Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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wizzard

 Seit mittlerweile 340 Seiten wird hier ein totes Pferd geritten. Diese Regierung bringt weder einen Entwurf zu diesem Thema ins Kabinett noch in den Bundestag. Diese Bundesregierung ist a) inkompetent und b) am Ende.

MaxBy

Zitat von: wizzard in Heute um 08:07Seit mittlerweile 340 Seiten wird hier ein totes Pferd geritten. Diese Regierung bringt weder einen Entwurf zu diesem Thema ins Kabinett noch in den Bundestag. Diese Bundesregierung ist a) inkompetent und b) am Ende.
Das haben die anderen Regierungen davor auch nicht geschafft.

GoodBye

,,DES Familienzuschlags" ungleich ,,DER Familienzuschläge"

,,Besoldung" ungleich ,,Einkommen"

etc.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Knecht

Zitat von: wizzard in Heute um 08:07Seit mittlerweile 340 Seiten wird hier ein totes Pferd geritten. Diese Regierung bringt weder einen Entwurf zu diesem Thema ins Kabinett noch in den Bundestag. Diese Bundesregierung ist a) inkompetent und b) am Ende.

+1

Sinnlose Diskussion hier.

DrStrange

Zitat von: BPolFrust in Gestern um 20:52Dieser Aufsatz aus einer Juristischen Fachzeitschrift über die Amtsangemessene Alimentation ist sehr umfassend und beleuchtet die Länder und den Bund gleichermaßen.

https://rsw.beck.de/docs/librariesprovider176/default-document-library/aufs%C3%A4tze-online/nvwz-online-aufsatz_02_2026.pdf?sfvrsn=64aac9d2_1%3C/a%3E%3Ca%20href=

Danke! Das tat gut. Einfach mal sachlich und nüchtern betrachtet.

Das Fazit daraus: "Der Wechsel vom Alleinverdiener- zu einem Doppelverdien-
ermodell,  wie er durch die meisten Landesbesoldungsgesetz-
geber bereits vollzogen wurde und demnächst auf Bundes-
ebene stattfinden wird, kann sich in seiner konkreten Aus-
gestaltung als Verstoßgegen die Verfassungsgrundsätze der
Typisierung darstellen oder die Vorgaben des BVerfG zur
Vorabprüfung der Beamtenalimentation unterlaufen. Den in
ihrem grundrechtsgleichen Recht auf amtsangemessene Ali-
mentation nach Art.33 V GG verletzten Beamten ist zur
Erhebung eines kostenfreien Widerspruchs gegen die Besol-
dungsmitteilung zu raten. Die spätere Erhebung einer Fest-
stellungsklage birgt zwar ein gewisses Kostenrisiko. Auch
mag das Beschreiten des Rechtswegs im Einzelfall die Gefahr
eines Reputationsschadens bergen. Nach der Rechtspre-
chung sowohl des BVerfG als auch des EGMR stellt aller-
dings der gerichtliche Rechtsschutz das verfassungsrechtlich
notwendige Korrelat zum Streikverbot dar. 174 Damit ist aus
der Sicht von Beamten das Beschreiten des Klagewegs der
einzig gangbare Weg zur Absicherung ihres individuellen
Rechts auf angemessenen Lebensunterhalt."

Auch die Ausführungen zum Widerspruch sind interessant bzw werden die bekannte Feststellungen hier nochmals betont.

BPolFrust

Zitat von: DrStrange in Heute um 09:34Danke! Das tat gut. Einfach mal sachlich und nüchtern betrachtet.

Das Fazit daraus: "Der Wechsel vom Alleinverdiener- zu einem Doppelverdien-
ermodell,  wie er durch die meisten Landesbesoldungsgesetz-
geber bereits vollzogen wurde und demnächst auf Bundes-
ebene stattfinden wird, kann sich in seiner konkreten Aus-
gestaltung als Verstoßgegen die Verfassungsgrundsätze der
Typisierung darstellen oder die Vorgaben des BVerfG zur
Vorabprüfung der Beamtenalimentation unterlaufen. Den in
ihrem grundrechtsgleichen Recht auf amtsangemessene Ali-
mentation nach Art.33 V GG verletzten Beamten ist zur
Erhebung eines kostenfreien Widerspruchs gegen die Besol-
dungsmitteilung zu raten. Die spätere Erhebung einer Fest-
stellungsklage birgt zwar ein gewisses Kostenrisiko. Auch
mag das Beschreiten des Rechtswegs im Einzelfall die Gefahr
eines Reputationsschadens bergen. Nach der Rechtspre-
chung sowohl des BVerfG als auch des EGMR stellt aller-
dings der gerichtliche Rechtsschutz das verfassungsrechtlich
notwendige Korrelat zum Streikverbot dar. 174 Damit ist aus
der Sicht von Beamten das Beschreiten des Klagewegs der
einzig gangbare Weg zur Absicherung ihres individuellen
Rechts auf angemessenen Lebensunterhalt."

Auch die Ausführungen zum Widerspruch sind interessant bzw werden die bekannte Feststellungen hier nochmals betont.

Ich finde auch die Ausführungen darüber schlüssig, dass das GG einen Wechsel zum Doppelverdienermodell möglich macht. Nur eben nicht so, wie es gerade alle tun.
Auch das sie ausführt, dass zeitnah das BVerfG den DH weitere Einschränkungen vorgeben wird.

GoodBye

Ich habe leider aufgrund von Sparmaßnahmen keinen Zugriff auf den Artikel, aber:

Was ein Doppelverdienermodell überhaupt bezwecken soll, ist m.E. tatsächlich vollkommen offen.

Genauso verkürzt es, als Ausgangspunkt der Diskussion stets festzuhalten, dass die Besoldung den Bedarf einer 4K-Familie sicherzustellen habe. Was Besoldung bezweckt, hat das BVerfG in epischer Breite ausgeführt, bevor es diesen Kontrollmaßstab hierfür benannt hat.

Und eben hieran ist zu bemessen, ob die Besoldung ihren Zweck erfüllen kann. Der Kontrollmaßstab ist damit lediglich Mittel zur Erfüllung des übergeordneten Zwecks.

Das BVerfG hat bei den Ausführungen zur Mindestbesoldung ein vermeintliches Türchen offengelassen, das tatsächlich keines ist. Die Auslegung des Begriffs Einkommen durch die Gesetzgeber ist schlichtweg sinn- und zweckwidrig. Das BVerfG musst ihn aber verwenden, weil in die Prüfung eben nicht nur die Besoldung einfließt, sondern auch z.B. das Kindergeld. Dieses ist aber begrifflich kein Bestandteil der Besoldung.

Und so wird aus begrifflicher Präzision in den Händen von Rechtsverdrehern, die Dinge bewusst aus dem Zusammenhang reißen das nächste Problem, das eigentlich keines ist.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe