Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Illunis

Zitat von: Hanswurst in 22.04.2026 15:51Kann eine solche Regelung zur Genehmigung von Nebentätigkeiten überhaupt noch aufrecht erhalten werden, wenn man ein fiktives Partnereinkommen anrechnet, also bereits voraussetzt, dass ein weiteres Einkommen den Unterhalt der Beamtenfamilie absichert?
Theoretisch nicht. Sie werden es aber natürlich versuchen. Ansonsten müsste man ja indirekt eingestehen, dass es so keine Alimentation sein kann.

HumanMechanic

Zitat von: 2strong in 22.04.2026 23:55Soll nach § 17a EZulV in � systemgerechter Übertragung des Tarifabschlusses um rund 45 % angehoben werden.

Also in Zukunft zwischen 20:00 - 06:00 unter der Woche ~4,30€/h.

Da lohnt sich der Nachtdienst endlich.

Und mit ca 9,14€/h am WE gleicht sich der Fehlbetrag aus der Alimentation ja dann aus.

- Sarkasmus off -

Julianx1

Ich habe so ein Deja-vu.

So oder so wird es bei vielen Familien mit oder ohne Widerspruch zu Nachzahlungen kommen. Insbesondere bei kinderreichen Familien. Ich habe das auch vor langer Zeit mal beschrieben.
Macht euch schon ma Gedanken wie ihr die Steuerlast senken wollt.
In 2021 habe ich aus NRW für meine Zeit von 2014 bis 2019 erhebliche Nachzahlungen bekommen für 4 Kinder, an Familienzuschlägen. Der Ex-Dienstherr hat diese per 1/5- Regelungen versteuert. Aber das Jahreseinkommen hatte sich im Auszahlungsjahr natürlich dadurch ersichtlich erhöht. Bei der folgenden Einkommensteuererklärung gabs eine böse Überraschung. Das Finanzamt hat ganz ordentlich zugelangt und eine für mich sehr hohe Nachzahlung hat sehr wehgetan.

Hätte ich mich früher informiert und besser vorbereitet wäre mehr Geld übrig geblieben. Stichwort Vorauszahlung PKV.

Ich weiß, da sind wir noch nicht. Aber wer Erwartungen hat, sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen.

Olive86

Zitat von: tinytoon in 22.04.2026 14:21Das ist die Frage. Der Ehepartner beim Bund erhält ja keinen FZ mehr.

Verstehe ich das richtig, dass wenn beide Elternteile Bundesbeamte sind, nur einer von beiden den kompletten FZ für in unserem Fall 2 Kinder bekommt?

Hanswurst

Zitat von: Olive86 in Gestern um 09:38Verstehe ich das richtig, dass wenn beide Elternteile Bundesbeamte sind, nur einer von beiden den kompletten FZ für in unserem Fall 2 Kinder bekommt?

Das war doch schon immer so. Derjenige, der das Kindergeld erhält, bekommt den kompletten Familienzuschlag. Der andere bekommt keinen.

Finanzer

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 09:36Ich habe so ein Deja-vu.

So oder so wird es bei vielen Familien mit oder ohne Widerspruch zu Nachzahlungen kommen. Insbesondere bei kinderreichen Familien. Ich habe das auch vor langer Zeit mal beschrieben.
Macht euch schon ma Gedanken wie ihr die Steuerlast senken wollt.
In 2021 habe ich aus NRW für meine Zeit von 2014 bis 2019 erhebliche Nachzahlungen bekommen für 4 Kinder, an Familienzuschlägen. Der Ex-Dienstherr hat diese per 1/5- Regelungen versteuert. Aber das Jahreseinkommen hatte sich im Auszahlungsjahr natürlich dadurch ersichtlich erhöht. Bei der folgenden Einkommensteuererklärung gabs eine böse Überraschung. Das Finanzamt hat ganz ordentlich zugelangt und eine für mich sehr hohe Nachzahlung hat sehr wehgetan.

Hätte ich mich früher informiert und besser vorbereitet wäre mehr Geld übrig geblieben. Stichwort Vorauszahlung PKV.

Ich weiß, da sind wir noch nicht. Aber wer Erwartungen hat, sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen.

Wichtiger Punkt. Es gibt aber Rechtssprechung hierzu, das man den entstandenen Steuerschaden vom Dienstherren einklagen kann.

Olive86

Stimmt, habs verwechselt. Bekomme derzeit ja die Stufe 1 des Familienzuschlag, da verheiratet.

Julianx1

Zitat von: Finanzer in Gestern um 09:45Wichtiger Punkt. Es gibt aber Rechtssprechung hierzu, das man den entstandenen Steuerschaden vom Dienstherren einklagen kann.

Ja? Die gibt es in der Tat. Aber nach wie vor sollte die Klage das letzte Mittel sein. Und erstmal hat es auf die Zahlung keine aufschiebende Wirkung. Da kann man vorarbeiten. Zumindest ein Stück weit.

tunnelblick

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 09:36Ich habe so ein Deja-vu.

So oder so wird es bei vielen Familien mit oder ohne Widerspruch zu Nachzahlungen kommen. Insbesondere bei kinderreichen Familien. Ich habe das auch vor langer Zeit mal beschrieben.
Macht euch schon ma Gedanken wie ihr die Steuerlast senken wollt.
In 2021 habe ich aus NRW für meine Zeit von 2014 bis 2019 erhebliche Nachzahlungen bekommen für 4 Kinder, an Familienzuschlägen. Der Ex-Dienstherr hat diese per 1/5- Regelungen versteuert. Aber das Jahreseinkommen hatte sich im Auszahlungsjahr natürlich dadurch ersichtlich erhöht. Bei der folgenden Einkommensteuererklärung gabs eine böse Überraschung. Das Finanzamt hat ganz ordentlich zugelangt und eine für mich sehr hohe Nachzahlung hat sehr wehgetan.

Hätte ich mich früher informiert und besser vorbereitet wäre mehr Geld übrig geblieben. Stichwort Vorauszahlung PKV.

Ich weiß, da sind wir noch nicht. Aber wer Erwartungen hat, sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen.

Ich habe mit meiner Frau auch schon "gelacht", weil sich unser Jahresbruttoeinkommen erhöhen wird und sich dadurch insbesondere wiederum der Staat im Sinne von Steuern und die Kommune im Sinne von Kita-Gebühren am meisten freuen werden. Jedwede Nachzahlung kommt auf ein extra Konto, um damit die Mehrausgaben, die wir dann im Jahr drauf bezahlen dürfen, zu decken.

Knecht

Es kommt doch auch "noch" die große Steuerreform... keine Panik... :D

Chapman2023

Zitat von: Hanswurst in Gestern um 09:41Das war doch schon immer so. Derjenige, der das Kindergeld erhält, bekommt den kompletten Familienzuschlag. Der andere bekommt keinen.

Stimmt so nicht, oder ich verstehe Dich falsch - Verheiratetenzuschlag bekommen wir jeweils hälftig, den Kinderzuschlag bekomme ich komplett als Kindergeldempfänger.

Quetsche

Zitat von: Finanzer in Gestern um 09:45Wichtiger Punkt. Es gibt aber Rechtssprechung hierzu, das man den entstandenen Steuerschaden vom Dienstherren einklagen kann.

habt ihr die da?


simon1979

Zitat von: tunnelblick in Gestern um 10:25Ich habe mit meiner Frau auch schon "gelacht", weil sich unser Jahresbruttoeinkommen erhöhen wird und sich dadurch insbesondere wiederum der Staat im Sinne von Steuern und die Kommune im Sinne von Kita-Gebühren am meisten freuen werden. Jedwede Nachzahlung kommt auf ein extra Konto, um damit die Mehrausgaben, die wir dann im Jahr drauf bezahlen dürfen, zu decken.

Vielleicht war das bei mir und meinem Dienstherrn eine Ausnahme, aber bei und in Bayern wurde zurück gerechnet und für jeden Monat eine neue Bezügemitteilung ausgestellt. Das bedeutete, dass ich damals im Dezember 2022 insgesamt um die 30 Mitteilungen erhielt. Die Nachzahlung erfolgte zwar im Dezember 2022, hat sich aber nicht auf meine Steuererklärung 2022 ausgewirkt, aufgrund der monatlichen Rückrechnung.

Finanzer