Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Finanzer

Zitat von: abi in Gestern um 12:35All die Interessenvertreter der Beamten unterliegen m.E., wie auch die überwiegende Mehrheit der Beamten dem Boiling-Frog-Syndrom. 

Zum einen dies. Zum anderen werden die Gewerkschaftsfunktionäre genauso wie der Rest der Bevölkerung durch Medien und Politik weich gekocht.
Den ganzen Tag läuft seit Jahrzehnten das Trommelfeuer aus:
- Wir haben zu viele Beamte (anstatt zu sagen das zu viele Beamte falsch eingesetzt werden)
- Wir (also die Unter und Mittelschicht, für Überreiche gilt dies natürlich nicht) müssen sparen
- Die Arbeitnehmer/Beamte nehmen sich zu viel raus
- Der Staat kann das eh nicht
- Beamte arbeiten eh nichts
- Selbst wenn die Gerichte das entscheiden kommt eh nichts an
- Das kann alles nicht bezahlt werden

Man sieht ja im Kollegenkreis, wie dieses Dauerfeuer wirkung zeigt.

Libor

Zitat von: Gruenhorn in Gestern um 13:49Der Vorlagebeschluss ist notwendig, weil nur das BVerfG die Kompetenz besitzt, über verfassungsrechtliche Fragen zu entscheiden. Das VG kann zu dem Schluss kommen, dass ein Gesetz wahrscheinlich verfassungswidrig ist und den Beschluss in Erschöpfung des Rechtswegs Richtung BVerfG schicken. Da es aber eine relativ eindeutige Beschlusslage zum Thema gibt, ist es nicht unwahrscheinlich, dass es, so es dem Kläger folgt, den Vorlagebeschluss selbst anfertigt. Das natürlich nur im Rahmen der freien Kapazitäten und der oben angesprochenen Wurst der Versuchung.

Nur stellt sich halt schon die Frage, was das bringen soll. Es ist doch längst klar, dass das Gesetz auf Grundlage der Rspr. des BVerfG in der jetzigen Form keinen Bestand hat und der Bund hat längst angekündigt, dass er das Gesetz daher rückwirkend ändern wird und zwar für alle. Siehe das berühmte Rundschreiben und alles, was darauf folgte. Was soll jetzt der darüber hinausgehende Erkenntnisgewinn sein, wenn dem BVerfG das alte Gesetz nochmal vorgelegt wird?

Es ist doch sinnvoller, dass das die Verwaltungsgericht (und auch das BVerfG) die (begrenzten) Kapazitäten und Ressourcen dort einsetzt, wo es auch was bringt. Insbesondere z.B. eine zeitnahe Überprüfung der im Anschluss an die BVerfG-Rspr. verabschiedeten Besoldungsgesetze.

Imperator

Morgen ist Stichtag. Die letzte Kabinettssitzung im September. Versprochen war ja ein überarbeiteter Entwurf im September.

Alle Indizien sprechen natürlich gegen den überarbeiteten Entwurf; ansprechen wollte ich es dennoch.

Panem et circenses.

Feeling

Ich habe noch etwas interessantes gefunden:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-25-september-2026-2454296

"Zusatzfrage

Nun gibt es allerdings auch Bundesbeamte, die den niedrigeren Besoldungsgruppen angehören. Wie schaut es bei denen aus? Sind in diesem Entwurf entsprechende Schonbeträge oder ähnliches vorgesehen?

Bowinkelmann (BMI)

Dazu kann ich Ihnen jetzt im Detail nichts sagen. Bisher ist das aber unabhängig geregelt.

Wie Sie auch wissen ‑ das würde ich jetzt ungern vermischen ‑ ist auch eine Anpassung in dem geplanten Bundesalimentationsgesetz vorgesehen. Da würde ich jetzt ungern irgendwelche Änderungen, die sich gerade in der Abstimmung befinden, vorwegnehmen."

Gruenhorn

Zitat von: Libor in Gestern um 14:12Nur stellt sich halt schon die Frage, was das bringen soll. Es ist doch längst klar, dass das Gesetz auf Grundlage der Rspr. des BVerfG in der jetzigen Form keinen Bestand hat und der Bund hat längst angekündigt, dass er das Gesetz daher rückwirkend ändern wird und zwar für alle. Siehe das berühmte Rundschreiben und alles, was darauf folgte. Was soll jetzt der darüber hinausgehende Erkenntnisgewinn sein, wenn dem BVerfG das alte Gesetz nochmal vorgelegt wird?

Es ist doch sinnvoller, dass das die Verwaltungsgericht (und auch das BVerfG) die (begrenzten) Kapazitäten und Ressourcen dort einsetzt, wo es auch was bringt. Insbesondere z.B. eine zeitnahe Überprüfung der im Anschluss an die BVerfG-Rspr. verabschiedeten Besoldungsgesetze.
Zum ersten Punkt sind sich im Grunde alle einig. Zur Sache mit dem Rundschreiben divergieren die Meinungen. Das einzige Problem an der Sache ist, dass der Bund alle Bemühungen einen Beschluss zu erwirken, mit dieser Taktik abwürgen kann. Angefangen vom Seehofer Entwurf hatten wir nun Glaube ich vier Referentenentwürfe, von denen einer ernsthafter als der andere war. Aus Sicht des Bundes gilt: Pi mal Daumen einen Entwurf pro Jahr veröffentlichen und schon verjähren wieder Mrd. an Ansprüchen. Das ist für den Bund sehr lohnend , weshalb er das Spiel so spielt. Ein Ausbruch aus diesem hamsterrad gibt es nur durch einen tatsächlichen Entwurf der Gesetz wird oder durch einen Beschluss für den Bund. Auch die Androhung von Konsequenzen durch ein ernsthaft verfolgtes Verfahren, kann hier den Druck ausüben, der vielleicht notwendig ist.
Und wenn das bedeutet , dass die Klageschrift ein drittes Mal von Grund auf angepasst werden muss, dann muss man das leider so hinnehmen, in dem wissen dass wir einen großartigen Rechtsstaat haben..

Hummel2805

War gerade im BMI, die Stimmung ist sehr gut, man schaut in freudige und erwartungsfrohe Gesichter. Außer der Minister macht einen "geschafften" Eindruck. Ist ja kein Wunder, mit diesen Linken in Berlin und den Sozialdemokraten im Bund, dass schlaucht.

"Wir gehen weiter mutig vorwärts und sehen das Ziel schon hell strahlen am Horizont!"

Rheini

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 14:41War gerade im BMI, die Stimmung ist sehr gut, man schaut in freudige und erwartungsfrohe Gesichter. Außer der Minister macht einen "geschafften" Eindruck. Ist ja kein Wunder, mit diesen Linken in Berlin und den Sozialdemokraten im Bund, dass schlaucht.

"Wir gehen weiter mutig vorwärts und sehen das Ziel schon hell strahlen am Horizont!"

Ich weiß nicht was für Drogen Du nimmst, aber sei vorsichtig damit. Die machen balabala ....

Libor

Zitat von: Gruenhorn in Gestern um 14:29(...) Aus Sicht des Bundes gilt: Pi mal Daumen einen Entwurf pro Jahr veröffentlichen und schon verjähren wieder Mrd. an Ansprüchen. Das ist für den Bund sehr lohnend , weshalb er das Spiel so spielt. Ein Ausbruch aus diesem hamsterrad gibt es nur durch einen tatsächlichen Entwurf der Gesetz wird oder durch einen Beschluss für den Bund (...)

Auf welcher Grundlage soll der Beschluss des Bundesverfassungsgericht die Verjährung ausschließen?

Aus einer laufenden Verjährung kommt man nur heraus, indem man die Verjährung hemmt (laut dem User SwenTanortsch gesichert z.B. durch den Musterwiderspruch, wobei er eine Begründung  für diese Behauptung allerdings schuldig blieb...) oder indem der Bund auf die Einrede der Verjährung verzichet (siehe Rundschreiben, wir diskutierten drüber).

Hummel2805

Zitat von: Rheini in Gestern um 14:43Ich weiß nicht was für Drogen Du nimmst, aber sei vorsichtig damit. Die machen balabala ....

Lieber Rheini,

ich lehne mich mal aus dem Fenster, morgen bekommen wir den Entwurf!

Rheini

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 14:52Lieber Rheini,

ich lehne mich mal aus dem Fenster, morgen bekommen wir den Entwurf!

Fall nicht heraus wenn Du zum Briefkasten schaust.

Gruenhorn

Zitat von: Libor in Gestern um 14:43Auf welcher Grundlage soll der Beschluss des Bundesverfassungsgericht die Verjährung ausschließen?

Aus einer laufenden Verjährung kommt man nur heraus, indem man die Verjährung hemmt (laut dem User SwenTanortsch gesichert z.B. durch den Musterwiderspruch, wobei er eine Begründung  für diese Behauptung allerdings schuldig blieb...) oder indem der Bund auf die Einrede der Verjährung verzichet (siehe Rundschreiben, wir diskutierten drüber).
Ich bin kein Jurist. Nennen wir es statt verjähren, verfallen. Und damit meine ich die läppischen 138 Euro, die im letzten Entwurf allen aufgrund des Rundschreibens zugebilligt werden sollten anstelle der Ansprüche, die sich aus einer ordnungsgemäßen Umsetzung der aA ergeben hätten. Wer dann keinen Widerspruch hat, guckt ggf dumm und der Bund freut sich, so billig davon gekommen zu sein.

Knecht

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 14:52Lieber Rheini,

ich lehne mich mal aus dem Fenster, morgen bekommen wir den Entwurf!

Möglicherweise auch Auswurf. Wir werden sehen!

MOGA

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 14:41War gerade im BMI, die Stimmung ist sehr gut, man schaut in freudige und erwartungsfrohe Gesichter. Außer der Minister macht einen "geschafften" Eindruck. Ist ja kein Wunder, mit diesen Linken in Berlin und den Sozialdemokraten im Bund, dass schlaucht.

"Wir gehen weiter mutig vorwärts und sehen das Ziel schon hell strahlen am Horizont!"

Das ist die Sonne was da strahlt heute, geh mal raus aus dem Fahrstuhl und schau aus dem Fenster
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Skywalker2000

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 14:52Lieber Rheini,

ich lehne mich mal aus dem Fenster, morgen bekommen wir den Entwurf!

Nicht dass du aus den Fenster fällst...

AltStrG

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/mehr-geld-fur-35000-beamte-ab-dezember-brandenburg-druckt-bei-den-vorbereitungen-aufs-tempo-16104993.html

https://www.maz-online.de/brandenburg/brandenburg-345-millionen-euro-nachzahlung-fuer-beamte-bildung-traegt-die-haelfte-3LUDEUS7TJHLBORX55DFAXWHL4.html

Zitat:
"Wer das Ranking anführt, ist im Grunde ein offenes Geheimnis. Es ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), das die meisten Beamten im Land beschäftigt. Insgesamt 16.608 der 35.202 Beamten im Land gehörten zur Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer.

Das Ressort trägt damit über die Hälfte der Kosten für die Nachzahlung: 199,02 Millionen Euro. Diese Summe ist allerdings eine Schätzung und unterliegt laut Finanzressort einer Schwankungsbreite. Offen ist, wie viele ältere Lehrkräfte mit hohen Eingruppierungen betroffen sind.

Die größte Zahl der betroffenen Lehrkräfte ist danach in der Besoldungsgruppe A13 eingestuft – das sind derzeit 15.500 Personen. Die Kosten der Erhöhung werden allein für diese Gruppe auf 190 Millionen Euro geschätzt. Die Gruppe A13 hat – je nach Erfahrungsstufe – durch die neue Regelung ein monatliches Plus zwischen 880 und 1100 Euro – das sind etwa 17 Prozent mehr Gehalt......

...In den 345,2 Millionen Euro an Nachzahlungen sind noch nicht die sogenannten Altfälle enthalten. Dabei handelt es sich um Beamte, die bereits vor Jahren Widerspruch gegen zu geringe Bezüge eingelegt hatten.
Diese Personengruppe wird auf 23.000 beziffert – dabei handelt es sich um aktive oder bereits pensionierte Beamte. Insgesamt gab es in Brandenburg laut Finanzministerium zwischen 2004 und 2025 exakt 210.000 Einzelwidersprüche. Nur die, die aktiv Widerspruch eingelegt haben, haben Anspruch auf eine Nachzahlung – so hat es das Finanzministerium mitgeteilt. Das heißt: Wer damals nicht in Widerspruch gegangen ist oder geklagt hat, geht leer aus.
Mit den Gewerkschaften war vereinbart worden, dass die Landesregierung 2027 für diese Altfälle ein Korrekturgesetz vorlegen will. Priorität sollen Ruhestandsbeamte haben. Allerdings dürfte sich das Ganze mindestens bis 2028 hinziehen. Die Verhandlungen für das Korrekturgesetz sollen erst im 3. Quartal 2027 beginnen...."


Nur Widerspruchsführer oder Rechtsanhängigkeit ergibt Nachzahlungen. Und wie bereits erwähnt: die größte Gruppe sind die Lehrer. Wenn die Politik von Einsparungen oder davon redet, das bestimmte Gruppen nicht mehr verbeamtet werden, dann meint sie genau dies.