Umgruppierung KR7 in E9a

Begonnen von Brumm, Gestern um 15:31

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Brumm

Liebe Alle,

Es steht eine Umgruppierung an. Von der KR7 in die E9a.

Nun stellt sich natürlich die Frage, was mit den Erfahrungsstufen geschieht.
KR7 jetzt 5 mit ca. einem Jahr bis zur 6.
Vermutliche neue Eingruppierung mit der E9a in die Stufe 4.

Auslöser ist eine Versetzung vom Gesundheitsamt ins Sozialamt bei gleich gebliebener Tätigkeit.
Nach meiner Kenntnis kann eben im Sozialamt keine KR vergeben werden.
Dies wurde bei der Versetzung jedoch versäumt.
Keine BAK für diese Stelle im Sozialamt vorhanden.
Versetzung vom Gesundheitsamt ins Sozialamt war Herbst 2018.
BAK wurde 2023 erstellt.
Antrag auf Korrektur der Eingruppierung wurde 2023 6 Monate rückwirkend zum Oktober 2022 gestellt.


Ist es denn überhaupt eine Höhergruppierung im Sinne des §17 Abs. 4 TV-L? Werden Korrekturen anders behandelt?
Weitere Besonderheit ist noch, dass sich ja die Tätigkeit nicht verändert hat. Also die Erfahrung ja von Beginn an gesammelt wurde.
Greift der Garantiebetrag für die unteren Gruppen oder ab 9a-16? (100,- oder 180,- €?)
So viele Fragen...
Da zeigt sich wieder, dass Eingruppierung eine Raketenwissenschaft ist.

Schaffen wir das ohne Rechtsbeistand?
Die neue Eingruppierung liegt noch nicht vor. Wurde nur vom Personalrat durchgereicht.

Gibt es dazu Erfahrungen? Kennt jemand einen Ähnlichen Fall?

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

LG
Brummi