Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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AltStrG

Zitat von: Libor in Gestern um 22:35Du hast diesen Textblock jetzt das dritte mal hintereinander gepostet.

Viel hilft unter Umständen viel

AltStrG

#5461
Zitat von: Libor in Gestern um 22:35Ich weiß nicht, was diese Art der stumpfen Wiederholung soll. Ich finde es ziemlich nervig.



Und ich finde, wenn man den Sach- und Postingbezug herstellt, dass es nicht nervig, sondern zielführend in Sachen Rundschreiben ist.

AltStrG

Zitat von: Libor in Gestern um 22:35Beibehaltung der sachlcihen Fehler wiederholen wirst,

Das ist schlich und einfach die Rechtslage In Sachen "Rundschreiben". Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist da ziemlich gefestigt.

AltStrG

Zitat von: Libor in Gestern um 22:35Wie bereits ausgeführt, ist das keine Zulässigkeitsvoraussetzung, sondern eine materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung, die aus dem Treueverhältnis abgeleitet wird. Das hat daher auch nichts mit einer Wiedereinsetzung zu tun. Der Sinn und Zweck und unter welchen Voraussetzungen eine fehlende zeitnahe Geltendmachung im Ergebnis (z.B. in Bezug auf Sinn und Zweck und das Treueverhältnis) unschädlich ist, kann man u.a. ausführlich in den verlinkten Entscheidungen des VG Hamburg nachlesen.

Es geht nicht um die Wiedereinsetzung. Es geht um das in Rede stehende Rundschreiben für die Bundesbeamten und nunmehr auch die Berliner Landesbeamten.

Das "Wiedereinsetzungsthema" war ein Randthema und bereist abgehakt.

MaxBy

Zitat von: GoodBye in Gestern um 23:40Es stellt sich bereits zu Beginn nämlich bereits eine gewichtige Frage beim Verzicht. Steht ein gesetzlicher Ausschlussgrund überhaupt zur Disposition des Dienstherrn? Wie du richtig aufgezeigt hast, hat die haushaltsjahrnahe Geltendmachung eine Schutzfunktion ggü. dem Haushaltsgesetzgeber. Das Budgetrecht liegt aber beim Parlament und nicht beim BMI.
Müsste dann der Widerspruch nicht auch an das Parlament geschickt werden?  ???

Im großen und ganzen geht es aber doch bei der haushaltnahen Geltendmachung, wie du ja selbst schreibst um eine Schutzfunktion vor "unerwartendenen Kosten".

Weder das Parlament noch der Dienstherr kann sich hier aber rausreden er hat es nicht gewusst.
Der Besoldungsgesetzgeber und das Parlament weiß seit Jahren das hier immense Kosten auflaufen und auch das diese Kosten zumindest ab dem Zeitpunkt des Rundschreibens jedem Beamten rechtlich zustehen.

Libor

Zitat von: Libor in Gestern um 22:35Du hast diesen Textblock jetzt das dritte mal hintereinander gepostet.

Zitat von: AltStrG in Gestern um 23:46Viel hilft unter Umständen viel

Ein Motto, unter dem das Postingverhalten so einiger User hier stehen könnte.

Mehr als "viel" und einfach immer seinen eigenen Beitrag wiederholen, hilft in der Regel "richtig" und "präzise".