit stehenden Person bekommt man den Eindruck, dass es die absolute Mehrheit der AN sein soll.
Es ist immer noch so, dass AN eigenverantwortliche Entscheidungen für sich treffen und keinen Politiker als Vormund benötigen.

Ich habe ein paar Posts vorher erzählt, dass ich noch bis 12 arbeiten war - vor einem Eingriff, der für mich eher wie "Butter-Brot-Schmieren" war - während der Vollnarkose und danach aber nicht mehr! Also kein Thema!
Wenn man mir aber am "Rückgrat" oder gar an den Augen ab 13 Uhr rumgeschnitten hätte, wäre ich nicht in die Arbeit gegangen, weil da auch eine enorme psychische Belastung mit vorangegangener schlafloser Nacht inbegriffen gewesen wäre.


Pauschale Beurteilungen sind einfach nicht hilfreich.



UNameIT

Ich denke hier kommt es bei schöne Aussichten wirklich darauf an, ob vertragliche Arbeitstage festgesetzt sind oder diese frei in der Woche verteilt werden können oder vom AG verteilt werden.

anyways

Diese Diskussion ist wirklich äußerst befremdend.

Eine AU ist eine AU, sie wird von einer dazu befugten medizinischen Person ausgestellt. Dem Vorgesetzten kann das ja gerne merkwürdig vorkommen, das diese in regelmäßigen Abständen ausgestellt wird, mehr aber nicht. Auch eine Gleitzeitregelung ändert nichts an dieser Tatsache, denn die Fehlstunden sind durch die AU abgegolten. Wir befinden uns als Angestellte in einer gewissen Lohnabhängigkeit vom Arbeitgeber, wir sind jedoch keine Leibeigenen.

Der TE kann ich persönlich nur raten sich umgehend an den Personalrat zu wenden und ggf. sich anwaltlich beraten zu lassen.

MoinMoin

Zitat von: anyways in Gestern um 15:29Diese Diskussion ist wirklich äußerst befremdend.
Eine AU ist eine AU, sie wird von einer dazu befugten medizinischen Person ausgestellt.
Richtig.
Sie kann aber erst ausgestellt werden, wenn eine AU vorliegt und nicht wenn man glaubt eine AU wird vorliegen.

Und wenn der AG der Meinung ist, dass die AUB keine korrekte, sondern eine gefälligkeits AUB, eine geschlamperte oder Betrugs AUB ist, dann muss er den Weg über die Erschütterung des Beweiswerts der AUB gehen.
Und dann muss der AN liefern und begründen, warum er nicht bis zum OP Termin arbeitsfähig war.

ZitatDer TE kann ich persönlich nur raten sich umgehend an den Personalrat zu wenden und ggf. sich anwaltlich beraten zu lassen.
Richtig.


Faunus

Zitat von: Faunus in 04.03.2026 17:11Sollte das tatsächlich eine Abmahnung sein... Reaktion innerhalb 1- 2 Wochen mit schriftlichem Widerspruch und eine Gegendarstellung verfassen mit und eine Aufforderung zur Hinterlegung der Gegendarstellung in deine Personalakte. Das Ganze als Einschreiben mit Nachweis!
Dem würde ich Beine machen!
Und wenn noch was kommt => Fachanwalt!

Ja, zuerst noch den Personalrat mit ins Boot nehmen, wobei dieser kein Mitspracherecht bei Abmahnungen hat, aber in einigen Bundesländern auf Bitte des AN ein Mitwirkungsrecht bzw. Anhörungspflicht gilt. Aber da kennen sich andere hier sicherlich besser aus.


Auch denke ich, dass es einen Grund geben muss, dass eine AU nicht für einen 1/2 Tag ausgestellt wird. Oder ist da was an mir vorbeigegangen?