Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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BVerfGBeliever

#6030
Zitat von: AltStrG in 24.11.2025 19:42Die Beschlussakte des Beschlusses hat knapp 700 Seiten, da dauert die Einarbeitung etwas.

Zitat von: AltStrG in 05.12.2025 09:52Sobald die Einsicht in die Prozessakten vorhanden sind, kann man letzten Endes mit Gewissheit und Sicherheit sagen, was auf die Gesetzgeber zu kommt.

Zitat von: AltStrG in 06.12.2025 22:28Auch der "Matheteil" ist im Beschluss relativ genau umschrieben, die Prozessakte wird genauen Aufschluss darüber geben.

Zitat von: AltStrG in 07.12.2025 06:57In diesem Zusammenhang wette ich, keiner von euch hat die Prozessakte gesehen ;)

Zitat von: AltStrG in 13.12.2025 12:42In der Prozessakte wird noch mehr dazu stehen.

Zitat von: AltStrG in 21.01.2026 15:19Das werden wir (ich) alsbald wissen :)

@AltStrG, du hattest ja mehrfach die (700-seitige) Prozessakte des BVerfG-Beschlusses erwähnt. Ist diese mittlerweile irgendwo "aufgetaucht" (Stichwort alsbald)?

AltStrG

#6031
Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 19:02@AltStrG, du hattest ja mehrfach die (700-seitige) Prozessakte des BVerfG-Beschlusses erwähnt. Ist diese mittlerweile irgendwo "aufgetaucht" (Stichwort alsbald)?

Ich kann die klagenden Beamten in Berlin gerne mal anfragen, ob sie über ihre Anwälte Einblick bekommen haben. Theoretisch ist das nach § 20/35b des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes grundsätzlich möglich; Ausnahme sind aber interne Voten, Entwürfe von Entscheidungen, Beratungsnotizen, etc. etc. sowie Abstimmungsunterlagen der Richter. Die sind im sogenannten Beiheft(en) zusammengefasst und die sind grundsätzlich von der Akteneinsicht ausgeschlossen, wie ich erfahren habe.

Eigentlich sollte schon längst jemand reingesehen haben, für Dritte (Gewerkschaften, Verbände u.a.) außerhalb eigener Verfahrens wird die Einsicht auch gewährt, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, das ist ein normales Verfahren. Allerdings mutmaße ich mal, dass die Akte bei einem 128 Seiten Beschluss tausend(e) Seiten haben wird.

www.Berliner-Besoldung.de könnte also auch nachfragen, wenn das Interesse daran so groß ist, dann geht es mutmaßlich schneller.

Die Frage von dir, die ich vermute, ist, ob es einen geheimen Matheteil gibt? :) Die Berechnungsgrundlagen sind doch im Beschluss erwähnt?


BVerfGBeliever

Zitat von: AltStrG in Gestern um 19:23Die Frage von dir, die ich vermute, ist, ob es einen geheimen Matheteil gibt? :) Die Berechnungsgrundlagen sind doch im Beschluss erwähnt?
Deine damaligen Aussagen hatten mich schlicht "neugierig" gemacht.  :)

Aber du hast natürlich völlig Recht, die Berechnungsgrundlagen werden in der Tat eindeutig und unmissverständlich im Beschluss erläutert (und "umgesetzt"). Allerdings sind (bzw. waren) sich diesbezüglich bekanntlich nicht alle hier einig..

AltStrG

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 19:47Deine damaligen Aussagen hatten mich schlicht "neugierig" gemacht.  :)

Aber du hast natürlich völlig Recht, die Berechnungsgrundlagen werden in der Tat eindeutig und unmissverständlich im Beschluss erläutert (und "umgesetzt"). Allerdings sind (bzw. waren) sich diesbezüglich bekanntlich nicht alle hier einig..

Ich frage trotzdem mal nach. Gleichwohl frage bei berliner-besoldung.de, da ist die Chance sehr hoch (da Kläger und Gewerkschaft in einer Webseite :) )

xap

Zitat von: SGLBund in Gestern um 13:33Vor allem für all jene ,,Fachkräfte" aus aller Herren Länder, deren einzige vorzuweisende ,,Qualifikation" darin bestand, unerlaubt in die Bundesrepublik einzufallen und die geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zu missachten.

Ekelhaft und unwürdig.