Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Viggen


... @Skywalker2000, " ... Die Gewerkschaften sind ja daran Schuld, dass jahrelang alles falsch lief. Egal Land oder Bund ... ".

Was ist denn das für ein Unfug?! Die einzigen, die daran belastbar Schuld und Verantwortung tragen, sind alle handelnden und handelnten DH !!!

Bin beileibe nicht gewerkschaftsaffin. Was soll ein völlig Zahnloser auch ausrichten - m.M.n. einfach eine realitätsferne Erwartungshaltung.
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

BuBeamter

Die Gewerkschaften könnten das Thema an die Mitglieder kommunizieren, zu Widersprüchen aufrufen und Klagen finanzieren.

Das wäre ein guter Anfang.

Rheini

Zitat von: RRMT in Heute um 00:51Bitte mal alle das Fenster auf Kipp machen  und tief durchatmen.

Die eigene Lage wird hier völlig überhöht. Aus einer besoldungsrechtlichen Streitfrage wird die Erzählung, wir Bundesbeamte würden systematisch ausgebeutet und um riesige Summen betrogen - darunter geht es nicht. Arbeitsplatzsicherheit, Versorgung, Beihilfe, planbare Bezüge und das praktisch nicht vorhandene Entlassungsrisiko kommen in dieser Rechnung praktisch nicht vor.

Doch das kommt vor. Nämlich bei den Rechten eines Beamten, zu dem übrigens auch die aA gehört. Der Gegenpart zu den Rechten eines Beamten, sind die Pflichten. Der DH geht dieses gegenseitige Dienst- und Treueverhältnis freiwillig mit dem Beamten ein. Ich habe noch nie davon gehört, dass der DH dazu gezwungen wurde.

Das sind dann insgesamt 100% die ein Beamtenverhältnis ausmachen. Warum Du aber jetzt der Meinung bist das ein Beamter auf einige Rechte verzichten soll, erschliesst sich mir nicht.

Viggen


... @BuBeamter, natürlich wäre dies ein guter Anfang! Aber man sollte Ursache und Wirkung respektive Symptome und Befundung nicht verwechseln.

Gäbe es keine Kläger, ergo keine Gründe zur Klage, so gäbe es auch keine Richter und keine Schieflage.

Primär sind die DH in der Pflicht und ursächlich für die vorherrschenden Missstände!
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

Ryan

Zitat von: Callisto in Gestern um 11:26Nein.

Die Auffassung des BVerfG, dass die Besoldungspraxis an die tatsächliche Lebensrealität angepasst werden darf und im Grundsatz auch die vierköpfige Alleinverdienerfamilie als Bezugsgröße angepasst werden darf, ist sicher nicht "überholt". Weder "de jure", noch "de facto".

Dass das BVerfG sich bisher an dieser Bezugsgröße orientiert, ist bekannt. Es ist sehr ermüdend, dass wie in einer pawlowschen Reaktion hier jedes Mal (Sie erkennen ja selbst, dass Sie das "gefühlt 23141 mal besprochen" haben, ja genau...) der Verweis darauf kommt. Das BVerfG orientiert sich an dieser Bezugsgröße, weil - wie jetzt mehrfach betont - daran, dies die Bezugsgröße der bisherigen Besoldungspraxis ist und das BVerfG bisher nur über die bisherigen Besoldungspraxis zu entscheiden hatte. Es geht hier in der Diskussion aber nunmehr um eine Änderung der bisherigen Besoldungspraxis. Wie das BVerfG im Beschluss von 2025 ausdrücklich betont hat, war die vom Landesbesoldungsgesetzgeber Berlin eingeleitete konzeptionelle Änderung der Besoldungspraxis kein Verfahrensgegenstand.

Wir befinden uns hier in einem Thread über ein Reformvorhaben des Besoldungsgesetzgebers, der voraussichtlich die bisherige Besoldungspraxis modifizieren wird. Über diese Modifkationen der dann nicht mehr bisherige Besoldungspraxis wird das BVerfG (erst) in absehbarer Zeit entscheiden.
Das stimmt so nicht ganz. Die Bezugsgröße hat eine Funktion zu erfüllen. Diese Funktion ist ausdrücklich NICHT die Abbildung der Realität. Das BVerfG orientiert sich daran, weil sich der Maßstab eignet, nicht weil er die Besoldungspraxis abbildet.

SonicBoom

Zitat von: RRMT in Heute um 00:51Bitte mal alle das Fenster auf Kipp machen  und tief durchatmen.

Die eigene Lage wird hier völlig überhöht. Aus einer besoldungsrechtlichen Streitfrage wird die Erzählung, wir Bundesbeamte würden systematisch ausgebeutet und um riesige Summen betrogen - darunter geht es nicht. Arbeitsplatzsicherheit, Versorgung, Beihilfe, planbare Bezüge und das praktisch nicht vorhandene Entlassungsrisiko kommen in dieser Rechnung praktisch nicht vor.

Die rechtlichen Einwände gegen das fiktive Partnereinkommen verdienen Prüfung. Die dauernde Opferinszenierung und die Erwartung gewaltiger Nachzahlungen wirken dagegen realitätsfern und nerven kolossal. Von einer neutralen Diskussion mit der gebotenen Gelassenheit (ABER VERFASSUNGSBRUCH!!!) sind wir meilenweit entfernt.

Zurück bleibt eine verbiesterte Versammlung der Mühseligen und Beladenen, wie sie exemplarisch bei jeder Personalversammlung zu beobachten sind: nicht selten im mD oder gD und nach 40 DJ immer noch A9, in der Eigenwahrnehmung den Laden mit der unfassbar hohen Leistung zusammenhaltend ,vermutlich 30+ Krankheitstage - und dauerenttäuscht.

Na, wiedererkannt? Dann habe ich eine Servicenachricht für euch: Statt euch autodidaktisch zum Verfassungsjuristen weiterzubilden und während der Arbeitszeit hier wütende Beiträge zu schreiben, macht doch was produktives. Spielt mit euren Kindern, redet mit eurer Frau. Oder geht mit letzterer die Stellenanzeigen durch. Damit das Partnereinkommen im Zweifelsfall nicht fiktiv bleibt.

PS: Kein Statusdünkel, aber die o.g. Personen sind meistens dem mD zugehörig. Betrifft aber auch nur ca. 5% (Quelle: eigene Schätzung).

Wer schreibt, die rechtlichen Einwände ,,verdienen Prüfung", und dann drei Absätze braucht, um über Krankheitstage, A9 nach 40 Dienstjahren und die Ehefrauen anderer Leute zu spotten, der diskutiert nicht, der sortiert nach unten. Das nennt man übrigens Statusdünkel. Dass du ihn im PS extra verneinst, bevor du ihn ausbuchstabierst, macht es nicht besser, nur durchsichtiger.

Interessant auch die Arbeitsteilung in deinem Beitrag: Die Sachfrage räumst du in einem Halbsatz ein, den Rest deiner Energie steckst du in die Frage, wer sich wie zu fühlen hat. Gelassenheit predigen und gleichzeitig eine ganze Statusgruppe als verbiesterte, kranke Minderleister zeichnen, das ist keine Souveränität, das ist dieselbe Erregung, nur von oben herab.

Und der Rat mit den Stellenanzeigen für die Frau ist entlarvend. Du empfiehlst Familien ernsthaft, ihre Lebensplanung an einer Rechenfiktion des Dienstherrn auszurichten, damit dessen Zahlen aufgehen. Genau diese Verschiebung der Verantwortung vom Staat auf die Küchentische ist der Kern des Problems. Du hältst sie für eine Pointe. Der Gesetzgeber hält sie für ein Gesetz. Ihr habt mehr gemeinsam, als dir lieb sein dürfte.
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025

Pumpkin76

Zitat von: RRMT in Heute um 00:51Von einer neutralen Diskussion mit der gebotenen Gelassenheit (ABER VERFASSUNGSBRUCH!!!) sind wir meilenweit entfernt.

1. Bin ich nicht neutral, ich bin Partei in diesem Stück.
2. Sämtliche Dienstherren haben sich des Verfassungsbruchs zu Lasten ihrer Beamten mehrfach schuldig gemacht, festgestellt alle paar Jahre durch das BVerfG, weswegen der "weite Gesetzesspielraum" immer enger gemacht wird.
3. Jeder Euro, den sich der Dienstherr durch den Verfassungsbruch einspart, ist ein Euro, der meiner Frau und meinen Kindern HEUTE fehlt - eine Nachzahlung in zwanzig Jahren ändert nichts daran, weswegen ich ein Interesse daran habe, dass das BVerfG möglichst schnell prüft.
4. Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass die echten Volljuristen aus vielerlei Gründen nicht besonders klageaffin sind -dieses Forum inklusiver hitziger Debatten sorgt dafür, dass mehr Leute zur Klage motiviert werden, siehe Punkt 3.

Was dein Beweggrund dafür ist, hier Haltungsnoten vergeben zu wollen, mag offenbleiben, es ist jedenfalls nicht im Interesse auch nur eines Beamten.

Also: Fenster zulassen und weiter autodidaktisch weiterbilden, den Frauen und Kindern unserer Nachfolger zuliebe, die dann vielleicht von Beginn an angemessen alimentiert werden.

SonicBoom

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 05:411. Bin ich nicht neutral, ich bin Partei in diesem Stück.
2. Sämtliche Dienstherren haben sich des Verfassungsbruchs zu Lasten ihrer Beamten mehrfach schuldig gemacht, festgestellt alle paar Jahre durch das BVerfG, weswegen der "weite Gesetzesspielraum" immer enger gemacht wird.
3. Jeder Euro, den sich der Dienstherr durch den Verfassungsbruch einspart, ist ein Euro, der meiner Frau und meinen Kindern HEUTE fehlt - eine Nachzahlung in zwanzig Jahren ändert nichts daran, weswegen ich ein Interesse daran habe, dass das BVerfG möglichst schnell prüft.
4. Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass die echten Volljuristen aus vielerlei Gründen nicht besonders klageaffin sind -dieses Forum inklusiver hitziger Debatten sorgt dafür, dass mehr Leute zur Klage motiviert werden, siehe Punkt 3.

Was dein Beweggrund dafür ist, hier Haltungsnoten vergeben zu wollen, mag offenbleiben, es ist jedenfalls nicht im Interesse auch nur eines Beamten.

Also: Fenster zulassen und weiter autodidaktisch weiterbilden, den Frauen und Kindern unserer Nachfolger zuliebe, die dann vielleicht von Beginn an angemessen alimentiert werden.

Mal ganz dumpf spekuliert: Vielleicht arbeitet RRMT ja an Besoldungsgesetzen mit und merkt, dass jegliche Ideen die ihm kommen mögen von uns bereits vorausgedacht und zerlegt wurden. Da kommt man sich schon ein wenig vor wie ein minderleister im HD, der jetzt gegen die Armada von "sich selbst in ihrer Freizeit fortgebildeten Verfassungsexpertern" antreten muss. Ich habe das hier und da gerne auch an einer Person hier kritisiert (Fachfremdheit) jedoch muss ich zugeben, wenn wir solchen Pappnasen gegenüberstehen, ist mir jeder "irgendwie" fortgebildete doch näher.
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025

matthew1312

Zitat von: SonicBoom in Heute um 04:53Wer schreibt, die rechtlichen Einwände ,,verdienen Prüfung", und dann drei Absätze braucht, um über Krankheitstage, A9 nach 40 Dienstjahren und die Ehefrauen anderer Leute zu spotten, der diskutiert nicht, der sortiert nach unten. Das nennt man übrigens Statusdünkel. Dass du ihn im PS extra verneinst, bevor du ihn ausbuchstabierst, macht es nicht besser, nur durchsichtiger.

Interessant auch die Arbeitsteilung in deinem Beitrag: Die Sachfrage räumst du in einem Halbsatz ein, den Rest deiner Energie steckst du in die Frage, wer sich wie zu fühlen hat. Gelassenheit predigen und gleichzeitig eine ganze Statusgruppe als verbiesterte, kranke Minderleister zeichnen, das ist keine Souveränität, das ist dieselbe Erregung, nur von oben herab.

Und der Rat mit den Stellenanzeigen für die Frau ist entlarvend. Du empfiehlst Familien ernsthaft, ihre Lebensplanung an einer Rechenfiktion des Dienstherrn auszurichten, damit dessen Zahlen aufgehen. Genau diese Verschiebung der Verantwortung vom Staat auf die Küchentische ist der Kern des Problems. Du hältst sie für eine Pointe. Der Gesetzgeber hält sie für ein Gesetz. Ihr habt mehr gemeinsam, als dir lieb sein dürfte.

Vergeude auf diesen Schwadronierer aus dem BMI-Lager keine Zeit. Er scheint nicht mal zu wissen, was compound interest ist, aber fürs BMI reichts.