Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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PolareuD

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 15:46- Der Seehofer-Entwurf sollte lediglich zu Mehrausgaben von 580 Mio. € im Jahr 2021 und 960 Mio. € im Jahr 2022 führen, siehe hier auf Seite 57.
- Beim Dobrindt-Entwurf sollten es hingegen stattdessen 3.390 Mio. € im Jahr 2026 und 3.522 Mio. € im Jahr 2027 sein, siehe hier auf Seite 122/123.

Somit dürfte "Dobi" vermutlich einen Millimeter weniger weit entfernt von einer verfassungsgemäßen Besoldung gewesen sein als "Horst" (aber natürlich dennoch meilenweit)..

Es ging nicht darum, ob einer der 4 Entwürfe konformer war oder eben nicht, sondern nur darum, wer in seiner persönlichen Konstellation von dem jeweiligen Entwurf am meisten profitiert hätte, also rein subjektiv betrachtet. ;)
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Rheini

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 14:11In NRW hat der Gesetzgeber gemerkt, dass er mit den Familienzuschlägen über das Ziel hinaus geschossen ist, während er die Grundbesoldung nicht in dem erforderlichen Umfang angehoben hat.

Auch aus diesem Grund dürfte er den Ehegattenzuschlag abgeschafft haben und die Familienzuschläge angepasst haben. Das wäre sicherlich auch zu begrüßen, so denn die nominalen Beträge der Anhebung der Grundbesoldung auch mindestens identisch hoch wären. Genau das ist jedoch nicht passiert; die Anhebung der Grundbesoldung hinkt den Kürzungen hinterher statt sie zu übertreffen, wodurch sich der Gesetzgeber dem fiskalischen Risiko aussetzt, dass der nächste (oder übernächste) Landtag den Beamten immer noch im erheblichen Umfang etwas nachzahlen muss. Das ist dann jedoch das fiskalische Problem des nächsten Landtages, der ja nicht identisch sein muss mit dem aktuellen  ;)

Man darf auch nicht vergessen, dass im Jahre 2020 das Land NRW dasjenige war, dass unmittelbar von dem Urteil betroffen war und sich der Gesetzgeber nicht der Gefahr aussetzen wollte, zu wenig zu zahlen und somit in ein erneutes Verfahren gezogen zu werden.

Es ist ja auch nicht verboten, einen höheren Familienzuschlag zu zahlen als den, den der Senat als gesetzliches Minimum definiert hat. Der Gesetzgeber darf es nur nicht zu Lasten der amtsangemessenen Alimentation machen, und genau das wird dem Land NRW zunehmend bewusst, wodurch er meiner Einschätzung nach versucht, das fiskalische Fiasko etwas einzudämmen, indem er die Familienzuschläge wieder etwa einfängt. Man hat sich zu lange mit einer rein mathematisierenden Betrachtung versucht, dem Problem anzunähern, ohne das Problem jedoch mit der gebotenen juristischen oder verfassungsrechtlichen Brille zu betrachten.

Das birgt ein enormes haushalterisches Risiko.

Mein Hinweis war auf den Beitrag eines andrren Users gemünzt der meinte man müsse erst die Besoldung ab dem 3. Kind regeln und dann fluppt es auch für alle anderen.

NRW hat bewiesen, dass nichts für die anderen fluppte.

GoodBye

Zitat von: Rheini in Gestern um 16:20Mein Hinweis war auf den Beitrag eines andrren Users gemünzt der meinte man müsse erst die Besoldung ab dem 3. Kind regeln und dann fluppt es auch für alle anderen.

NRW hat bewiesen, dass nichts für die anderen fluppte.

NRW hat sich, wenn es überhaupt jemals gepasst haben sollte, wahrscheinlich wieder in die Verfassungswidrigkeit begeben.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rheini

Zitat von: GoodBye in Gestern um 16:27NRW hat sich, wenn es überhaupt jemals gepasst haben sollte, wahrscheinlich wieder in die Verfassungswidrigkeit begeben.

Wenn das unser FM liest, verschluckt er sich bestimmt an seinem Kuchen.

GoodBye

Zitat von: Rheini in Gestern um 16:33Wenn das unser FM liest, verschluckt er sich bestimmt an seinem Kuchen.

Gräte im fetten Aldi-Norwegen-Lachs.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

BVerfGBeliever

@PolareuD, das hatte ich durchaus auch so verstanden. Ich wollte jedoch nochmals kurz anhand der jeweiligen Größenordnung der resultierenden Mehrausgaben darauf hinweisen, dass der Seehofer-Entwurf alles andere als "wunderbar" war, auch wenn dies in der Vergangenheit immer mal wieder behauptet wurde:

Zitat von: Hummel2805 in 02.02.2026 10:53Zuerst verhinderte Olaf S. von Horst S. einen wunderbaren Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation.

PolareuD

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 16:44@PolareuD, das hatte ich durchaus auch so verstanden. Ich wollte jedoch nochmals kurz anhand der jeweiligen Größenordnung der resultierenden Mehrausgaben darauf hinweisen, dass der Seehofer-Entwurf alles andere als "wunderbar" war, auch wenn dies in der Vergangenheit immer mal wieder behauptet wurde:


👍

Als wunderbar würde ich nicht einen der Entwürfe titulieren. Alle stellen nur ein fiskalpolitisches Geschwurbel dar.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Skywalker2000

Was machen eigentlich die Gewerkschaften, wenn am Ende nur die eine Nachzahlung erhalten, welche gegen die Besoldung widersprochen haben?

Ich kann mir vorstellen (jedoch äußerst unwahrscheinlich) , dass das BMI irgend ein Grund findet, dass sein Rundschreiben am Ende doch nicht gilt..

Würde gerne wissen, was dann die Gewerkschaften richten wollen.

PolareuD

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 19:28Was machen eigentlich die Gewerkschaften, wenn am Ende nur die eine Nachzahlung erhalten, welche gegen die Besoldung widersprochen haben?

Nichts, außer sich beschweren. Rechtsschutz für alle wird es nicht geben......... zu teuer.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Skywalker2000

Zitat von: PolareuD in Gestern um 19:32Nichts, außer sich beschweren. Rechtsschutz für alle wird es nicht geben......... zu teuer.

Daher kann man jeden nur raten, mindestens einmal Widerspruch einzulegen.

Kostet einem nicht viel Geld und Zeit.

GeBeamter

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 15:46- Der Seehofer-Entwurf sollte lediglich zu Mehrausgaben von 580 Mio. € im Jahr 2021 und 960 Mio. € im Jahr 2022 führen, siehe hier auf Seite 57.
- Beim Dobrindt-Entwurf sollten es hingegen stattdessen 3.390 Mio. € im Jahr 2026 und 3.522 Mio. € im Jahr 2027 sein, siehe hier auf Seite 122/123.

Somit dürfte "Dobi" vermutlich einen Millimeter weniger weit entfernt von einer verfassungsgemäßen Besoldung gewesen sein als "Horst" (aber natürlich dennoch meilenweit)..

Herr Seehofer musste aber auch noch keine Nachzahlungen einpreisen.

Skywalker2000

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 20:30Herr Seehofer musste aber auch noch keine Nachzahlungen einpreisen.

Auch unser Alex plant keine Nachzahlung, da kein Entwurf kommt. :D

GeBeamter

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 20:40Auch unser Alex plant keine Nachzahlung, da kein Entwurf kommt. :D

Nach der Logik braucht er für 2027 dann auch keine Hhm anmelden  ;D

GoodBye

Es ist so lustig, dass der fiskalpolitische Grund der Kosteneinsparung mit Anlass der Föderalisierung in 2006 war. Schon damals gab es eigentlich kein Volumen mehr zu sparen 😂
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Libor

Zitat von: Rheini in Gestern um 08:46Deiner Sichtweise könnte ich nur dann evtl. was abgewinnen, wenn das Gut um das wir gegenseitig ringen, knapp ist.

Hier geht es aber um "schnödes Geld" was der Staat unbegrenzt zur Verfügung hat,

Gesendet aus dem Wolkenkuckucksheim.