Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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BVerfGBeliever

#6030
Zitat von: AltStrG in 24.11.2025 19:42Die Beschlussakte des Beschlusses hat knapp 700 Seiten, da dauert die Einarbeitung etwas.

Zitat von: AltStrG in 05.12.2025 09:52Sobald die Einsicht in die Prozessakten vorhanden sind, kann man letzten Endes mit Gewissheit und Sicherheit sagen, was auf die Gesetzgeber zu kommt.

Zitat von: AltStrG in 06.12.2025 22:28Auch der "Matheteil" ist im Beschluss relativ genau umschrieben, die Prozessakte wird genauen Aufschluss darüber geben.

Zitat von: AltStrG in 07.12.2025 06:57In diesem Zusammenhang wette ich, keiner von euch hat die Prozessakte gesehen ;)

Zitat von: AltStrG in 13.12.2025 12:42In der Prozessakte wird noch mehr dazu stehen.

Zitat von: AltStrG in 21.01.2026 15:19Das werden wir (ich) alsbald wissen :)

@AltStrG, du hattest ja mehrfach die (700-seitige) Prozessakte des BVerfG-Beschlusses erwähnt. Ist diese mittlerweile irgendwo "aufgetaucht" (Stichwort alsbald)?

AltStrG

#6031
Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 19:02@AltStrG, du hattest ja mehrfach die (700-seitige) Prozessakte des BVerfG-Beschlusses erwähnt. Ist diese mittlerweile irgendwo "aufgetaucht" (Stichwort alsbald)?

Ich kann die klagenden Beamten in Berlin gerne mal anfragen, ob sie über ihre Anwälte Einblick bekommen haben. Theoretisch ist das nach § 20/35b des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes grundsätzlich möglich; Ausnahme sind aber interne Voten, Entwürfe von Entscheidungen, Beratungsnotizen, etc. etc. sowie Abstimmungsunterlagen der Richter. Die sind im sogenannten Beiheft(en) zusammengefasst und die sind grundsätzlich von der Akteneinsicht ausgeschlossen, wie ich erfahren habe.

Eigentlich sollte schon längst jemand reingesehen haben, für Dritte (Gewerkschaften, Verbände u.a.) außerhalb eigener Verfahrens wird die Einsicht auch gewährt, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, das ist ein normales Verfahren. Allerdings mutmaße ich mal, dass die Akte bei einem 128 Seiten Beschluss tausend(e) Seiten haben wird.

www.Berliner-Besoldung.de könnte also auch nachfragen, wenn das Interesse daran so groß ist, dann geht es mutmaßlich schneller.

Die Frage von dir, die ich vermute, ist, ob es einen geheimen Matheteil gibt? :) Die Berechnungsgrundlagen sind doch im Beschluss erwähnt?


BVerfGBeliever

Zitat von: AltStrG in Gestern um 19:23Die Frage von dir, die ich vermute, ist, ob es einen geheimen Matheteil gibt? :) Die Berechnungsgrundlagen sind doch im Beschluss erwähnt?
Deine damaligen Aussagen hatten mich schlicht "neugierig" gemacht.  :)

Aber du hast natürlich völlig Recht, die Berechnungsgrundlagen werden in der Tat eindeutig und unmissverständlich im Beschluss erläutert (und "umgesetzt"). Allerdings sind (bzw. waren) sich diesbezüglich bekanntlich nicht alle hier einig..

AltStrG

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 19:47Deine damaligen Aussagen hatten mich schlicht "neugierig" gemacht.  :)

Aber du hast natürlich völlig Recht, die Berechnungsgrundlagen werden in der Tat eindeutig und unmissverständlich im Beschluss erläutert (und "umgesetzt"). Allerdings sind (bzw. waren) sich diesbezüglich bekanntlich nicht alle hier einig..

Ich frage trotzdem mal nach. Gleichwohl frage bei berliner-besoldung.de, da ist die Chance sehr hoch (da Kläger und Gewerkschaft in einer Webseite :) )

xap

Zitat von: SGLBund in Gestern um 13:33Vor allem für all jene ,,Fachkräfte" aus aller Herren Länder, deren einzige vorzuweisende ,,Qualifikation" darin bestand, unerlaubt in die Bundesrepublik einzufallen und die geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zu missachten.

Ekelhaft und unwürdig.

Gruenhorn

Zitat von: lotsch in Gestern um 11:55Der Weg ist, Antrag auf Verzinsung, Feststellungswiderspruch, Feststellungsklage, Rechtsweg bis EGMR, so wie bei Meidanis ./. GRE. Oder das BVerfG ändert es vorab, wie angekündigt, von sich aus im nächsten Urteil. Das wäre sehr klug vom BVerfG.
Zitat von: lotsch in Gestern um 11:55Der Weg ist, Antrag auf Verzinsung, Feststellungswiderspruch, Feststellungsklage, Rechtsweg bis EGMR, so wie bei Meidanis ./. GRE. Oder das BVerfG ändert es vorab, wie angekündigt, von sich aus im nächsten Urteil. Das wäre sehr klug vom BVerfG.

Nochmal im Detail bitte. Ich hatte meine Anwältin gefragt, ja geradezu genötigt, die Verzinsung mit in die Klage aufzunehmen. Sie wiegelt das ab mit dem Hinweis, das gehört in ein zweites Verfahren, wo es dann um Schadenersatz oder so geht. Es läuft der Feststellungsklage zu wider etwas zu verzinsen, da es keine konkrete Summe zu verzinsen gibt.

Ich würde das super gern mit aufnehmen, aber ich sehe nicht, was ich ihr sinnvollerweise entgegnen soll. Immerhin muss sie mich so beraten, dass die Klage erfolgreich erscheint. Das Abstellen auf eine von vornherein aus ihrer Sicht zum Scheitern verurteilte Frage verursacht nur kosten und eventuelle Regressforderung, weshalb sie mir das Thema letztendlich ausgeredet hat.


Pumpkin76

Zitat von: xap in Gestern um 21:42Ekelhaft und unwürdig.

Ist die Wahrheit für Linke ganz regelmäßig  ;D

Zitat von: Gruenhorn in Heute um 03:32Nochmal im Detail bitte. Ich hatte meine Anwältin gefragt, ja geradezu genötigt, die Verzinsung mit in die Klage aufzunehmen. Sie wiegelt das ab mit dem Hinweis, das gehört in ein zweites Verfahren, wo es dann um Schadenersatz oder so geht. Es läuft der Feststellungsklage zu wider etwas zu verzinsen, da es keine konkrete Summe zu verzinsen gibt.

Ich würde das super gern mit aufnehmen, aber ich sehe nicht, was ich ihr sinnvollerweise entgegnen soll. Immerhin muss sie mich so beraten, dass die Klage erfolgreich erscheint. Das Abstellen auf eine von vornherein aus ihrer Sicht zum Scheitern verurteilte Frage verursacht nur kosten und eventuelle Regressforderung, weshalb sie mir das Thema letztendlich ausgeredet hat.



Das Problem scheint mir, dass es vom BVerwG etabliert wurde, dass (auf dem Verwaltungsrechtsweg) keine Zinsen zu zahlen sind, wenn dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Und dass man das BGB nur analog anwenden könnte, wenn es eine planwidrige Regelungslücke gäbe. Die gibt es aber natürlich nicht, wenn im relevanten Gesetz steht, dass kein Zinsanspruch besteht.

Insofern hätte die Anwältin aus meiner Sicht ja nicht Unrecht..


..aber so wie ich es verstehe: hier wird ja erwartet, dass man vor Gericht verliert um DANN europarechtlich gegen den versagten Zinsanspruch vorzugehen. Die Niederlage vor Gericht wird ja hier bereits erwartet und eingepreist.


Murmels Frauchen

Zitat von: PolareuD in Gestern um 13:57Eine gute Rechtsschutzversicherung kann für den Großteil der Unteralimentierten das Kostenrisiko erheblich reduzieren.
Das Kostenrisiko beträgt dann ca. 500€.
Ich habe tatsächlich eine gute Rechtschutzversicherung. Ich war aber schon bei 500 Euro raus 😁.

PolareuD

Zitat von: Murmels Frauchen in Heute um 08:40Ich habe tatsächlich eine gute Rechtschutzversicherung. Ich war aber schon bei 500 Euro raus 😁.

Bei einer Kostendeckungszusage der RSV würde nur die Selbstbeteiligung anfallen, sofern vertraglich eine festgelegt wurde.  ;)
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

MOGA

So Leute, heute nachmittag oder eher morgen, was denkt ihr wann das Siegel bricht?
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Murmels Frauchen

Zitat von: PolareuD in Heute um 08:56Bei einer Kostendeckungszusage der RSV würde nur die Selbstbeteiligung anfallen, sofern vertraglich eine festgelegt wurde.  ;)
Ne Selbstbeteilung gibt es nicht. Also wäre es eventuell doch mal ein Nachhaken wert.
Danke für den Tipp.

Hummel2805

Ich rechne in dieser Woche mit dem Entwurf!

Sunflare

Zitat von: MOGA in Heute um 09:01So Leute, heute nachmittag oder eher morgen, was denkt ihr wann das Siegel bricht?

Ich hoffe heute und das morgen die bürgerliche Mehrheit übernimmt! Links muss vorbei sein! Mit der SPD gibt es keine amtsangemessene Alimentation, nur weitere Weltbeglückungs-Milliarden für obskure NGOs und Vereine!

DickerSprinter

Da es diese Woche so weit sein könnte, habe ich schon mein Felgenprospekt hervorgeholt. Mal schauen, ob ich bis zum Premiumbereich blättern darf.