Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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BeamtenBund

Zitat von: Zolinus in Heute um 08:46Eine Kollegin mit E5 wartet seit Monaten auf einen wichtigen Facharzttermin. Da nehme ich den "Wahnsinn mit der Abrechnung der Arztrechnungen" schon ganz gerne hin.

Das ist ebenfalls eine persönliche Befindlichkeit!
Was soll der Vergleich aufzeigen?!
Wir sind bei der amtsangemessenen Alimentation und nicht bei der Krankenversicherung! 

ExponentialFud

Zitat von: Rheini in Heute um 09:00Darf der DH mir ein Schreiben hinlegen wonach ich auf 30% meiner Bezüge verzichte?

Verglichen mit dem Land Brandenburg tue ich das in Niedersachsen bereits. Dein Beispiel ist nicht fiktiv, es ist Praxis.

Rheini

Zitat von: ExponentialFud in Heute um 09:10Verglichen mit dem Land Brandenburg tue ich das in Niedersachsen bereits. Dein Beispiel ist nicht fiktiv, es ist Praxis.

Echt? Kannst Du das hier anonymisiert bitte hochladen?

matzeso

Zitat von: Zolinus in Heute um 09:01Die allermeisten Kollegen im mD sind keine Beamten und stehen damit schlechter da, müssen aber mit mindestens denselben Problemen in der Lebensführung zurechtkommen. Das war einer meiner Punkte, und daran ist nichts herablassend.
Also beim BUND sind 51% im mD, 39% im gD und 9% im hD nicht zu vergessen ca 1% im eD als Beamte.
Bei der Bundespolizei im mD ca 30% im gD ca65-70% im hD 1% im Vollzug also Beamte

GeBeamter

Zitat von: Rheini in Heute um 09:11Echt? Kannst Du das hier anonymisiert bitte hochladen?

Ich glaube er meint damit kein Schreiben, sondern den Umstand, dass das gleiche Amt in Brandenburg nach der Reform 30% besser vergütet wird, als in Niedersachsen (nach der dortigen Reform).

Rheini

Zitat von: GeBeamter in Heute um 09:21Ich glaube er meint damit kein Schreiben, sondern den Umstand, dass das gleiche Amt in Brandenburg nach der Reform 30% besser vergütet wird, als in Niedersachsen (nach der dortigen Reform).

Mag sein. Ich habe in meinem Post allerdings von einem Schreiben geschrieben.

Durgi

Zitat von: Zolinus in Heute um 08:46Eine Kollegin mit E5 wartet seit Monaten auf einen wichtigen Facharzttermin. Da nehme ich den "Wahnsinn mit der Abrechnung der Arztrechnungen" schon ganz gerne hin.

Bei aller Sympathie fuer Deinen Realitaetssinn wirds allerdings genau da schwierig, wo aus der wirtschaftlichen Situation anderer Berufsgruppen ein Massstab fuer die verfassungsrechtlich (gebotene) Alimentation hergeleitet wird. Das Alimentationsprinzip steht nun einmal nicht unter dem Vorbehalt gesellschaftlicher Vermittelbarkeit.

Man kann sich seiner vergleichsweise komfortablen Stellung durchaus bewusst sein und trotzdem erwarten, dass der Dienstherr seine verfassungsrechtlichen Verpflichtungen erfuellt. Ich sehe darin jedenfalls keinen Widerspruch. Hierzu wurde ich in der Vergangenheit hier bereits gescholten :)

Und gelegentlich wuerde es der Diskussion schon helfen, wenn man zwischen einem tatsaechlichen Rechtsverstoss und der Enttaeuschung ueber die eigene Gehaltsabrechnung unterscheiden koennte. ;)

FunFact:
Dabei sollte man sich gelegentlich vergegenwaertigen, dass sich in diesem Thread vermutlich kaum der zufriedene Durchschnittsbeamte tummelt. Die Unzufriedenen sind naturgemaess mitteilungsfreudiger (statis), was die Wahrnehmung bisweilen erheblich verzerrt.
Sachkenntnis beginnt dort, wo die eigene Gewissheit einer kritischen Pruefung standhalten muss.

Rheini

Zitat von: Durgi in Heute um 09:28Bei aller Sympathie fuer Deinen Realitaetssinn wirds allerdings genau da schwierig, wo aus der wirtschaftlichen Situation anderer Berufsgruppen ein Massstab fuer die verfassungsrechtlich (gebotene) Alimentation hergeleitet wird. Das Alimentationsprinzip steht nun einmal nicht unter dem Vorbehalt gesellschaftlicher Vermittelbarkeit.

Man kann sich seiner vergleichsweise komfortablen Stellung durchaus bewusst sein und trotzdem erwarten, dass der Dienstherr seine verfassungsrechtlichen Verpflichtungen erfuellt. Ich sehe darin jedenfalls keinen Widerspruch. Hierzu wurde ich in der Vergangenheit hier bereits gescholten :)

Und gelegentlich wuerde es der Diskussion schon helfen, wenn man zwischen einem tatsaechlichen Rechtsverstoss und der Enttaeuschung ueber die eigene Gehaltsabrechnung unterscheiden koennte. ;)

FunFact:
Dabei sollte man sich gelegentlich vergegenwaertigen, dass sich in diesem Thread vermutlich kaum der zufriedene Durchschnittsbeamte tummelt. Die Unzufriedenen sind naturgemaess mitteilungsfreudiger (statis), was die Wahrnehmung bisweilen erheblich verzerrt.

Leider ist auch der DH der möglichst viel sparen will und nicht das Notwendige regeln will auch mitteilungsfreudiger (geht doch nicht in der heutigen Situation, wo kommen wir denn dahin usw.), als die DH die es machen (also derzeit mal so keiner).



Fun Fact:

Dann müssten hier nicht mehr so viele frustrierte Beamte schreiben.

GoodBye

Zitat von: Zolinus in Heute um 09:01Die allermeisten Kollegen im mD sind keine Beamten und stehen damit schlechter da, müssen aber mit mindestens denselben Problemen in der Lebensführung zurechtkommen. Das war einer meiner Punkte, und daran ist nichts herablassend.

Ich stoße Dir nochmal Popcorn und Cola um:

,Die Verpflichtung des Dienstherrn zu einer amtsangemessenen Alimentation des sich mit seiner ganzen Arbeitskraft seinem Amt widmenden Beamten besteht also nicht allein – und wohl nicht einmal vorrangig – in dessen persönlichem Interesse, sondern dient zugleich dem Allgemeininteresse an einer fachlich leistungsfähigen, rechtsstaatlichen und unparteiischen Rechtspflege und öffentlichen Verwaltung, hat also auch eine qualitätssichernde Funktion. Das Berufsbeamtentum wird so zu einem tragenden Element des Rechtsstaats (vgl. BVerfGE 121, 205 <221>; 141, 56 <71 Rn. 38>; 169, 67 <91 Rn. 47>).
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

GoodBye

Zitat von: Rheini in Heute um 09:00Hm,

also ich als Beamter soll auf meine aA verzichten weil es anderen schlecht bzw. noch schlechter geht (wobei man schon genau hinschauen muss, ob es nicht auch woanders gegenüber einem Beamten Vorteile gibt)?

Ist dieser Beobachtungspunkt auf ein bestimmtes Datum begrenzt oder darf ich meine gesamten Dienstzeit (in nicht wenigen Jahren hat man über mich als Beamter und meine Bezüge gelacht) einen Vergleich ziehen?

Darf ich mit einbeziehen das jemand anderes an mir gespart hat (DH) und jetzt wo es evtl. für Ihn gefährlich werden könnte, für mich als entlastendes Argument nutzen? Wenn nein, warum nicht?

Warum muss ich mir überhaupt diese Fragen stellen (siehe oben - Anrecht auf aA)?

Was ist überhaupt "zu gut" bezahlt? Im Vergleich zu einem Bürgergeldempfänger, im Vergleich zu Betrieben in denen Mitarbeiter ausgebeutet werden, im Vergleich zu Leuten die eine vergleichbare Ausbildung / Bildungsstand haben, im Vergleich zu meinem Nachbarn oder Europa, im Vergleich zu VW Managern und der Erreichung der Ziele (Sonderzahlung) oder zu wem?

Was darf / kann überhaupt aus meinen Überlegungen folgen?

- Muss ich mich entlassen lassen wenn ich mich dabei schlecht fühle?
- Muss ich einen Antrag auf Herabstufung der Besoldungsgruppe stellen?
- Darf der DH mir ein Schreiben hinlegen wonach ich auf 30% meiner Bezüge verzichte?
- Darf ich Bezüge in denen ich (noch) schlechter als der Vergleich besoldet wurde, nachfordern?
- Soll ich noch weiter aus der Metropole ziehen und einen weiteren Anfahrtsweg haben weil dann die Mieten günstiger sind? Darf ich dann auf meinem Dienstposten ne halbe Std. dafür schlafen weil ich tue ja sowieso nichts?
- Bekomme ich doch mehr wenn jemand in der Privatwirtschaft doch mehr bekommt als ich (incl. Goodies wie z. B. Dienstwagen - bei 2,20€ für den Diesel nicht unerheblich)?
- Bekomme ich dann doch nicht mehr weil ich unkündbar bin?
- Wird der Stundenbetrag (41 Std. zu 38,5 Std.) betrachtet oder stumpf der Monatsbetrag?



Bitte um Aufklärung insb. von denjenigen die von "Jammern auf hohem Niveau" schreiben.

Die Frage ist vielleicht sogar, ob Du überhaupt verzichten darfst.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

abi

Bundeskongress GdP, Auszug Rede BM Dobrindt

,,So, und jetzt komme ich zur Alimentation: Das Anliegen ist nicht nur berechtigt, es ist überfällig. Ja, und es ist selbstverständlich, die Aufgabe der Politik das jetzt umzusetzen. Ich habe die notwendigen Vorbereitungen mit meinem Haus dafür erledigt. Wir sind in der Schlussabstimmung mit dem Finanzministerium. Sie wissen, dass es um eine ganze große Summe auch von Geld geht, aber Geld, über das die Politik eigentlich nicht streiten muss. (...)

Mein Ziel ist, dass wir diese Alimentationsregelung noch in diesem Jahr im Bundeskabinett verabschieden. Ich gehe davon aus, dass auch dies gelingen wird. Und je schneller, umso besser." (...)


Um auf die Zeitlinien zurückzukommen:

Zitat von: Zealord in 23.09.2026 12:46Ich hatte es in meinem letzten Beitrag zwar schon einmal angerissen, aber wenn man sieht, wie viele hier auf die Kabinettsbeschlüsse schauen, scheint immer noch Informationsbedarf zu bestehen. Ein Bundesgesetz wird typischerweise in dieser Reihenfolge ausgearbeitet und ins Parlament gebracht:

0) Ausarbeitung im federführenden Ressort oder in der federführenden interministeriellen Arbeitsgruppe (hier: BMI und vermutlich wegen der besonderen Relevanz BMF).
1) Interne Hausabstimmung innerhalb des federführenden Hauses bzw. der federführenden Häuser
2) Einleitung der Ressortabstimmung mit betroffenen Ministerien / Bundesbeauftragten ggf. mit mehreren schriftlichen Kommentierungsrunden oder mehreren internen Abstimmungsterminen. Kann bei strittigen Punkten bis StS-Ebene eskaliert werden. Worst-Case: Ministervorbehalt eines Ressorts
3) Einleitung der Länder- und Verbändebeteiligung. In der Regel der eigentlichen Ressortabstimmung etwas nachgelagert.
4) Einigung zwischen den Ressorts auf eine Fassung des Entwurfs, der dem Kabinett zum Beschluss vorgelegt werden soll. Selten Vorlage von strittigen Entwürfen (siehe Ministervorbehalt oben)
5) Veröffentlichung des weitestgehend abgestimmten Entwurfs
6) Kabinettsbeschluss. Entwurf wird zum "Regierungsentwurf"
7) Einbringung des Regierungsentwurfs ins Parlament

Und hier jetzt der entscheidende Punkt: Nach dem Scheitern des ersten Entwurfs für ein Bundesalimentationsgesetzes (zur Erinnerung: Es scheiterte auf Stufe 3 / 4) sind wir wieder bei Stufe 0. Es ist insofern absolut abwegig derzeit ein Ergebnis auf Stufe 6 zu erwarten. Ohne Ressortabstimmung erhält das Kabinett schlicht nichts zum Beschließen vorgelegt und beim Grad der Vernetzung dieses Forums (oder weil die Stufen 3 - 5 zusammengelegt werden würden) würde eine laufende Ressortabstimmung schnell bekannt sein.

Demzufolge müssten wir kurz vor dem Punkt 5. stehen, hier kann dann ggf. auch die Verbändeabstimmung (wie bei den bisherigen Versuchen der Referentenentwürfe bzgl. Alimentationsgesetz - Seehofer, Faser, etc.) stattfinden.

Zitat von: abi in 30.09.2026 12:57Nächster Schritt ist eine Veröffentlichung des Referentenentwurfs hier:
oder eine Anpassung (Dokumentation) hier:
Für einen Überblick lohnt ggf. ein Blick hierher zu werfen bzw. direkt auf das Vorhaben klicken.
Im Bundestagszusammenfasser kann man gut die richtige Reihenfolge der Gesetzte in ihrer Entstehung betrachten.

Mögliche Zeitlinie:
Verbändeabstimmungen: notwendige Zeitlinie 2-3 Wochen,
eine weitere Woche zur Überarbeitung
Letzte mögliche Kabinettssitzung am 16.12.2026 (23.12. unter Vorbehalt)

damit wäre die 47. KW (16. bis 20.11) Deadline, was die Veröffentlichung des Referentenentwurfs angeht.
Sollte bis dahin nichts passieren, wären die Aussagen von BM Dobrindt (noch in diesem Jahr) nicht mehr haltbar...
Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

Durgi

Zitat von: Rheini in Heute um 09:33Leider ist auch der DH der möglichst viel sparen will und nicht das Notwendige regeln will auch mitteilungsfreudiger (geht doch nicht in der heutigen Situation, wo kommen wir denn dahin usw.), als die DH die es machen (also derzeit mal so keiner).



Fun Fact:

Dann müssten hier nicht mehr so viele frustrierte Beamte schreiben.


zugestimmt :D
Sachkenntnis beginnt dort, wo die eigene Gewissheit einer kritischen Pruefung standhalten muss.

Rheini

Zitat von: GoodBye in Heute um 09:45Die Frage ist vielleicht sogar, ob Du überhaupt verzichten darfst.

Das hatte ich in meinem Beitrag ausgeklammert (kann nicht verzichten) weil meine Frage ja an die Leute gehen sollte, die immer das "Jammern auf hohem Niveau" posten.


Skywalker2000

Wartet doch alle auf den Entwurf.

Wenn alles durch ist, und einige der Meinung sind, dass sie viel zu viel bekommen, so ist es keine Schande sein Geld an wohltätige Vereine zu spenden.

Vorallem die hD sollten mit einem Beispiel vorangehen, wenn sie der Meinung sind, dass alles in Ordnung sei, können es heute schon machen


GoodBye

Zitat von: Rheini in Heute um 09:50Das hatte ich in meinem Beitrag ausgeklammert (kann nicht verzichten) weil meine Frage ja an die Leute gehen sollte die immer das "Jammern auf hohem Niveau" posten.



Das "hohe Niveau" auf dem gejammert wird, ist das Allgemeininteresse an an einer fachlich leistungsfähigen, rechtsstaatlichen und unparteiischen Rechtspflege und öffentlichen Verwaltung und nicht an der Versorgung der Beamten, sie ist lediglich Mittel zum Zweck.

Dieses Interesse scheint anscheinend nicht mehr vorhanden, oder man verkennt schlichtweg den Wert, in einem Rechtsstaat zu leben, bzw. hat dies zur Selbstverständlichkeit erklärt.

Nun muss man zugestehen, dass unsere Verbände und Gewerkschaften leider auch immer die Individualansprüche der Beamten ins Schaufenster stellen, anstatt das Allgemeininteresse in den Fokus zu stellen. Ich halte das für ein mediales Desaster aus dem der Vorwurf der reinen Anspruchshaltung entwächst.

,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe