Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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BPolFrust

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 12:15Super, vorab schon mal ein großes Dankeschön!! Schließlich scheint sich ja das absolute "Who's who" unseres Themas in Speyer zu treffen.

P.S. Über folgenden Satz von Frau Leisner-Egensperger (die natürlich ebenfalls an der Tagung teilnimmt) aus ihrem Aufsatz musste ich übrigens ein wenig schmunzeln:
"Die Möglichkeit der Besoldungsgesetzgeber, durch Wechsel zum Doppelverdienermodell die Prüfungskriterien des BVerfG zu umgehen, hat in den letzten Jahren Verunsicherung und teilweise erheblichen Unmut bei den gesetzesbetroffenen Beamten und ihren Interessenvertretern ausgelöst."

Ob "Verunsicherung" wirklich das passende Wort ist, lasse ich einfach mal dahingestellt..

Sie hat sich Juristen üblich, sehr erhaben und diplomatisch ausgedrückt. 😅
Ich fand den Ansatz über die Familienzulagen interessant.

Aber im Endeffekt sieht es insgesamt danach aus, dass aktuell erst noch einmal alles viel schlimmer wird, bevor es irgendwann besser wird. Alle DH werden erst einmal das DVM einführen und in ein paar Jahren wird das BVerfG darüber entscheiden, wie es konkret ausgestaltet sein kann oder ob es wieder abgeschafft werden muss. Bis dahin Widersprüche einlegen, geduldig sein und in hunderte Seiten langen Foren mit Gleichgesinnten debattieren. 😂

PolareuD

#5116
@ Swen

Wie schätzt du den Beitrag von Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger ein?

https://rsw.beck.de/docs/librariesprovider176/default-document-library/aufs%C3%A4tze-online/nvwz-online-aufsatz_02_2026.pdf?sfvrsn=64aac9d2_1%3C/a%3E%3Ca%20href=


P.S.: Ich halte ihn für widersprüchlich. Es kommt mir vor als wüßte sie selber nicht, wie das Problem im Sinne der Besoldungsgesetzgeber auflösen soll. Eine Härtefallregelung, wo es um ca. 1.000.€ monatlich geht (Bsp. BAlimentG), ist keine Härtefallregelung, wo es um wenige atypische Sonderfälle geht.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Bundi

Und nun gibt die Justizministerin einen zum besten:

Beamtinnen und Beamte schwören einen Eid auf die Verfassung", sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten. Wenn ein Beamter den Eindruck hat, dass ihm rechtswidrige Weisungen erteilt werden, muss er die Bedenken intern klar äußern."


BPolFrust

Zitat von: Bundi in Heute um 14:29Und nun gibt die Justizministerin einen zum besten:

Beamtinnen und Beamte schwören einen Eid auf die Verfassung", sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten. Wenn ein Beamter den Eindruck hat, dass ihm rechtswidrige Weisungen erteilt werden, muss er die Bedenken intern klar äußern."



Passend dazu

https://www.berliner-besoldung.de/verfassungstreue-im-zwiespalt-wenn-der-dienstherr-den-verfassungsbruch-vormacht/

netzguru

Hallo zusammen,
ich muss als Sklave äh Beamter jede Nebentätgkeit genehmigen lassen.
Hatte auch schon Nebentätigkeiten abgelehnt bekommen als Grund Stundenlohn zu hoch oder gleiche Arbeit wie im Dienst. :D

Wenn jetzt das Gehalt der Ehefrau die Alimentation aufstock, muss diese Tätigkeit dann auch erst vom DH freigegeben werden?
Denn es ist ein ja ein Teil der Besoldung.

BVerfGBeliever

#5120
Von allen bisherigen "Profi-Wortmeldungen" (Hagemeyer-Witzleb, Battis, etc.) erscheint mir der Beitrag von Frau Leisner-Egensperger am erfreulichsten für uns. Nach meinem Verständnis sagt sie unter Punkt IV, dass die Anrechnung eines Partnereinkommens zur Erreichung der Prekaritätsschwelle einen "gezielten und systematischen Versuch zur Umgehung der Vorgaben des BVerfG" darstellt und somit mutmaßlich gegen Art. 33 V GG verstößt. Die Belastbarkeit ihrer konkreten juristischen Argumentation kann ich nicht beurteilen, daher glaube ich ihr einfach mal.

Damit ergibt sich in meinen Augen folgender "Fahrplan":
-> Keine Einbeziehung eines Partnereinkommens im Rahmen der Vorabprüfung (siehe oben)
-> Deutliche Anhebung der Bruttogesamtbesoldung des kleinsten 4K-Beamten (um mit der daraus resultierenden Nettoalimentation die Prekaritätsschwelle zu erreichen)
-> Deutliche Anhebung des Grundgehalts des kleinsten Beamten (laut AltStrG "wissen" wir ja seit neuestem, dass der Familienzuschlag maximal 15% betragen darf ;-)
-> Deutliche Anhebung aller Werte der Besoldungstabelle (Stichwort Abstandsgebot, Ämterwertigkeit, Leistungsprinzip, etc.)
-> Zack feddich.  8)

Lucius

Hallo in die Runde,
ich lese das jetzt schon einige Zeit mit. Diese zitierten Wortmeldungen von Juristen, Bünden und Gewerkschaften sind immer ganz toll. Auch die Forderungen, dass der Bund ja nicht das Verfassungsgericht missachten könne, hören sich auch immer schön an.

Genau wie im Dienst, stellt sich mir bei schön vorgetragenen Maßnahmen die Frage, was das konkret heißt. Meldungen, Aufsätze, Aufforderungen schön und gut. Aber was heißt das konkret? Sozusagen auf der Arbeitsebene?

Ich habe mich extra mal im Forum registriert, um den Profis hier die Frage zu stellen, welche Konsequenzen es denn genau gibt, wenn die Amtsangemessene Alimentation nicht umgesetzt wird? Für mich stellt sich das doch so dar, dass es der Regierung keinerlei Nachteile einbring, den Beschluss (mittlerweile die Beschlüsse) des BVerfG zu ignorieren. Die Umsetzung hingegen kostet enorm viel Geld. Und es scheint auch kein Mittel zu geben, die Regierung zum handeln zu zwingen. Oder irre ich mich da? Es sind ja nun schon einige Jahre ins Land gegangen, in denen etwas hätte umgesetzt werden müssen.

Mich interessiert: Woran genau knüpft Ihr Eure Hoffnung, dass die Bundesregierung da irgendwann tätig wird oder werden muss?

GoodBye

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:09Von allen bisherigen "Profi-Wortmeldungen" (Hagemeyer-Witzleb, Battis, etc.) erscheint mir der Beitrag von Frau Leisner-Egensperger am erfreulichsten für uns. Nach meinem Verständnis sagt sie unter Punkt IV, dass die Anrechnung eines Partnereinkommens zur Erreichung der Prekaritätsschwelle einen "gezielten und systematischen Versuch zur Umgehung der Vorgaben des BVerfG" darstellt und somit mutmaßlich gegen Art. 33 V GG verstößt. Die Belastbarkeit ihrer konkreten juristischen Argumentation kann ich nicht beurteilen, daher glaube ich ihr einfach mal.

Damit ergibt sich in meinen Augen folgender "Fahrplan":
-> Keine Einbeziehung eines Partnereinkommens im Rahmen der Vorabprüfung (siehe oben)
-> Deutliche Anhebung der Bruttogesamtbesoldung des kleinsten 4K-Beamten (um die Prekaritätsschwelle zu erreichen)
-> Deutliche Anhebung des Grundgehalts des kleinsten Beamten (laut AltStrG "wissen" wir ja seit neuestem, dass der Familienzuschlag maximal 15% betragen darf ;-)
-> Deutliche Anhebung aller Werte der Besoldungstabelle (Stichwort Abstandsgebot, Ämterwertigkeit, Leistungsprinzip, etc.)
-> Zack feddich.  8)

Es ist eine sinn- und zweckwidrige Auslegung der Rechtsprechung des BVerfG. Systematisch ist dieses Vorgehen lediglich in seiner Fortgesetztheit, es bewegt sich jedoch vollkommen außerhalb des Systems.

Das BVerfG hat seinen Ausführungen zur Mindestbesoldung ausführlich vorangestellt, was Alimentation im Hinblick auf die Funktion und Bedeutung von Beamten im Rechts- und Verfassungsstaat zu bedeuten hat. Kein Gesetzgeber hat auch nur im Ansatz erläutert wie diese Voraussetzungen im Hinblick auf die Abhängigkeit eines Einkommens eines Dritten erfüllt werden sollen. Und genau dies ist der Punkt, an dem es knackt.

Es geht um Funktion und nicht um Gesellschaftsbilder.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

BPolFrust

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:09Von allen bisherigen "Profi-Wortmeldungen" (Hagemeyer-Witzleb, Battis, etc.) erscheint mir der Beitrag von Frau Leisner-Egensperger am erfreulichsten für uns. Nach meinem Verständnis sagt sie unter Punkt IV, dass die Anrechnung eines Partnereinkommens zur Erreichung der Prekaritätsschwelle einen "gezielten und systematischen Versuch zur Umgehung der Vorgaben des BVerfG" darstellt und somit mutmaßlich gegen Art. 33 V GG verstößt. Die Belastbarkeit ihrer konkreten juristischen Argumentation kann ich nicht beurteilen, daher glaube ich ihr einfach mal.

Damit ergibt sich in meinen Augen folgender "Fahrplan":
-> Keine Einbeziehung eines Partnereinkommens im Rahmen der Vorabprüfung (siehe oben)
-> Deutliche Anhebung der Bruttogesamtbesoldung des kleinsten 4K-Beamten (um die Prekaritätsschwelle zu erreichen)
-> Deutliche Anhebung des Grundgehalts des kleinsten Beamten (laut AltStrG "wissen" wir ja seit neuestem, dass der Familienzuschlag maximal 15% betragen darf ;-)
-> Deutliche Anhebung aller Werte der Besoldungstabelle (Stichwort Abstandsgebot, Ämterwertigkeit, Leistungsprinzip, etc.)
-> Zack feddich.  8)

Soweit ich sie verstanden habe reicht die aktuelle Begründung mit ,,veränderten Lebenslagen und erhöhten Erwerbstätigkeiten von Partnern" alleine nicht für die Modelländerung.
Das hatte ich bereits früher einmal geschrieben, dass der DH eine teilweise konstruierte Gesellschaftliche Veränderung für seine Zwecke nutzt.
Kommt auch besser in der aktuellen Zeit zu werben mit ,,die Partner (meist noch Frauen) gehen endlich arbeiten und wir berücksichtigen das!"
Demgegenüber steht aber das GG.

Ein sehr interessanten Punkt nimmt sie auch aus dem Sozialgesetzbuch.
Dort wird nämlich gesagt das in den ersten 3 Jahren nach der Geburt eines Kindes davon ausgegangen wird, die Frau geht eher nicht arbeiten.
Bei Beamten soll der ergänzende Familienzuschlag längstens 12 Monate (Zeitraum des Elterngeldes) gezahlt werden.
Dies stellt wieder eine direkte Schlechterstellung gegenüber Grundsicherungsempfängern darstellt.