Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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kleinerluis

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 14:36Es war eine 4-fach Impfung. Alleine die RSV-Impfung hat knapp 400 € gekostet. Die restlichen 3 Impfungen jeweils 100-150€.

Ob die eigentliche Frage sein sollte, warum die Impfungen so teuer sind?

Meiner Meinung nach: Nein.
Es mag eine zusätzliche Frage sein, für Menschen, die sich gerne mit den Kosten des Gesundheitssystems und Medikamenten beschäftigen wollen.

Die eigentliche Frage hier ist aber: Ist es für einen Staat wie Deutschland zumutbar, dass die Alimentation der Beamte seit Jahrzehnten verfassungswidrig zu niedrig ist?

Deswegen bin ich ernsthaft irritiert, warum hier Nebelkerzen geworfen werden nach dem Motto: Uns geht´s doch gut, bleibt mal locker, anderen geht´s noch schlechter und überhaupt: Wir haben zwar jedes Jahr Reallohnverlust, aber hey, der könnte ja sogar noch größer ausfallen, also seid dankbar und mehret euch.

Und Durgi, auf deine Frage, ob 11% mehr Geld etwas bringen würden: Natürlich würden sie das? In Brandenburg hätte ich 900 € mehr im Monat - schau an, da hätte ich heute morgen nicht kurz das Konto checken müssen. V.a. nicht, weil uns das Geld nicht erst seit Oktober 2026 zusteht, sondern seit Jahrzehnten...

Ziemlich schräg finde ich das.  :o

Eine Hinweis und eine Frage:

Rechne die Impfung bei der Beihilfe und der PKV ab, dort werden Vorsorgeimpfungen ersttattet, kostet dich also am Ende nicht.

11% mehr Gehalt bedeuten ein um 900€ höhere Besoldung, ich vermute mal monatlich war gemeint. Alle Achtung, nicht schlecht.

Dogmatikus

Zitat von: Durgi in Gestern um 15:06...

Durgi, das sind alles sicherlich Punkte, denen man in der Sache nicht widersprechen kann. Natürlich hat man eine persönliche Handlungsverantwortung für die eigenen Finanzen und die eigene Situation.

Gleichwohl: Diese Ausführungen und die von dir angeführte Diskussion darum ist eine einzige große Nebelkerze, die nichts anderes tut als davon abzulenken, dass die Alimentation seit Jahrzehnten verfassungswidrig ist.

Mal ganz stumpf gefragt: Wenn ich meinen DH direkt fragen könnte, was denn jetzt mit der amtsangemessenen Alimentation ist, warum sollte mir der DH entgegenhalten dürfen, dass ich doch eine persönliche Handlungsverantwortung für meine Finanzen habe?

Der DH schuldet eine amtsangemessene Alimentation. Die jetzige Alimentation fällt laut mehrerer Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts deutlich zu niedrig aus.

Was geht es den DH an, ob ich mit meiner Alimentation - ob mit der jetzigen oder einer gedachten amtsangemessenen - Fahrrad oder Auto fahre, in der Innenstadt oder im Umland lebe, Kaviar oder trockene Nudeln esse?

Richtig. Gar nichts.

SGLBund

Zitat von: OnkelU in Gestern um 13:59ich vergass den wichtigsten Teil:
aktueller Kontostand (tagesaktuell):
Konto 1: -359€
Konto 2: -763 €

😎

so, jetzt kann sich jeder mal überlegen wie es aussieht, wenn statt A15 eine A11 da steht. Und das vielleicht noch ohne ein zweites Vollzeiteinkommen.
Und dann kann nochmal jemand behaupten den Beamten ginge es doch größtenteils blendend und es sei im Grunde jammern auf höchstem Niveau

Handelt es sich bei diesem Profil tatsächlich um einen ernsthaft betriebenen Account oder um Satire?

Für individuell getroffene, wirtschaftlich nachteilige Finanzdispositionen tragen Sie grundsätzlich selbst die Verantwortung. Eine rechtliche Verpflichtung Ihres Dienstherrn, die finanziellen Folgen Ihrer persönlichen Fehlentscheidungen auszugleichen, lässt sich daraus jedenfalls nicht herleiten.

Dogmatikus

Zitat von: kleinerluis in Gestern um 15:17Eine Hinweis und eine Frage:

Rechne die Impfung bei der Beihilfe und der PKV ab, dort werden Vorsorgeimpfungen ersttattet, kostet dich also am Ende nicht.

11% mehr Gehalt bedeuten ein um 900€ höhere Besoldung, ich vermute mal monatlich war gemeint. Alle Achtung, nicht schlecht.

Natürlich reiche ich das ein. Trotzdem muss ich das für Wochen bis Monate vorstrecken. Ich glaube nicht, dass das jeder könnte.

Zudem: die 11% wären in meinem Beispiel deutlich weniger als 900 €  ;)  11% würden jedoch helfen, und wenn ich den Vergleich nach Brandenburg ziehe, hätte ich dort 900 € mehr (was entsprechend gegen 20% ginge).

Rheini

Zitat von: Durgi in Gestern um 15:06@GeBeamter:

Niemand bestreitet, dass Wohnkosten und kommunale Gebuehren erheblich gestiegen sind. Mich interessiert allerdings zunehmend, warum in dieser Diskussion die eigene wirtschaftliche Handlungsverantwortung nahezu vollstaendig ausgeblendet wird.

Wenn meine Region ueber Jahre immer teurer wird, mein Einkommen aber nicht entsprechend mitwaechst, stehe ich als Familie vor Entscheidungen. Bleiben wir in der bisherigen Wohnung? Ziehen wir ins Umland? Veraendern wir unsere Ausgaben? Organisieren wir Mobilitaet und Betreuung anders? Pruefen wir gegebenenfalls berufliche Alternativen?

Oder erklaeren wir saemtliche Veraenderungen unserer persoenlichen Kostenstruktur kurzerhand zum Alimentationsdefizit?

Nehmen wir einige Beispiele:

Ein Beamter wohnt seit zwanzig Jahren in einer guenstigen Bestandswohnung. Sein Kollege zieht heute in derselben Stadt in eine erheblich teurere Wohnung. Identische Besoldung, voellig unterschiedliche finanzielle Spielraeume. Ist damit die Besoldung des einen verfassungsgemaess und die des anderen nicht?

Eine Familie entscheidet sich fuer ein Eigenheim mit hoher monatlicher Finanzierung. Eine andere wohnt zur Miete und haelt ihre Fixkosten niedriger. In welchem Umfang soll der Dienstherr individuelle Finanzierungsentscheidungen ausgleichen?

Ein Beamter pendelt taeglich 80 Kilometer, weil seine Familie im bisherigen Wohnumfeld bleiben moechte. Sein Kollege wohnt zehn Kilometer von der Dienststelle entfernt. Sind die hoeheren Mobilitaetskosten des ersten Haushalts automatisch Ausdruck unzureichender Alimentation?

Zwei Beamte derselben Besoldungsgruppe leben in Regionen mit erheblich unterschiedlichen Wohnkosten. Der eine kann monatlich Ruecklagen bilden, der andere kaum. Das ist eine reale wirtschaftliche Ungleichheit. Sie beantwortet fuer sich genommen allerdings noch nicht die verfassungsrechtliche Frage.

Natuerlich gibt es Situationen, in denen ein Umzug weder zumutbar noch realistisch ist. Dienstortbindung, Kinderbetreuung, Pflegeverpflichtungen, Arbeitsmarkt und familiaere Bindungen setzen der individuellen Entscheidungsfreiheit Grenzen. Das bestreite ich ausdruecklich nicht.

Nur kann persoenliche Handlungsverantwortung nicht grundsaetzlich dort enden, wo die eigene Lebensfuehrung teurer wird.

Der Dienstherr schuldet eine amtsangemessene Alimentation. Er schuldet keine Garantie, dass jede Familie unabhaengig von Wohnort, Immobilienfinanzierung und individuellen Entscheidungen ihren bisherigen Lebensstandard unveraendert fortsetzen kann.

Umgekehrt entbindet die persoenliche Verantwortung den Dienstherrn selbstverstaendlich nicht von seinen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen.

Warum sollte es eigentlich so schwer sein, beide Aussagen gleichzeitig gelten zu lassen?

Weshalb muessen wir einander fuer unterschiedliche Betrachtungsweisen schelten? Warum wird aus einer Differenzierung regelmaessig eine vermeintliche Parteinahme fuer oder gegen den Dienstherrn?

Eine aufgeklaerte Diskussionskultur sollte gerade darin bestehen, widerspruechlich erscheinende Lebenswirklichkeiten nebeneinander anerkennen zu koennen, ohne jede Abweichung von der eigenen Sichtweise als Angriff zu verstehen.

Die Anerkennung individueller Eigenverantwortung relativiert keinen verfassungsrechtlichen Anspruch. Und die Anerkennung eines verfassungsrechtlichen Anspruchs hebt individuelle Eigenverantwortung nicht auf.

Beides gleichzeitig denken zu koennen, sollte uns eigentlich nicht ueberfordern.

Ich kann die derzeitige Diskussion nicht nachvollziehen. Das einzige was mein DH mir schuldet ist das was Du in deinem Beitrag geschrieben hast:

"Der Dienstherr schuldet eine amtsangemessene Alimentation.".

Und zwar JETZT!!

Dann muss ich schauen wie ich damit über die Runden komme oder mir was anderes suchen.

Knecht

Zitat von: BaIBund in Gestern um 15:24Es wird in Kürze Bewegung in die Sache kommen; Hummelchen wird das aus seinem (Lasten-?)Fahrstuhl berichten, was dbb und BDZ alsbald medial verbreiten werden.

Was wird es sein? Rein hypothetisch: Ein Brandenburger wird nach seinem Höhenflug mit Ernüchterung neidvoll auf den Bundesbeamten blicken und sich fragen, weshalb dieser weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft ein fPE zur Sicherstellung seiner amtsangemessenen Alimentation benötigt. Auch wird er sich fragen, wie es sein kann, dass die Beihilfe auch für kinderlose Singles soweit ausgeweitet wird, dass nur noch ein kleiner Teil seiner Gesundheitsvorsorge privat abgesichert werden muss. Weiter bleibt dem Brandenburger sich zu fragen, wie es der Bund in seiner aktuellen Haushaltslage und trotz aller Querelen hinbekommt, eine Besoldungserhöhung im zweistelligen Prozentbereich über alle Besoldungsgruppen hinweg zu finanzieren. Lediglich die Tatsache, dass der Kollege beim Bund nun bald etwas mehr Dienst die Woche zu verrichten hat, wird er gleichgültig zur Kenntnis nehmen.

Wenn das so kommt fress ich nen Besen. Aber mit Hochgenuss.

Durgi

Zitat von: GoodBye in Gestern um 15:10Langsam verkommt es hier zur Werbeveranstaltung für das nächste verfassungswidrige Bundesalimentationsgesetz.

 ;D  ;D  ;D  ;D  ;D

Aufgeflogen.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Daninjo

Zitat von: BaIBund in Gestern um 15:24Es wird in Kürze Bewegung in die Sache kommen; Hummelchen wird das aus seinem (Lasten-?)Fahrstuhl berichten, was dbb und BDZ alsbald medial verbreiten werden.

Was wird es sein? Rein hypothetisch: Ein Brandenburger wird nach seinem Höhenflug mit Ernüchterung neidvoll auf den Bundesbeamten blicken und sich fragen, weshalb dieser weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft ein fPE zur Sicherstellung seiner amtsangemessenen Alimentation benötigt. Auch wird er sich fragen, wie es sein kann, dass die Beihilfe auch für kinderlose Singles soweit ausgeweitet wird, dass nur noch ein kleiner Teil seiner Gesundheitsvorsorge privat abgesichert werden muss. Weiter bleibt dem Brandenburger sich zu fragen, wie es der Bund in seiner aktuellen Haushaltslage und trotz aller Querelen hinbekommt, eine Besoldungserhöhung im zweistelligen Prozentbereich über alle Besoldungsgruppen hinweg zu finanzieren. Lediglich die Tatsache, dass der Kollege beim Bund nun bald etwas mehr Dienst die Woche zu verrichten hat, wird er gleichgültig zur Kenntnis nehmen.

6 Tage Woche?

Rheini

Zitat von: BaIBund in Gestern um 15:24Es wird in Kürze Bewegung in die Sache kommen; Hummelchen wird das aus seinem (Lasten-?)Fahrstuhl berichten, was dbb und BDZ alsbald medial verbreiten werden.

Was wird es sein? Rein hypothetisch: Ein Brandenburger wird nach seinem Höhenflug mit Ernüchterung neidvoll auf den Bundesbeamten blicken und sich fragen, weshalb dieser weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft ein fPE zur Sicherstellung seiner amtsangemessenen Alimentation benötigt. Auch wird er sich fragen, wie es sein kann, dass die Beihilfe auch für kinderlose Singles soweit ausgeweitet wird, dass nur noch ein kleiner Teil seiner Gesundheitsvorsorge privat abgesichert werden muss. Weiter bleibt dem Brandenburger sich zu fragen, wie es der Bund in seiner aktuellen Haushaltslage und trotz aller Querelen hinbekommt, eine Besoldungserhöhung im zweistelligen Prozentbereich über alle Besoldungsgruppen hinweg zu finanzieren. Lediglich die Tatsache, dass der Kollege beim Bund nun bald etwas mehr Dienst die Woche zu verrichten hat, wird er gleichgültig zur Kenntnis nehmen.

Jetzt ist es sicher, ich lebe in der Matrix ....

GoodBye

Zitat von: Rheini in Gestern um 15:29Jetzt ist es sicher, ich lebe in der Matrix ....

Weil es noch einen BalBund gibt?
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

MasterOf


Zitat von: BaIBund in Gestern um 15:24Es wird in Kürze Bewegung in die Sache kommen; Hummelchen wird das aus seinem (Lasten-?)Fahrstuhl berichten, was dbb und BDZ alsbald medial verbreiten werden.

Was wird es sein? Rein hypothetisch: Ein Brandenburger wird nach seinem Höhenflug mit Ernüchterung neidvoll auf den Bundesbeamten blicken und sich fragen, weshalb dieser weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft ein fPE zur Sicherstellung seiner amtsangemessenen Alimentation benötigt. Auch wird er sich fragen, wie es sein kann, dass die Beihilfe auch für kinderlose Singles soweit ausgeweitet wird, dass nur noch ein kleiner Teil seiner Gesundheitsvorsorge privat abgesichert werden muss. Weiter bleibt dem Brandenburger sich zu fragen, wie es der Bund in seiner aktuellen Haushaltslage und trotz aller Querelen hinbekommt, eine Besoldungserhöhung im zweistelligen Prozentbereich über alle Besoldungsgruppen hinweg zu finanzieren. Lediglich die Tatsache, dass der Kollege beim Bund nun bald etwas mehr Dienst die Woche zu verrichten hat, wird er gleichgültig zur Kenntnis nehmen.

Das meinst du doch nicht ernst, oder?

Dunkelbunter

Zitat von: BaIBund in Gestern um 15:24Es wird in Kürze Bewegung in die Sache kommen; Hummelchen wird das aus seinem (Lasten-?)Fahrstuhl berichten, was dbb und BDZ alsbald medial verbreiten werden.

Was wird es sein? Rein hypothetisch: Ein Brandenburger wird nach seinem Höhenflug mit Ernüchterung neidvoll auf den Bundesbeamten blicken und sich fragen, weshalb dieser weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft ein fPE zur Sicherstellung seiner amtsangemessenen Alimentation benötigt. Auch wird er sich fragen, wie es sein kann, dass die Beihilfe auch für kinderlose Singles soweit ausgeweitet wird, dass nur noch ein kleiner Teil seiner Gesundheitsvorsorge privat abgesichert werden muss. Weiter bleibt dem Brandenburger sich zu fragen, wie es der Bund in seiner aktuellen Haushaltslage und trotz aller Querelen hinbekommt, eine Besoldungserhöhung im zweistelligen Prozentbereich über alle Besoldungsgruppen hinweg zu finanzieren. Lediglich die Tatsache, dass der Kollege beim Bund nun bald etwas mehr Dienst die Woche zu verrichten hat, wird er gleichgültig zur Kenntnis nehmen.

Genau Account mit einem Beitrag  :o

BRUBeamter

Zitat von: BaIBund in Gestern um 15:24Es wird in Kürze Bewegung in die Sache kommen; Hummelchen wird das aus seinem (Lasten-?)Fahrstuhl berichten, was dbb und BDZ alsbald medial verbreiten werden.

Was wird es sein? Rein hypothetisch: Ein Brandenburger wird nach seinem Höhenflug mit Ernüchterung neidvoll auf den Bundesbeamten blicken und sich fragen, weshalb dieser weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft ein fPE zur Sicherstellung seiner amtsangemessenen Alimentation benötigt. Auch wird er sich fragen, wie es sein kann, dass die Beihilfe auch für kinderlose Singles soweit ausgeweitet wird, dass nur noch ein kleiner Teil seiner Gesundheitsvorsorge privat abgesichert werden muss. Weiter bleibt dem Brandenburger sich zu fragen, wie es der Bund in seiner aktuellen Haushaltslage und trotz aller Querelen hinbekommt, eine Besoldungserhöhung im zweistelligen Prozentbereich über alle Besoldungsgruppen hinweg zu finanzieren. Lediglich die Tatsache, dass der Kollege beim Bund nun bald etwas mehr Dienst die Woche zu verrichten hat, wird er gleichgültig zur Kenntnis nehmen.

Das ist schon mit krimineller Energie verbunden sich hier unter identischem Pseudonym anzumelden - TROLL!!!

GeBeamter

@Durgi:

Ich würde die Argumentation ja mitgehen, wenn wir eine aA hätten und der DH damit die Besoldung auf ein Niveau gehoben hätte, in der unnötige Kosten eine freie Entscheidung des Individuums wären. In dem Moment, wo auch im Bund stand 2026 sehr wahrscheinlich anzunehmen ist, dass fast die gesamte Besoldungstabelle verfassungswidrig ist, davon die meisten Zellen noch nicht einmal über eine definierte Prekaritätsschwelle können - und das seit mindestens sechs Jahren - werden sich die meisten Beamtenfamilien schon längst kostenmäßig selbst optimiert haben. Nun tritt dann langsam bei vielen,  Umland der Ballungszentren bis in den hD, der Punkt ein, an dem trotz Kostenoptimierung das Konto immer früher im Monat leer ist.
Allein der DH leitet daraus keine Eilbedürftigkeit ab, nein, er macht verfassungsrechtlich gebotene Korrekturgesetzgebung zum Spielball politischer Aushandlungsprozesse.

Und zu dem Einwand, man habe das bereits bei Verbeamtung abschätzen können. Nein, ich bin seit 11 Jahren Beamter. Ich habe mir die Kinder, die ich bekommen habe, immer aus meiner aktuellen Besoldung leisten können. Auch das Wohnen zum Zeitpunkt des letzten meiner drei Kinder und auch das größere Auto war Gegenstand der Überlegung. Dieses Kind ist nun fast fünf Jahre alt und produziert (Kinderbetreuung ausgeklammert) die selben Kosten, die es vor fünf Jahren produziert hat. Damals hatten wir noch genug am Monatsende übrig, es ging uns gut. Die finanziellen Einschränkungen durch die Kinder waren hinnehmbar, sonst hätten wir uns anders entschieden. Stand heute bin ich froh, wenn am Monatsende was  niedrig dreistelliges übrig bleibt. Es hat sich also das Verhältnis Besoldung zu Inflation zum Nachteil der Beamten und nicht nur nach Gefühl verändert.
Art. 33 (5) GG und das damit verbundene Alimentationsprinzip sollen den Beamten in die Lage versetzen, einen seinem Amt angemessenen Lebensstil zu führen. Nehme ich nun die Situation vor fünf Jahren zum Benchmark, befolgt der DH diesen Grundsatz des Berufsbeamtentums nicht mehr. Daher kommt mein ganzer Ärger zu dem Thema.
Und ja, der DH darf statistisch Dinge unterstellen und im Kauf nehmen, dass mancher Beamter seine individuellen Lebenshaltungskosten nicht mehr vollständig aus dem eigenen Sold begleichen kann. Hierbei hat er aber statistische Annahmen zu treffen, die auf einen weit überwiegenden Teil der Beamten zutreffen (können). Damit kann er wohl kaum einen Beamten im Umland von Chemnitz zum Maßstab machen und allen anderen Bundesbeamten unterstellen, sie träfen vor dem Hintergrund der Residenzpflicht falsche Wohnortentscheidungen.

SGLBund