Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Purwin92

Diese Woche ist nicht mal ne Kabinettssitzung, Herbstferien oder so :D

Dafür werden dann am 04.11. weiter Bundeswehreinsätze verlängert. Über Bezahlung wird da nichts fallen.

Badener1

Im Bericht der Bundesregierung zum Stand der Staatsmodernisierung 2026, BT-Drucksache 21/8490, Seite 91, ist folgendes vermerkt: Maßnahme und geplanter Abschluss, laufende Nr. 4.1.3: Tabellenreform der Besoldung (12/2027).
Zuständige Behörde: BMI, Stand: In Umsetzung, Umsetzungsstand: Der Referentenentwurf zur Anpassung der Besoldung (einschließlich Tabellenreform) liegt vor und befindet sich in der Ressortabstimmung.
Der Abschluss der Maßnahme ist also für 12/2027 geplant! Und eine neue Tabelle sagt ja noch nichts darüber aus, wann tatsächlich mehr Geld fließt. Und schon gar nichts sagt es darüber aus, wann Nachzahlungen für die Jahre ab 2020 bezahlt werden sollen. Gut zu wissen...

tunnelblick

Zitat von: Badener1 in Heute um 09:46Im Bericht der Bundesregierung zum Stand der Staatsmodernisierung 2026, BT-Drucksache 21/8490, Seite 91, ist folgendes vermerkt: Maßnahme und geplanter Abschluss, laufende Nr. 4.1.3: Tabellenreform der Besoldung (12/2027).
Zuständige Behörde: BMI, Stand: In Umsetzung, Umsetzungsstand: Der Referentenentwurf zur Anpassung der Besoldung (einschließlich Tabellenreform) liegt vor und befindet sich in der Ressortabstimmung.
Der Abschluss der Maßnahme ist also für 12/2027 geplant! Und eine neue Tabelle sagt ja noch nichts darüber aus, wann tatsächlich mehr Geld fließt. Und schon gar nichts sagt es darüber aus, wann Nachzahlungen für die Jahre ab 2020 bezahlt werden sollen. Gut zu wissen...


Das wussten wir bereits letzte Woche (nur zur Info - es schadet nicht, das noch mal zu wiederholen).

Purwin92


Skywalker2000

Zitat von: Badener1 in Heute um 09:46Im Bericht der Bundesregierung zum Stand der Staatsmodernisierung 2026, BT-Drucksache 21/8490, Seite 91, ist folgendes vermerkt: Maßnahme und geplanter Abschluss, laufende Nr. 4.1.3: Tabellenreform der Besoldung (12/2027).
Zuständige Behörde: BMI, Stand: In Umsetzung, Umsetzungsstand: Der Referentenentwurf zur Anpassung der Besoldung (einschließlich Tabellenreform) liegt vor und befindet sich in der Ressortabstimmung.
Der Abschluss der Maßnahme ist also für 12/2027 geplant! Und eine neue Tabelle sagt ja noch nichts darüber aus, wann tatsächlich mehr Geld fließt. Und schon gar nichts sagt es darüber aus, wann Nachzahlungen für die Jahre ab 2020 bezahlt werden sollen. Gut zu wissen...


Dass es erst in der Zukunft gelten wird, hat den Vorteil, dass sich die Besoldungsstellen sich darauf vorbereiten können.


Wenn ein Gesetz im Sommer abgeschlossen wurde und es im Winter gelten soll, so hat man theoretisch genug Zeit, eventuell Erhöhungen, Nachzahlungen etc entsprechend zu berechnen. Vielmehr die nötigen Programme zu installieren..


Besoldung1234

Zitat von: ElSoldato in Heute um 07:52@Durgi und BalBund

Ich habe heute mitbekommen, dass der neue Entwurf bereits bei den Verbänden vorliegt und dass der Entwurf extra noch nicht veröffentlicht wurde. 

Der neue Entwurf soll kaum bis keine Änderungen zu dem Entwurf im April aufweisen.

Habt ihr da Infos aus dem Maschinenraum oder vielleicht auch die Hummel ausm Fahrstuhl?

Das er den Verbänden vorliegt kann ich nicht bestätigen zumindest liegt meinen Quellen dazu keine Info vor.

das der Entwurf kaum Änderungen hat scheint devinietiv nicht zu stimmen.

Welche Änderungen allerdings völlig unbekannt leider.

Aber auszuschließen ist hier gar nichts mehr da es wohl verschiedene Versionen gibt.

tunnelblick

Zitat von: Besoldung1234 in Heute um 10:53Das er den Verbänden vorliegt kann ich nicht bestätigen zumindest liegt meinen Quellen dazu keine Info vor.

das der Entwurf kaum Änderungen hat scheint devinietiv nicht zu stimmen.

Welche Änderungen allerdings völlig unbekannt leider.

Aber auszuschließen ist hier gar nichts mehr da es wohl verschiedene Versionen gibt.

Das Alles ist ja nur die Folge davon, dass es nichts Konkretes gibt. Dadurch entsteht Raum für Spekulationen, die nun wieder das Forum bestimmen.

xap

Zitat von: Sachverarbeiter in Heute um 10:53https://oeffentlicher-dienst-news.de/bdz-setzt-ultimatum-bei-der-besoldung-fuer-uns-ist-ende-november-schluss-mit-der-warterei/

Jetzt heißt es also für ALLE Widerspruch einlegen.

ZitatEs ,,verdichte sich", dass der Bund dieses Rundschreiben gegen Ende des Jahres 2026 nicht verlängern will. Selbst dann nicht, wenn bis dahin weiterhin kein Kabinettsentwurf zustande kommt. Beschäftigte müssen ihre Ansprüche dann wieder aktiv einfordern.

Da kann man nur sagen: Na endlich! Denn das setzt endlich auch die Gewerkschaften und den einzelnen Beamten unter Druck tätig zu werden, anstatt einfach nur abzuwarten.

Fürsorgepflicht404

Zitat von: xap in Heute um 11:55Da kann man nur sagen: Na endlich! Denn das setzt endlich auch die Gewerkschaften und den einzelnen Beamten unter Druck tätig zu werden, anstatt einfach nur abzuwarten.

Ja dann kehrt mal endlich beim Bund ein was in BaWü Usus ist. Jährliche Widerspruchsvorlagen der Gewerkschaft an alle Mitglieder, Musterklagen und Zusammenarbeit mit anderen Klägern.

Weiß nicht wieso da oben wie auch unten!!! So der Fuß geschliffen wird und wurde. Bewegung in die Truppe!

DeltaR95

Zitat von: Fürsorgepflicht404 in Heute um 12:26Weiß nicht wieso da oben wie auch unten!!! So der Fuß geschliffen wird und wurde. Bewegung in die Truppe!

Diese "Widerspruchswelle" ist doch inzwischen reiner "Aktionismus" - ja, man muss es routinemäßig machen, um seine Ansprüche zu sichern, aber hat hier irgendeiner das Gefühl, dass ein paar mehr Aktenordner an Papier dort für Beschleunigung sorgen? Oder ruhende Klagen bei den VGs?

Solange man das BVerfG nicht bewegt bekommt, solche kritischen Urteile wie jene zur Beamtenbesoldung nicht in den nach eigner Aussage der Komplexität der Verfahren angemessenen fünf bis sechs Jahren zu fällen, wird sich exakt gar nichts bewegen - bei Urteilen ohne Fristsetzung auch dann nicht. Für mich ist immer noch der beste Weg, sich zu überlegen, wie man das BVerfG dahingehend "beschleunigt".

xap

Es ist unstrittig, dass das BVerfG weitere Vorgaben, insbesondere zum fPE, wird machen müssen. Aber m. E. macht es durchaus einen Unterschied, ob sich der Dienstherr mit 1000 oder 100000 Widersprüchen auseinandersetzen muss. Man muss nur in die BL schauen, wie viele Klagen inzwischen anhängig sind. Allein daraus ergeben sich haushalterische Risiken, die den Bund aufgrund seines Rundschreiben bisher überhaupt nicht interessieren (s. rückwirkende Einführung des fPE).

DeltaR95

Zitat von: xap in Heute um 13:02Es ist unstrittig, dass das BVerfG weitere Vorgaben, insbesondere zum fPE, wird machen müssen. Aber m. E. macht es durchaus einen Unterschied, ob sich der Dienstherr mit 1000 oder 100000 Widersprüchen auseinandersetzen muss. Man muss nur in die BL schauen, wie viele Klagen inzwischen anhängig sind. Allein daraus ergeben sich haushalterische Risiken, die den Bund aufgrund seines Rundschreiben bisher überhaupt nicht interessieren (s. rückwirkende Einführung des fPE).

Warum sollten Widersprüche und Klagen für den Bund ein haushalterisches Risiko darstellen? Solange nicht alle Beamten Widerspruch bzw. Klage erheben, gewinnt der Bund, weil er sich Geld spart.

Ergo hat der Bund überhaupt gar kein Interesse daran, die aA zu regeln - wenn er clever wäre, würde er das Geld, was er den Beamten jeden Monat vorenthält für Zinsen anlegen und würde diese Zinsen als Gewinn einstreichen, weil er vielleicht mal irgendwann den Beamten ohne Zins bzw. Schadensersatz nur den geschuldeten Betrag ausbezahlen muss.

In der ganzen Angelegenheit ist "Aussitzen" die bei weitem fiskalisch sinnvollste Strategie des Bundes.

xap

Du hast die Lösung bereits skizziert. Es müssen nicht alle Beamten Klage einreichen, aber je mehr das tun, desto besser. Es ist jedenfalls zielführender als weitere 6 Jahre Dornröschenschlaf durch dieses Rundschreiben.

DeltaR95

Zitat von: xap in Heute um 13:12Du hast die Lösung bereits skizziert. Es müssen nicht alle Beamten Klage einreichen, aber je mehr das tun, desto besser. Es ist jedenfalls zielführender als weitere 6 Jahre Dornröschenschlaf durch dieses Rundschreiben.

Und? Seit wann gilt in unserem Rechtssystem, dass mehr Widersprüche und Klagen in einer Sache irgendetwas beschleunigen?

Ich sage auch nicht, dass man nichts tun soll - man muss etwas tun! Aber der Weg heißt für mich Beschleunigung der Gerichte und nicht mehr Papier für die "Ablage, rund" oder fachmännisch "ruhend gestellt" genannt.