Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

GeBeamter

Zitat von: Rheini in Gestern um 09:54Ist damit die Voraussetzung unter der der DH diese 3k Netto gewähren durfte, entfallen? Entstehen hierdurch Rechtsfolgen (Steuerrechtliche) für den DH / Beamten? Sind die 3K bei Berechnungen außen vor gelassen worden weil man bisher davon ausgegangen ist, dass die Zahlung nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgte (Berechnung von Kita oder ä. - nur um darzustellen was ich meine in völliger Unkenntnis)?

Oder anders herum gefragt. Wie geht der Staat mit Unternehmen vor die erklären die Vorgaben für die 3K Zahlung beachtet zu haben und hinterher festgestellt wird, dass dies nicht so war?

Nein, weil er die 138€ als steuerpflichtige Einmalzahlung ausgestaltet.

Du hast also am Ende nicht 3138€ für 2022 steuerfrei erhalten, sondern weiterhin maximal 3000.
Die 138€ werden auf dein zu versteuerndes Einkommen gebucht.

Da müsste alles soweit sauber sein.

Rheini

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 10:06Nein, weil er die 138€ als steuerpflichtige Einmalzahlung ausgestaltet.

Du hast also am Ende nicht 3138€ für 2022 steuerfrei erhalten, sondern weiterhin maximal 3000.
Die 138€ werden auf dein zu versteuerndes Einkommen gebucht.

Da müsste alles soweit sauber sein.

Aber wenn der Dh jetzt nachträglich der Auffassung ist das die 3K normale Alimentation ist, durfte er mir die dann damals Netto auszahlen? Gibt es nicht von staatlicher Seite Vorgaben an die 3K die nun vom DH nicht als Zusatzbetrag im Rahmen der aA definiert werden?

Rheini

Das habe ich gefunden:

"Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen. Das bedeutet, dass diese Zahlungen zusätzlich zum bestehenden Lohn/Gehalt gezahlt werden müssen, nicht bestehende Zahlungen ersetzen oder unter Wegfall anderer Zahlungen geleistet werden!"

Wir bekommen keinen Arbeitslohn, aber wir könnten unter "oder unter Wegfall anderer Zahlungen" fallen.

Wenn wir nun unter diese Regelung wegen "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" fallen, hätte der DH erst recht nicht die 3K als steuerfreie Inflationsausgleichzahlung leisten dürfen.

GeBeamter

Zitat von: Rheini in Gestern um 10:09Aber wenn der Dh jetzt nachträglich der Auffassung ist das die 3K normale Alimentation ist, durfte er mir die dann damals Netto auszahlen? Gibt es nicht von staatlicher Seite Vorgaben an die 3K die nun vom DH nicht als Zusatzbetrag im Rahmen der aA definiert werden?

Die 3000€ sind für normale Arbeitnehmer kein Arbeitslohn im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Bei Beamten gibt es aber ja keinen Arbeitslohn im Sinne des Einkommensteuergesetzes, sondern nur Einkünfte aus Besoldung/Alimentation.

Von daher liegt es nicht fern, dass der DH die 3000€ hätte auf die aA anrechnen dürfen. Aber BalBund hat ja bereits ausgeführt, dass diese rechtliche Auffassung eine der Sollbruchstellen in dem Entwurf ist.

Mit dem Wegfall anderer Zahlungen hat der Gesetzgeber leider bei Angestellten eher den Wegfall von regelmäßig gewährten Urlaubs- oder Weihnachtsgeldern gemeint.

Rheini

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 10:13Die 3000€ sind für normale Arbeitnehmer kein Arbeitslohn im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Bei Beamten gibt es aber ja keinen Arbeitslohn im Sinne des Einkommensteuergesetzes, sondern nur Einkünfte aus Besoldung/Alimentation.

Von daher liegt es nicht fern, dass der DH die 3000€ hätte auf die aA anrechnen dürfen. Aber BalBund hat ja bereits ausgeführt, dass diese rechtliche Auffassung eine der Sollbruchstellen in dem Entwurf ist.

Mit dem Wegfall anderer Zahlungen hat der Gesetzgeber leider bei Angestellten eher den Wegfall von regelmäßig gewährten Urlaubs- oder Weihnachtsgeldern gemeint.

Ja das habe ich verstanden. Mein Punkt ist, hätte der DH der uns 3K Netto gezahlt hat, dafür entweder uns die Steuern einbehalten müssen oder die auf die 3 K anfallenden Steuern, zusätzlich an das FA abführen müssen?

Wie müssten in diesem Lichte die 3K in einer Steuererklärung betrachtet werden?

Den, wie Du ja ausgeführt hast und ich auch meine, die Voraussetzung für die Auszahlung der Inflationsprämie liegt bei einem Beamten (kein Arbeitslohn) ja offensichtlich nicht vor.

Stumpf betrachtet, hat uns der Staat einfach so 3K Netto bezahlt (ohne Rechtsgrund) unter Heranziehung einer Rechtsgrundlage, unter der wir nicht fallen.

BMIOberbehörde

Zitat von: Rheini in Gestern um 10:18Ja das habe ich verstanden. Mein Punkt ist, hätte der DH der uns 3K Netto gezahlt hat, dafür entweder uns die Steuern einbehalten müssen oder die auf die 3 K anfallenden Steuern, zusätzlich an das FA abführen müssen?

Wie müssten in diesem Lichte die 3K in einer Steuererklärung betrachtet werden?

Den, wie Du ja ausgeführt hast und ich auch meine, die Voraussetzung für die Auszahlung der Inflationsprämie liegt bei einem Beamten (kein Arbeitslohn) ja offensichtlich nicht vor.

Stumpf betrachtet, hat uns der Staat einfach so 3K Netto bezahlt (ohne Rechtsgrund) unter Heranziehung einer Rechtsgrundlage, unter der wir nicht fallen.

Nein!
Und diese Diskussion führt ja auch zu nichts

PolareuD

Um in den Genuss des ergänzenden Familienzuschlages zu kommen, könnte man eventuell mit seinem/r Partner/in abklären seinen Job an den Nagel zu hängen und sich selbständig zu machen. Bei geringen Einnahmen aus dem Gewerbe hätte man Anspruch auf den Zuschlag in nahezu voller Höhe.  ;)
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Dunkelbunter

Zitat von: PolareuD in Gestern um 10:36Um in den Genuss des ergänzenden Familienzuschlages zu kommen, könnte man eventuell mit seinem/r Partner/in abklären seinen Job an den Nagel zu hängen und sich selbständig zu machen. Bei geringen Einnahmen aus dem Gewerbe hätte man Anspruch auf den Zuschlag in nahezu voller Höhe.  ;)

Hmmm das geht ja nicht, da er ja nicht die Bedingung des §40 erfüllt.

GeBeamter

Zitat von: Dunkelbunter in Gestern um 10:38Hmmm das geht ja nicht, da er ja nicht die Bedingung des §40 erfüllt.

Da wäre es wesentlich zielführender mit seinem Partner zu vereinbaren jedes Jahr ein unter einjähriges Kind zu haben. Ich bin mir nur nicht sicher, ob man da perspektivisch drauf zahlt.  ;)

Von der Idee den Partner oder Angehörige durch herbeigeführten Unfall in eine entsprechende Pflegestufe im Sinne des §40 zu versetzen, fange ich Mal gar nicht erst an.  ;D

Rheini

Zitat von: BMIOberbehörde in Gestern um 10:27Nein!
Und diese Diskussion führt ja auch zu nichts

Ich finde schon wenn der DH sich selber beim FA anzeigen müsste oder das FA einen Brief an den DH versendet ;D .

Quetsche

Zitat von: PolareuD in Gestern um 10:36Um in den Genuss des ergänzenden Familienzuschlages zu kommen, könnte man eventuell mit seinem/r Partner/in abklären seinen Job an den Nagel zu hängen und sich selbständig zu machen. Bei geringen Einnahmen aus dem Gewerbe hätte man Anspruch auf den Zuschlag in nahezu voller Höhe.  ;)

genau das ist meine Frage wie kommst du darauf das es geht?

Rheini

Zitat von: jbfirefox@gmail.com in Gestern um 10:24Wenn man sich die Prozentuale Steigerung der einzelnen Erfahrungsstufen im Vergleich zu den Werten 2025 inklusive Familienzuschlag Stufe 1 anschaut gibt es tatsächlich einige, die gerade einmal die 2,8% Steigerung erhalten. Von wegen wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnis im öffentlichen Dienst.. Wochenarbeitszeit 39 Stunden, Weihnachtsgeld und zusätzliche freie Tage fallen einfach unter den Tisch. Lediglich Singles und Berufseinsteiger profitieren von dieser Reform.

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Oh was wurde ich gesteinigt als ich vor Monaten prophezeite, dass u. a. die Ledigen überprozentual profitieren würden ....  8) .

Alexander79

Zitat von: BMIOberbehörde in Gestern um 10:27Nein!
Und diese Diskussion führt ja auch zu nichts
Das kommt drauf an.
2023 und 2024 gibts ja keine Nachzahlung, scheinbar weil es die IAP gab.
Wenn die IAP aber nur steuerfrei bezahlt hätte werden dürfen, wenn der Lohn/Gehalt auch, ich sag mal korrekt bemessen war, dann dürfte der Dienstherr jetzt aufgrund dieser IAP die Nachzahlung für diese beiden Jahre nicht verweigern.

Rheini

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 11:07Das kommt drauf an.
2023 und 2024 gibts ja keine Nachzahlung, scheinbar weil es die IAP gab.
Wenn die IAP aber nur steuerfrei bezahlt hätte werden dürfen, wenn der Lohn/Gehalt auch, ich sag mal korrekt bemessen war, dann dürfte der Dienstherr jetzt aufgrund dieser IAP die Nachzahlung für diese beiden Jahre nicht verweigern.

Ich glaube ich liege falsch weil @Alexander79 gibt mir Recht .....

Wir sind alle verloren  :o .

PolareuD

Zitat von: Rheini in Gestern um 10:56Oh was wurde ich gesteinigt als ich vor Monaten prophezeite, dass u. a. die Ledigen überprozentual profitieren würden ....  8) .

Stufe 1 gibt´s gar nicht mehr.  ;)
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"