Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Theoretisch-JA

Zitat von: tinytoon in 22.04.2026 14:02Hat das eigentlich auch Auswirkungen auf die Ehepartner von Bundesbeamten, die beim Land sind?

Die Konkurrenz dürfte ja weiterhin bejaht werden, was dazu führt, dass der Partner nur die bisherigen 50% erhält, oder?

tinytoon

Das ist die Frage. Der Ehepartner beim Bund erhält ja keinen FZ mehr.

Johnny75

Zitat von: Theoretisch-JA in 22.04.2026 14:16Die Konkurrenz dürfte ja weiterhin bejaht werden, was dazu führt, dass der Partner nur die bisherigen 50% erhält, oder?

Kein FZ, keine Konkurrenz -> voller FZ Stufe 1 (soweit das in den Landesbesoldungsgesetzen weiterhin so geregelt ist, habe da keinen Einblick).

Sputnik1978

Hallo zusammen,

gibt es Einschätzungen dazu, wann realistischerweise damit zu rechnen ist, dass aus dem Referentenentwurf ein Regierungsentwurf wird?

Spätestens dann dürfte es auch offiziell konsolidierte Tabellen geben.

Hanswurst

Ich würde mal ganz gerne, wenn nicht schon geschehen, einen weiteren Aspekt in die Diskussion einbringen und zwar die Nebentätigkeiten.
Vor Aufnahme einer Nebentätigkeit ist eine Genehmigung des Dienstherrn einzuholen.
Die Genehmigung ist jedoch bereits dann zu versagen, wenn die Gefahr besteht, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Nebentätigkeit die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit beeinflussen kann. Von einer Beeinträchtigung ist außerdem in der Regel dann auszugehen, wenn die Nebentätigkeit ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit überschreitet. Auch liegt ein Versagungsgrund vor, wenn der Gesamtbetrag der Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts übersteigt.

Ich meine auch in der Vergangenheit lag die maximale Höhe der Vergütung bei 30% des Endgrundgehalts.

Kann eine solche Regelung zur Genehmigung von Nebentätigkeiten überhaupt noch aufrecht erhalten werden, wenn man ein fiktives Partnereinkommen anrechnet, also bereits voraussetzt, dass ein weiteres Einkommen den Unterhalt der Beamtenfamilie absichert?

PolareuD

Zitat von: Sputnik1978 in 22.04.2026 14:49Hallo zusammen,

gibt es Einschätzungen dazu, wann realistischerweise damit zu rechnen ist, dass aus dem Referentenentwurf ein Regierungsentwurf wird?

Spätestens dann dürfte es auch offiziell konsolidierte Tabellen geben.

Der Kabinettsbeschluss ist wohl für Juni anvisiert.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Knecht

Zitat von: PolareuD in 22.04.2026 16:23Der Kabinettsbeschluss ist wohl für Juni anvisiert.

So zu Beginn der WM wahrscheinlich? :D

Sputnik1978

Zitat von: PolareuD in 22.04.2026 16:23Der Kabinettsbeschluss ist wohl für Juni anvisiert.

Ist dann eine 1. Lesung im Bundestag vor der parlamentarischen Sommerpause denkbar?

kleinerluis

Zitat von: Lichtstifter in 17.04.2026 09:29....

Gepaart mit dem geplanten Zusammenfügen Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und das antragsfreie Kindergeld ist Chaos vorprogrammiert.


Also was die Zusammenlegung der Sozialleistungen KiZ, Bürgergeld und Wohngeld angeht sind wir alle gespannt wie das gehen soll und gehen kann.
Was das antragsfreie Kindergeld angeht, ist es gut angelaufen. Die bisher vorliegenden KG Anträge für die bisher mögliche Kundengruppe scheint gut zu laufen. Endlich beginnen wir mit einer tatsächlichen IT unterstützten Fallbearbeitung.

GeBeamter

Zitat von: Sputnik1978 in 22.04.2026 17:54Ist dann eine 1. Lesung im Bundestag vor der parlamentarischen Sommerpause denkbar?

Es ist doch egal wann das Gesetz verabschiedet wird. Sowohl die höhere laufende Besoldung als auch die Nachzahlungen sind doch soweit ich weiß 2026 eh nicht in den Haushalt eingestellt. Und bevor man im Oktober deshalb einen Nachtragshaushalt berät, wird man das ganze wohl für 2027 in den Haushalt einstellen.

Knecht

Zitat von: GeBeamter in 22.04.2026 18:50Es ist doch egal wann das Gesetz verabschiedet wird. Sowohl die höhere laufende Besoldung als auch die Nachzahlungen sind doch soweit ich weiß 2026 eh nicht in den Haushalt eingestellt. Und bevor man im Oktober deshalb einen Nachtragshaushalt berät, wird man das ganze wohl für 2027 in den Haushalt einstellen.

Naja, wäre schon gut, wenn es durch wäre, bevor die Regierung zerbricht:)

GeBeamter

Zitat von: Knecht in 22.04.2026 19:23Naja, wäre schon gut, wenn es durch wäre, bevor die Regierung zerbricht:)

Ist doch toll. Ab dem zweiten Mal ist es doch schon Tradition.

Knecht

Zitat von: GeBeamter in 22.04.2026 19:32Ist doch toll. Ab dem zweiten Mal ist es doch schon Tradition.

Ist halt leider schon Entwurf Nummer 4,5. Ich würde es gerne noch erleben... (Auch wenn nach wie vor nicht wie gewünscht).

2strong

Zitat von: GeBeamter in 22.04.2026 18:50Es ist doch egal wann das Gesetz verabschiedet wird. Sowohl die höhere laufende Besoldung als auch die Nachzahlungen sind doch soweit ich weiß 2026 eh nicht in den Haushalt eingestellt. Und bevor man im Oktober deshalb einen Nachtragshaushalt berät, wird man das ganze wohl für 2027 in den Haushalt einstellen.
Das BMF hat für 2026 im Epl. 60 zentral Personalverstärkungsmittel veranschlagt. Deren Höhe geht jedenfalls deutlich über den Bedarf hinaus, der sich aus der regulären Tariferhöhung ergäbe.

2strong

Zitat von: Sutil91 in 18.04.2026 23:56Gibt's eigentlich auch was zum Thema DUZ Erhöhung ?

Soll nach § 17a EZulV in � systemgerechter Übertragung des Tarifabschlusses um rund 45 % angehoben werden.