Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

matzeso

Zitat von: Hugo in Heute um 10:46Lieber Durgi,
zu keinem Zeitpunkt wurde ich emotional. Ich habe nur meine aktuelle Lebenssituation beschrieben. An keiner Stelle habe ich gemeckert wie "schlecht es mir doch geht". Des Weiteren kann meine Situation auch auf die anderen Kolleginnen und Kollegen aus dem mD und mittlerweile dem gD übertragen werden, insbesondere wenn man 3+ Kinder hat. Auch diese Pfeifen aus dem letzten Loch, weil Kinder nunmal teuer sind und ein Ehepartner, insbesondere bei jungen Kindern, nicht bis kaum arbeiten kann. DAS ist die Realität und nicht die Berliner Bubble.

P.s.:
Immerhin, einen Lichtblick gibt es: die Kolleginnen und Kollegen haben endlich verstanden, dass massenhaft Widerspruch eingelegt werden muss. Ich könnte sogar hauptamtlicher Widerspruchsberater an der Dienststelle werden  ;)
Hallo Hugo, so könnte ich mich auch nennen in unserer Dienststelle" hauptamtlichen....."!
Ich hab das den Kollegen mal näher gebracht und auch auf dieses Forum verwiesen.
Zumindest weiss ich von mindestens 15 dass Widerspruch eingelegt wurde. Hab denen erzählt das es 2 Wochen dauert bis antwort vom BVA kommt. Und nach und nach kamen die Meldungen das eine Antwort kam. Hab denen auch noch mitgegeben das Sie ihre Kollegen informieren sollen darüber dass es wicht8g ist einen Widerspruch zu stellen erstmal.
Eine Schande ist es das Seitens der Gewerkschaften immer noch keine richtigen Informationen kommen zur aA und keiner von denen sagt legt Widerspruch ein.

Hugo

Zitat von: matzeso in Heute um 10:56Hallo Hugo, so könnte ich mich auch nennen in unserer Dienststelle" hauptamtlichen....."!
Ich hab das den Kollegen mal näher gebracht und auch auf dieses Forum verwiesen.
Zumindest weiss ich von mindestens 15 dass Widerspruch eingelegt wurde. Hab denen erzählt das es 2 Wochen dauert bis antwort vom BVA kommt. Und nach und nach kamen die Meldungen das eine Antwort kam. Hab denen auch noch mitgegeben das Sie ihre Kollegen informieren sollen darüber dass es wicht8g ist einen Widerspruch zu stellen erstmal.
Eine Schande ist es das Seitens der Gewerkschaften immer noch keine richtigen Informationen kommen zur aA und keiner von denen sagt legt Widerspruch ein.

Der Dienstherr hat mit seinem Verhalten dieses Jahr eine Lawine losgetreten. Ich musste mich immer rechtfertigen, dass ich Widerspruch einlege. Ich bin aktiv auf die Kolleginnen und Kollegen zugegangen. Nun kommen sie zu mir, wie die Jünger zu Jesus, um bei biblischen Vergleich a la Hummel zu bleiben.
Ehrlicherweise fing das erst mit der BDZ Meldung an...

ExponentialFud

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 10:55weil z.B. die Summe aus der Besoldung und dem angerechneten Partnereinkommen die Mindestbesoldungs-Vorgaben erfüllt)

Natürlich. Man kann statt der Besoldung auch Essensgutscheine mit einem aufgedruckten fiktiven Gegenwert von 22.000 EUR für Frau und Kinder ausgeben.


Matze1986

Zitat von: matzeso in Heute um 10:56Hallo Hugo, so könnte ich mich auch nennen in unserer Dienststelle" hauptamtlichen....."!
Ich hab das den Kollegen mal näher gebracht und auch auf dieses Forum verwiesen.
Zumindest weiss ich von mindestens 15 dass Widerspruch eingelegt wurde. Hab denen erzählt das es 2 Wochen dauert bis antwort vom BVA kommt. Und nach und nach kamen die Meldungen das eine Antwort kam. Hab denen auch noch mitgegeben das Sie ihre Kollegen informieren sollen darüber dass es wicht8g ist einen Widerspruch zu stellen erstmal.
Eine Schande ist es das Seitens der Gewerkschaften immer noch keine richtigen Informationen kommen zur aA und keiner von denen sagt legt Widerspruch ein.

Habt ihr auch rückwirkend WS eingelegt?

Daninjo

Zitat von: BalBund in Heute um 10:01Mit Blick auf die heutige Nachrichtenlage und den gestrigen Gesprächen im Otto-Wels-Haus ...

Guten Morgen,
hast du einen Link zur angedeuteten Nachrichtenlage? Die Suchmaschine meines Vertrauens konnte mir (in meinem vermuteten Kontext) nicht helfen.

PolareuD

#8076
Ist thematisch etwas abseits, aber in der Bw wurden im Raum München mehrere Dp´s (A9-A12) ausgeschrieben, wo explizit mit der Zahlung einer einmaligen Personalgewinnungsprämie geworben wird. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann auf Beträge zwischen 32 k€ und 42 k€ (Interne) hoffen. Externe Bewerber bekommen übrigens max. 20 k€  :o

In Anbetracht der Lebenshaltungskosten scheint die Besoldung so grottenschlecht zu sein und man ist so verzweifelt, dass man hofft auf den Weg Fachpersonal anzulocken. Wäre die gewährte Alimentation für die hiesige Region amtsangemessen, wären solche Konstrukte mit Sicherheit unnötig.  ;)
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

DeltaR95

Zitat von: Durgi in Heute um 09:29Mich interessiert die Frage, wie der Gesetzgeber seiner Alimentationsverpflichtung gegenueber einem ausgesprochen heterogenen Personenkreis gerecht werden kann, ohne individuelle Lebensumstaende zum Massstab einer fuer alle geltenden Besoldungsordnung zu erheben.

Indem er sich an die Urteile des BVerfG in dieser Sache hält und nicht versucht, mit erneut erheblich verfassungsrechtlich "wackeligen" Konstrukten die Ergebnisse dieser Berechnungen kleinzurechnen?  ::)

Diese Aussage ist so einfach und korrekt wie deine Aussage, dass die individuellen Lebensumstände eines Beamten mit dessen Besoldung außerhalb des Alimentationsprinzips nichts zu tun haben.

Wenn der Besoldungsgesetzgeber wirklich Interesse an einer Lösung hätte, würde er das BAlimentG zügig erlassen und es dann zur Abkürzung der Verfahrensdauer selber dem BVerfG zur Überprüfung und Entscheidung vorlegen - mich beschleicht aber der leise Verdacht, dass man in Berlin schon weiß, was das Ergebnis der Prüfung wäre  ::)

Hugo


matzeso

Zitat von: Matze1986 in Heute um 11:16Habt ihr auch rückwirkend WS eingelegt?
Ja habe ich und die Kollegen auch alle

jrx73

Zitat von: tinytoon in Heute um 10:34Hallo Durgi,

Danke für deine Antwort. Genau auf den von mir fett hinterlegten Teil zielte meine Frage ab und ich kann mir kaum vorstellen, dass sich dazu noch niemand Gedanken im BMI gemacht hat.
Interessant ist, dass Du kein generelles Rückwirkungsverbot siehst und welche Möglichkeiten es gäbe diese Rückwirkung doch begründen zu können.


Mal ne blöde Frage:
Da es ja anscheinend eine Abkehr vom klassischen Alleinverdiener-Modell hin zu einem Doppelverdiener-Modell bei der Mindestalimentation gab, muss man dann auch darlegen, wann genau (mit Datumsangabe) diese Abkehr vom klassischen Alleinverdiener-Modell hin zu einem Doppelverdiener-Modell bei der Alimentation vollzogen wurde - Der Gesetzgeber/ Dienstherr (keine Ahnung wer!) könnte es sich ja einfach machen und sagen, wir haben jahrelang geschlafen, sind jetzt aufgewacht und haben festgestellt, das muss vor vielen Jahren gewesen sein  8)

Aber:
Können wir nicht jetzt den Dienstherren ärgern, indem wir jetzt Auskünfte einfordern, wie sich unsere Besoldung zusammensetzt und ob unsere Besoldung jetzt schon auf einem Doppelverdiener-Modell beruht und wenn ja, seit wann!

Der Dienstherr kann natürlich die Aussage verweigern, keine Antwort ist aber auch eine Antwort



Bundi

Zitat von: PolareuD in Heute um 11:24Ist thematisch etwas abseits, aber innerhalb der Bw wurden im Raum München mehrere Dp´s (A10-A12) ausgeschrieben, wo explizit mit der Zahlung einer einmaligen Personalgewinnungsprämie geworben wird. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann auf Beträge zwischen 32 k€ und 42 k€ hoffen.  :o

In Anbetracht der Lebenshaltungskosten scheint die Besoldung so grottenschlecht zu sein und man ist so verzweifelt, dass man hofft auf den Weg Fachpersonal anzulocken. Wäre die gewährte Alimentation für die hiesige Region amtsangemessen, wären solche Konstrukte mit Sicherheit unnötig.  ;)

Die Besoldung ist, soweit es den Bund angeht, genauso nicht mit der Rechtsprechung des BVerfG im Einklang wie im Rest der Republik.
Leider kommt im Raum München auch noch das Preisniveau hinzu, da verdampfen die 32 oder 42k so schnell wie Schnee in der Wüste. Und danach muss man seinen Lebensunterhalt mit der normalen Besoldung bestreiten. Wünsche viel Spaß dabei.

Matze1986

Zitat von: Hugo in Heute um 11:35Ja

Zitat von: matzeso in Heute um 11:38Ja habe ich und die Kollegen auch alle


Könntet ihr ein Muster einstellen oder mir zukommen lassen?
Welche GB eigentlich?

PolareuD

Zitat von: Bundi in Heute um 11:46Die Besoldung ist, soweit es den Bund angeht, genauso nicht mit der Rechtsprechung des BVerfG im Einklang wie im Rest der Republik.
Leider kommt im Raum München auch noch das Preisniveau hinzu, da verdampfen die 32 oder 42k so schnell wie Schnee in der Wüste. Und danach muss man seinen Lebensunterhalt mit der normalen Besoldung bestreiten. Wünsche viel Spaß dabei.


Ich wage auch zu bezweifeln, dass sich die kundigen Leute davon blenden lassen. Wer hierher kommt muss sich im klaren sein, dass die Quadratmeterpreise bei ca. 20€ kalt liegen. In Extremlagen können auch schon mal bis zu 30€/qm kalt aufgerufen werden.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

netzguru

Zitat von: Viggen in Heute um 02:06Stell ich mir echt amüsant vor, vor allem für die Versorgungsempfänger - warten auf das sozial verträgliche Frühableben im DH-Habitat ;)


Könnte kostengünstiger sein als ein Altersheim
Gibt auch neue DP für die Pflege