Senkung Brutto-Jahreseinkommen durch Jobrad

Begonnen von SonneMondundSterne123, 28.04.2026 07:43

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Johann

Zitat von: Faunus in 01.05.2026 19:48Mag auch daran liegen:
Der mittlere  Bruttojahresgehalt eines Arbeitnehmenden (Vollzeit 2024) bei ca. 54.500.
Der Jahresgehalt in 2026 einer E2/3 (Vollzeit, 2026) liegt bei ca.  37.600.
Die durchschnittliche Bruttojahresrente (45 Beitragsjahre in Vollzeit, 2026) liegt bei etwa 22.000

Man sahnen die Boomer mit den 8% Erhöhung ab  ;)
Wenn das nur lange genug so weitergeht, hat der durchschnittliche Rentner irgendwann mehr Rente als die beruflich aktive Führungskraft im öffentlichen Dienst mit E15 Stufe 6. Mathematik. ;D

MoinMoin

Da die Rente an der allgemeinen Einkommensentwicklung gekoppelt ist, würde mich wundern wenn es dann noch Führungskräfte gibt, die für 50% weniger Gehalt im öD arbeiten. Betriebswirtschaft.

Faunus

Die aktuell max. Bruttorente eines E15 (und aller anderen Mittelbauangestellten aufwärts in der PW) kann bei 44904 / Jahr liegen.
Aber hier ist die VBL (zusätzliche Betriebsrente) auch noch ganz nett und bei dem Gehalt sollte auch der Aufbau eines 3. Standbeins unproblematisch sein.

KlammeKassen

Zitat von: Faunus in 01.05.2026 19:48Mag auch daran liegen:
Der mittlere  Bruttojahresgehalt eines Arbeitnehmenden (Vollzeit 2024) bei ca. 54.500.
Der Jahresgehalt in 2026 einer E2/3 (Vollzeit, 2026) liegt bei ca.  37.600.
Die durchschnittliche Bruttojahresrente (45 Beitragsjahre in Vollzeit, 2026) liegt bei etwa 22.000

Man sahnen die Boomer mit den 8% Erhöhung ab  ;)

Wenn du als öD BEschäftigter jedes Jahr weniger Erhöhung erfährst als die Rentner, ist das umgerechnet sehr wenig an Rentenpunkten.
Du stehst dann letztlich auch schlecht dar.

Zwar helfen einem die gestiegenen Werte der Rentenpunkte natürlich, aber da sich eben auch das durchschnittliche Entgelt für einen Rentenpunkt an der Gesamtentwicklung der Löhne orientiert, werden es halt immer weniger Punkte werden, wenn die anderen Branchen immer bessere Löhne einfahren.

KlammeKassen

Zitat von: KlammeKassen in 30.04.2026 07:00Dass man nichts dafür bekommt?

Vielleicht im Zuge der Diskussion auch mitbekommen (ging bei der Senkung der Psychotherapeutenhonorare schon los), dass viele Ärzte jetzt schon ankündigen, künftig weniger gesetzlich Versicherte behandeln zu wollen aufgrund geänderter Honorare (Deckelung etc.).

Das ist eine Zwei-Klassen-Medizin und wenn man schon das gleiche zahlt, ist das ein "Skandal", wie du so schön sagst.

Insbesondere wenn man zwischen BBG und JAE liegt - schön blechen, aber nicht wechseln können. Bzw. bis man als Angestellter das Einkommen erreicht, ist man alt und es wird auch teuer.

Meine verbeamteten Kollegen zahlen alle zwischen 300 und 400 Euro.... mag vielleicht nicht repräsentativ sein, ist aber so. Und sagen selbst, dass es irgendwie ja schon unfair ist, dass sie schön fix Termine bekommen und auch bei Ärzten aufgenommen werden, die keine GKV Patienten mehr aufnehmen; aber sie diese Vorzüge natürlich nutzen.


und der "Skandal" ist auch, dass Gesetzlich Versicherte alleine für die Bürgergeldempfänger zahlen müssen. Wenn die PKV ebenfalls ihren Anteil dafür leisten müsste, müsste sie schon früher oder später deutlich teurer werden.
Und jetzt komm nicht mit Klingbeils 250 Mio. Euro, das ist ein Witz bei 12 Mrd. Euro.
Dafür wird ja ohnehin alles schon teurer wie Zuzahlung.


Abschaffung eines Zwei-Klassen-Systems sollte unter dem Punkt der "Fairness" definitiv durchdacht werden, insbesondere da es nicht um eine Lappalie geht, sondern um Gesundheit.

Skandal die nächste, aber Hauptsache jeden Monat annähernd 500 Euro abdrücken, ein Traum

https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/versicherungen/krankenversicherung/id_101245448/gkv-reform-hno-aerzte-kuerzen-sprechzeiten-fuer-kassenpatienten.html

KlammeKassen

Zitat von: ohjeee in 29.04.2026 16:56Da du ja fröhlich den AG-Anteil mit rein rechnest:
Ja, die meisten PKV-Versicherten zahlen ähnlich hohe Beiträge, sowohl netto, als auch brutto inkl. Beihilfe. Wer sich freiwillig Privat versichert, oder als Selbständiger, zahlt das ohne Selbstbehaltsklausel locker auch. Ohne dass jemand aus der Familie mitversichert wäre.
Wo siehst du jetzt den großen Skandal?

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/kritk-an-sparmassnahmen-weniger-arzttermine-accg-200815924.html

Dafür zahlt man doch dann gerne oder?
Während die anderen am selben Tag Termine bekommen.
Jedes Jahr immer mehr blechen (selbst wenn Beitrag stabil bleibt alleine durch Tarifsteigerungen und steigende BBG) und Leistungen werden immer geringer.

Die Privatversicherten kommen aus dem Lachen gar nicht mehr heraus.

Gerechtigkeitssystem Deutschland  ::)

MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in 09.05.2026 14:28https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/kritk-an-sparmassnahmen-weniger-arzttermine-accg-200815924.html

Dafür zahlt man doch dann gerne oder?
Während die anderen am selben Tag Termine bekommen.
Jedes Jahr immer mehr blechen (selbst wenn Beitrag stabil bleibt alleine durch Tarifsteigerungen und steigende BBG) und Leistungen werden immer geringer.

Die Privatversicherten kommen aus dem Lachen gar nicht mehr heraus.

Gerechtigkeitssystem Deutschland  ::)
Ja wird zeit, dass man die Kassenärztliche Vereinigung abschafft und die Ärzte direkt bei der GKV anstellt, dann können die nicht so einen illegalen Kram machen.

Kriegen Geld für eine Leistung und wollen diese dann nicht erbringen, Betrüger die sind.

Ramirez

Eine harte Kommentarspalte die mir meine Vorurteile leider wieder bestätigt.

Schon vor längerem habe ich in diesem Forum gesagt, das es keine Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gibt. Es sind Steuern, weil genau so darüber verfügt wird wie es bei Steuern gemacht wird. Es ist Veruntreuung gegenüber dem Beitragszahler.
Das wären aber harte Anschuldigungen wurde hier erwidert...
Jetzt kommt es breit im Fernsehen und den Käseblättchen und auf einmal ist es für alle klar.

In einem Jahr ist dann vielleicht auch der Sprachgebrauch abgeschafft, dass man es Zuschüsse nennt, wenn nur ein Teil der bestellten Leistung bezahlt wird.

Die Beurteilung einer Nachricht nach seinem Verkünder und nicht die Prüfung des Inhalts, ist eines der größten Übel der geisteswissenschaftlich denkenden Masse.

superbraz

Ich hab jetzt nicht alles gelesen hier, aber Jobrad im öD ist sinnlos.
Solange der Betrag nicht vorher brutto on top kommt, lohne es sich einfach nicht.

Rentenonkel

Zitat von: Ramirez in 21.05.2026 22:09Schon vor längerem habe ich in diesem Forum gesagt, das es keine Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gibt. Es sind Steuern, weil genau so darüber verfügt wird wie es bei Steuern gemacht wird. Es ist Veruntreuung gegenüber dem Beitragszahler.

In der deutschen Sozialversicherung schützt die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) erworbene Anwartschaften und ausgezahlte Leistungen, sofern sie auf eigenen Beiträgen beruhen. Der Staat darf diese vermögenswerten Rechtspositionen nicht willkürlich entziehen, gesetzliche Neuregelungen und Leistungskürzungen sind auch aus Gründen des Gemeinwohls nur in sehr engen Grenzen und unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes zulässig.

Für Leistungen, die steuerfinanziert sind und nicht auf eigenen Beitragsleistungen beruhen (wie das Bürgergeld), greift die Eigentumsgarantie dagegen nicht. Wer Steuern zahlt, hat keinen Anspruch auf eine direkte Gegenleistung des Staates wie es zum Beispiel bei Gebühren der Fall ist. Steuern dienen der Erzielung staatlicher Einnahmen, eine Zweckbindung für bestimmte Staatsaufgaben gibt es aber in der Regel nicht (,,Nonaffektationsprinzip"). So kennen wir beispielsweise auch heute noch die Schaumweinsteuer, die zum 01.07.1902 von Kaiser Wilhelm zur Finanzierung der kaiserlich hoheitlichen Marineflotte sowie zum Bau des Kaiser Wilhelm Kanal (heute Nord-Ostsee Kanal) eingeführt wurden. Obwohl der Kanal längst gebaut wurde und von der Marineflotte nichts mehr vorhanden ist, gibt es die Steuer immer noch.

Daher macht es einen großen Unterschied, ob man Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge bezahlt.

Ramirez

Nein macht es nicht, das was sie anführen ist selbst de jure schlecht definiert, defacto vollkommen wertlos.
Über die Beiträge der Sozialversicherungen wird beliebig verfügt, damit ist es eine Steuer. Ihre Eigentumsgarantie hat Merz sogar schon vor seiner Kanzlerschaft in frage gestellt, als er Rentenzahlungen von Wohlverhalten abhängig machen wollte.
Informieren sie sich doch bitte wenigstens über die Klagen die laufen.

Rentenonkel

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung (erstmals grundlegend im Jahr 1980) entschieden, dass bereits erworbene Rentenansprüche und -anwartschaften unter die Eigentumsgarantie (Art. 14 Grundgesetz) fallen. Daher ist die Eigentumsgarantie, wie im Übrigen alle Grundrechte des Grundgesetzes, alles andere als wertlos und de facto sind dadurch eine Gesetzesvorhaben gekippt worden. Auch de jure ist Art. 14 GG nicht schlecht definiert, sondern im Grundgesetz als Grundrecht verankert.

Aus dem in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich angeordneten, die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG berührenden Versicherungszwang mit einem erheblichen Beitragssatzniveau folgt die Pflicht des Gesetzgebers, für die erbrachten Beitragsleistungen im Versicherungsfall adäquate Versicherungsleistungen zu erbringen (vgl. BVerfG 11, 465 <473>).

Daher bleibe ich dabei: Sozialversicherungsbeiträge sind etwas grundlegend anderes als Steuern.

Ramirez

Es gibt halt Leute die glauben, das Zitronenfalter Zitronen falten.
Nur weil etwas so heißt und so beschrieben wird, heißt das noch lange nicht das es real so umgesetzt wird.
Das was sie zitieren hat keine messbare Größe, es ist kein Widerspruch zur reale Willkür.

Es ist defacto nichts anders als eine Steuer.

MoinMoin

Du darfst es gerne Steuer nennen, aber dadurch ist es de facto trotzdem keine. Warum und welche Auswirkungen es hätte, wenn es Steuern wären, hast du offensichtlich nicht begriffen und solltest das oben geschriebene nochmal lesen oder deine Zitronen falten.

KlammeKassen

Zitat von: Rentenonkel in 22.05.2026 09:09In der deutschen Sozialversicherung schützt die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) erworbene Anwartschaften und ausgezahlte Leistungen, sofern sie auf eigenen Beiträgen beruhen. Der Staat darf diese vermögenswerten Rechtspositionen nicht willkürlich entziehen, gesetzliche Neuregelungen und Leistungskürzungen sind auch aus Gründen des Gemeinwohls nur in sehr engen Grenzen und unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes zulässig.

Also ich empfinde es als Leistungskürzung.
Die Kommission empfiehlt Leistungskürzungen (höhere Zuzahlungen, Abschaffung Hautkrebs-Screening etc.). Die Kommission hatte aber eigentlich auch gedacht, dass der Großteil dadurch finanziert wird, dass die BG-Beiträge endlich mal über Steuern finanziert werden (alternativ sollen die PKVler halt auch was abdrücken, was direkt durchgereicht wird, dann ist es wenigstens fair und der Staat ist außen vor).

D.h. weil der Staat diese 12 Mrd. nicht zahlt, werden mir Leistungen gekürzt, obwohl meine Beiträge vollständig geleistet werden.
Die Leistung der 12 Mrd. würden annähernd ausreichen, um die Beiträge stabil zu halten.