Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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SwenTanortsch

Zitat von: Libor in Heute um 09:55Ja, und hier wäre noch seitenlang über "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" diskutiert worden. Bevor hier noch mehr Betroffene auch damit weiter verwirrt, habe ich deswegen darauf hingewiesen, dass das Thema hier schlicht nichts mit "Wiedereinsetzung" zu tun hat.
Es ist auf Bundesebene kein gesetzlicher Ausschlussgrund.

Ich sehe da keine "erheblichen Mühen". Das VG erklärt ausführlich, dass es und warum es "anerkannt" ist, dass es Behörden unter bestimmten Voraussetzungen verwehrt ist, sich auf den Ablauf einer materiell-rechtlichen Ausschlussfrist zu berufen. Es legt auch zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung dar, in denen konkret eine fehlende zeitnahe Geltendmachung als unschädlich angesehen wurde.

Nochmal:
Das Problem in dem zugrunde liegenden Fall lag woanders. Nämlich bei der Frage, wie die Erklärung der Behörde auszulegen war und von den Klägern verstanden wurde bzw. verstanden werden durfte. Denn es gab dort in Hamburg u.a. keine ausdrückliche Erklärung, dass auf den das Erfordernis der haushaltsjahrnahen Geltendmachung verzichtet wird.

Das ist auf Bundesebene anders: Der DH hat hier durch das Rundschreiben 2021 unmissverständlich festgehalten, wie er "ab dem Jahr 2021" verfahren wird. Er hat dies auf Nachfragen von Gewerkschaften 2024 in einem weiteren Schreiben noch einmal klargestellt. Und er handelt - wie hier berichtet wurde- im Verhältnis zum individuellen Beamten auch auf dieser Grundlage, indem er genau nach diesen festgehaltenen Grundsätzen verfährt und dies in den Antwortschreiben festhält, wenn Beamte gleichwohl Widerspruch einlegen. Im Hinblick auf die Funktion des Grundsatzes der haushaltsjahrnahen Geltendmachung und im Hinblick auf das wechselseitige Treueverhältnis ist das ziemlich eindeutig.


Ich sehe das genauso: Der Bund erklärt bspw. auch in jeder seiner Gesetzesbegründungen zu Gesetzentwürfen, die nie Gesetze werden, wieso er seit jeher regelmäßig amtsangemessen besoldet.

Ironie aus: Ich halte das, was Du sagst, für sachlich durchaus nachvollziehbar und schlüssig, Libor - nur setzte das von Dir betrachtete Ergebnis voraus, dass sich der Bund am Ende an die Spielregeln halten wollte. Das aber betrachte ich aus Erfahrung als ggf. zweifelhaft (womit ich nicht sagen will, dass er sich am Ende ggf. nicht an die Spielregeln hielte - ich halte es dahingegen für recht wahrscheinlich, dass er selbst noch nicht weiß, ob er sich am Ende an die Spielregeln halten wollte oder nicht; denn das wird am Ende nur der wissen, der, wenn die Frage akut wird, die (politische) Verantwortung hat - ob aber der, der am Ende die (politische) Verantwortung tragen wird, der ist, der sie heute trägt, wird sich erst noch erweisen müssen). Entsprechend gilt, was ich vorhin geschrieben habe: Reisen bildet. Und ohne einen statthaften Rechtsbehelf könnte die Reise für jene Reisenden noch recht lang und nervenaufreibend werden.

Wer sich auf das Rundschreiben verlassen wollte, wird am Ende ggf. verlassen sein - oder aber, wenn er nicht verlassen sein wird, wird er das ggf. zeit- und kostenaufwändig sowie nervenaufreibend erst einmal nachweisen dürfen müssen.

BPolFrust

Zitat von: Libor in Heute um 09:55Ja, und hier wäre noch seitenlang über "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" diskutiert worden. Bevor hier noch mehr Betroffene auch damit weiter verwirrt, habe ich deswegen darauf hingewiesen, dass das Thema hier schlicht nichts mit "Wiedereinsetzung" zu tun hat.
Es ist auf Bundesebene kein gesetzlicher Ausschlussgrund.

Ich sehe da keine "erheblichen Mühen". Das VG erklärt ausführlich, dass es und warum es "anerkannt" ist, dass es Behörden unter bestimmten Voraussetzungen verwehrt ist, sich auf den Ablauf einer materiell-rechtlichen Ausschlussfrist zu berufen. Es legt auch zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung dar, in denen konkret eine fehlende zeitnahe Geltendmachung als unschädlich angesehen wurde.

Nochmal:
Das Problem in dem zugrunde liegenden Fall lag woanders. Nämlich bei der Frage, wie die Erklärung der Behörde auszulegen war und von den Klägern verstanden wurde bzw. verstanden werden durfte. Denn es gab dort in Hamburg u.a. keine ausdrückliche Erklärung, dass auf den das Erfordernis der haushaltsjahrnahen Geltendmachung verzichtet wird.

Das ist auf Bundesebene anders: Der DH hat hier durch das Rundschreiben 2021 unmissverständlich festgehalten, wie er "ab dem Jahr 2021" verfahren wird. Er hat dies auf Nachfragen von Gewerkschaften 2024 in einem weiteren Schreiben noch einmal klargestellt. Und er handelt - wie hier berichtet wurde- im Verhältnis zum individuellen Beamten auch auf dieser Grundlage, indem er genau nach diesen festgehaltenen Grundsätzen verfährt und dies in den Antwortschreiben festhält, wenn Beamte gleichwohl Widerspruch einlegen. Im Hinblick auf die Funktion des Grundsatzes der haushaltsjahrnahen Geltendmachung und im Hinblick auf das wechselseitige Treueverhältnis ist das ziemlich eindeutig.


Das ist auch nicht das Problem.

Der DH benötigt allerdings nur einen einzigen schlüssigen Sachgrund, um zu sagen ,, Ich halte mich nicht mehr an das Rundschreiben."
Und die angespannte Haushaltslage reicht völlig.
Sie darf nicht herhalten, um eine aA zu negieren, aber sie kann sehr wohl den Wert des Rundschreibens auf 0 bringen.

Libor

Jetzt ist offenbar der Knopf für die nächste Schallplatte eingeschaltet worden...

Zitat von: AltStrG in Heute um 10:13Ich wiederhole hier nochmals in Copy & Paste:

Grundsatz der Selbstbindung und die tatsächliche Praxis:
BVerwG, Urteil vom 25.09.2013 (Az. 6 C 13.12) (...)

Nur mal am Rande dazu aus dem oben genannten Link https://www.berliner-besoldung.de/bund-was-ein-rundschreiben-wert-ist-und-was-nicht/:

Zitat"Und dieses angeblich zentrale Urteil 6 C 13.12 regelt Zusammenschaltungsentgelte zwischen Telefonnetzbetreibern. Wer so etwas in einen Widerspruch schreibt, verliert bei der Behörde jeden Kredit."

 ;D

Wie war das noch mal?  "Viel hilft unter Umständen viel"? Mutig. Viel am Thema vorbeischreiben hilft jedenfalls nicht. Ostentative Wiederholungen dessen erst recht nicht.

GeBeamter

Zitat von: BPolFrust in Heute um 10:34Das ist auch nicht das Problem.

Der DH benötigt allerdings nur einen einzigen schlüssigen Sachgrund, um zu sagen ,, Ich halte mich nicht mehr an das Rundschreiben."
Und die angespannte Haushaltslage reicht völlig.
Sie darf nicht herhalten, um eine aA zu negieren, aber sie kann sehr wohl den Wert des Rundschreibens auf 0 bringen.

Nein, kann es meiner Küchentisch-Juristerei nach nicht.

Denn das Rundschreiben regelt ja keine finanziellen Ansprüche, kann es ja gar nicht. Es intendiert aber die Verwaltung zu entlasten und den Beamten mitzuteilen, dass ihre Rechtsposition zur aA nicht durch Widerspruch jährlich erfolgen muss und nach drei Jahren auch keine Verjährung eintritt.
Das wieder vom Tisch zu nehmen - so sehr es juristisch möglich sein könnte - bedeutet einen immensen Vertrauensschaden. Ob dieser Vertrauensschaden mit einer mittelbar aus dem Schreiben einhergehenden Belastung des Haushaltes zu rechtfertigen wäre, wage ich zu bezweifeln. Und sei es außerhalb der rechtlichen Zulässigkeit, wie man das moralisch vertreten kann.

Zum Glück zeigt der letzte BMI-Entwurf, dass eine Geltung des Rundschreibens nicht infrage gestellt wird.

Libor

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 10:24(...) Ich halte das, was Du sagst, für sachlich durchaus nachvollziehbar und schlüssig, Libor - nur setzte das von Dir betrachtete Ergebnis voraus, dass sich der Bund am Ende an die Spielregeln halten wollte.

Um das zu präzisieren:

Das ist tatsächlich keine Voraussetzung für dieses Ergebnis. Hinsichtlich der Funktion des Grundsatzes der haushaltsjahrnahen Geltendmachung und hinsichtlich des wechselseitigen Treueverhältnisses kommt es nicht entscheidend darauf an, ob sich der Bund an das angekündigte Vorgehen hält oder den politisch m.E. schlicht wahnsinnigen Stunt hinlegen würde, das alles als "Geschwätz von gestern" zu verwerfen.

Der Vertrauenstatbestand ist so oder so gesetzt. Siehe die Hamburger Verfahren. Hier wollte sich der DH ja gerade nicht mehr an der Zusage festhalten lassen, die, wie ausgeführt, hinsichtlich ihres Inhalts auch deutlicher offener war als jetzt im Bund der Fall. Das Verwaltungsgericht hat die fehlende haushaltsnahe Geltendmachung aber gleichwohl als unschädlich angesehen. Aus den beschriebenen Gründen.

GoodBye

Es wird aber quasi wie ein gesetzlicher Ausschlussgrund behandelt.

Ob die fehlende haushaltsnahe Geltendmachung unschädlich ist, darüber muss im Hamburger Fall noch das BVerfG entscheiden. Diese Entscheidung wird auch Ausstrahlungswirkung auf den Sachverhalt Rundschreiben des Bundes
haben.

Wie hältst du es? Sollten die Kollegen, die noch keine Widersprüche eingelegt haben, ihre Widersprüche für die Jahre ab 2021 nachholen?

,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

BPolFrust

Zitat von: GeBeamter in Heute um 10:47Nein, kann es meiner Küchentisch-Juristerei nach nicht.

Denn das Rundschreiben regelt ja keine finanziellen Ansprüche, kann es ja gar nicht. Es intendiert aber die Verwaltung zu entlasten und den Beamten mitzuteilen, dass ihre Rechtsposition zur aA nicht durch Widerspruch jährlich erfolgen muss und nach drei Jahren auch keine Verjährung eintritt.
Das wieder vom Tisch zu nehmen - so sehr es juristisch möglich sein könnte - bedeutet einen immensen Vertrauensschaden. Ob dieser Vertrauensschaden mit einer mittelbar aus dem Schreiben einhergehenden Belastung des Haushaltes zu rechtfertigen wäre, wage ich zu bezweifeln. Und sei es außerhalb der rechtlichen Zulässigkeit, wie man das moralisch vertreten kann.

Zum Glück zeigt der letzte BMI-Entwurf, dass eine Geltung des Rundschreibens nicht infrage gestellt wird.

Der Vertrauensverlust steht natürlich außer Frage.
Ich sage auch nur, dass der DH es machen könnte und vermutlich auch vor einem VG Recht bekommt.
Als Begründung könnte herhalten ,, Die Haushaltslage hat sich seit 2021 derart verschlechtert, dass die eine Nachzahlung ab 2021 nicht stattfinden kann".
Alleine aufgrund der Tatsache, dass wahrscheinlich 95% der Bundesbeamten sich nicht mit der Thematik beschäftigen, würde den Vertrauensverlust für den DH erheblich minimieren.

Und es wird so kommen, dass der DH ein neues Gesetz vorlegt, die Voraussetzungen der aA des Rundschreiben nach seiner Sicht erfüllt und dann, falls das BVerfG das fPE für verfassungswidrig erklärt, niemand mehr Ansprüche ab 2021 haben wird, der keinen Widerspruch eingelegt hat( mich leider eingeschlossen).

Der Bund hat jetzt auch kein Problem mit einer Rückrechnung ab 2021, gerade weil er das fPE rückwirkend annimmt und quasi niemand wirklich eine Nachzahlung bekommt.

Was denkt du wie die Sache aussieht, wenn nächstes Jahr das fPE ganz oder teilweise gekippt wird und theoretisch Kosten von 40-50 Mrd auf den Bund zukommen.
Der wird sich natürlich wieder etwas anderes ausdenken um sich von Kosten zu drücken.

Murmels Frauchen

Rundschreiben hin oder her - was ist mit den Ansprüchen der Pensionäre und Versorgungsempfänger, die nie informiert wurden? Die haben also keine Rechte?

BPolFrust

Zitat von: Murmels Frauchen in Heute um 11:05Rundschreiben hin oder her - was ist mit den Ansprüchen der Pensionäre und Versorgungsempfänger, die nie informiert wurden? Die haben also keine Rechte?

Selbstinformationspflicht. 🤷�♂️
Wenn du mit deiner Pension nicht zufrieden bist, musst du widersprechen.
Das gleiche würde ja für neue Kollegen gelten, die erst 2022 eingestellt worden, die informiert auch keiner.
Das macht in meinen Augen keinen Unterschied zum aktiven Beamten.

Murmels Frauchen

Zitat von: BPolFrust in Heute um 11:10Selbstinformationspflicht. 🤷�♂️
Wenn du mit deiner Pension nicht zufrieden bist, musst du widersprechen.
Das gleiche würde ja für neue Kollegen gelten, die erst 2022 eingestellt worden, die informiert auch keiner.
Das macht in meinen Augen keinen Unterschied zum aktiven Beamten.
Das ist nicht meine Pension, sondern die meines verstorbenen Mannes. Der war seit 1997 außer Dienst. Ich finde das etwas zu einfach abgefertigt mit der Selbstinformation. Wieso soll man auf die Idee kommen, dass man durch den DH benachteiligt wird? Und woher sollte man die Info haben?

MOGA

Zitat von: BPolFrust in Heute um 09:31Das macht es tatsächlich sehr verständlich.

1. Bedingung sehe ich erfüllt.
Der Bund sagt das Rundschreiben gilt für alle Beamte.

2. Es erschien allerdings nur 2021 und wurde meines Wissens nicht jedes Jahr erneut.

Und ja, wenn der DH jetzt sagt ,,die Haushaltslage gibt es nicht her", ist man am A....

Kann man den Widerspruch rückwirkend einlegen? 😂

Aber es sagt auch dass es gilt bis ein neues Gesetz verabschiedet wurde richtig?
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

MaxBy

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 10:24Wer sich auf das Rundschreiben verlassen wollte, wird am Ende ggf. verlassen sein - oder aber, wenn er nicht verlassen sein wird, wird er das ggf. zeit- und kostenaufwändig sowie nervenaufreibend erst einmal nachweisen dürfen müssen.
Kostentechnisch wird es für den Dienstherr mit Sicherheit teurer wenn er nur die Beamten entschädigt die Widerspruch eingelegt haben und nicht die die sich auf das Rundschreiben verlassen haben.

lotsch

Zitat von: BPolFrust in Heute um 09:31Das macht es tatsächlich sehr verständlich.



Kann man den Widerspruch rückwirkend einlegen? 😂

Man kann einen Antrag stellen, ob der Dienstherr für die bestimmten Jahre auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet, denn es liegt im Ermessen des Dienstherrn darauf zu verzichten, wie man gerade der Diskussion in Berlin sehen kann. Dann ist der Dienstherr verpflichtet in einem Bescheid nach pflichtgemäßen Ermessen über deinen Antrag zu entscheiden. Dann hast du es schwarz auf weiß, und nicht mehr nur in einem Rundschreiben. So habe ich 2022 in Bayern (Kommune) verfahren, und habe einen positiven Bescheid, nach Beratung und Beschluss durch den Stadtrat, erhalten. Wie sich später herausstellte war es sehr wichtig, dass ich später diesen Bescheid vorweisen konnte.
Auch wenn es nichts bringen sollte, oder nicht notwendig wäre, erzeugt es doch Verwaltungsaufwand. Das ist ein wichtiger Hebel. Sicher werden sie irgendwann die Einsparungen auch dem produzierten Verwaltungsaufwand gegenüberstellen müssen.

GoodBye

Zitat von: lotsch in Heute um 11:31Man kann einen Antrag stellen, ob der Dienstherr für die bestimmten Jahre auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet, denn es liegt im Ermessen des Dienstherrn darauf zu verzichten, wie man gerade der Diskussion in Berlin sehen kann. Dann ist der Dienstherr verpflichtet in einem Bescheid nach pflichtgemäßen Ermessen über deinen Antrag zu entscheiden. Dann hast du es schwarz auf weiß, und nicht mehr nur in einem Rundschreiben. So habe ich 2022 in Bayern (Kommune) verfahren, und habe einen positiven Bescheid, nach Beratung und Beschluss durch den Stadtrat, erhalten. Wie sich später herausstellte war es sehr wichtig, dass ich später diesen Bescheid vorweisen konnte.
Auch wenn es nichts bringen sollte, oder nicht notwendig wäre, erzeugt es doch Verwaltungsaufwand. Das ist ein wichtiger Hebel. Sicher werden sie irgendwann die Einsparungen auch dem produzierten Verwaltungsaufwand gegenüberstellen müssen.

Da würde ich gerne mal wissen, inwieweit dir der Bescheid geholfen hat. Unabhängig davon, hat das Gericht die Voraussetzung nämlich eigentlich weiterhin von Amts wegen zu prüfen. Ich halte sie nicht für disponibel. Allerdings kann im Einzelfall (oder in einer Vielzahl der Fälle  ;D ), Treu und Glauben gegen die Anwendung sprechen.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

BdBEV

Da ja immer wieder auf den jährlichen Widerspruch hingewiesen wird,

gibt es einen Musterwiderspruch für den Bund für 2026?

Wenn ja, bitte um Link, oder hier zur Verfügung stellen!