Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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SGLBund

Zitat von: Skywalker2000 in 28.09.2026 15:03Hätte ein Vorschlag für die Bundesregierung.

Keine Erhöhung der Besoldung, dafür 100% Beihilfe.

Würde auch schon mal reichen.
  :D  :D

Super Vorschlag. Dann streicht man den letzten Rest der Beihilfevorteile auch noch und führt das alles auf GKV Niveau zurück, damit hat man den Applaus der Massen.

GeBeamter

Zitat von: Skywalker2000 in 28.09.2026 20:45Da aktuell die Koalition im Krisenmodus ist, wird sicherlich kein neuer Entwurf vorgelegt. Es geht aktuell darum Geld zu sparen und die teueren Wahlversprechen-Reformen umzusetzen.

Da wird man eher bei den eigenen Leuten das Geld kürzen damit die Bevölkerung beschwichtigt wird...


Ich hoffe, dass in diesem Fall das BVerfG den Allerwertesten hoch bekommt und etwas zu Art. 94 Grundgesetz in Bezug auf Besoldungsentscheidungen äußert. Denn der Bund konterkariert mit seinem Verhalten nicht nur den Art. 94, sondern kippt damit auch die verfahrensökonomische Logik der Pilotentscheidungen des BVerfG.

"Also du musst es mir schon persönlich sagen, dass ich was Unerlaubtes mache" - nach der Logik funktioniert unser Verfassungsstaat nicht.

Skywalker2000

Zitat von: GeBeamter in 28.09.2026 21:04Ich hoffe, dass in diesem Fall das BVerfG den Allerwertesten hoch bekommt und etwas zu Art. 94 Grundgesetz in Bezug auf Besoldungsentscheidungen äußert. Denn der Bund konterkariert mit seinem Verhalten nicht nur den Art. 94, sondern kippt damit auch die verfahrensökonomische Logik der Pilotentscheidungen des BVerfG.

"Also du musst es mir schon persönlich sagen, dass ich was Unerlaubtes mache" - nach der Logik funktioniert unser Verfassungsstaat nicht.

Sowas wird nicht passieren.

Glaube die aA ist am Ende.

BalBund

Was können wir vom heutigen Tage festhalten? Der Bundesminister der Finanzen hat sein Lieblingspferd wiederentdeckt, die Eingliederung von Selbstständigen, Politikern und (neuen) Beamten in die gesetzliche Rente. 
Quelle:  © dpa-infocom, dpa:260928-930-758736/1

persönliche Einordnung: die SPD wird sich dieses Prestigeprojekt ihres nächsten Kanzlerkandidaten (* kann Spuren von Sarkasmus enthalten) in der Generaldebatte über die CDU-forcierte Pflegereform nicht mehr nehmen lassen. Tenor: Wenn wir bei der Pflege schon bluten, müssen wir zumindest hier etwas gewinnen. Ich sehe in der CDU keinen ernsthaften Widerstand gegen einen solchen Deal, was die CSU davon hält und inwieweit der BK das einhegen kann muss sich indes noch weisen. 

Was kann das für unseren Entwurf bedeuten: im Nahbereich nichts, da das BMI sich von derartigen Dingen erst einmal nicht beirren lassen wird. In den Stufen 5-6 jedoch unter Umständen einen erneuten Stopp trotz eindeutiger Rechtslage, da ein solcher Systemwechsel eine grundsätzliche Überarbeitung des aktuellen Entwurfes notwendig machen würde.

und damit zur Wettervorhersage

ExponentialFud

Zitat von: Finanzer in 28.09.2026 18:54Da sieht man halt wo bei der CDU die Prioritäten liegen.

Ab der 3001 Wohnung vergesellschaften und so Eventuell vielen Menschen helfen? Bloß nicht!

Privatversicherte enteignen um damit die Löcher zu stopfen die überbezahlte Krankenkassenmanager mit Spekulationen gerissen haben? Hold my Beer!

Wenn du solche verfassungswidrigen Vorhaben ernsthaft gut heißt, hast du im Staatsdienst nichts verloren. Und die CDU macht beides zu Recht nicht mit.

Vom Geld anderer Leute leben, das ist alles was da gewünscht wird. Ist nicht! Meine PKV-Beträge habe ich gezahlt, das lässt du deine linken Pfoten weg. Meine Immobilien- Investments habe ich bezahlt. Auch die gehen dich nichts an.

emdy

#6095
Klageerweiterung für 2026 geht in den nächsten Tagen raus...

Hat schon irgendwer Kontakt mit einem Anwalt aufgenommen um die Anzahl der Klagen auf 14 zu erhöhen?  :o


Hugo

,,Nichts kann existieren ohne Ordnung. Nichts kann entstehen ohne Chaos."
- Albert Einstein

Mein Gott, das Chaos fängt gerade erst an.
Gute Nacht.

Soldat1980

Zitat von: emdy in 28.09.2026 22:18Klageerweiterung für 2026 geht in den nächsten Tagen raus...

Hat schon irgendwer Kontakt mit einem Anwalt aufgenommen um die Anzahl der Klagen auf 14 zu erhöhen?  :o



Gibt es bei deiner Klage aktuell was zu berichten? Diese läuft ja jetzt auch schon eine Weile.

emdy

Zitat von: Soldat1980 in Gestern um 06:29Gibt es bei deiner Klage aktuell was zu berichten? Diese läuft ja jetzt auch schon eine Weile.

Ich kann zumindest berichten, dass sie mich bisher keinen einzige Euro gekostet hat. Klageschrift selbst erstellt und bisher keine Rechnung über die Gerichtskosten erhalten.

Das VG hat die Beklagte (in Form meiner Bezügebetreuung) zur Stellungnahme aufgefordert. Nach einem Antrag auf Ruhendstellung und anschließend auf Aussetzung des Verfahrens, dem ich jeweils widersprochen habe, herrscht jetzt seit einer Weile Ruhe. Bestätigt wurde mir bzw. uns, dass die Verfahren jedenfalls nicht ausgesetzt sind. Einer von uns hat vor kurzem auch noch mal ans VG geschrieben und auf diese unfassbare Geschichte mit der Bedeutungsumkehr des Rundschreibens hingewiesen um dem Gericht aufzuzeigen mit welchen Mitteln die Beklagte agiert. Wir wollen damit auf die Dringlichkeit der Streitsache hinweisen.

Dass die Verwaltungsgerichte ausgelastet sind ist aber ja bekannt.

Was nicht sein kann ist, dass in einzelnen Ländern tausende Klagen anhängig sind und im Bund 13. Da machen wir der bräsigen Bundesverwaltung alle Ehre.

Soldat1980

Zitat von: emdy in Gestern um 06:49Ich kann zumindest berichten, dass sie mich bisher keinen einzige Euro gekostet hat. Klageschrift selbst erstellt und bisher keine Rechnung über die Gerichtskosten erhalten.

Das VG hat die Beklagte (in Form meiner Bezügebetreuung) zur Stellungnahme aufgefordert. Nach einem Antrag auf Ruhendstellung und anschließend auf Aussetzung des Verfahrens, dem ich jeweils widersprochen habe, herrscht jetzt seit einer Weile Ruhe. Bestätigt wurde mir bzw. uns, dass die Verfahren jedenfalls nicht ausgesetzt sind. Einer von uns hat vor kurzem auch noch mal ans VG geschrieben und auf diese unfassbare Geschichte mit der Bedeutungsumkehr des Rundschreibens hingewiesen um dem Gericht aufzuzeigen mit welchen Mitteln die Beklagte agiert. Wir wollen damit auf die Dringlichkeit der Streitsache hinweisen.

Dass die Verwaltungsgerichte ausgelastet sind ist aber ja bekannt.

Was nicht sein kann ist, dass in einzelnen Ländern tausende Klagen anhängig sind und im Bund 13. Da machen wir der bräsigen Bundesverwaltung alle Ehre.

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und natürlich auch dafür, dass du selbst zu den wenigen gehörst, die den Klageweg gegangen sind.

Bei meinem Verfahren ist inzwischen auch einiges an Schriftverkehr zusammengekommen. Irgendwann ist aber der Punkt erreicht, an dem weitere Stellungnahmen nicht mehr viel bringen und das Gericht entscheiden muss, wie es weitergeht. Diesen Punkt haben wir aus meiner Sicht inzwischen erreicht. Von unserer Seite ist zuletzt noch einmal ausführlich Stellung genommen worden. Jetzt warten wir erst einmal ab, wie das Verwaltungsgericht darauf reagiert. Bei gerade einmal 13 Bundesklagen bleibt es jedenfalls spannend, ob eine davon irgendwann den Weg nach Karlsruhe nimmt.

GeBeamter

@emdy

Darf man einmal fragen, welche verfassungsrechtlich noch unbeleuchteten Sachverhalte ihr in euren Klagen anführt, dass ihr auf eine Vorlage beim BVerfG hofft?

Wenn das nicht der Fall ist und ihr euch nur anhand der bestehenden Rechtsprechung des BVerfG gegen eure Besoldung wehrt, dann kann das das VG bereits entscheiden - das war ja auch die Intention des BVerfG-Urteils aus 09/25.

Und dann könnt ihr euch auf den Kopf stellen: solange der DH über das Rundschreiben und eine mehr oder eher weniger betriebene Gesetzesinitiative dem VG suggeriert, der Beschwer abzuhelfen - also dem überlasteten Richter eine Wurst vor die Nase zu halten - solange wird das VG trotz abgelehnter Ruhendstellung der Klage Gründe finden, euch am langen Arm verhungern zu lassen.
Ich hoffe natürlich in eurem und unserer allem Sinne, dass ich mich irre.

Finanzer

Zitat von: ExponentialFud in 28.09.2026 21:52Wenn du solche verfassungswidrigen Vorhaben ernsthaft gut heißt, hast du im Staatsdienst nichts verloren. Und die CDU macht beides zu Recht nicht mit.

Vom Geld anderer Leute leben, das ist alles was da gewünscht wird. Ist nicht! Meine PKV-Beträge habe ich gezahlt, das lässt du deine linken Pfoten weg. Meine Immobilien- Investments habe ich bezahlt. Auch die gehen dich nichts an.

Hab nicht gesagt das ich etwas davon gut finde, geht nur um die übliche Doppelmoral der Union.
Wenn einfaches Verfassungswidriges handeln für das entfernen aus dem Dienst aureicht, dann wären die Refereate in den Innenministerien die die neuen Besoldungsgesetze ausarbeiten aber ziemlich leer....

@GeBeamter: So isses, gib nie einem Beamten oder Richter auch nur den allerkleinsten Grund etwas nicht zu tun.

Hummel2805

https://www.dbb.de/artikel/ideologische-debatten-loesen-keine-probleme.html

So einen Termin hätte Herr Geyer mal mit Frau Bas, Herrn Klingbeil und der SPD Bundestagsfraktion durchführen sollen, und nicht seine wertvolle Zeit in Saarbrücken zu verbringen!

abi

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 10:11https://www.dbb.de/artikel/ideologische-debatten-loesen-keine-probleme.html

So einen Termin hätte Herr Geyer mal mit Frau Bas, Herrn Klingbeil und der SPD Bundestagsfraktion durchführen sollen, und nicht seine wertvolle Zeit in Saarbrücken zu verbringen!

All die Interessenvertreter der Beamten unterliegen m.E., wie auch die überwiegende Mehrheit der Beamten dem Boiling-Frog-Syndrom. 

Über Jahrzehnte hinweg wurde die Alimentation reduziert (abgeschmolzen), sei es durch Rücklagenbildung (0,2% der Tarifübertragungen - in den Anfangsjahren bei jeder zerteilten Erhöhung) oder durch verminderte Steigerung aufgrund Sparvorgaben (Nullrunden). Zwischendurch wurde das Weihnachtsgeld prozentual verringert, am Ende auf die monatliche Besoldung aufgeschlagen, was wiederum die Insgesamtreduzierung der Bezüge psychologisch durch die Aufteilung der Sonderzahlungen nicht ins Gewicht fallen lies. Danach ist man in eine Lethargie verfallen, da das Gehalt immer noch "ausreichend" war. Manche Behörden regierten auch in den Jahren mit Anhebung der Eingangsämter und teilweise mit der Aufwertung der Stellen.

Damit wird den Beamten propagiert, dass sie durch die Anhebung der Stellen und den dadurch ermöglichten Beförderungen an Gehaltssteigerungen teilnahmen.

Was hier das Boiling-Frog-Syndrom beschreibt ist folgendes:

Der A11 Beamte (hier nur Beispielhaft herausgenommen) zu Beginn der 90er Jahre hatte in der Gesellschaft einen ganz anderen Platz als der heutige A11 Beamte. Die Kaufkraft damals entsprach einer ganz anderen Schicht, heute erinnert mich die Kaufkraft eines A11 Beamten eher eines damaligen A6/A7-Beamten zu entsprechen. Kurzum, bei der "geringen" Abschmelzung pro Jahr wird dem einzelnen Beamten gar nicht bewusst, dass es insgesamt zu einer Unterbesoldung führte, die im Gesamten betrachtet exorbitant ist (Der Frosch läge bereits kurz vor dem kochen des Wassers im Topf).

Im übrigen geht es dem Frosch auch nicht besser, wenn wir jetzt einen fiktiven Eisberg mit ins Wasser legen um vielleicht doch noch das Leben des Frosches zu sichern....

Die Frage nach der Wertigkeit des Amts (Der Preis des Amtes – Wenn die Reparatur das System veraendert) ist hier umso mehr zu stellen. Erst mit der exakten Bestimmung der Wertigkeit des Amts lässt sich eine entsprechende fiskalische Unterlegung aufbauen.

@alle mitlesenden Interessenvertreter: Die bislang (egal von welcher Interessenvertretung) genommenen Werkzeuge zum anschieben (der Politik) der Behebung des verfassungswidrigen Zustands unserer Besoldung haben bislang nicht gewirkt bzw. entfalten nur geringe Wirkung. Hierzu gerne die Strategie verändern, lauter und vor allem unbequemer werden. Die Mitglieder offensiv zur Einlegung von Widersprüchen und ggf. Klagen mit Musterschreiben animieren, über E-Mail, soziale Medien, aber auch über Gewerkschaftsvertreter vor Ort.

Strategien entwickeln, sich ggf. mit den Ländern kooperieren, um Gewicht hinter die Aktionen zu bekommen.

Im übrigen überlebt der Frosch am besten bei einer Temperatur im Topf von unter 25 Grad  ;)
Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

Gruenhorn

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 08:36@emdy

Darf man einmal fragen, welche verfassungsrechtlich noch unbeleuchteten Sachverhalte ihr in euren Klagen anführt, dass ihr auf eine Vorlage beim BVerfG hofft?

Wenn das nicht der Fall ist und ihr euch nur anhand der bestehenden Rechtsprechung des BVerfG gegen eure Besoldung wehrt, dann kann das das VG bereits entscheiden - das war ja auch die Intention des BVerfG-Urteils aus 09/25.

Und dann könnt ihr euch auf den Kopf stellen: solange der DH über das Rundschreiben und eine mehr oder eher weniger betriebene Gesetzesinitiative dem VG suggeriert, der Beschwer abzuhelfen - also dem überlasteten Richter eine Wurst vor die Nase zu halten - solange wird das VG trotz abgelehnter Ruhendstellung der Klage Gründe finden, euch am langen Arm verhungern zu lassen.
Ich hoffe natürlich in eurem und unserer allem Sinne, dass ich mich irre.

Der Vorlagebeschluss ist notwendig, weil nur das BVerfG die Kompetenz besitzt, über verfassungsrechtliche Fragen zu entscheiden. Das VG kann zu dem Schluss kommen, dass ein Gesetz wahrscheinlich verfassungswidrig ist und den Beschluss in Erschöpfung des Rechtswegs Richtung BVerfG schicken. Da es aber eine relativ eindeutige Beschlusslage zum Thema gibt, ist es nicht unwahrscheinlich, dass es, so es dem Kläger folgt, den Vorlagebeschluss selbst anfertigt. Das natürlich nur im Rahmen der freien Kapazitäten und der oben angesprochenen Wurst der Versuchung.