Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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SonicBoom

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 14:30Auch Swen sagt das nicht aus.

Bist du da sicher, oder soll ich jetzt ernsthaft alles raussuchen?

SonicBoom

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 14:30Das liegt daran, dass bei zukünftigen Besoldungsanpassungen die Lampe "Abstandsgebot" eine andere Rolle spielt als bei der Betrachtung der Fortschreibungsprüfung für die Vergangenheit.

Merke: Eine Besoldungserhöhung für die Zukunft führt nicht zu einer notwendigen Nachzahlung für die Vergangenheit.

Im Übrigen möchte ich ja auch nicht beweisen, dass der Index in irgendeiner Weise falsch berechnet wurde. Auch Swen sagt das nicht aus. Der Index bemisst dass, was er soll.

Es geht hier also gar nicht um Mathematik, gar nicht um richtig oder falsch und gar nicht darum, dass irgendwer aufs Glatteis geführt werden soll.

Worum es geht ist etwas ganz anderes: Kann anhand der mathematischen Methode, die gewählt wurde, weil sie einfach zu handhaben ist, die juristische Frage abschließend beantwortet werden, ob die Entwicklung der Besoldung nicht nur insgesamt im Zeitstrahl, sondern in dem zu prüfenden Jahr, verfassungsgemäß war.

Das ist eine Frage, die sich nicht nach den mathematischen Grundsätzen, sondern nach rechtswissenschaftlichen Methoden beantworten lässt. Die Mathematik ist an der Stelle nur das Werkzeug.

Das ist in etwa so, als wenn man mit einem 17er Schlüssel versucht, eine 19er Schraube zu lösen. Dann ist der Schlüssel nicht defekt, sondern es ist schlicht der falsche Schlüssel für die Schraube, die man lösen will.

Schade. Leider wieder zurück zu Square 1.


Du räumst selbst ein, dass der Index misst, was er messen soll. Damit ist deine Argumentation eigentlich schon erledigt – du merkst es nur noch nicht.
Dein Denkfehler steckt in der Prämisse, die Mathematik sei hier bloß ein Werkzeug, das die juristische Frage nicht beantworte, sondern nur vorbereite. Genau das hat der Zweite Senat am 17.09.2025 verworfen. Das Gericht hat die Parameter nicht als unverbindliche Hilfslinie aufgestellt, an die sich dann eine davon getrennte, ,,eigentliche" rechtswissenschaftliche Würdigung anschließt. Es hat sie normativ aufgeladen: Sind mindestens zwei der vier Parameter erfüllt, greift die Vermutung der verfassungswidrigen Unterbesoldung; ist keiner erfüllt, die Vermutung der Amtsangemessenheit. Das ist keine Rechenoperation, an die sich danach erst das Recht anschließt – das ist die Rechtsfolge. Das Ergebnis der Methode löst die Vermutung unmittelbar aus. Die Methode beantwortet also exakt die Rechtsfrage, von der du behauptest, sie könne sie nicht beantworten.
Und damit zu deiner zentralen Unterscheidung – ,,insgesamt im Zeitstrahl" gegen ,,in dem zu prüfenden Jahr". Die gibt es nicht. Die Fortschreibungsprüfung ist jahrgenau. Sie wird für das jeweilige Stichjahr geführt, mit dem rückwärts gerichteten Betrachtungszeitraum, und sie erschöpft sich nicht in einer Gesamtschau über die Dekade. Der Senat verlangt in Rn. 79 ausdrücklich die monatsgenaue Spitzausrechnung – also genau die Auflösung auf das einzelne Jahr, ja den einzelnen Monat, deren Fehlen du der Methode vorhältst. Die Methode kann das nicht nur, das Gericht schreibt es vor. Wer behauptet, der Index beantworte nur das Insgesamt und nicht das einzelne Jahr, hat die Spitzausrechnung schlicht überlesen.
Dein Satz ,,Eine Besoldungserhöhung für die Zukunft führt nicht zu einer notwendigen Nachzahlung für die Vergangenheit" ist für sich genommen richtig und für die Sache vollkommen belanglos. Das behauptet niemand. Die Nachzahlung für ein vergangenes Jahr folgt nicht aus irgendeiner künftigen Anhebung, sondern aus dem Befund, dass die Alimentation in genau diesem Stichjahr die Parameter gerissen hat – geltend gemacht von dem, der seinen Anspruch durch Widerspruch gewahrt hat. Ein in sich geschlossener, jahrbezogener Befund. Du baust hier einen Popanz auf, um ihn anschließend umzustoßen.

MoinMoin

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 14:30Worum es geht ist etwas ganz anderes: Kann anhand der mathematischen Methode, die gewählt wurde, weil sie einfach zu handhaben ist, die juristische Frage abschließend beantwortet werden, ob die Entwicklung der Besoldung nicht nur insgesamt im Zeitstrahl, sondern in dem zu prüfenden Jahr, verfassungsgemäß war.
Ja, wenn es in verfassungsgemäß ist jedes Jahr bis zu 5% weniger zu bekommen, als die Vergleichsgruppe, dann ist es das perfekte Instrument.

(Ach ja: Hermine müsste eigentlich rumheulen, dass Max fast immer eine größere prozentuale Erhöhung bekommen hat.  8) )

SonicBoom

Zitat von: MoinMoin in Heute um 15:06Ja, wenn es in verfassungsgemäß ist jedes Jahr bis zu 5% weniger zu bekommen, als die Vergleichsgruppe, dann ist es das perfekte Instrument.

(Ach ja: Hermine müsste eigentlich rumheulen, dass Max fast immer eine größere prozentuale Erhöhung bekommen hat.  8) )

Ich frage mich ob das von mir Fett markierte nicht sogar für einen ZBR-Beitrag mit 70-Seitiger Begründung reichen könnte. Ich bin mal im Elfenbeinturm der Sachfremdheit und mache mich an die Arbeit.