Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Viggen


... @Skywalker2000, " ... Die Gewerkschaften sind ja daran Schuld, dass jahrelang alles falsch lief. Egal Land oder Bund ... ".

Was ist denn das für ein Unfug?! Die einzigen, die daran belastbar Schuld und Verantwortung tragen, sind alle handelnden und handelnten DH !!!

Bin beileibe nicht gewerkschaftsaffin. Was soll ein völlig Zahnloser auch ausrichten - m.M.n. einfach eine realitätsferne Erwartungshaltung.
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

BuBeamter

Die Gewerkschaften könnten das Thema an die Mitglieder kommunizieren, zu Widersprüchen aufrufen und Klagen finanzieren.

Das wäre ein guter Anfang.

Rheini

Zitat von: RRMT in Heute um 00:51Bitte mal alle das Fenster auf Kipp machen  und tief durchatmen.

Die eigene Lage wird hier völlig überhöht. Aus einer besoldungsrechtlichen Streitfrage wird die Erzählung, wir Bundesbeamte würden systematisch ausgebeutet und um riesige Summen betrogen - darunter geht es nicht. Arbeitsplatzsicherheit, Versorgung, Beihilfe, planbare Bezüge und das praktisch nicht vorhandene Entlassungsrisiko kommen in dieser Rechnung praktisch nicht vor.

Doch das kommt vor. Nämlich bei den Rechten eines Beamten, zu dem übrigens auch die aA gehört. Der Gegenpart zu den Rechten eines Beamten, sind die Pflichten. Der DH geht dieses gegenseitige Dienst- und Treueverhältnis freiwillig mit dem Beamten ein. Ich habe noch nie davon gehört, dass der DH dazu gezwungen wurde.

Das sind dann insgesamt 100% die ein Beamtenverhältnis ausmachen. Warum Du aber jetzt der Meinung bist das ein Beamter auf einige Rechte verzichten soll, erschliesst sich mir nicht.

Viggen


... @BuBeamter, natürlich wäre dies ein guter Anfang! Aber man sollte Ursache und Wirkung respektive Symptome und Befundung nicht verwechseln.

Gäbe es keine Kläger, ergo keine Gründe zur Klage, so gäbe es auch keine Richter und keine Schieflage.

Primär sind die DH in der Pflicht und ursächlich für die vorherrschenden Missstände!
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

Ryan

Zitat von: Callisto in Gestern um 11:26Nein.

Die Auffassung des BVerfG, dass die Besoldungspraxis an die tatsächliche Lebensrealität angepasst werden darf und im Grundsatz auch die vierköpfige Alleinverdienerfamilie als Bezugsgröße angepasst werden darf, ist sicher nicht "überholt". Weder "de jure", noch "de facto".

Dass das BVerfG sich bisher an dieser Bezugsgröße orientiert, ist bekannt. Es ist sehr ermüdend, dass wie in einer pawlowschen Reaktion hier jedes Mal (Sie erkennen ja selbst, dass Sie das "gefühlt 23141 mal besprochen" haben, ja genau...) der Verweis darauf kommt. Das BVerfG orientiert sich an dieser Bezugsgröße, weil - wie jetzt mehrfach betont - daran, dies die Bezugsgröße der bisherigen Besoldungspraxis ist und das BVerfG bisher nur über die bisherigen Besoldungspraxis zu entscheiden hatte. Es geht hier in der Diskussion aber nunmehr um eine Änderung der bisherigen Besoldungspraxis. Wie das BVerfG im Beschluss von 2025 ausdrücklich betont hat, war die vom Landesbesoldungsgesetzgeber Berlin eingeleitete konzeptionelle Änderung der Besoldungspraxis kein Verfahrensgegenstand.

Wir befinden uns hier in einem Thread über ein Reformvorhaben des Besoldungsgesetzgebers, der voraussichtlich die bisherige Besoldungspraxis modifizieren wird. Über diese Modifkationen der dann nicht mehr bisherige Besoldungspraxis wird das BVerfG (erst) in absehbarer Zeit entscheiden.
Das stimmt so nicht ganz. Die Bezugsgröße hat eine Funktion zu erfüllen. Diese Funktion ist ausdrücklich NICHT die Abbildung der Realität. Das BVerfG orientiert sich daran, weil sich der Maßstab eignet, nicht weil er die Besoldungspraxis abbildet.