Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

heiligerstuhl

Ich hab mal eine Frage zur Information auf der normalen "Übersichtsseite" zur Besoldungsseite 2025.
Dort steht:
11.06.2026
Aus dem Bundesinnenministerium verlautet, der derzeitige Entwurf zum Bundesalimentationsgesetz werde in dieser Form nicht weiterverfolgt.

Hab ich etwas überlesen, oder wurde hier im Forum dort noch nicht drüber gesprochen? Alles wieder von vorn??

PolareuD

Doch darüber wird seit mehren Tagen hier diskutiert.  ;)

Die Buschtrommeln melden jetzt: Neuer Entwurf Aug/Sep.

Keine Ahnung wie belastbar das ist. Was meinst du BalBund?
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

BalBund

Zitat von: heiligerstuhl in Heute um 07:34Ich hab mal eine Frage zur Information auf der normalen "Übersichtsseite" zur Besoldungsseite 2025.
Dort steht:
11.06.2026
Aus dem Bundesinnenministerium verlautet, der derzeitige Entwurf zum Bundesalimentationsgesetz werde in dieser Form nicht weiterverfolgt.

Hab ich etwas überlesen, oder wurde hier im Forum dort noch nicht drüber gesprochen? Alles wieder von vorn??
Seite 109, Post #1620.

Die Admins werden die internen Quellen nicht preisgeben, sie sind aber i.d.R. sehr zuverlässig.

@Polar: Ich meine, ohne Fachreferenten der das Ding leitet ist auch ein solcher Termin äußerst ambitioniert.

Bundi

@Balbund

Verstehe deinen Hinweis. Aber seien wir mal ehrlich,wenn es der Schauspieler BMI und ich habe da seine Worte vom DBB Tag in den Ohren es ernst meinen würde mit seinen Worten, würde er im Hause BMI einen Juristen finden und auf den freien Posten abordnen. Es gibt doch wohl genug Juristen die das interimsweise begleiten könnten bis der Entwurf reif ist fürs Kabinett. Sorry bei wirklich wichtigen Vorhaben wird das in anderen GB so geregelt habe ich selber mit erlebt. Für mich wird da einfach nur ein weiterer Grund genutzt das ganze bewusst zu verschieben angesichts der Wahlen etc.

techBeaBw

Zitat von: Bundi in Heute um 09:40@Balbund

Verstehe deinen Hinweis. Aber seien wir mal ehrlich,wenn es der Schauspieler BMI und ich habe da seine Worte vom DBB Tag in den Ohren es ernst meinen würde mit seinen Worten, würde er im Hause BMI einen Juristen finden und auf den freien Posten abordnen. Es gibt doch wohl genug Juristen die das interimsweise begleiten könnten bis der Entwurf reif ist fürs Kabinett. Sorry bei wirklich wichtigen Vorhaben wird das in anderen GB so geregelt habe ich selber mit erlebt. Für mich wird da einfach nur ein weiterer Grund genutzt das ganze bewusst zu verschieben angesichts der Wahlen etc.

Sehe ich auch so.

Wer will, findet Wege.
Wer nicht will, findet Gründe!

PolareuD

Zitat von: BalBund in Heute um 09:08Seite 109, Post #1620.

Die Admins werden die internen Quellen nicht preisgeben, sie sind aber i.d.R. sehr zuverlässig.

@Polar: Ich meine, ohne Fachreferenten der das Ding leitet ist auch ein solcher Termin äußerst ambitioniert.

Ja, das würde ich auch so sehen. Innerhalb der Bw können Stellenbesetzung auch mal 6-12 Monate dauern sofern es überhaupt Bewerbungen gibt.

Die weiteren Infos interpretiere ich auch so, dass sie mit deinen Anspielungen ein Konglomerat bilden, also das es nur zu einer reinen Übertragung der TV Ergebnisse kommen könnte.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

MitKanonenaufSpatzen

Moin Kollegen!

Ich verfolge die Diskussion seit Juli letzten Jahres, mit Beginn meines Aufstiegsstudiums bei einer Bundesbehörde, täglich.

Mir tut sich die Frage auf, ob man statt eines fiktiven Partnereinkommens lediglich einen Bundesdurchschnitt der in einem Haushalt anfallenden Fixkosten anrechnen könnte. Miete, strom, gas,...

Doppelverdienerhaushalt ist ja tatsächlich die Realität heutzutage. Aber diese 22000 euro sind nicht realistisch

DeltaR95

Zitat von: Bundi in Heute um 09:40@Balbund

Verstehe deinen Hinweis. Aber seien wir mal ehrlich,wenn es der Schauspieler BMI und ich habe da seine Worte vom DBB Tag in den Ohren es ernst meinen würde mit seinen Worten, würde er im Hause BMI einen Juristen finden und auf den freien Posten abordnen. Es gibt doch wohl genug Juristen die das interimsweise begleiten könnten bis der Entwurf reif ist fürs Kabinett. Sorry bei wirklich wichtigen Vorhaben wird das in anderen GB so geregelt habe ich selber mit erlebt. Für mich wird da einfach nur ein weiterer Grund genutzt das ganze bewusst zu verschieben angesichts der Wahlen etc.

Absolut richtig. Ich glaube auch nicht, dass das GG bzw. BVerfG es akzeptiert, wenn zwingend notwendige gesetzliche Anpassungen nach höchstrichterlichem Beschluss einfach nicht umgesetzt werden, weil der Dienstposten halt nicht besetzt ist.

Zur Not wird eine externe Kanzlei damit beauftragt. Wird doch sonst auch immer gerne gemacht, wenn es um "Spitzenberatung" geht.

Schneewitchen

Zitat von: MitKanonenaufSpatzen in Heute um 10:35Moin Kollegen!

Ich verfolge die Diskussion seit Juli letzten Jahres, mit Beginn meines Aufstiegsstudiums bei einer Bundesbehörde, täglich.

Mir tut sich die Frage auf, ob man statt eines fiktiven Partnereinkommens lediglich einen Bundesdurchschnitt der in einem Haushalt anfallenden Fixkosten anrechnen könnte. Miete, strom, gas,...

Doppelverdienerhaushalt ist ja tatsächlich die Realität heutzutage. Aber diese 22000 euro sind nicht realistisch


Mal abgesehen von  der Frage, ob das fiktive Partnereinkommen grundsätzlich in Anrechnung gebracht werden kann, halte ich ein Partnereinkommen in Höhe von 22.000 Euro nicht für unrealistisch. Meine Frau ist kaufmännische Angestellte und kommt locker über diese 22.000 Euro. Damit dürfte sie kein Einzelfall sein, sicher auch nicht die Mehrheit. Unrealistisch ist ein solches Einkommen aber eben nicht.

Dennoch ist es nicht akzeptabel, hier generell ein solches Partnereinkommen zu unterstellen und einzukalkulieren, denn in vielen Fällen handelt es sich um Partnereinkommen, die sich (z.B. wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen) aus einer Teilzeittätigkeit speisen. Mit einer solchen Tätigkeit muss man dann aber erst einmal auf 22.000 € kommen. Insofern ist der Ansatz dem Grund nach  falsch und in der aktuell vorgesehenen Höhe unrealistisch.


Schneewitchen

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 11:06Absolut richtig. Ich glaube auch nicht, dass das GG bzw. BVerfG es akzeptiert, wenn zwingend notwendige gesetzliche Anpassungen nach höchstrichterlichem Beschluss einfach nicht umgesetzt werden, weil der Dienstposten halt nicht besetzt ist.

Zur Not wird eine externe Kanzlei damit beauftragt. Wird doch sonst auch immer gerne gemacht, wenn es um "Spitzenberatung" geht.

Es gibt keine Motivation in der Politik, sich in der Sache zu überschlagen. Das ist immer das Gleiche. Wenn der Politik an einem Thema gelegen ist, dann werden keine Kosten und Mühen gescheut, um das jeweilige Thema nach vorne zu bringen.

Hier ist das eben nicht so. Da macht man dann den Fortschritt in der Sache (u.a) abhängig von den aktuellen Umständen.

Wo man in einer anderen Sache einen entstandenen personellen Engpass im Zweifel durch schnelle interne personelle Maßnahmen oder den Einkauf externer Beratung überbrücken würde, nimmt man diesen Umstand hier als Alibi dafür, dass es eben erst einmal nicht weiter geht.

Wichtig ist immer nur, dass man Untätigkeit begründen kann. Über die Angemessenheit der Gründe kann man dann ja politisch streiten bis der Arzt kommt....

InternetistNeuland

Zitat von: MitKanonenaufSpatzen in Heute um 10:35Moin Kollegen!

Ich verfolge die Diskussion seit Juli letzten Jahres, mit Beginn meines Aufstiegsstudiums bei einer Bundesbehörde, täglich.

Mir tut sich die Frage auf, ob man statt eines fiktiven Partnereinkommens lediglich einen Bundesdurchschnitt der in einem Haushalt anfallenden Fixkosten anrechnen könnte. Miete, strom, gas,...

Doppelverdienerhaushalt ist ja tatsächlich die Realität heutzutage. Aber diese 22000 euro sind nicht realistisch

Völlig am Thema vorbei.

Es geht um eine amtsangemessene Alimentation. Es ist völlig irrelevant wie es im Bundesdurchschnitt aussieht.

In der freien Wirtschaft bekommt niemand weniger Gehalt, nur weil sein Partner ebenfalls ein Einkommen hat.

Wenn du aber von den tatsächlichen Verhältnissen sprechen möchtest, so ist es Fakt, dass ab 4 Kindern eine Mehrheit der Familien nur eine Alleinverdienerfamilie ist.

Anteil der Familien, in denen BEIDE Eltern Vollzeit arbeiten (in %)
Kinderanzahl Beide Elternteile in Vollzeit
1 Kind         24,3 %
2 Kinder       14,9 %
3 Kinder        9,6 %
4 oder mehr Kinder5,6 %

Anteil der Familien, in denen BEIDE Elternteile arbeiten (in %)
Kinderanzahl  Beide Elternteile erwerbstätigTypische Konstellation (Hauptmodell)
1 Kind                  65,9 % Vater Vollzeit / Mutter Teilzeit
2 Kinder                69,1 % Vater Vollzeit / Mutter Teilzeit
3 Kinder                57,4 % (inkl. 4+)Vater Vollzeit / Mutter oft nicht erwerbstätig oder Minijob
4 oder mehr Kinder    ca. 41,0 % Vater Vollzeit / Mutter meist Hausfrau

Die Hälfte aller Beamten sind Frauen. Nach diese Statistik würden also die Beamten selbst zum Großteil in die Teilzeit fallen. Dieses Teilzeitgehalt soll jetzt zusätzlich noch gekürzt werden, wenn der Partner Vollzeit arbeitet? Da fragt man sich doch irgendwann, ob es sich überhaupt noch lohnt.

Schneewitchen

Zitat von: InternetistNeuland in Heute um 12:18Völlig am Thema vorbei.

Es geht um eine amtsangemessene Alimentation. Es ist völlig irrelevant wie es im Bundesdurchschnitt aussieht.

In der freien Wirtschaft bekommt niemand weniger Gehalt, nur weil sein Partner ebenfalls ein Einkommen hat.

Wenn du aber von den tatsächlichen Verhältnissen sprechen möchtest, so ist es Fakt, dass ab 4 Kindern eine Mehrheit der Familien nur eine Alleinverdienerfamilie ist.

Anteil der Familien, in denen BEIDE Eltern Vollzeit arbeiten (in %)
Kinderanzahl Beide Elternteile in Vollzeit
1 Kind        24,3 %
2 Kinder      14,9 %
3 Kinder        9,6 %
4 oder mehr Kinder5,6 %

Anteil der Familien, in denen BEIDE Elternteile arbeiten (in %)
Kinderanzahl  Beide Elternteile erwerbstätigTypische Konstellation (Hauptmodell)
1 Kind                  65,9 % Vater Vollzeit / Mutter Teilzeit
2 Kinder                69,1 % Vater Vollzeit / Mutter Teilzeit
3 Kinder                57,4 % (inkl. 4+)Vater Vollzeit / Mutter oft nicht erwerbstätig oder Minijob
4 oder mehr Kinder    ca. 41,0 % Vater Vollzeit / Mutter meist Hausfrau

Die Hälfte aller Beamten sind Frauen. Nach diese Statistik würden also die Beamten selbst zum Großteil in die Teilzeit fallen. Dieses Teilzeitgehalt soll jetzt zusätzlich noch gekürzt werden, wenn der Partner Vollzeit arbeitet? Da fragt man sich doch irgendwann, ob es sich überhaupt noch lohnt.

Du hast hier eine Aussage getroffen, an der ich noch einmal kurz anknüpfen möchte:

In der freien Wirtschaft bekommt niemand ein geringeres Gehalt, nur weil sein Partner über ein eigenes Einkommen verfügt. Selbst bei den Abgeordnetendiäten wird das nicht praktiziert und wird auch so künftig nicht praktiziert werden.

Auf "Abgeordneten watch" ist der derzeitige FM des Landes NRW von mir gefragt worden, ob das fiktive Partnereinkommen denn künftig auch bei den Diäten berücksichtigt wird.

Die Frage war für ihn so bedeutsam oder unangenehm ( kann man sich aussuchen😉), dass er sehr schnell geantwortet hat. Bei Interesse kann das jeder dort nachlesen. Ergebnis in der Kurzfassung: Selbstverständlich nicht ! Bei Landtagsabgeordneten gibt es viele gute Gründe, eine solche Anrechnung zu unterlassen.

Nein, das ist eine Sache, die nur für uns Beamte gilt. Das wird ja nicht als Sparmaßnahme verkauft. Wir reden hier von der Modernisierung des Familienbildes im Beamtenrecht🤣😂😎!