Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Umlauf

Zitat von: Rheini in Heute um 14:08NRW erhöht ab 01.04.2026 statt 2,8% und Sockelbetrag, 3,36% für alle ...

In dieser Art hat es der Bund beim vorletzten Abschluss gemacht...

derSchorsch

Zitat von: Rheini in Heute um 13:42Bei der Problematik Bund -Bayern sieht man, dass würde der Bundes Beamte in Bayern keine Art "Ortszuschlag" erhalten, sicher einige die Koffer packen und beim Land anfangen.

Wobei viele müssten ja noch nicht mal den Koffer packen.

Verstehe ich nicht. Trotz Ortszuschlag in Bayern, ist die Besoldung des Bundes doch besser.

Rheini

Zitat von: derSchorsch in Heute um 18:48Verstehe ich nicht. Trotz Ortszuschlag in Bayern, ist die Besoldung des Bundes doch besser.

Auch wenn die aA umgesetzt wurde so wie wir hier erhoffen?

Bundesbeere


Es wurde vereinzelt schonmal angedeutet: Mir fehlt im Gesetz ein ganz wichtiger Punkt (oder ich hab ihn nicht gefunden):
Was ist mit der angemessenen Alimentation dienstunfähiger Beamte? Gerade wenn diese... sagen wir mal... mit 40 und 2 Kindern dienstunfähig werden?

Ich war A11/5, ein paar Jahre kinderbedingte Teilzeit. Viel Pension ist das nicht was da zusammenkommt. Klar bekomme ich noch Kinderzuschläge aber das ist trotzdem alles weit von der "Tabelle" des VZ-Beamten weg.
Mein Mann arbeitet, pflegt mich aber auch. Zieht dann der ergänzende Familienzuschlag?

Und wie sieht es langfristig mit der Pension aus? Private Zusatzabsicherung kann ich knicken. Entweder war ich zu knapp bei Kasse (Hauskauf) und es wurde ja immer gesagt das hätte noch Zeit... Tja aber jetzt nimmt mich dank Pflegestufe und Vorerkrankung keine Versicherung mehr.

Sprich ich hab das Haus (mit 67 zumindest abgezahlt) und meine Pension mit Maximalabzug.

Generell zeigt mir die Regierung, dass mal wieder nichts verstanden sollte. Beide Ehepartner sollen arbeiten, aber das Gehalt wird verrechnet, dass dadurch höhere Kinderbetreuungskosten entstehen - geschenkt! Und seit Corona ist doch klar das Vollzeitjob und Kinderbetreuung ein Klacks ist. Also kann man auch mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung (was tatsächlich ja nix anderes als wegsperren ist bei der Schul/Kitasituation) zurückrudern.

Die Regierung sollte sich mal ernsthaft überlegen ob man einfach Kinder in Deutschland verbietet.
Man würde sau viel Geld sparen und keiner müsste mehr Carearbeit für Kinder übernehmen. Frau wie Mann wie Divers könnten Vollzeit arbeiten.
Man müsste nur noch die Rentner versorgen, aber das können dann ja die Arbeitslosen Lehrer / Kitaleute übernehmen. Wer Bildung kann kann auch Pflege. Ist doch quasi dasselbe.
Deutschland stirbt aus.
Probleme gelöst.

Möhrchen

Zitat von: Lichtstifter in 22.04.2026 08:11Wie rechtfertigt man eigentlich, dass der Ergänzungszuschlag nur Verheirateten gewährt wird? Einerseits überführt man den Ehegattenzuschlag in die Grundbesoldung, da Ehe gesellschaftlich "überholt" ist. Ich lasse das mal wertfrei. Andererseits erfüllen dann aber wieder nur Eheleute durch ihren Ehestand die Voraussetzungen, um bei weiteren zu erfüllenden Bedingungen ergänzende Zuschläge zu erhalten.

Nicht verheiratete Paare gehen aber auch in Elternzeit, pflegen Angehörige und ihre Kinder mit allen damit einhergehenden Einschränkungen. Gleichzeitig unterstellt man Ihnen auch ein fiktives Partnereinkommen. Warum lässt man diese außen vor, mittels ergänzendem Zuschlag diese Bezügekürzung abzudämpfen?

Übersehe ich hier etwas im Entwurf?

Genauso, dass für Alleinerziehende erst bei zwei Kindern monetär etwas rumkommt, halte ich für absurd. Hat man da das im Volksmund bekannte "Ein Kind ist kein Kind" dabei im Kopf gehabt?

Das frage ich mich auch. Ich habe selbst ein pflegebedürftiges Kind (PG3), bekomme aber keine Alleinerziehendenzuschläge, da in Lebensgemeinschaft mit Partner lebend - was nicht dramatisch ist, da in § 41a ja ohnehin 0 € für Alleinerziehende mit einem Kind vorgesehen sind. Mein Partner pflegt das Kind und ist nicht berufstätig. Als Eheleute würden wir also eine Ausgleichszahlung von 1.008 € pro Monat erhalten; ohne Eheschein fällt nicht nur das weg, es wird mir auch noch 22k Einkommen für einen fiktiven Partner angerechnet, das der tatsächlich vorhandene Partner nicht erzielt. Bei einem FZ1 würde ich verstehen, das die Ehe per se den Rechtfertigungsgrund für die Differenz bildet, bei der Ausgleichszahlung ist dem aber ersichtlich nicht so, da weitere Voraussetzungen erforderlich sind. Für mich im Ergebnis also völlig unverständlich.

Viggen


... @Michel68, danke für deine Info! Halte uns bitte auf dem Laufenden. Danke.

... @Bundesbeere, dienstunfähige und zur Ruhe gesetzte Beamte sind Versorgungsempfänger. Für diesen Personenkreis ist offensichtlich die Anwendung des Ergänzenden Familienzuschlags §41 nicht vorgesehen. So wurde es hier im Forum interpretiert und angenommen.
Zweifelsohne ein Affront! Und Grund zur potentiellen Klage. Wir hoffen zunächst auf die Verbände und eine mögliche Nachbesserung. Ansonsten bleibt wohl nur der erneute Weg gen Karlsruhe/ BVerfG!
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg