Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Theoretisch-JA

Zitat von: tinytoon in Heute um 14:02Hat das eigentlich auch Auswirkungen auf die Ehepartner von Bundesbeamten, die beim Land sind?

Die Konkurrenz dürfte ja weiterhin bejaht werden, was dazu führt, dass der Partner nur die bisherigen 50% erhält, oder?

tinytoon

Das ist die Frage. Der Ehepartner beim Bund erhält ja keinen FZ mehr.

Johnny75

Zitat von: Theoretisch-JA in Heute um 14:16Die Konkurrenz dürfte ja weiterhin bejaht werden, was dazu führt, dass der Partner nur die bisherigen 50% erhält, oder?

Kein FZ, keine Konkurrenz -> voller FZ Stufe 1 (soweit das in den Landesbesoldungsgesetzen weiterhin so geregelt ist, habe da keinen Einblick).

Sputnik1978

Hallo zusammen,

gibt es Einschätzungen dazu, wann realistischerweise damit zu rechnen ist, dass aus dem Referentenentwurf ein Regierungsentwurf wird?

Spätestens dann dürfte es auch offiziell konsolidierte Tabellen geben.

Hanswurst

Ich würde mal ganz gerne, wenn nicht schon geschehen, einen weiteren Aspekt in die Diskussion einbringen und zwar die Nebentätigkeiten.
Vor Aufnahme einer Nebentätigkeit ist eine Genehmigung des Dienstherrn einzuholen.
Die Genehmigung ist jedoch bereits dann zu versagen, wenn die Gefahr besteht, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Nebentätigkeit die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit beeinflussen kann. Von einer Beeinträchtigung ist außerdem in der Regel dann auszugehen, wenn die Nebentätigkeit ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit überschreitet. Auch liegt ein Versagungsgrund vor, wenn der Gesamtbetrag der Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts übersteigt.

Ich meine auch in der Vergangenheit lag die maximale Höhe der Vergütung bei 30% des Endgrundgehalts.

Kann eine solche Regelung zur Genehmigung von Nebentätigkeiten überhaupt noch aufrecht erhalten werden, wenn man ein fiktives Partnereinkommen anrechnet, also bereits voraussetzt, dass ein weiteres Einkommen den Unterhalt der Beamtenfamilie absichert?

PolareuD

Zitat von: Sputnik1978 in Heute um 14:49Hallo zusammen,

gibt es Einschätzungen dazu, wann realistischerweise damit zu rechnen ist, dass aus dem Referentenentwurf ein Regierungsentwurf wird?

Spätestens dann dürfte es auch offiziell konsolidierte Tabellen geben.

Der Kabinettsbeschluss ist wohl für Juni anvisiert.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"