Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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AltStrG

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 05:40Das ist gut verständlich, BuBeamter, und dass der Entwurf - so wie die drei vorherigen Entwürfe nicht minder oder ggf. aktuell wie auch beim letzten Mal vielmehr das jeweilige Verfahren - hin- und hergerieben wird, ist für euch Bundesbeamte wirklich bitter.

Allerdings ist in der Sache heute viel mehr Dampf drin als zu jeder anderen Zeit in der Vergangenheit seit der Reföderalisierung des Besoldungsrechts, dazu muss man sich nur anschauen - und wenn es einen interessiert: vergleichen -, was sich in den Ländern in den letzten Monaten getan hat (und eben, was sich in den letzten Gesetzgebungsverfahren in den Jahren davor zur Übertragung der Tarifeinigung getan hat; soll heißen, es empfiehlt sich, nachfolgend nicht nur die Tabelle(n) zu betrachten, sondern auch die unter der Tabelle festgehaltene Entwicklung in den Blick zu nehmen, um dann dort gerne für dieses Jahr zwischen den Zeilen zu lesen - es gibt dort beträchtlich mehr zu lesen als in sämtlichen Jahren zuvor, was sich in den jeweiligen Ländern tut):

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2017/

Zugleich sprichst Du das zentrale Problem in Deiner Auflistung en passant an - darauf machen hier regelmäßig auch die Kläger unter uns aufmerksam -, nämlich dass ein nicht geringer Teil der Kolleginnen und Kollegen sich weitgehend nicht für das Thema interessiert, um damit der Politik und den Gewerkschaften und so der Öffentlichkeit insgesamt eines zu signalisieren, nämlich dass es für sie keines ist. Und wo kein Thema ist, handelt i.d.R. auch kein Politiker, da er weiß, dass, wenn er handelt, es auch ein Thema ist, also wenn er nicht alleine handelt - und da das Thema für sie kein schönes ist, weil es sowohl keine positive Aufmerksamkeit bringt als auch noch Finanzmittel kostet, die man nur einmal ausgeben kann, wird hier keiner übermäßig handeln, wenn er nicht muss oder glaubt, dass es besser wäre, ggf. doch mal ein wenig zu handeln.

Ergo 1: Für einen nicht geringen Teil der hier aktiv Schreibenden wie Lesenden ist das Thema offensichtlich eines, sonst würden letztere nicht aktiv lesen und erstere nicht vielmehr aktiv schreiben - und beide Zahlen sind ja nicht gänzlich gering. Aber vergleichsweise - nämlich bezogen auf die Gesamtzahl der deutschen Berufsbeamten - ist die Zahl der aktiv Lesenden und Schreibenden, sich also hier wie anderswo einbringenden, durchaus überschaubar.

Ergo 2: Hinter den Kulissen ist heute nicht überall, aber doch in insgesamt nicht überschaubarer Weise (für geneigte Leser, aber noch viel mehr für insbesondere politische Verantwortungs- und Entscheidungsträger) sehr viel mehr Dampf im Kessel als in den letzten zwei Jahrzehnten - und dieser Prozess wird sich im nächsten Jahr - nach den nächsten Entscheidungen - noch einmal beträchtlich verstärken und beschleunigen, sofern die Beteiligten heute in ihnen klug handeln.

Ergo 3: Lass Dich nicht mürbe machen - denn eines ist sicher: An Friedhofsruhe hat einzig und allein die handelnde Politik ein Interesse, denn wo allein Steine auf der Erde stehen, ist meistens nicht viel Bewegung vorhanden (jedenfalls wenn die Trauergemeinde wieder abgezogen ist). Aber die Zahl der Untoten, die da nachts manchen Politikern den Schlaf rauben, ist heute signifikant größer als wie zuvor.

Und das ist auch kein Wunder in Anbetracht der vielen Leichen im Keller - und deren beträchtliche Zahl wird im nächsten Jahr noch deutlich sichtbarer werden, ohne sich darin zu erschöpfen. Denn nach dem nächsten Jahr gibt's ein übernächstes. Und auch das wird Entscheidungen mit sich bringen. Daran führt nach den Streikverbotsentscheidungen des BVerfG und EGMR und der aktuellen Entscheidung des BVerfG kein Weg mehr dran vorbei. Alle Wege führen nach Rom zum Friedhof. Die Tabelle zur Übertragung des Tarifergebnisses 2028 hat der Admin bereits vorbereitet:

Zu übertragende Tarifeinigung 2028 (Tabelle gestiftet von der TdL)

Glaub mir, wenn die ersten Zahlungen bei den Klägern und Widersprüchlern eingehen, dann wird sich die gesamte Situation ändern. Insbesondere dann, wenn andere Beamte (Nicht-Kläger, Nicht-Widersprüchler) nichts bekommen werden.

BPolFrust

Zitat von: AltStrG in Heute um 10:28Glaub mir, wenn die ersten Zahlungen bei den Klägern und Widersprüchlern eingehen, dann wird sich die gesamte Situation ändern. Insbesondere dann, wenn andere Beamte (Nicht-Kläger, Nicht-Widersprüchler) nichts bekommen werden.

Ich habe mich tatsächlich auch immer auf das Rundschreiben verlassen und ich weiß das hier bereits viel darüber diskutiert wurde, ich kam aber etwas später ins Forum dazu.
Könntest du noch mal kurz zusammenfassen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit auf Ansprüche bzw. Zahlungen ab 2021 sind, wenn man keinen Widerspruch seitdem eingelegt hat?
Falls das BVerfG das, vor allem rückwirkend genutzte, fPE doch für verfassungswidrig erklären sollte und der Bund aus Kostengründen seine Zusage aus 2021 widerruft. 😅

Skywalker2000

Zitat von: AltStrG in Heute um 10:28Glaub mir, wenn die ersten Zahlungen bei den Klägern und Widersprüchlern eingehen, dann wird sich die gesamte Situation ändern. Insbesondere dann, wenn andere Beamte (Nicht-Kläger, Nicht-Widersprüchler) nichts bekommen werden.

Soweit wird es nicht kommen, das BMI kann es sich nicht erlauben, einen allgemeinen geltenden Rundschreiben zu ignorieren. Das wäre politisches Niedergang.

Man muss nicht alles verteufeln und schlecht reden.

Illunis

Zitat von: AltStrG in Heute um 10:28Glaub mir, wenn die ersten Zahlungen bei den Klägern und Widersprüchlern eingehen, dann wird sich die gesamte Situation ändern. Insbesondere dann, wenn andere Beamte (Nicht-Kläger, Nicht-Widersprüchler) nichts bekommen werden.

Auf den Tag freue ich mich ja und werde auch meine Bezügeabrechnung am schwarzen Brett aushängen nur fehlt mittlerweile der Glaube, dass es irgendwann so weit ist.

Die Hoffnung stirbt zuletzt, doch sie stirbt!

Bundi

Zitat von: BuBeamter in Heute um 07:37Ja das wäre auch nur wegen der Kinderzuschläge so. Bei den 66€ netto gewinnt man nichts.

@Swen: Danke, dass du dem Ganzen grundsätzlich optimistisch gegenüberstehst.

Mir persönlich fehlt einfach die Hoffnung. Zuerst dachte ich, lieber kein Entwurf, bevor ein falscher kommt. Spätestens das Verfassungsgericht wird uns unsere Ansprüche sichern. Dann wird die Nachzahlung halt höher.

Mittlerweile, seitdem ich sehe, der Bund möchte sich auch rückwirkend der Nachzahlung entledigen, verlier ich darin das Vertrauen. Und was mich auch mürbe macht ist der Weg. Selbst vor dem Verfassungsgericht Recht zu bekommen, heißt erstmal, keinen Euro mehr auf dem Konto. Stattdessen bekommt der Gesetzgeber wie in Berlin nochmal 1,5 Jahre Zeit oder fast 2 Jahre, sich den nächsten Betrug zu überlegen, dagegen müsste dann wieder geklagt werden... und wie lange ist der Weg bis dahin?


Ein paar Nachrichten vorher hat jemand es passend beschrieben: Dinge werden jetzt nicht gemacht.

Wir können jetzt nicht die Urlaube machen, die Hobbies fördern, die Dinge unternehmen, die Rücklagen bilden, die Wohnungen bewohnen, die wir uns mit einer amtsangemessenen Besoldung Alimentation ermöglichen könnten.

Meine Kinder sind 6 Jahre, 3 Jahre und wenige Monate alt.


Ich werde meine kleinstes zum Abiball gehen sehen, bevor ich angemessen alimentiert werde...


ICh kann dich voll verstehen.
Mittlerweile sind bei mir 6 Jahre mit Widerspruch ins Land gegangen. Ein Kind hat 12 Semester fertig und das andere ist auch fast fertig mit dem Studium. Grob gerechnet hat uns das ca 200.000 Euro gekostet, da hätte eine aA mit Sicherheit geholfen und so manche Dinge leichter gemacht. Ich möchte mich nicht beklagen, da ich mir vorstellen kann, dass es so manche Kollegen im mD mit Sicherheit noch heftiger getroffen hat, keine aA zu erhalten.
Auch wenn Sven weiterhin optimistisch ist und auch andere Foristen das Ganze immer noch so beurteilen, dass ein GG-konformes BesG kommen wird, habe ich den Glauben daran verloren und insgesamt den Glauben in unseren Rechtsstaat dem Grunde nach beerdigt.
Betrachte ich insgesamt die gesellschaftliche Entwicklung und auch die wirtschaftliche Situation, sowie die öffentlichen Haushalte, mein berufliches Umfeld, so sehe ich eine aA nicht mal am Horizont.
Auch wenn diese rechtmäßig ist und dies uns ja auch u.a. von AltStrg und Sven sowie einigen anderen immer wieder dargelegt wird, wage ich die Prognose, dass in dem Fall das Recht nicht zum Zuge kommen wird. Egal was und wie das BVerfG entscheiden wird. Mittlerweile hätte auch ich den früheren Entwurf genommen.

lotsch

Man sollte über Streik nachdenken. Ja, ist verfassungswidrig, aber das interressiert den Dienstherrn ja auch nicht.

Malkav

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 10:40Soweit wird es nicht kommen, das BMI kann es sich nicht erlauben, einen allgemeinen geltenden Rundschreiben zu ignorieren. Das wäre politisches Niedergang.

Zitat von: beliebiger Politiker in VerantwortungWir stehen vor großen geopolitischen und finanziellen Herausforderungen. Wir haben höchste Wertschätzung für die gesamte Beamtenschaft, welche es ermöglichte, dass Deutschland bisher so gut durch alle Krisen gekommen ist. Dazu gehört selbstverständlich auch eine verfassungskonforme und den Gesetzen entsprechende Bezahlung. Wir werden ein Gesetzgebungsverfahren starten, welches alle bestehenden Ansprüche befriedigt. Die Details werden im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten zeitnah geklärt werden.

Mit anderen Worten: "Es wird keinen Cent geben, auf den man uns nicht verklagen kann!"

Hier im Geschäftsbreich alles schon passiert, dass einige Angestellte über 25.000,00 EUR nachbezahlt bekamen, weil sie vor zig Jahren mal einen Gewerkschaftsvordruck in der Personalabteilung abgegeben haben (Antrag auf Höhergruppierung wegen fehlerhafter Eingruppierung). Für die Kollegen am Nachbartisch ohne diesen Antrag gab es genau 0,00 EUR  :o

AltStrG

Zitat von: BPolFrust in Heute um 10:40Könntest du noch mal kurz zusammenfassen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit auf Ansprüche bzw. Zahlungen ab 2021 sind, wenn man keinen Widerspruch seitdem eingelegt hat?


Ich kann es nur für Berlin und den Zeitraum 2008 bis 2020 sagen: 0

AltStrG

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 10:40Soweit wird es nicht kommen, das BMI kann es sich nicht erlauben, einen allgemeinen geltenden Rundschreiben zu ignorieren. Das wäre politisches Niedergang.

Man muss nicht alles verteufeln und schlecht reden.

Nun, der Beschluss des BVerfG ist eindeutig. Die Rechtslage hinsichtlich eines simplen Rundschreibens auch. Aber ja, diesen Punkt gebe ich dir: der politische Umgang damit ist eine andere Frage.

AltStrG

Zitat von: Malkav in Heute um 11:30Mit anderen Worten: "Es wird keinen Cent geben, auf den man uns nicht verklagen kann!"

Hier im Geschäftsbreich alles schon passiert, dass einige Angestellte über 25.000,00 EUR nachbezahlt bekamen, weil sie vor zig Jahren mal einen Gewerkschaftsvordruck in der Personalabteilung abgegeben haben (Antrag auf Höhergruppierung wegen fehlerhafter Eingruppierung). Für die Kollegen am Nachbartisch ohne diesen Antrag gab es genau 0,00 EUR  :o

Was rechtlich gesehen fehlerfrei und sogar geboten ist.

BPolFrust

Zitat von: AltStrG in Heute um 11:46Nun, der Beschluss des BVerfG ist eindeutig. Die Rechtslage hinsichtlich eines simplen Rundschreibens auch. Aber ja, diesen Punkt gebe ich dir: der politische Umgang damit ist eine andere Frage.

Nehmen wir den guten Vertrauensschutz und noch einen Begriff aus einem anderen Rechtsgebiet... der Beamte handelte gutgläubig indem er sich auf das Rundschreiben verlässt und vorsätzlich keinen Widerspruch einlegt. 😄

MOGA

Zitat von: BPolFrust in Heute um 12:14Nehmen wir den guten Vertrauensschutz und noch einen Begriff aus einem anderen Rechtsgebiet... der Beamte handelte gutgläubig indem er sich auf das Rundschreiben verlässt und vorsätzlich keinen Widerspruch einlegt. 😄

Also wenn ich dich richtig verstehe ist der Inhalt des nachfolgenden links nicht rechtlich bindend?

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm

Insbesondere folgender Abschnitt:

In Fortschreibung meines Rundschreibens vom 1. Februar 2018 (Bezug zu 1.) wird angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG auf die Erhebung der Einrede der Verjährung durch den Bund bei den im Jahr 2017 und zugleich für die Folgejahre bzw. in den Folgejahren erhobenen, derzeit ruhend gestellten Widersprüchen weiterhin verzichtet. Ab dem Jahr 2021 wird zusätzlich auf das Erfordernis der haushaltsjahrnahen Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet. Widersprüche von Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern gegen die Höhe der Besoldung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich.
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

SwenTanortsch

Zitat von: BuBeamter in Heute um 07:37Ja das wäre auch nur wegen der Kinderzuschläge so. Bei den 66€ netto gewinnt man nichts.

@Swen: Danke, dass du dem Ganzen grundsätzlich optimistisch gegenüberstehst.

Mir persönlich fehlt einfach die Hoffnung. Zuerst dachte ich, lieber kein Entwurf, bevor ein falscher kommt. Spätestens das Verfassungsgericht wird uns unsere Ansprüche sichern. Dann wird die Nachzahlung halt höher.

Mittlerweile, seitdem ich sehe, der Bund möchte sich auch rückwirkend der Nachzahlung entledigen, verlier ich darin das Vertrauen. Und was mich auch mürbe macht ist der Weg. Selbst vor dem Verfassungsgericht Recht zu bekommen, heißt erstmal, keinen Euro mehr auf dem Konto. Stattdessen bekommt der Gesetzgeber wie in Berlin nochmal 1,5 Jahre Zeit oder fast 2 Jahre, sich den nächsten Betrug zu überlegen, dagegen müsste dann wieder geklagt werden... und wie lange ist der Weg bis dahin?


Ein paar Nachrichten vorher hat jemand es passend beschrieben: Dinge werden jetzt nicht gemacht.

Wir können jetzt nicht die Urlaube machen, die Hobbies fördern, die Dinge unternehmen, die Rücklagen bilden, die Wohnungen bewohnen, die wir uns mit einer amtsangemessenen Besoldung Alimentation ermöglichen könnten.

Meine Kinder sind 6 Jahre, 3 Jahre und wenige Monate alt.


Ich werde meine kleinstes zum Abiball gehen sehen, bevor ich angemessen alimentiert werde...


Ich kann das gut verstehen, BuBeamter, MOGA und Bundi, denn wir warten ja hier in Niedersachsen seit 2005 (oder eben seit 2009, seitdem die ersten Klagen vor der Fachgerichtsbarkeit zurückgewiesen worden sind) darauf, dass sich was tut. Entsprechend bin ich auch nicht optimistisch, denn wäre ich es irgendwann mal gewesen, hätte er sich sicherlich zwischenzeitlich abgenutzt: Als ich 2005 zum ersten Mal Widerspruch geführt habe, war ich noch verhältnismäßig jung, nun bin ich - hoffentlich - noch nicht unverhältnismäßig alt.

Ergo: Für Optimismus ist in unserem Thema eher kein - gesunder - Platz. Allerdings schlagen sich nun zum ersten Mal seit 20 Jahren Breschen in den sich nach und nach verfestigt habenden konzertierten Verfassungsbruch, von dem Ulrich Battis Ende 2022 begründet gesprochen hat. Darin zeigt sich eine grundlegende Entwicklung:

I. Während die Besoldungsgesetzgeber nach 2012/15 in der A-Besoldung de facto keine substanziellen Veränderungen vorgenommen haben, haben sie nach 2020 - eher noch zunehmend stärker konzertiert als zuvor - die Reihen eher noch fester geschlossen und sind der Entscheidung vom 4. Mai 2020 entsprechend durch exorbitante Anhebung der Familienalimentation ausgewichen, worin sich zugleich ein maßgeblicher Unterschied zu den Jahren davor zeigte: Durch die zunehmende Kontrolldichte - zunehmend bedeutet: ihre signifikante Konkretisierung - war ihnen ein Ausweichen nicht mehr so möglich wie vor 2020. Das Besoldungsniveau insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen ist mit Ausnahme des Bundes überall signifikant angehoben worden, wenn auch in unsachlicher Form, nämlich weit überwiegend in der Familienalimentation. Die zielgerichtete Missachtung der bundesverfassungsgerichtlichen Judikate war nun nicht mehr ohne Anhebung des Besoldungsniveaus möglich; wenn sie auch weitestgehend unsachlich angehoben worden ist, ist sie allerdings angehoben worden. Das unterscheidet die Situation nach 2020 von der davor.

II. Mit der nun noch einmal zunehmenden Konkretisierung der Kontrolldichte wird die konzertierte Einheit brüchig, zersplittert das Besoldungsrecht in Deutschland de facto nur umso mehr (worauf nicht zuletzt auch Anna Leisner-Egensperger in einer der maßgeblichen Stellen ihres aktuellen Beitrags hinweist, und zwar mit allen für die Besoldungsgesetzgeber nicht unendlich erfreulichen Folgen), dabei mit Blick insbesondere auf Brandenburg nun auch in der signifikanten Anhebung tabellenwirksamer Gehaltsbestandteile (unabhängig von der Tatsache, dass die signifikanten Anhebungen auch dort weiterhin nicht hinreichen, um eine gerichtsfeste Besoldung zu vollziehen), aber nicht minder der Form nach, wie sich das insbesondere in den Familienergänzungszuschlägen, Zuschlägen zum Familienzuschlag, alimentativen Ergänzungszuschlägen und wie diese sachfremden Konstrukte noch genannt werden, zeigt. Waren sie bislang weitgehend ähnlich unmittelbar oder mittelbar anhand von sozialrechtlichen Regelungen geformt und/oder begründet worden, beginnt nun die unterschiedliche Suche nach anderen Begründungsmöglichkeiten - und sobald diese nun weiterhin sachfremd gefunden worden sein werden, werden die vormaligen Begründungen im Verlauf der nächsten ein bis zwei Jahren zwangsläufig für die Jahre 2022 bis 2024 vor dem Bundesverfassungsgericht allein deshalb schon scheitern, weil sie ja mit ihrer mittelbaren oder unmittelbaren Zurückführung auf sozialrechtliche Regelungen gar keine Anknüpfungspunkte an die aktuelle Entscheidung vorfinden lassen - das unabhängig von der Tatsache, dass die Doppel-, Hinzu- oder Mehrverdienerannahmen in allen Rechtskreisen bis auf Weiteres weitgehend gar nicht konkretisiert worden sind.

Ergo: Optimismus hielte ich für gefährlich, denn er nutzt sich ab - aber betrachtet man die Verfassungswirklichkeit aus den Augen des Verfassungsrechts, dürfte sich die Sachlage für die Besoldungsgesetzgeber sicherlich faktisch schon einmal deutlich besser dargestellt haben als heute (so bspw. 1873 oder 1927 oder 1969 oder 2006), da sich nun zunehmend Risse im Konzert der Dienstherrn auftun und wir nun drei Phasen der gerichtlichen Besoldungsprüfung vorfinden:

a) der Zeitraum bis 2021/25, bis zu dem in den einzelnen Rechtskreisen die Alleinverdienerannahme als Teil der Bezugsgröße anerkannt worden ist. In dieser Zeit zeigt sich unter der begründeten Bezugsgröße der vierköpfigen Alleinverdienernannahme das Mindestbesoldungsgebot in allen 17 Rechtskreisen als unmittelbar verletzt.

b) der Zeitraum ab 2022/25, in dem die Besoldungsgesetzgeber weit überwiegend die Alleinverdienerannahme als Maßstab zur Besoldungsbemessung aufgegeben haben, das allerdings i.d.R. mittelbar oder unmittelbar anhand sozialsrechtlicher Regelungen, die sich nach der aktuellen Entscheidung nur umso mehr und noch einmal deutlicher als sachfremd entpuppen. Auf dieser Grundlage wird sich das Bundesverfassungsgericht - sofern das von den Beteiligten hinreichend begründet wird (oder unter glücklichen bis erwartbaren Umständen das BVerfG von sich aus zu dem Ergebnis kommen wird, dass der Maßstabswechsel nicht hinreichend konkretisiert und also sachlich nicht plausibilisiert worden ist) - veranlasst sehen (müssen), weiterhin die vierköpfige Alleinverdienerannahme als Bezugsgröße heranzuziehen, da dann weiterhin keine andere sachlich erkennbar wäre.

c) Der Zeitraum ab diesem Jahr, da in verschiedenen Rechtskreise damit begonnen wird, den Maßstab zur Besoldungsbemessung anhand des MÄE auszurichten, was für sich genommen fast zwangsläufig nur sachlich zweifelhaft bzw. unsachlich möglich ist (dazu wird in nicht allzu ferner Zukunft eine umfangreichere und zugleich konkrete Betrachtung vorzufinden sein, wenn ich richtig informiert bin). Allerdings zeigen die Beiträge von Anna Leisner-Egensperger wie auch Thomas Spitzlei, dass es nicht von vornherein ausgeschlossen scheint, zur Besoldungsbemessung den Maßstab der vierköpfigen Alleinverdienerannahme aufzugeben. Kläger in Ausgangs- wie auch Beteiligte in konkreten Normenkontrollverfahren werden also im eigenen Sinne und im Sinne der Sache einen erheblichen Begründungsaufwand betreiben müssen, um eine entsprechend andere Maßstabsbildung auch weiterhin als unsachlich zurückzuweisen. Denn die Rn. 97 kann ab jetzt ihre Wirkung entfalten: "Soweit sich dem Gesetzgeber bei der Konkretisierung und relativen Gewichtung der jeweils maßgeblichen alimentationsrelevanten Kriterien Spielräume für eigene Einschätzungen und Bewertungen eröffnen, dürfen die Gerichte nicht ihre eigenen Einschätzungen und Bewertungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen, sondern sind auf eine Nachvollziehbarkeits- und Vertretbarkeitskontrolle beschränkt."

All das, was ich hier skizziert habe, gibt keinen Anlass zum Optimismus (der sich schneller abnutzen kann, als einem lieb sein dürfte) - aber Anlass dazu, vom zunehmenden Aufweichen oder Brüchigwerden des konzertierten Verfassungsbruch auszugehen. Die aktuelle Situation kann heute als erheblich offener betrachtet werden als noch vor einem oder drei oder fünf Jahren. Daraus folgt nicht, dass wir morgen in Deutschland in unserer Sicht auf die Dinge das Besoldungsschlaraffenland auf Erden haben werden - aber das bedeutet, dass die Besoldungsgesetzgeber zwischenzeitlich ganz sicher nicht mehr in Deutschland aus ihrer Sicht das Besoldungsschlaraffenland auf Erden vorfinden.

@ AltStrG

Ehrlich gesagt, genau davor graut es mir (was - also mein Grauen - kein allgemeines, sondern mein Problem ist): Denn in dem Moment, wo eine nicht geringe Anzahl an Kolleginnen und Kollegen nicht unerhebliche Nachzahlungen erhalten werden und eine nicht minder geringe - in der Regel eher signifikant größere Anzahl - leer ausgehen wird, dieser Tag wird in allen 17 Rechtskreisen kommen, wird das das Klima mit einiger Wahrscheinlichkeit nur noch mehr vergiften. Der Dampf, der dann im Kessel ist, wird sich seinen Weg suchen; er wird aber nicht den Weg finden können, der den Dampf verringern könnte: Wer nicht durch statthafte Rechtsbehelfe seine Ansprüche zeitnah gesichert haben wird, wird das bekanntlich nicht mehr nachholen können. Es wird wiederkehrend ein tiefer Risse durch die jeweilige Beamtenschaft gehen, der ganz sicher nicht hilfreich sein dürfte.

Tom_DUS

Hallo in die Runde,

was passiert eigentlich mit Kollegen, die in naher Zukunft in Pension gehen und die aA nicht gesetzlich geregelt wurde!?

Klaus Uwe

Sehr verehrte Leser*innen und aktive Schreiber*innen,
ich habe als ehemaliger Marineoffizier meinem Deutschen BundeswehrVerband nach Erscheinung des ersten
Referentenentwurfs zum Bundesalimentationsgesetz im April einen zweiseitigen Brief übersandt und dort
meine Anmerkungen dargelegt, auch gleichzeitig dort angefragt, warum der DBwV Ihre 50 seitiges Stellungnahme nicht öffentlich dargelegt hat, so wie es u.a. der DBB, Verdi, DGB u.a. es gemacht haben.
Die Antwort war leider sehr zurückhaltend und wurde der Öffentlichkeit nur stückweise präsentiert.
Treues dienen, sein eigenes Leben für das ,,Vaterland" opfern müssen, also Opferbereitschaft und Pflicht zur Kameradschaft, u.v.m. prägen das pflichtbewusste Verhalten eines Soldaten.
Ja, aber wo bleibt die vom Gesetzgeber gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht seiner unterstellten Soldaten? Ich habe in meiner Dienstzeit, wie viele andere Kameraden und Beamte des Bundes und des Landes
Einschränkungen, Kürzungen und Streichungen erleben müssen, die sich jetzt im Pensionsleben leider
finanziell niedergeschlagen haben. Wo sind hier unsere verantwortlichen gewerkschaftlichen Vertreter gewesen? Wir Soldaten bzw. Beamten dürfen nicht streiken, pflichtbewusstes und korrektes Auftreten
ist ein Selbstverständnis und gesetzlich vorgeschrieben. Leider wurde dies m.E. durch den AG Bund ausgenutzt. Höchstrichterliche Urteile wurden lange ignoriert und nicht termingerecht umgesetzt, m.E.
könnte schon der Eindruck entstehen, um Geld zu sparen, setzt man auf Zeit. Die leider schon verstorbenen Soldaten/Beamte und Ihre Versorgungsempfänger sind teilweise zwischenzeitlich auch schon verstorben. Schon teilweise m.E. erschreckend, was man hier erleben darf. Und nun warten wir im September 26 auf eine neue Version eines Bundesalimentationsgesetzes, wieder 177 Seiten oder diesmal mehr. Ich werde sie alle lesen und wieder ein Kommentar zum meinem DBwV übersenden, i.d.H., das der DBwV
auch wieder, wie auch immer geartet bei unserem Arbeitgeber reagiert und hoffe, das auch die anderen
gewerkschaftlichen Vertreter, DBB, Verdi, DGB, u.a. Darauf schlich korrekt mit Argumenten darauf reagieren evtl. dagegen juristisch, wenn erforderliche, klagen werden. Leider vermisse ich die sachlichen vielen Aktivitäten unserer Soldaten/Beamten mit Schreiben an unsere gewählten und verantwortlichen Volksvertreter, an die Regierung, etc. Vielleicht sind unsere betroffenen ,,Persönlichkeiten" auch ,,müde" geworden und drücken ihre ,,Gefühlslage" in den Wahlurnen aus.
Ich verbleibe in hoffentlicher Erwartung, dass unsere Regierung die höchstrichterliche Entscheidung
über das seit Jahren zur Entscheidung anstehende und verschleppte Bundesalimentationsgesetz jetzt endlich korrekt forciert umsetzt. Der Glaube und die Hoffnung sterben zu letzt. Immer Hoffnung haben, und nie aufgeben.