Ermahnung wegen AU-Tag – Direktor besteht auf Nachholpflicht weil ich 20std

Begonnen von Schöne Aussichten, 03.03.2026 11:20

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ohjeee

Zitat von: Umlauf in Gestern um 10:02Ich glaube nicht, dass man Großeltern dazu verpflichtet kann. Beim Partner ist das schon anders.

Aber wie du sagst, der Knackpunkt ist die Nachweisführung.
Du hast recht, der §45 SGB V spricht im Gegensatz zum bspw. §29 TVöD von einer anderen im Haushalt lebenden Person, was Großeltern meist nicht sind, und nicht allgemein von einer anderen Person.

Umlauf

Zitat von: ohjeee in Gestern um 10:51Du hast recht, der §45 SGB V spricht im Gegensatz zum bspw. §29 TVöD von einer anderen im Haushalt lebenden Person, was Großeltern meist nicht sind, und nicht allgemein von einer anderen Person.

Danke fürs genaue Heraussuchen. Hätte mich gewundert, wenn es anders als die allgemeine Fürsorge wäre. Auch wenn Großeltern meistens gerne einspringen, wenn es ihnen möglich ist.

MoinMoin

Zitat von: Tante Hilde in 05.03.2026 20:52Achso, ja stimmt. Aber die Bescheinigung ist ja für den Tag X und ich bin nicht verpflichtet, meinem AG mitzuteilen, wann ich zur OP/Behandlung bestellt bin?
Ich trage in die Abwesenheitsliste einfach ein: geplante Krankschreibung wg. Behandlung und dann reiche ich die Bescheinigung nach. Da fragt niemand, bis wann ich hätte arbeiten können.
Also ich denke, hier ist der Punkt, ob es festgelegte Arbeitstage gibt oder nicht?
Kannste so machen, ist aber sicherlich, wenn es rauskommt, eine Abmahnung wert.
Da du ja bevor du AU warst unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben bist.
No Risk No Fun

Tante Hilde

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 19:45Kannste so machen, ist aber sicherlich, wenn es rauskommt, eine Abmahnung wert.
Da du ja bevor du AU warst unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben bist.
No Risk No Fun
Nur zur Klarstellung - das war alles rein spekulativ. Meine realen Termine (waren bis jetzt 6 innerhalb 2 Jahren) sind immer vormittags, da hätte ich wahrscheinlich an 2 von den 6 Tagen maximal eine halbe Stunde vorher arbeiten können, weil ich dann losfahren müsste. Insofern betrifft mich das gar nicht. Das kam wohl falsch rüber... Generell verstehe ich trotzdem nicht, wie das unterschieden werden soll, weil niemand verpflichtet ist, seinem AG den Grund und die Uhrzeit seiner AU-Bescheinigung mitzuteilen? Ich meine das ganz prinzipiell, nicht moralisch, meine Arbeitseinstellung ist tadellos und steht im Übrigen hier auch nicht zur Debatte. In unserer DV ist dazu nichts geregelt, ich hab extra nachgelesen.