Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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wizzard

 Seit mittlerweile 340 Seiten wird hier ein totes Pferd geritten. Diese Regierung bringt weder einen Entwurf zu diesem Thema ins Kabinett noch in den Bundestag. Diese Bundesregierung ist a) inkompetent und b) am Ende.

MaxBy

Zitat von: wizzard in Heute um 08:07Seit mittlerweile 340 Seiten wird hier ein totes Pferd geritten. Diese Regierung bringt weder einen Entwurf zu diesem Thema ins Kabinett noch in den Bundestag. Diese Bundesregierung ist a) inkompetent und b) am Ende.
Das haben die anderen Regierungen davor auch nicht geschafft.

GoodBye

,,DES Familienzuschlags" ungleich ,,DER Familienzuschläge"

,,Besoldung" ungleich ,,Einkommen"

etc.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Knecht

Zitat von: wizzard in Heute um 08:07Seit mittlerweile 340 Seiten wird hier ein totes Pferd geritten. Diese Regierung bringt weder einen Entwurf zu diesem Thema ins Kabinett noch in den Bundestag. Diese Bundesregierung ist a) inkompetent und b) am Ende.

+1

Sinnlose Diskussion hier.

DrStrange

Zitat von: BPolFrust in Gestern um 20:52Dieser Aufsatz aus einer Juristischen Fachzeitschrift über die Amtsangemessene Alimentation ist sehr umfassend und beleuchtet die Länder und den Bund gleichermaßen.

https://rsw.beck.de/docs/librariesprovider176/default-document-library/aufs%C3%A4tze-online/nvwz-online-aufsatz_02_2026.pdf?sfvrsn=64aac9d2_1%3C/a%3E%3Ca%20href=

Danke! Das tat gut. Einfach mal sachlich und nüchtern betrachtet.

Das Fazit daraus: "Der Wechsel vom Alleinverdiener- zu einem Doppelverdien-
ermodell,  wie er durch die meisten Landesbesoldungsgesetz-
geber bereits vollzogen wurde und demnächst auf Bundes-
ebene stattfinden wird, kann sich in seiner konkreten Aus-
gestaltung alsVerstoßgegendie Verfassungsgrundsätzeder
Typisierung darstellen oder die Vorgaben des BVerfG zur
VorabprüfungderBeamtenalimentationunterlaufen.Denin
ihrem grundrechtsgleichen Recht auf amtsangemessene Ali-
mentation nach Art.33 V GG verletzten Beamten ist zur
Erhebung eines kostenfreien Widerspruchs gegen die Besol-
dungsmitteilung zu raten. Die spätere Erhebung einer Fest-
stellungsklage birgt zwar ein gewisses Kostenrisiko. Auch
magdasBeschreitendesRechtswegsimEinzelfalldieGefahr
eines Reputationsschadens bergen. Nach der Rechtspre-
chung sowohl des BVerfG als auch des EGMR stellt aller-
dingsdergerichtlicheRechtsschutzdasverfassungsrechtlich
notwendigeKorrelatzumStreikverbotdar.174 Damitistaus
der Sicht von Beamten das Beschreiten des Klagewegs der
einzig gangbare Weg zur Absicherung ihres individuellen
RechtsaufangemessenenLebensunterhalt."