Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Hugo

Würde unseren Dienstherren interessieren wenn Brandenburg = NRW. Es ist aber nur... Brandenburg


Imperator

Glückwunsch an die Brandenburger Kollegen. Das sollte den Druck auf den Bund weiter erhöhen.
Panem et circenses.

MOGA

Ich glaube das ist orchestriert wenn morgen auch unser Emtwurf kommt... umso mehr das Thema Besoldung zeitgleich in den Medien ist, unso mehr stumpft der Leser/ Zuhörer ab da er das Thema im Unterbewusstsein ,,schon kennt" und nicht mehr genau hinschaut...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

tunnelblick

Zitat von: MOGA in Gestern um 16:27Ich glaube das ist orchestriert wenn morgen auch unser Emtwurf kommt... umso mehr das Thema Besoldung zeitgleich in den Medien ist, unso mehr stumpft der Leser/ Zuhörer ab da er das Thema im Unterbewusstsein ,,schon kennt" und nicht mehr genau hinschaut...
Mir wären alle Mittel recht 😅

techBeaBw

Zitat von: MOGA in Gestern um 16:27Ich glaube das ist orchestriert wenn morgen auch unser Emtwurf kommt... umso mehr das Thema Besoldung zeitgleich in den Medien ist, unso mehr stumpft der Leser/ Zuhörer ab da er das Thema im Unterbewusstsein ,,schon kennt" und nicht mehr genau hinschaut...

Genau das habe ich auch schon gedacht. Wenn man bei Goggle nach `Besoldung` sucht auf News und 24 Stunden einschränkt, sind es heute zwei Seiten ... sonst sind es meist so 4-5 Ergebnisse


PolareuD

Zitat von: emdy in 28.09.2026 22:18Klageerweiterung für 2026 geht in den nächsten Tagen raus...

Hat schon irgendwer Kontakt mit einem Anwalt aufgenommen um die Anzahl der Klagen auf 14 zu erhöhen?  :o



Inzwischen sollten es 15 sein.  ;)
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

BPolFrust

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 14:52Lieber Rheini,

ich lehne mich mal aus dem Fenster, morgen bekommen wir den Entwurf!

Ich hoffe es!
Ich muss um 4 Uhr zum Dienst und werde minütlich die Websites aktualisieren. 😅

Daninjo

Bisschen Spekulatius, ist ja so langsam wieder Saison: die Besoldungsreform wird zwischen den größeren, emotional diskutierten Themenblöcken (abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte, Pflege, GKV) so geräuschlos wie möglich mit "abgebacken".

In der medial und zwischenmenschlich inzwischen recht zuverlässigen Dauerempörung (unter "empört" geht aktuell wenig, "verärgert" oder "unzufrieden" haben ausgedient) ist der Gipfel ohnehin erreicht, sobald man nur einen der Blöcke angeht.

emdy

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 08:36@emdy
Darf man einmal fragen, welche verfassungsrechtlich noch unbeleuchteten Sachverhalte ihr in euren Klagen anführt, dass ihr auf eine Vorlage beim BVerfG hofft?

Wenn das nicht der Fall ist und ihr euch nur anhand der bestehenden Rechtsprechung des BVerfG gegen eure Besoldung wehrt, dann kann das das VG bereits entscheiden - das war ja auch die Intention des BVerfG-Urteils aus 09/25.

Die Klage stützt sich inhaltlich auf 2 BvL 4/18 und war m.E. zum Zeitpunkt der Klageerhebung hinreichend substantiiert. "Neu" ist allenfalls der Vergleich mit zusätzlichen volkswirtschaftlichen Parametern, die nicht Teil des Prüfkatalogs sind aber für mich unter "Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse" fallen.

Die Normverwerfungskompetenz liegt doch einzig und allein beim BVerfG. Und weil die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Alimentation im Klagezeitraum so groß sind, setzte ich darauf, dass das VG unmittelbar eine Beschlussvorlage nach Karlsruhe schickt. Kannst du in dem Punkt bitte erklären, was du meinst? Offensichtlich agieren die Besoldungsgesetzgeber doch allesamt nach dem Motto "Du musst mir schon persönlich mitteilten, dass ich etwas falsch mache."  :D

Und letztlich halte ich die Klage für die einzige Möglichkeit eine nennenswerte Nachzahlung zu erstreiten, d.h. mehr als die unsäglichen 138€ in meinem Fall.

Libor

Zitat von: emdy in Gestern um 20:52(...) Offensichtlich agieren die Besoldungsgesetzgeber doch allesamt nach dem Motto "Du musst mir schon persönlich mitteilten, dass ich etwas falsch mache."  :D

Und letztlich halte ich die Klage für die einzige Möglichkeit eine nennenswerte Nachzahlung zu erstreiten, d.h. mehr als die unsäglichen 138€ in meinem Fall.

Der Bund sagt doch gerade das Gegenteil: Ich müsst es mir nicht persönlich mitteilen, denn ich plane sowieso ein neues Besoldungsgesetz, das für alle rückwirkend ab 2021 gilt. So steht es ja auch im veröffentlichen Referentenentwurf.

Wenn es dir um die Höhe der Nachzahlung geht, macht ein Vorlagebeschluss an das BVerfG zum jetzigen Zeitpunkt noch weniger Sinn. Denn aktuell könnte das VG ja nur das alte Gesetz vorlegen. Die Höhe der Nachzahlung ergibt sich hingegen aus dem neuen Gesetz. Sinnvollerweise würde man daher jetzt abwarten (so werden es die Verwaltungsgerichte auch machen) und die Klage dann ggf. auf das neue Gesetz umstellen, wenn man die Höhe der Nachzahlung gerichtlich angreifen möchte.

Skywalker2000

Zitat von: BPolFrust in Gestern um 17:10Ich hoffe es!
Ich muss um 4 Uhr zum Dienst und werde minütlich die Websites aktualisieren. 😅

Die Mühe kannst du dir sparen, weil nichts kommen wird.

emdy

Zitat von: Libor in Gestern um 21:43Der Bund sagt doch gerade das Gegenteil: Ich müsst es mir nicht persönlich mitteilen, denn ich plane sowieso ein neues Besoldungsgesetz, das für alle rückwirkend ab 2021 gilt. So steht es ja auch im veröffentlichen Referentenentwurf.

Wenn es dir um die Höhe der Nachzahlung geht, macht ein Vorlagebeschluss an das BVerfG zum jetzigen Zeitpunkt noch weniger Sinn. Denn aktuell könnte das VG ja nur das alte Gesetz vorlegen. Die Höhe der Nachzahlung ergibt sich hingegen aus dem neuen Gesetz. Sinnvollerweise würde man daher jetzt abwarten (so werden es die Verwaltungsgerichte auch machen) und die Klage dann ggf. auf das neue Gesetz umstellen, wenn man die Höhe der Nachzahlung gerichtlich angreifen möchte.

Es wird kein neues Gesetz verabschiedet werden. Wie viele Jahre willst du dir das denn anschauen...

Wer abwarten will soll abwarten. Der Bund ist seit sechs Jahren effektiv untätig.

Libor

Zitat von: emdy in Gestern um 21:48Es wird kein neues Gesetz verabschiedet werden. Wie viele Jahre willst du dir das denn anschauen...

Wer abwarten will soll abwarten. Der Bund ist seit sechs Jahren effektiv untätig.

Du brauchst aber so oder so ein neues Gesetz für Nachzahlungen. Weder das VG noch das BVerfG werden Nachzahlungen ausurteilen.

PolareuD

Zitat von: Libor in Gestern um 21:52Du brauchst aber so oder so ein neues Gesetz für Nachzahlungen. Weder das VG noch das BVerfG werden Nachzahlungen ausurteilen.

Ein Beschluss des BVerfG gegen den Bund erfolgt auch unter Fristsetzung. Reisst der Bund die Frist ohne Neuregelung, würden ab dem Tag Verzugszinsen fällig.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"