Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, Gestern um 14:03

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Rallyementation

Zitat von: Rheini in Heute um 10:48Ich finde schon wenn der DH sich selber beim FA anzeigen müsste oder das FA einen Brief an den DH versendet ;D .

Ach, da gibt es doch zig Fälle, z.B. ..., da hat der Minister BMF absichtlich beiseite geschaut, keine Ahnung ob FA ans BMF geschrieben haben. Behördeninterne (Selbst-)Anzeigen der Exekutive landen über kurz oder lang nur in die Rundablage P.

AliMentierter

Frage für meine Frau: Die möchte gerne als Hausfrau sich völlig der Erziehung für meine Kinder widmen. Habe ich dann auch Anspruch auf den ergänzenden Familienzuschlag? Und wird trotzdem das Partnereinkommen angerechnet?

matthew1312

Zitat von: AliMentierter in Heute um 11:26Frage für meine Frau: Die möchte gerne als Hausfrau sich völlig der Erziehung für meine Kinder widmen. Habe ich dann auch Anspruch auf den ergänzenden Familienzuschlag? Und wird trotzdem das Partnereinkommen angerechnet?
Anspruch allenfalls dann, wenn die Gattin Elternzeit nimmt und dies dann auch nur während des ersten Lebensjahres des Kindes.

Ist im Land Berlin übrigens sehr ähnlich geregelt.

AliMentierter

Zitat von: matthew1312 in Heute um 11:33Anspruch allenfalls dann, wenn die Gattin Elternzeit nimmt und dies dann auch nur während des ersten Lebensjahres des Kindes.

Ist im Land Berlin übrigens sehr ähnlich geregelt.

Das ist doch Nonsens, ein Partnereinkommen wird angerechnet, obwohl keine Einnahmen vorhanden sind. Das kann doch keinen Bestand habe. Gleiches wenn der Ehepartner selbstständig ist und Verluste einfährt, also Einkommen unter der fiktiven Summe?

Sprich sie macht Vollzeit und verdient nicht genug.

wieauchimmer

Zitat von: Quetsche in Heute um 10:48genau das ist meine Frage wie kommst du darauf das es geht?

Sollte das nicht gehen? Möglich. Immerhin geht man einer Tätigkeit nach und wie viel diese abwirft ist doch am Ende gar nicht gegenständlich für die 1. Hürde des Anspruchs, erst bei der 2. Hürde und einer Berechnung des Ergänzungszuschlags. Das wäre zumindest dann auch ein Fall fürs Gericht, weil selbständige Partner/Partnerinnen sich dann ja für den Besoldungsempfänger als Nachteil darstellen - das grenzt dann schon fast an Diskriminierung.

Vielleicht braucht es hier ein fiktives Selbstädigen-Einkommen - gestaffelt nach 1. Jahr, 2. Jahr usw  ;D  ;D  ;D  ;D  ;D

simon1979

Zitat von: AliMentierter in Heute um 11:38Das ist doch Nonsens, ein Partnereinkommen wird angerechnet, obwohl keine Einnahmen vorhanden sind. Das kann doch keinen Bestand habe. Gleiches wenn der Ehepartner selbstständig ist und Verluste einfährt, also Einkommen unter der fiktiven Summe?

Sprich sie macht Vollzeit und verdient nicht genug.

Das ist, laut Dienstherr, leider dein Problem. Ich bin Alleinerziehender und mir wird ein fiktives Partnereinkommen angerechnet.

GeBeamter

Zitat von: AliMentierter in Heute um 11:38Sprich sie macht Vollzeit und verdient nicht genug.

Das kann ja gar nicht sein, weil sie dann einen Bruttostundenlohn von 10€ hätte. Das wäre in einem Angestelltenverhältnis ein klarer Verstoß gegen den Mindestlohn und ein Fall für die Kollegen vom Zoll.

GoodBye

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 09:59Zitat von Seite 108 des Entwurfs:

Die alimentativ zu deckenden Bedarfe von dritten und weiteren Kindern sind unabhängig
von der Ausgestaltung des Grundgehalts, dem auf erste und zweite Kinder entfallenden
Familienzuschlag und einem angenommenen Partnereinkommen allein durch den auf dritte
und weitere Kinder entfallenden Familienzuschlag abzudecken.


Stimmt mich was die Nachzahlung für mein drittes Kind angeht positiv, insbesondere dahingehend, dass dabei wohl nicht das Partnereinkommen hinzugerechnet wird.

Auf Seite 151 wird zudem klargestellt, in welchen Konstellationen der Bund zu seinem Wort steht, was Nachzahlungen ohne Widerspruch auf Grundlage des Rundschreibens angeht.

Ich rechne also mit der Nachzahlung des Differenzbetrages der bisher geleisteten Zahlungen für das dritte Kind, und der Höhe des neuen Satzes in Höhe von nunmehr 708 Euro.

Oder wie seht ihr das?

Der tatsächliche Bedarf ist in dieser Höhe jedoch nicht gedeckt. Und schon garnicht wurde er sachgerecht ermittelt.

GeBeamter

Zitat von: simon1979 in Heute um 11:41Das ist, laut Dienstherr, leider dein Problem. Ich bin Alleinerziehender und mir wird ein fiktives Partnereinkommen angerechnet.


Du kannst aber im Gegenzug wieder einen Zuschlag geltend machen. Für Alleinerziehende sind die Bedingungen logischerweise sehr weit gefasst.

AliMentierter

Und warum wird eine freiwillige Entscheidung zur "Care-Arbeit" schlechter gestellt als eine krankheitsbedingte Nichterwerbstätigkeit?

Demnächst muss ich meiner Frau also empfehlen sich länger krank schreiben zu lassen?

AliMentierter

Zitat von: GeBeamter in Heute um 11:41Das kann ja gar nicht sein, weil sie dann einen Bruttostundenlohn von 10€ hätte. Das wäre in einem Angestelltenverhältnis ein klarer Verstoß gegen den Mindestlohn und ein Fall für die Kollegen vom Zoll.

Selbstständigkeit ... Einnahmen und Ausgabenrechnung

Thomas E

Zitat von: GoodBye in Heute um 11:42Der tatsächliche Bedarf ist in dieser Höhe jedoch nicht gedeckt. Und schon garnicht wurde er sachgerecht ermittelt.
Heißt das in Bezug auf die Ausgangsfrage: ,,Ja"?

GeBeamter

Zitat von: AliMentierter in Heute um 11:43Und warum wird eine freiwillige Entscheidung zur "Care-Arbeit" schlechter gestellt als eine krankheitsbedingte Nichterwerbstätigkeit?

Demnächst muss ich meiner Frau also empfehlen sich länger krank schreiben zu lassen?

Mit krank schreiben ist es ja nicht getan. Die Krankschreibung muss über das Krankengeld hinausgehen oder mit der Feststellung eines höheren Pflegegrades einhergehen.

LeoMUC

#193
ZitatWenn man sich die Prozentuale Steigerung der einzelnen Erfahrungsstufen im Vergleich zu den Werten 2025 inklusive Familienzuschlag Stufe 1 anschaut gibt es tatsächlich einige, die gerade einmal die 2,8% Steigerung erhalten. Von wegen wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnis im öffentlichen Dienst.. Wochenarbeitszeit 39 Stunden, Weihnachtsgeld und zusätzliche freie Tage fallen einfach unter den Tisch. Lediglich Singles und Berufseinsteiger profitieren von dieser Reform.

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Guten Tag!

Sind die 2,8% Gehaltserhöhung ab 1.5. hier mit drin? Oder kommen die on top mit drauf separat?


Admin-Edit:
Personenbezogene Daten entfernt.

GeBeamter

Zitat von: LeoMUC in Heute um 11:46Guten Tag!

Sind die 2,8% Gehaltserhöhung ab 1.5. hier mit drin? Oder kommen die on top mit drauf separat?

Die Besoldungstabelle 2026 beinhaltet die 2,8% Steigerung vom 01.05.2026.

Durch die Anpassung der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen bleibt in einigen Fällen eben dann auch nur die 2,8% Steigerung übrig.