Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Libor

Zitat von: AltStrG in Heute um 11:51Mutmaßlich keiner, wenn wir von 14 (13?)-18 Punkten reden.
14 bis 18 Punkte? Das ist lustig.

Mal zur Einordnung: Das ist die Note "Sehr gut". Diese Note hat in NRW im Zweiten Examen beispielhaft im Jahr 2022 genau ein Absolvent erreicht. Im Jahr 2023 keiner. Das Bewerberfeld wäre dann tatsächlich ziemlich überschaubar...  ;D

https://www.justiz.nrw.de/sites/default/files/imported/files/2024-09/2023.pdf

Man muss schon weit weg von den formalen Einstellungsanforderungen für den Richterdienst oder für eine Stelle in der Großkanzlei sein, um überhaupt nur auf die Idee zu kommen, die Justiz oder Großkanzleien könnten mind. 14 Punkte voraussetzen. Sehr weit weg.

Ich hatte mich hinsichtlich des Users AltStrG eine Zeit lang etwas gewundert. Mit dieser Geschichte (Rechtsanwalt in einem anderen Rechtsgebiet, der sich hier hobbymäßig die Zeit nimmt, um den Leuten aus dem öffentlichen Dienst zu erzählen, wie der Hase juristisch läuft), einem offenkundig forschen und betont selbstgewissen Auftreten. Der dann aber immer mal wieder ziemlich eklatante fachliche Böcke einbaut, und zwar gerade bei absoluten Jura-Basics. Mittlerweile habe ich eine ganz gute Erklärung dafür...

Südwestler

Zitat von: Libor in Heute um 14:5614 bis 18 Punkte? Das ist lustig.

Mal zur Einordnung: Das ist die Note "Sehr gut". Diese Note hat in NRW im Zweiten Examen beispielhaft im Jahr 2022 genau ein Absolvent erreicht. Im Jahr 2023 keiner. Das Bewerberfeld wäre dann tatsächlich ziemlich überschaubar...  ;D

https://www.justiz.nrw.de/sites/default/files/imported/files/2024-09/2023.pdf

Man muss schon weit weg von den formalen Einstellungsanforderungen für den Richterdienst oder für eine Stelle in der Großkanzlei sein, um überhaupt nur auf die Idee zu kommen, die Justiz oder Großkanzleien könnten mind. 14 Punkte voraussetzen. Sehr weit weg.

Ich hatte mich hinsichtlich des Users AltStrG eine Zeit lang etwas gewundert. Mit dieser Geschichte (Rechtsanwalt in einem anderen Rechtsgebiet, der sich hier hobbymäßig die Zeit nimmt, um den Leuten aus dem öffentlichen Dienst zu erzählen, wie der Hase juristisch läuft), einem offenkundig forschen und betont selbstgewissen Auftreten. Der dann aber immer mal wieder ziemlich eklatante fachliche Böcke einbaut, und zwar gerade bei absoluten Jura-Basics. Mittlerweile habe ich eine ganz gute Erklärung dafür...
Es geht um die Summe aus 1. und 2.tem Staatsexamen......Da sollten es 14 bis 18 Punkte sein.
Irgendwie ist die ganze Diskussion mit den Einstellungsvoraussetzungen an mir vorbeigegangen... son Mist.
Na ja kann man nichts machen , nur ein kurzes Statement dazu. Der Artikel der LTO beschreibt natürlich nicht die ganze Wahrheit, auch die Interessenten bei Großkanzleien haben Probleme.
Grund?
KI.
Die Recherche macht kein Einsteiger mehr, sondern die KI.
So kann ich als Kunde den um 30% günstigeren Vertrag annehmen, wenn ich KI in der Recherche akzeptiere.
Aber zum Richterdienst. Hier wird seit Jahren an der Einstellungsvoraussetzung nach unten geschraubt. Es gibt nur wenige bis keine brauchbaren Bewerber. Das mit dem OLG Bezirk D halte ich für ein Gerücht, ich frage heute nochmal nach....schlimmer noch im Osten in den sogenannten neuen Bundesländern. Hier gab es ab 1990 die große Einstellungswelle.
Da man in den Ländern jedoch so kurzsichtig war, hat man sich nahezu immer geweigert fähige Leute an Bundesgerichte oder Ministerien abzugeben, so dass es eigentlich keine neuen Leute gibt.
Heißt in den nächsten fünf Jahren gehen 2/3 der Richterschaft in Pension. Das wird lustig, die alle nachzubesetzen.  BRandenburg hat sich vielleicht auch aus diesem Grund in Stellung gebracht.
Noch schlimmer ist es, wenn dann die gerade noch so einstellbaren Bewerber irgendwann hoch kommen. Die Fähigkeiten sind oft....überschaubar. Ein Grund mehr für eine ordentliche aA, oder anders wie schon erwähnt irgendwo vorher, wenns so bleibt, sehe ich schwarz für unseren Rechtsstaat

Libor

Zitat von: Südwestler in Heute um 15:29Es geht um die Summe aus 1. und 2.tem Staatsexamen......Da sollten es 14 bis 18 Punkte sein.

Also die Vorstellungen, dass Bewerber mit einer Summe von 14 (oder gar 13!) Punkten aus beiden Staatsexamen die "guten Juristen" seien, die derzeit so begehrt seien, dass "mutmaßlich keiner" von denen mehr Richter werden will, ist nicht viel weniger realitätsfern...

Zitat von: Südwestler in Heute um 15:29Aber zum Richterdienst. Hier wird seit Jahren an der Einstellungsvoraussetzung nach unten geschraubt. Es gibt nur wenige bis keine brauchbaren Bewerber. Das mit dem OLG Bezirk D halte ich für ein Gerücht, ich frage heute nochmal nach...

Ja, dann frag da mal nach...

Dass es schwer ist, in Ostdeutschland Stellen zu besetzen, wird sicherlich so sein. Die Frage ist aber, ob dafür die Höhe der Alimentation der entscheidende Faktor ist. Dagegen spricht, dass die gleichen Stellen mit der vergleichbaren Alimentation in den attraktiven Städten heiß begehrt sind, obwohl die Lebenshaltung dort sogar teurer ist und lokal die Konkurrenz der Großkanzleien besteht, die ein vielfaches zahlen.

BVerfGBeliever

Zitat von: Südwestler in Heute um 15:29BRandenburg hat sich vielleicht auch aus diesem Grund in Stellung gebracht.
Nur noch mal kurz als Info zu Brandenburg (weil diesbezüglich teilweise falsche Vorstellungen zu kursieren scheinen):
- Der brandenburgische Gesetzgeber schätzt, dass der Nominallohnindex in Brandenburg in diesem Jahr einen Wert von 207,51 haben wird (normiert auf das Basisjahr 1996 mit dem Wert 100,00).
- Um die Maximal-Fünf-Prozent-Rückstand-Vorgabe des BVerfG zu erfüllen, muss also der jeweilige Besoldungsindex in allen Besoldungsgruppen in diesem Jahr bei mindestens 197,13 liegen (95% von 207,51).
- Entsprechend hat der brandenburgische Gesetzgeber die Besoldung rückwirkend ab dem 01.01.2026 überall exakt so angehoben, dass die genannte Schwelle gerade so überschritten wird: z.B. in A5 plus 7,21%, in A16 plus 17,94% und in B11 plus 23,76%.

Die Erhöhungswerte sind also lediglich eine rein "mechanische" Reaktion des Gesetzgebers, um die Vorgabe des BVerfG zu erfüllen. Die unterschiedlichen Werte reflektieren dabei die Tabellenstauchungen seit 1996, die jetzt durch die Anpassungen ausgeglichen werden.


[P.S. Der deutlich spannendere Punkt ist und bleibt natürlich auch in Brandenburg das Gebot der Mindestbesoldung. Denn auch in Brandenburg wird ein Partnereinkommen angerechnet, um das Gebot zu erfüllen..]

DeltaR95

Zitat von: Libor in Heute um 16:12Also die Vorstellungen, dass Bewerber mit einer Summe von 14 (oder gar 13!) Punkten aus beiden Staatsexamen die "guten Juristen" seien, die derzeit so begehrt seien, dass "mutmaßlich keiner" von denen mehr Richter werden will, ist nicht viel weniger realitätsfern...

https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/note-staatsexamen-jura-einstellungsvoraussetzung-richter-staatsanwaelte-uebersicht-aller-bundeslaender

Ich manchen Bundesländern geht es scheinbar mit noch weniger "Anforderung"  ;D

ZitatÄhnliches gilt in Rheinland-Pfalz, Bayern, im Saarland sowie in Niedersachsen. Dort liegen die Voraussetzungen für die Einladung zu einem Einstellungsinterview in den Richterdienst oder in die Staatsanwaltschaft besonders niedrig. So reiche es in Niedersachsen aus, wenn man acht Punkte im Zweiten Examen hat – doch auch das könne bei Vorliegen anderer qualifizierender Merkmale noch unterschritten werden, etwa durch eine besondere Leistung im Ersten Examen oder durch eine wissenschaftliche Tätigkeit. So teilte das niedersächsische Justizministerium LTO mit, dass von August 2024 bis August 2025 insgesamt 29 von 163 eingestellten Bewerber:innen in den höheren Justizdienst weniger als acht Punkte im Zweiten Examen erzielt hätten.

Woran liegt das jetzt? Dienst nicht attraktiv genug oder Bewerber immer schlechter?

Libor

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 16:17https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/note-staatsexamen-jura-einstellungsvoraussetzung-richter-staatsanwaelte-uebersicht-aller-bundeslaender

Ich manchen Bundesländern geht es scheinbar mit noch weniger "Anforderung"  ;D

Wie man im Link nachlesen kann, gibt es in NRW derzeit eine formelle Vorgabe, die vom Justizministerium festgelegt wurde: 9 Punkte im Zweiten Examen, wenn bestimmte Besonderheiten vorliegen reichen auch 7,76 Punkte.

Das heißt aber noch lange nicht, dass man derzeit tatsächlich mit so einer Note eingestellt wird. Wie geschrieben, im Regelfall wird es in Düsseldorf und Köln derzeit unter 10 Punkten allein im Zweiten Examen schwer, überhaupt ins Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Glaubt es oder glaubt es nicht. Und in Städten wie München, Frankfurt, Hamburg oder Berlin wird das nicht viel anders aussehen. Und wir reden hier nur von der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In den anderen Gerichtsbarkeiten sind die Anforderungen größtenteils traditionell höher.

Dass es in der thüringischen oder saarländischen Provinz anders aussehen wird, kann sicher sein. Das hat aber wie geschrieben primär andere Faktoren und liegt sicherlich nicht dran, dass bei Milbank die Associate-Gehälter jetzt schon im ersten Jahr über 200.000 EUR liegen und nicht erst nach vier Jahren.

DrStrange

Zitat von: Zolinus in Gestern um 16:30Ich bekomme mit meiner A14 aufs Jahr gesehen tausende Euro mehr als eine vergleichbare Person mit E14 (und das wäre schon hochgegriffen als Vergleichsgruppe im Tarifbereich).

Erstens: was hat A14 mit E14 zu tun?
Zweitens: wenn Du einen Tätigkeit ausführst, die exakt auch von einem TB ausgeführt wird, ist die Frage: muss der TB weg und ein Beamter hin oder muss der Beamte weg und ein TB hin.
Der Staat lässt dort lieber einen Beamten sitzen, weil der (noch) billiger ist ein TB.
Aber genau das sollte man tun: wo sind Beamte notwendig und wo nicht. Wenn ein Beamter und ein TB genau den selben Job machen, stimmt etwas nicht.

Südwestler

Jesses, soviel Skepsis....
Vielleicht findet sich ja noch der eine oder andere Forumsteilnehmer, der die Bewerberfrage bestätigen kann.
Oder was auch hilft  wäre ein Vergleich der Einstellungsvoraussetzungen  2015 mit 2026. da hilft das Internet weiter. Und im Osten gibt es über den Daumen gepeilt 6000 Richter und Staatsanwälte, davon gehen ca. 4500 in den nächsten fünf Jahren in Pension. Heißt etwa 20% eines jeden Jahrgangs ganz Deutschlands müsste sich auf die Stellen bewerben, bzw müssten genommen werden, auch die 4 gewinnt Leute.
Wie attraktiv ist es nochmal Beamter bzw gleichgestellt zu sein? Liebt einen der DH?
Rollt er einem den roten Teppich aus? Würde es helfen, ordentlich aa alimentiert zu werden?
Und kleines update: es ist ein Gerücht

Libor

Zitat von: Südwestler in Heute um 16:43Und kleines update: es ist ein Gerücht

Danke für das Update. Sehr überzeugend ;D

Südwestler

Zitat von: Libor in Heute um 16:44Danke für das Update. Sehr überzeugend ;D
Bitte, Bitte

Südwestler

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 16:15Nur noch mal kurz als Info zu Brandenburg (weil diesbezüglich teilweise falsche Vorstellungen zu kursieren scheinen):
- Der brandenburgische Gesetzgeber schätzt, dass der Nominallohnindex in Brandenburg in diesem Jahr einen Wert von 207,51 haben wird (normiert auf das Basisjahr 1996 mit dem Wert 100,00).
- Um die Maximal-Fünf-Prozent-Rückstand-Vorgabe des BVerfG zu erfüllen, muss also der jeweilige Besoldungsindex in allen Besoldungsgruppen in diesem Jahr bei mindestens 197,13 liegen (95% von 207,51).
- Entsprechend hat der brandenburgische Gesetzgeber die Besoldung rückwirkend ab dem 01.01.2026 überall exakt so angehoben, dass die genannte Schwelle gerade so überschritten wird: z.B. in A5 plus 7,21%, in A16 plus 17,94% und in B11 plus 23,76%.

Die Erhöhungswerte sind also lediglich eine rein "mechanische" Reaktion des Gesetzgebers, um die Vorgabe des BVerfG zu erfüllen. Die unterschiedlichen Werte reflektieren dabei die Tabellenstauchungen seit 1996, die jetzt durch die Anpassungen ausgeglichen werden.


[P.S. Der deutlich spannendere Punkt ist und bleibt natürlich auch in Brandenburg das Gebot der Mindestbesoldung. Denn auch in Brandenburg wird ein Partnereinkommen angerechnet, um das Gebot zu erfüllen..]
Das ist interessant, vielen Dank , von dieser Sichtweise her, habe ich das noch gar nicht betrachtet.
Ich kann leider den nominallohnindex basisjahr 1996 für ganz Deutschland nicht finden.
Der ist doch wahrscheinlich ähnlich oder höher als in Brandenburg?!
leider gibt es natürlich kein Eingangsamt im Bund R1, so dass ein Vergleich schwierig ist.
Vergleichen lässt sich aber R2 Stufe4, da ist BR 800€, oder knapp 10% über dem Bund.
Das heißt dann doch im Umkehrschluss, dass der Bund diesen index bei weitem reißt und da BR am besten besoldet von allen Ländern zumindest in R2 Sufe 4 auch alle anderen Länder diesen Index reißen.
Also wenn man da von Attraktivität sprechen darf, ist BR immerhin der Einäugige unter den Blinden, was traurig genug ist.....

Südwestler

Und sorry noch eine Verständnisfrage.
Ist das Plus in Deinem Beispiel bezogen auf die Schwelle, also zb B 11 23% über der Schwelle, oder das Plus vom Istzustand um die Schwelle geradeso zu erreichen?
Da dann Bund B 11 ca 3500€ oder 20% unter B11 BR liegt, müsste der Betrag ja um mindestens diese 20% angehoben werden. Das widerum bedeutet, dass der Aufschrei der Bild bei B11 Bund bei 19 irgendwas Euro komplett hanebüchen war und der hier von vielen geliebte Herr D. nur soviel Rückrat hätte haben müssen, und dies einfach zu erklären.
Fazit: ich bezweifle einen aa Entwurf

BVerfGBeliever

Zitat von: Südwestler in Heute um 17:24Ich kann leider den nominallohnindex basisjahr 1996 für ganz Deutschland nicht finden.
Der ist doch wahrscheinlich ähnlich oder höher als in Brandenburg?!
Nein, (leider) nicht. Der Nominallohnindex bildet die relative Entwicklung seit 1996 ab. Und da die Löhne in den 90er Jahren im Osten deutlich niedriger waren als im Westen, sind sie seitdem tendenziell stärker angestiegen. Hier nochmal ganz konkret:

- Laut Seite 95 des brandenburgischen Entwurfs lag der brandenburgische Nominallohnindex im Jahr 2025 bei 199,53 (und wird wie erwähnt für dieses Jahr auf 207,51 geschätzt). Mit anderen Worten: Der brandenburgische Durchschnittslohn war im Jahr 2025 um 99,5% höher als im Jahr 1996.
- Laut Seite 115 des BMI-Entwurfs aus dem April lag der deutschlandweite Nominallohnindex im Jahr 2025 bei 181,60. Mit anderen Worten: Der bundesdeutsche Durchschnittslohn ist zwischen 1996 und 2025 nicht um 99,5% (wie in Brandenburg), sondern nur um 81,6% angestiegen. [Unterstellte Annahme: Das BMI hat korrekt gerechnet. Das habe ich nicht geprüft.]


Zitat von: Südwestler in Heute um 17:38Und sorry noch eine Verständnisfrage.
Ist das Plus in Deinem Beispiel bezogen auf die Schwelle, also zb B 11 23% über der Schwelle, oder das Plus vom Istzustand um die Schwelle geradeso zu erreichen?
Die von mir genannten Werte (plus 7,2% in A5, plus 17,9% in A16, plus 23,8% in B11) sind die Werte, um vom Istzustand des Jahres 2025 auf die erforderlichen Werte des Jahres 2026 zu kommen. Konkretes Beispiel:

- Der brandenburgische A16-Besoldungsindex lag im Jahr 2025 bei 167,32. Also wird die A16-Besoldung in diesem Jahr um 17,94% angehoben, um den Besoldungsindex auf den Wert 197,34 zu "hieven" und damit die Maximal-Fünf-Prozent-Rückstand-Vorgabe auf den Nominallohnindex (207,51) zu erfüllen.

Südwestler

Vielen Dank
Wenn ich die Bemerkungen ab Seite 115 aprilentwurf richtig deute, sind nur die Werte bis A16 aufgeführt, da unterschreitet A16 als einziges die geforderten 5%??
Wie komme ich, oder Du, dann auf den Wert von B11?

BVerfGBeliever

Zitat von: Südwestler in Heute um 18:41Vielen Dank
Wenn ich die Bemerkungen ab Seite 115 aprilentwurf richtig deute, sind nur die Werte bis A16 aufgeführt, da unterschreitet A16 als einziges die geforderten 5%??
Wie komme ich, oder Du, dann auf den Wert von B11?
Per "Handarbeit":  ;)
- Die A16-Endstufenbesoldung lag im Jahr 1996 bei 121.220,29 DM, also 61.978,95 EUR.
- Die B11-Besoldung lag im Jahr 1996 bei 237.790,75 DM, also 121.580,48 EUR.
- Hätte es die dreiprozentige Erhöhung im Jahr 2025 zu Jahresbeginn gegeben, dann hätte die A16-Besoldung bei 107.741,76 EUR und die B11-Besoldung bei 198.802,68 EUR gelegen.
- Da es die Erhöhung jedoch erst im April 2025 gab, müssen die beiden Werte jeweils mit dem Faktor (1 + 9/12*3%) / (1 + 12/12*3%), also 1,0225/1,03, multipliziert werden (Stichwort "Spitzausrechnung"), um zu den korrekten Jahresbesoldungen zu kommen: 106.957,23 EUR in A16 sowie 197.355,09 EUR in B11.

Damit lassen sich die 2025er Besoldungsindex-Werte ermitteln:
- A16: 100 * 106.957,23 EUR / 61.978,95 EUR = 172,57 (der BMI-Entwurf kommt auf einen ähnlichen Wert von 172,14).
- B11: 100 * 197.355,09 EUR / 121.580,48 EUR = 162,32.

Der Nominallohnindex lag 2025 wie erwähnt laut BMI bei 181,60, also lag die 95%-Schwelle bei 172,52. Mit anderen Worten:
- Die 2025er A16-Besoldung müsste mit meinem Wert (172,57) gar nicht und mit dem BMI-Wert (172,14) minimal um rund 0,2% angehoben werden, um die Schwelle zu erreichen.
- Die 2025er B11-Besoldung müsste mit meinem Wert (162,32) hingegen rückwirkend um rund 6,3% angehoben werden, um die Maximal-Fünf-Prozent-Rückstand-Vorgabe auf den Nominallohnindex (181,60) zu erfüllen.