Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Malkav

Zitat von: MaxBy in Heute um 07:48Gerade als Beamter unterliegt man dem Neutralitätsgebot und es verbietet sich eigentlich als Beamter für oder gegen eine Partei über dem Maße Stellung zu beziehen.[..]

[...] solange sich diese Partei auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes befindet, zu welcher sich jede:r Landesbeamt:in (dienstlich un außerdienstlich) gem. § 33 Abs. 1 S. 2 BeamtStG bekennt und für deren Erhaltung er/sie aktiv eintritt.

Hab den Satz einmal vervollständig  ;)

matthew1312

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 09:26Werden sich diese Kinder auch für das Berufsbeamtentum entscheiden, wenn Sie aus erster Hand erlebt haben, wie lange sie in prekären Einkommenssituationen leben mussten, obwohl das oberste deutsche Gericht bereits im Jahre 2020 eine anderslautende Entscheidung getroffen hat?
Meine nicht!

so lala

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 09:26Der Anteil der Familien mit drei Kindern beträgt 9,4 Prozent an allen Familien. Das hört sich erstmal nicht nach viel an.

Aus Kinderperspektive sieht die Sache jedoch anders aus. Deutlich mehr als ein Drittel aller Kinder leben in einer kinderreichen Familie.

Können und wollen wir es uns leisten, dass diese Kinder über Jahre hinweg in prekären Einkommenssituationen leben, weil die Politik ein ums andere Mal in einer eigentlich anderen Rechtsfrage keine Einigung erzielen kann?

Kinder aus kinderreichen Familien bringen besondere Fähigkeiten mit. Sie sind z. B. besonders resilient und ihre sozialen Kompetenzen besonders ausgeprägt. Die Kinder verfügen oftmals über ein fundiertes Verhandlungsgeschick und können als Team agieren.

Werden sich diese Kinder auch für das Berufsbeamtentum entscheiden, wenn Sie aus erster Hand erlebt haben, wie lange sie in prekären Einkommenssituationen leben mussten, obwohl das oberste deutsche Gericht bereits im Jahre 2020 eine anderslautende Entscheidung getroffen hat?

Auch wenn man die persönlichen Schicksale nicht an sich heranlassen möchte, sind es doch am Ende Menschen, um die es geht und gehen sollte. Und gerade bei Kindern ist Zeit ein kritischer Faktor. In einer prekären Einkommenssituation wird Zeit zu einer der am härtesten umkämpften Ressourcen, was die Kindesentwicklung über verschiedene Kanäle massiv beeinträchtigt. Während wohlhabendere Familien Zeit ,,kaufen" können (z. B. durch Dienstleistungen oder nähere Wohnorte), geraten armutsbetroffene Familien in ein chronisches Zeitdefizit, welches gerade für die Entwicklung der Kinder fatale Folgen hat.

Daher stelle ich mir die Frage, warum nicht zumindest dieser unstrittige Punkt von dem Referentenentwurf abgekoppelt werden kann und durch den Bundestag gebracht werden kann.


Sehr schön geschriebenen, als dreifacher Familienvater kann ich das mit dem Zeitdefizit nur bestätigen.

GeBeamter

Auch in der Umsetzung der Vorgaben aus dem BVerfG-Urteil zu Vielkindbeamten aus 2020 wird sich im Bund nichts zeitnah ergeben. Der letzte Entwurf aus April hat das Thema ja sogar ausgeklammert. Also selbst wenn die Besoldung jetzt bereits reformiert wäre, weil der Entwurf nicht zurückgezogen worden wäre, wäre die Umsetzung des Urteils für die Beamten mit drei und mehr Kindern weiter auf die lange Bank geschoben worden.

Ich unterstelle jetzt einmal, dass die meisten Single-Beamten, egal in welcher Region sie leben, noch halbwegs akzeptabel leben können. Je mehr Kinder da sind, die ohne Reform der Besoldung seit vielen Jahren überwiegend aus den familienneutralen Besoldungsbestandteilen finanziert werden müssen, desto schlechter leben Beamtenfamilien. Je nach Höhe der örtlichen Wohn- und Betreuungskosten betrifft das - wage ich Mal zu behaupten - fast alle Dienstgrade in der A-Tabelle. Und dass die Veränderung dieses Umstands im Gesetzgebungsverfahren keine Priorität zu haben scheint, lässt tief blicken.

Scheinbar scheut man die Diskussion um goldene Beamtenkinder.
Diese könnte man umgehen, wenn man die Grundgehälter signifikant erhöht. Das scheut man aber auch, weil Haushalt und öffentliche Diskussion.

Dabei wird vollkommen verkannt, dass die gerichtlich erzwungene Umsetzung von Gesetzgebungsverfahren nur eingeschränkt Teil einer politischen Aushandlung sein können. Aber das stelle ich leider in vielen dienstlichen Bereichen auch fest: Politiker glauben, bar jeder verfassungsrechtlich definierten Kompetenzzuweisung in alles und jedes reinreden zu können. Wenn ich Daten einer Kommune abfrage, bekomme ich häufig zu hören: da müssen sie bitte den nächsten Ratstermin abwarten, damit das beschlossen werden kann.
Die Kollegin oder der Kollege auf der anderen Seite bekommt dann von mir gerne eine individuelle "Schulung" über Staats- und Gemeinderecht und eine eindringliche Erklärung, welche Entscheidungen einer Kommune politische Legitimation erfordern und welche Arbeit der laufenden Verwaltung sind. Gerne mit dem Hinweis, dass die Ratsfraktionsspitzen, die das anders sehen, mich dazu anrufen können, damit ich denen das auch noch einmal erklären kann. Politiker schreien immer nach Entbürokratisierung und schnelleren Entscheidungsprozessen. Häufig sind diese Rufer aber die eigentlichen Bremser im System.

Rheini

Es gibt keine Reihenfolge bei der aA. Jeder hat ein Anrecht darauf.

GoodBye

Zitat von: Rheini in Heute um 11:41Es gibt keine Reihenfolge bei der aA. Jeder hat ein Anrecht darauf.

Der vollständige Bedarf für Kind 3 plus X ist relativ einfach sachgerecht zu ermitteln, es sei denn, man möchte auch hier ein fiktives Partnereinkommen berücksichtigen. Wie auch immer sich derjenige, der dieses Einkommen beisteuern soll, sich dann zwischen Arbeit und Kinderbetreuung und Familienorganisation dann zerreißen soll.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rheini

Zitat von: GoodBye in Heute um 11:47Der vollständige Bedarf für Kind 3 plus X ist relativ einfach sachgerecht zu ermitteln, es sei denn, man möchte auch hier ein fiktives Partnereinkommen berücksichtigen. Wie auch immer sich derjenige, der dieses Einkommen beisteuern soll, sich dann zwischen Arbeit und Kinderbetreuung und Familienorganisation dann zerreißen soll.

Habe nichts gegenteiliges behauptet 🤷.

GoodBye

Zitat von: Rheini in Heute um 11:52Habe nichts gegenteiliges behauptet 🤷.

Falsch verstanden.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Gruenhorn

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 09:26Der Anteil der Familien mit drei Kindern beträgt 9,4 Prozent an allen Familien. Das hört sich erstmal nicht nach viel an.

Aus Kinderperspektive sieht die Sache jedoch anders aus. Deutlich mehr als ein Drittel aller Kinder leben in einer kinderreichen Familie.

Können und wollen wir es uns leisten, dass diese Kinder über Jahre hinweg in prekären Einkommenssituationen leben, weil die Politik ein ums andere Mal in einer eigentlich anderen Rechtsfrage keine Einigung erzielen kann?

Kinder aus kinderreichen Familien bringen besondere Fähigkeiten mit. Sie sind z. B. besonders resilient und ihre sozialen Kompetenzen besonders ausgeprägt. Die Kinder verfügen oftmals über ein fundiertes Verhandlungsgeschick und können als Team agieren.

Werden sich diese Kinder auch für das Berufsbeamtentum entscheiden, wenn Sie aus erster Hand erlebt haben, wie lange sie in prekären Einkommenssituationen leben mussten, obwohl das oberste deutsche Gericht bereits im Jahre 2020 eine anderslautende Entscheidung getroffen hat?

Auch wenn man die persönlichen Schicksale nicht an sich heranlassen möchte, sind es doch am Ende Menschen, um die es geht und gehen sollte. Und gerade bei Kindern ist Zeit ein kritischer Faktor. In einer prekären Einkommenssituation wird Zeit zu einer der am härtesten umkämpften Ressourcen, was die Kindesentwicklung über verschiedene Kanäle massiv beeinträchtigt. Während wohlhabendere Familien Zeit ,,kaufen" können (z. B. durch Dienstleistungen oder nähere Wohnorte), geraten armutsbetroffene Familien in ein chronisches Zeitdefizit, welches gerade für die Entwicklung der Kinder fatale Folgen hat.

Daher stelle ich mir die Frage, warum nicht zumindest dieser unstrittige Punkt von dem Referentenentwurf abgekoppelt werden kann und durch den Bundestag gebracht werden kann.
Zustimmung. Insbesondere sollte man nicht vergessen (wie hier öfters im Forum), dieser Zustand ist der Dienstherrn seit spätestens 2017 bekannt und es gab eine koordinierte Handlungsrichtlinie, dass bereits damals Widersprüche ruhend gestellt wurden.

Nur hier ist der Dienstherr bereits seit 10 Jahren und ich glaube 4 Regierungen untätig.

Und wie du bereits schreibst, Kinder wohnen in der Regel Vollzeit vielleicht bis 20 zu Hause. 10 Jahre ohne Regelung sind im Verhältnis dazu einer herber Missstand, der sich auch nicht wirklich nachholen lässt.

Ich bin in der komfortablen Situation mit 5 Kindern Auslandsbezüge zu beziehen. Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, wie ich das, was ich als ein auskömmlich finanziertes leben bezeichnen würde, sonst mit den Kindern haben könnte, wäre ich zurück in Deutschland (Stichwort familiengerechte Wohnung).

GeBeamter

Zitat von: Rheini in Heute um 11:41Es gibt keine Reihenfolge bei der aA. Jeder hat ein Anrecht darauf.

Ja, ich will nur darauf hinweisen, dass genau da, wo meiner subjektiven Sichtweise nach da wo der größte Leidensdruck vorhanden ist, mit am längsten verzögert wird (seit 2020 und das ohne, dass das BVerfG zwischenzeitlich die Rechtsprechung geändert hätte).

Rheini

Die Rechtswidrigkeit ist überall vorhanden und es gibt dabei kein "noch mehr" rechtswidrig 🤷.

Rentenonkel

Zitat von: Rheini in Heute um 12:20Die Rechtswidrigkeit ist überall vorhanden und es gibt dabei kein "noch mehr" rechtswidrig 🤷.

Die beiden unterschiedlichen Stränge sind jedoch dennoch juristisch unterschiedlich zu betrachten.

Verstößt ein Gesetz gegen die Verfassung, bleibt es vorübergehend (oft unter Auflagen oder mit einer Übergangsfrist) formell in Kraft, um ein Regelungsvakuum zu verhindern. In diesem Fall erlegt das BVerfG dem Gesetzgeber explizit die Pflicht zur Schaffung einer verfassungsmäßigen Rechtslage auf.

Während die Frist für die verfassungsmäßige Rechtslage bereits seit Jahren bei der Frage der Familienzuschläge für kinderreiche Familien zumindest für das Land NRW (das seinerzeit verurteilt wurde) abgelaufen ist, trifft den Bund eine allgemeine Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht. Auch hier besteht über alle Parteigrenzen hinweg und über alle Referentenentwürfe hinweg im Wesentlichen eine Einigkeit darüber, wie eine solche Umsetzung in dieser Rechtsfrage auszusehen hat.

Ich stelle mir hier die Frage, ob man in dem Verhalten des Bundesgesetzgebers eine Untätigkeit sehen kann, weil er nicht heilt, was er durch ein einfaches Gesetz heilen könnte, die eher früher als später dazu führen könnte, dass der Senat zumindest in diesem Punkt eine Vollstreckungsanordnung erlassen könnte.

Erschwerend kommt hinzu, dass bei dem Familienzuschlag für kinderreiche Familien mittelbar mehr Grundrechte betroffen sind als bei der amtsangemessenen Alimentation des Single Beamten; mithin ist eine Eilbedürftigkeit auch im Sinne der europäischen Rechtsprechung hier eher zu unterstellen als bei dem Beamten ohne Kinder, dem ein Warten eher zugemutet werden kann als einer prekär besoldeten Beamtenfamilie mit drei und mehr Kindern.

Dabei ist natürlich unstreitig, dass auch die andere Rechtslage irgendwann geheilt werden muss; ob der neuen Vorgaben und der damit verbundenen Komplexität ist allerdings dem Land Berlin hierfür eine Frist bis zum 31.03.2027 eingeräumt worden, so dass man dem Gesetzgeber auch zugestehen muss, dass er sich damit befasst.

Diese Frist rechtfertigt in meinen Augen jedoch nicht, dass man die andere Rechtsfrage weiterhin auf die lange Bank schieben kann, nur weil man statt zwei Gesetzen nur eines machen möchte. Das mag in den Fällen von Vorteil sein, in denen eine verfassungskonforme Lösung durch ein Gesetz schneller zu erreichen ist als durch zwei Gesetzgebungsverfahren. Hier ist jedoch das Gegenteil der Fall: Die prekäre finanzielle Situation der kinderreichen Familien verschärft sich durch diese politische Entscheidung in meinen Augen immer mehr.

GeBeamter

Zitat von: Rheini in Heute um 12:20Die Rechtswidrigkeit ist überall vorhanden und es gibt dabei kein "noch mehr" rechtswidrig 🤷.

Es geht darum, dass der Gesetzgeber die Grundbesoldung gemäß letztem Entwurf, wenn auch weiterhin verfassungswidrig, korrigieren wird.

Die geschuldete Anpassung der Zuschläge an den tatsächlichen Bedarf des dritten und jedes weiteren Kindes wird er jedoch NICHT mit vornehmen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes tritt also der Umstand ein, dass der Beamtenschaft in Teilen bei der verfassungswidrigen Besoldung abgeholfen wurde, die Vielkindsfamilien werden dann auch weiterhin auf den Erlass einer noch nicht in Aussicht stehenden Verordnung vertröstet. Jetzt verstanden?

Rheini

Zitat von: GeBeamter in Heute um 12:49Es geht darum, dass der Gesetzgeber die Grundbesoldung gemäß letztem Entwurf, wenn auch weiterhin verfassungswidrig, korrigieren wird.

Die geschuldete Anpassung der Zuschläge an den tatsächlichen Bedarf des dritten und jedes weiteren Kindes wird er jedoch NICHT mit vornehmen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes tritt also der Umstand ein, dass der Beamtenschaft in Teilen bei der verfassungswidrigen Besoldung abgeholfen wurde, die Vielkindsfamilien werden dann auch weiterhin auf den Erlass einer noch nicht in Aussicht stehenden Verordnung vertröstet. Jetzt verstanden?

Ja und das ist nicht richtig genau wie es nicht richtig wäre, wenn es umgekehrt umgesetzt würde.

Jetzt verstanden?

GeBeamter

#8489
Zitat von: Rheini in Heute um 12:53Ja und das ist nicht richtig genau wie es nicht richtig wäre, wenn es umgekehrt umgesetzt würde.

Jetzt verstanden?

Da es aber umgekehrt nicht gemacht und gleichsam beide erforderlichen Rechtskreise jedoch nicht gleichermaßen geregelt werden sollen, verstehe ich dein Insistieren auf vermeintlicher Gleichbehandlung nicht. Ich habe auch nie insinuiert, ich würde die Korrektur der Familienzuschläge für die Vielkinderfamilien gegen die allgemeine aA eintauschen wollen. Von daher verstehe ich auch schon deinen Triggerpunkt bei der Sache nicht.