Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Malkav

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 09:44Das BVerfG hat sich dahingehend ausgedrückt das künftig unsere Besoldungserhöhungen ja nicht mehr an den Ergebnissen der Tarifverhandlungen festzumachen sind, sondern an der Entwicklung des MÄE.

Das ist grob falsch und verkürzt!

Nur und ausschließlich die Entwicklung der Mindestbesoldung hängt direkt am MÄE.

Die anschließende Fortschreibungsprüfung ist davon völlig losgelöst und bezieht sich auf das Abstandsgebot (Abschmelzung der Abstände von vergleichbaren Besoldungsgruppen von maximal zehn Prozent in fünf Jahren) und die Entwicklung von drei volkswirtschaftlichen Parameter (Nominallohnindex, Tariflohnindex TVöD (beim Bund), und Verbraucherpreisindex) vom Basisjahr 1996 zum Prüfjahr.

Lichtstifter

ZitatIrgendwann ist das Kind, das beim einreichen der Klage noch ein Wunsch war erwachsen. Dann hilft eine Nachzahlung nicht nur wegen dem Wertverlust nichts, sondern auch weil sich die entgangenen Freuden in der Kindheit oder fehlende Unterstützung für Schule/Ausbildung/Studium usw. nun einmal nicht nachholen lassen.

ZitatRight! Ich legte 2016 das erste Mal Widerspruch ein. Am Dienstag diese Woche hat das letzte der drei Kinder den Haushalt verlassen um seinen Dienst bei der Marine anzutreten.
Ich spüre wie Du denkst.

Ich bin noch nicht so weit. Ich würde jedoch gerne deren Fragen, warum Dies und Jenes nicht geht gerne an die Verantwortlichen weiterleiten.

Einer, der auch spürbar spürt.
Prekariatsbeamter

abi

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 09:36Hier musst du aufpassen was betrachtet werden soll. Wenn es um die gesamte Steuerbelastung der Familie geht gebe ich dir Recht. Dann ist es egal ob die Ehegatten 4/4 oder 3/5 gewählt haben aufs Jahr gesehen.

Für die Berechnung der Mindestalimentation (Netto des Beamten) wird aber nicht das gesamte Familieneinkommen herangezogen, sondern eben nur der Anteil des Beamten.

--> Folge: Jetzt macht es sehr wohl einen Unterschied mit welcher Steuerklasse ich das Netto des Beamten ausrechne. Du kannst ja gerne proberechnen wie sich die Nettowerte verändern, wenn du im Besoldungsrechner die Steuerklasse abänderst.

Am Beispiel Hessen A6 Stufe 2 verheiratet 2 Kinder Jahresnetto (abzgl Wahlleistung, abzgl 500€ Krankenkasse, 2 Kinderfreibeträge):

IV:   
netto bleiben:        41581.47 € (Steuerjahr 2026)

III:
netto bleiben:        45809.47 € (Steuerjahr 2026)

V:
netto bleiben:        35994.47 € (Steuerjahr 2026)


Ob es in den Beispielen am Jahresende zu Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen käme hängt einzig und alleine vom Einkommen des Ehegatten ab. Darauf hat der Dienstherr aber keinen Einfluss.


Von der Systematik eines Alleinverdieners ist es sinnvoll Steuerklasse III zu wählen, dann kommt man am Jahresende grob auf +- 0 € Erstattung / Nachzahlung.

Ich bin kein Jurist, aber was ich der ganzen Thematik bislang entnommen habe wäre u.a.:

- Um die Alimentation verfassungsgemäß zu gestalten wird als Eckpunkt der 4-Personenhaushalt als Alleinverdienermodell genommen
- Der Gesetzgeber kann zukünftig davon abweichen, sofern er das sachgerecht begründet
- Der Beamte muss mit seiner Familie amtsangemessen leben können, ohne Existenzsorgen
- weitere Elemente wie z.B. der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen sind zwingend um den gesellschaftlichen Stand im entsprechenden Amt auch abzubilden
- Der Vergleich zum 80% MÄE ist mit der untersten Stufe (niedrigst möglichen Nettobetrag) zu erreichen

Vom Grundsatz "Alleinverdienermodell" her zu urteilen ist m.E. das heranziehen (Berechnungsgrundlage) der Steuerklasse 3 zur Berechnung 80% MÄE eine Folge davon.

Jetzt weicht der (derzeitige) Entwurf des BBesG (Alimentationsgesetz) vom Alleinverdienermodell ab. Der Hintergrund dazu ist die Annahme eines (fiktiven) Ehepartnereinkommens. Die Begründung zum Systemwechsel (zumindest im bisherigen Entwurf) ist bislang nicht sachgerecht begründet (soweit ich das aus dem bisherigen Diskussionsforum entnehmen konnte), lässt eher darauf schließen, dass massiv eingespart werden soll.

Weitere sich daraus ergebende Fragen (Existenzsorgen, soweit eben keine zweite Einkunftsquelle vorhanden ist, ballungsraumbedingte Mehrkosten etc.) lasse ich mal außen vor.

Dennoch ist die Frage m.E. berechtigt, ob bei der Unterstellung eines zweiten Einkommens (fiktives Ehepartnergehalt) die Berechnungsgrundlage in der Denkfolge auch nicht mehr mit Steuerklasse 3, sondern zumindest mit Steuerklasse 4 berechnet werden müsste (ich halte diesen Rechentrick - fiktives Partnereinkommen - zur Einsparung von Mitteln ebenfalls für verfassungswidrig).

Ebenso wird bei der Berechnung m.E. auf die Steuerklassen zurückgegriffen um nicht dem jeweiligen Einzelfall gerecht zu werden (die tatsächliche Steuerlast wird durch die Steuererklärung individuell berechnet - auch für Ehepartner soweit eine gemeinsame Veranlagung möglich ist - und ist aus diesem Grund nicht darstellbar), eher um eine belastbare Berechnungsgrundlage zu haben.

Soweit meine Ansicht und Folgerung irgend einem Holzweg unterliegt, bitte um Anmerkungen.
Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

InternetistNeuland

Zitat von: abi in Gestern um 10:24Ich bin kein Jurist, aber was ich der ganzen Thematik bislang entnommen habe wäre u.a.:

- Um die Alimentation verfassungsgemäß zu gestalten wird als Eckpunkt der 4-Personenhaushalt als Alleinverdienermodell genommen
- Der Gesetzgeber kann zukünftig davon abweichen, sofern er das sachgerecht begründet
- Der Beamte muss mit seiner Familie amtsangemessen leben können, ohne Existenzsorgen
- weitere Elemente wie z.B. der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen sind zwingend um den gesellschaftlichen Stand im entsprechenden Amt auch abzubilden
- Der Vergleich zum 80% MÄE ist mit der untersten Stufe (niedrigst möglichen Nettobetrag) zu erreichen

Vom Grundsatz "Alleinverdienermodell" her zu urteilen ist m.E. das heranziehen (Berechnungsgrundlage) der Steuerklasse 3 zur Berechnung 80% MÄE eine Folge davon.

Jetzt weicht der (derzeitige) Entwurf des BBesG (Alimentationsgesetz) vom Alleinverdienermodell ab. Der Hintergrund dazu ist die Annahme eines (fiktiven) Ehepartnereinkommens. Die Begründung zum Systemwechsel (zumindest im bisherigen Entwurf) ist bislang nicht sachgerecht begründet (soweit ich das aus dem bisherigen Diskussionsforum entnehmen konnte), lässt eher darauf schließen, dass massiv eingespart werden soll.

Weitere sich daraus ergebende Fragen (Existenzsorgen, soweit eben keine zweite Einkunftsquelle vorhanden ist, ballungsraumbedingte Mehrkosten etc.) lasse ich mal außen vor.

Dennoch ist die Frage m.E. berechtigt, ob bei der Unterstellung eines zweiten Einkommens (fiktives Ehepartnergehalt) die Berechnungsgrundlage in der Denkfolge auch nicht mehr mit Steuerklasse 3, sondern zumindest mit Steuerklasse 4 berechnet werden müsste (ich halte diesen Rechentrick - fiktives Partnereinkommen - zur Einsparung von Mitteln ebenfalls für verfassungswidrig).

Ebenso wird bei der Berechnung m.E. auf die Steuerklassen zurückgegriffen um nicht dem jeweiligen Einzelfall gerecht zu werden (die tatsächliche Steuerlast wird durch die Steuererklärung individuell berechnet - auch für Ehepartner soweit eine gemeinsame Veranlagung möglich ist - und ist aus diesem Grund nicht darstellbar), eher um eine belastbare Berechnungsgrundlage zu haben.

Soweit meine Ansicht und Folgerung irgend einem Holzweg unterliegt, bitte um Anmerkungen.

Ich sehe es so wie du. Ich vertrete auch die Meinung, dass eine Anrechnung des Partnereinkommens (egal ob fiktiv oder real) verfassungswidrig ist.

Allerdings ist es in der neuen Systematik inkonsequent, die Steuerklasse III für Alleinverdiener zu nehmen, aber gleichzeitig von einer Zweiverdienerfamilie auszugehen.

tunnelblick

Ich versuche es für mich als "Dummen" für den Bund noch mal zusammenzufassen und hoffe, dass wenn dort Fehler sein sollten, dies per Antwort zu korrigieren.

Also, es ist offenbar Aufgabe des BMI einen Entwurf für die amtsangemessene Alimentation zu gestalten, im Korsett dessen, was der Gesetzgeber vorschreibt, die Gewerkschaften erwarten und das BMF an "Kosten" erlaubt. Der aktuelle Entwurf entspricht in etwa dem, was das BVerfG sagt, aber nicht dem, was die Gewerkschaften sich eigentlich gedacht haben (hypothetisches Partnereinkommen) und nun kommt aber noch dazu, dass die Kosten nicht nur das BMF im Auge hat, sondern die einzelnen Ressorts für die Kosten (teils?) selber aufkommen müssen, was viele nicht wollen oder können, was ja meiner Meinung nach auch wieder am BMF hängt, richtig? Heißt, wenn ein Ressort das Geld nicht aufbringen kann, dann ist doch eh der ganze Prozess gestorben.

Wie soll denn in dieser Situation noch ein Ausweg aus Sicht des BMI gefunden werden?
Ich möchte das BMI nicht in Schutz nehmen, aber ich sehe da wenig Möglichkeiten, außer den Entwurf für den Bund noch günstiger zu machen, so dass die Ressorts zähneknirschend doch irgendwie die Mehrkosten erbringen können.

qou

Der Entwurf wird schon am untersten Ende sein, dass hier dann noch weiterer Spielraum ist, denke ich nicht.
Offiziell darf die Haushaltslage auch keine Begründung für eine nicht ausreichende Alimentation sein.

Entscheidend für den DH wird sein das Grundgehalt möglichst gering zu halten, weil das auch Ruhegehaltsfähig ist. Auf die Verrenkungen sind wir alle gespannt, zumal das Partnereinkommen sicherlich irgendwann fallen wird. Vielleicht übernimmt der DH wie bei Bedarfsgemeinschaften die Miete oder gewährt freie Heilfürsorge oder irgendwelche anderen Konstrukte.

PolareuD

Zitat von: tunnelblick in Gestern um 10:48Ich versuche es für mich als "Dummen" für den Bund noch mal zusammenzufassen und hoffe, dass wenn dort Fehler sein sollten, dies per Antwort zu korrigieren.

Also, es ist offenbar Aufgabe des BMI einen Entwurf für die amtsangemessene Alimentation zu gestalten, im Korsett dessen, was der Gesetzgeber vorschreibt, die Gewerkschaften erwarten und das BMF an "Kosten" erlaubt. Der aktuelle Entwurf entspricht in etwa dem, was das BVerfG sagt, aber nicht dem, was die Gewerkschaften sich eigentlich gedacht haben (hypothetisches Partnereinkommen) und nun kommt aber noch dazu, dass die Kosten nicht nur das BMF im Auge hat, sondern die einzelnen Ressorts für die Kosten (teils?) selber aufkommen müssen, was viele nicht wollen oder können, was ja meiner Meinung nach auch wieder am BMF hängt, richtig? Heißt, wenn ein Ressort das Geld nicht aufbringen kann, dann ist doch eh der ganze Prozess gestorben.

Wie soll denn in dieser Situation noch ein Ausweg aus Sicht des BMI gefunden werden?
Ich möchte das BMI nicht in Schutz nehmen, aber ich sehe da wenig Möglichkeiten, außer den Entwurf für den Bund noch günstiger zu machen, so dass die Ressorts zähneknirschend doch irgendwie die Mehrkosten erbringen können.

Nein, knappe Kassen sind kein zulässiges Argument den Beamten eine amtsangemessene Alimentation zu verweigern. Eine derartig politisch gewollte Argumentation stellt also einen willentlichen und wissentlichen Verfassungsbruch dar.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Julianx1

Zitat von: PolareuD in Gestern um 10:58Nein, knappe Kassen sind kein zulässiges Argument den Beamten eine amtsangemessene Alimentation zu verweigern. Eine derartig politisch gewollte Argumentation stellt also einen willentlichen und wissentlichen Verfassungsbruch dar.

....... ,,sollten" kein zulässiges Argument sein. In der Reality sind sie das Hauptargument für die jetzige Verfahrensweise.

Und dabei hatten wir so fette Jahre. Es hätte schon längst abgefrühstückt sein können.

Stourm

Ich denke, dass das Vorgehen verfassungswidrig ist, dürfte klar sein.
Ich würde mir von den Gewerkschaften mehr politischen Druck wünschen.
Warum nicht unter dem Solgan:
,,Fiktive Arbeit für fiktiven Lohn."
eine Demo zur Arbeitszeit ansetzen. Auf den erwarteten Aufschrei seitens der Verwaltung (Streikverbot) könnte man ganz locker darauf hinweisen, dass die Beamten natürlich zur Zeit der Demo arbeiten. Nur eben fiktiv.
Das dürfte ja nach dem Modell des Dienstherren kein Problem darstellen. Und bei einem Viertel Anrechnung bleibt ja auch locker ein Tag in der Woche für sowas übrig.
Der Rest kann dann im Eilverfahren bis rauf zum BVerfG verhandelt werden.

GeBeamter

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 09:44Könnt ihr mich mal aufklären ob meine Gedankengänge Murks sind ?

Das BVerfG hat sich dahingehend ausgedrückt das künftig unsere Besoldungserhöhungen ja nicht mehr an den Ergebnissen der Tarifverhandlungen festzumachen sind, sondern an der Entwicklung des MÄE.

Wenn dieses aber berücksichtigt wäre, dann hätten wir ja nach Auffassung des BVerfG die amtsangemessene Alimentation  (Unabhängig jetzt von der Frage des fiktiven Partnereinkommens). Diese Festlegung ist aber gleich gezeitigt der Knackpunkt auf den wir alle warten.

Im kommenden Frühjahr hätten wir eigentlich Besoldungsrunde wenn man das so sagen kann, da ja gleichzeitig Tarifrunde ist.

Kann es also sein das wir aufgrund der Nichtregelung jetzt erstmal ne ,,0" fahren, da vielleicht in 2027 keinerlei neuen Regelungen zum Tragen kommen? Oder hält man zwischenzeitlich an der bisherigen Vorgehensweise weiter ,,vorläufig" fest?

Ich gehe davon aus, dass sich viele DH - so auch der Bund - nicht zeitnah von der Übertragung der Tarifergebnisse lösen werden. Natürlich wäre eine jährliche Prüfung des MÄE und darauf aufbauend der Besoldungstabelle das sinnvollste Instrument. Das würde aber aufgrund des durch die Inflation und die Lohnentwicklung in der pW stetig steigenden MÄE zu sicher höheren Kosten führen, als die Tarifübertragung mit ihren bisherigen Ergebnissen, die wenn überhaupt und bestenfalls die Inflation ausgleichen konnten.
Damit fällt die Besoldung natürlich irgendwann wieder in einzelnen Gruppen oder insgesamt hinter das verfassungsrechtlich geforderte Niveau zurück. Solange hat man aber Haushaltsmittel gespart und mit jeder Gesetzesnovelle zur Tarifübertragung wieder einen neuen Startschuss für erforderliche Widersprüche und Klagen gesetzt, die längst nicht alle Beamten wahrnehmen werden. Also erneut Geld gespart.
Ich bin mir daher wie oben erläutert sicher, dass eine regelmäßige Überprüfung der Besoldungshöhe oder gar ein Automatismus wie bei den Diäten nicht kommen werden.

ExponentialFud

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 11:23Ich bin mir daher wie oben erläutert sicher, dass eine regelmäßige Überprüfung der Besoldungshöhe oder gar ein Automatismus wie bei den Diäten nicht kommen werden.

Auch hier: Brandenburg plant diesen Automatismus. Und politisch ist das weise.

GeBeamter

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 11:18....... ,,sollten" kein zulässiges Argument sein. In der Reality sind sie das Hauptargument für die jetzige Verfahrensweise.

Und dabei hatten wir so fette Jahre. Es hätte schon längst abgefrühstückt sein können.

Sie sind aber leider kein dokumentiertes Argument, die aA gar nicht herbei zu führen. Derzeit wird das Argument des Haushalts nur zur Verschleppung verbal genutzt. Da kann das BVerfG sich in seinen Beschlüssen auf den Kopf stellen, das hat Methode was da passiert.
"Wir haben eine aA in den Haushaltsverhandlungen in einer Höhe von 3 Milliarden € einigen können, mehr war in diesem Haushalt leider nicht zu erzielen."
Klingt super, es hatte aber auch nie einer die Absicht mehr zu erzielen.
Das BVerfG wird vermutlich erst hellhöhrig, wenn der DH verlautbart, dass eine aA haushalterisch auch nicht in Teilen leistbar wäre. Denn das verstieße offensichtlich gegen das Prinzip des erforderlichen Gesamtkonzeptes zur Haushaltskonsolidierung. Solange man aber das Einstellen in den Haushalt "vergisst" oder bewusst, weil Ergebnis demokratischer Verhandlungen zu niedrig ansetzt, wird das BVerfG sich das erst einmal weiter ansehen. Das weiß der DH und deshalb hat das Vorgehen Methode.

untersterDienst

Ist denn die Besoldung als Deckung des aktuellen so zu bemessen, dass diese monatlich "reichen" muss und nicht dann erst mit der Steuererklärung passend gemacht wird?
Ja, immer noch schneller als "in ein paar Wochen" aber da hätte sich doch diese unterschiedliche Besteuerung auch schon entlarvt, oder liege ich da ganz weit weg?
Schönes Wochenende aus dem Besoldungsspitzenreiterland Bayern - Spitzenreiter hey hey hey beim fiktiven  Partnereinkommen - Spitzenreiter hey hey hey

InternetistNeuland

Zitat von: untersterDienst in Gestern um 11:31Ist denn die Besoldung als Deckung des aktuellen so zu bemessen, dass diese monatlich "reichen" muss und nicht dann erst mit der Steuererklärung passend gemacht wird?
Ja, immer noch schneller als "in ein paar Wochen" aber da hätte sich doch diese unterschiedliche Besteuerung auch schon entlarvt, oder liege ich da ganz weit weg?
Schönes Wochenende aus dem Besoldungsspitzenreiterland Bayern - Spitzenreiter hey hey hey beim fiktiven  Partnereinkommen - Spitzenreiter hey hey hey

Nach meinem Verständnis muss das Monatsgehalt amtsangemessen sein. Sonst könnte der Dienstherr Januar - November immer 1 € auszahlen und dann im Dezember mit einer Sonderzahlung das Jahresnetto auf den erforderlichen Betrag erhöhen.

Dies steht aber so explizit in noch keinen Urteil. Bisher wird immer nur auf das Jahreseinkommen geschaut.

Das ergibt sich aber aus dem Sozialrecht. Dort gilt das Zuflussprinzip. Wenn du also im Januar nur 1 € erhalten würdest, hättest du ein Anrecht auf Grundsicherung.

GeBeamter

Zitat von: ExponentialFud in Gestern um 11:26Auch hier: Brandenburg plant diesen Automatismus. Und politisch ist das weise.

Deshalb habe ich das auch nicht für alle DH verallgemeinert.

Der Bund wird es nicht machen, aus den von mir dargelegten Gründen. Die Situation ist doch bequem. In den Tarifverhandlungen kommt aufgrund der Mitverhandlungen für die Kommunen eh nur Kleingeld heraus. Das spart massig Geld und wird dann nur für die korrigiert, die rechtmäßig Widerspruch einlegen.